Zusammenarbeit
vertrauensvoll und konstruktiv!
Das allerletzte, was derzeit der Ärzteschaft zugemutet werden könnte, wäre wohl ein anhaltender Meinungsstreit zwischen den Spitzen ärztlicher Gremien. So erscheint es begrüßenswert, daß nach kurzem Strohfeuer heftiger Vorwürfe an die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer ärztlichen (Boulevard-?)Zeitung die Vorstände der KBV und des Hartmannbundes sich zusammensetz- ten, um ihre Auffassungen zu wesentlichen Fragen der aktuellen Berufs-, Gesundheits- und Sozialpolitik miteinander abzuklären.
Ein weitgehendes Maß an Übereinstimmung stellte sich dabei her- aus. Die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Pressemittei- lung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dokumentiert die einmütig erzielten Gesprächsergebnisse. DÄ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
KURZBERICHT
D
ie Vorstände der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung und des Hartmannbundes tra- fen am 8. August 1986 in Köln zu- sammen, um grundsätzliche Fra- gen der ärztlichen Berufspolitik zu erörtern und abzustimmen. Das Gespräch verlief in freundschaft- licher Atmosphäre, sachlich und freimütig. Dabei gingen beide Vor- stände davon aus, daß angesichts der großen Probleme und Heraus- forderungen für die Ärzteschaft al- le an der berufspolitischen Verant- wortung beteiligten Organisatio- nen verpflichtet seien, vertrauens- voll und konstruktiv zum Wohle der gesamten Ärzteschaft zusam- menzuarbeiten.Im einzelnen wurden folgende Er- gebnisse erzielt:
1. Beide Vorstände sind sich dar- in einig, daß die Erhaltung der Qualität der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung, insbeson- dere durch eine Sicherung der ärztlichen Qualifikationen, ein vor- herrschendes berufspolitisches Ziel für die Ärzteschaft darstellt. In diesem Sinne fordern beide Vor- stände, daß zum Zwecke der Si- cherung einer qualitativ hochwer- tigen kassenärztlichen Versor- gung eine abgeschlossene Weiter- bildung vor der Zulassung zur kas- senärztlichen Tätigkeit erreicht wird. Beide Vorstände stellen fest,
daß sowohl gesetzliche Regelun- gen zum „Arzt im Praktikum" als auch zur „Verbesserung der kas- senärztlichen Bedarfsplanung"
nur Zwischenlösungen auf dem Weg zur Sicherung der Qualität der ambulanten kassenärztlichen Versorgung bieten können. Zu- sätzlich unterstreichen beide Vor- stände die Notwendigkeit, die Ka- pazitätenverordnung so zu än- dern, daß die Zahl der Studienan- fänger in der Medizin an die Zahl des qualifizierten Lehrpersonals und die Zahl der für die Lehre zur Verfügung stehenden Patienten angepaßt wird. Die negativen Aus- wirkungen der Bildungspolitik auf die Arztzahlenentwicklung müs- sen auch insoweit korrigiert wer- den. Außerdem muß die Frage der Sicherung der Qualität der ambu- lanten Versorgung Gegenstand der vorgesehenen Strukturreform im Gesundheitswesen sein.
2. Beide Vorstände stimmen darin überein, daß das in der Reichs- versicherungsordnung enthaltene Gebot einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaft- lichen Krankenversorgung gerade bei der Verordnung von Arzneimit- teln eine umfassende Information der Kassenärzte erfordert. Sie sprechen sich in diesem Sinne da- für aus, dem Kassenarzt regelmä- ßig einen Überblick über Qualität und Preise der Arzneimittel, aber auch über die in den Gebrauchsin-
formationen für Fachkreise ent- haltenen Kriterien für die Verord- nung von Arzneimitteln zu geben.
Im Hinblick auf eine Preisver- gleichsliste fordern sie gemein- sam, daß diese keinesfalls den Charakter einer Positiv- oder Ne- gativliste haben und auch kein In- strument für Arzneimittel-Regres- se darstellen darf. Im übrigen se- hen die Vorstände die Notwendig- keit, daß eine preiswürdige Ver- ordnung von Arzneimitteln die Be- seitigung der derzeitigen Preis- auszeichnungspflicht der Apothe- ker voraussetzt.
3. Beide Vorstände unterstrei- chen die Notwendigkeit der Re- form des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes. In den grund- sätzlichen Zielen stimmen sie da- bei völlig überein. Sie betonen, daß ärztliche Leistungen, die mit technisch-apparativem Aufwand verbunden sind, auch zukünftig ambulant erbringbar bleiben müs- sen. Die Vergütung für diese Lei- stungen ist so zu bemessen, daß Investition, Amortisation und Be- trieb finanzierbar sind und dem Kassenarzt ein angemessenes Ho- norar bleibt. Beide Vorstände stel- len einmütig fest, daß die Arbeiten an der Reform des Einheitlichen Bewertgungsmaßstabes, unter Be- rücksichtigung der Ergebnisse des laufenden Modellversuchs, so zügig vorangetrieben werden müssen, daß eine Rückkehr zur Berechnung der Gesamtvergü- tung nach Einzelleistungen Mitte 1988 möglich wird. Vor einer end- gültigen Beschlußfassung wird der gesamte überarbeitete Bewer- tungsmaßstab den freien ärzt- lichen Verbänden zur Kenntnis ge- bracht.
Die Vorstände des Hartmannbun- des und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bewerten das Treffen übereinstimmend als nütz-
lich für die Klärung der beiderseiti- gen Standpunkte und die gegen- seitige Abstimmung in wichtigen berufspolitischen Fragen. Sie ver- einbarten, den Meinungsaus- tausch künftig regelmäßig fortzu-
führen." ❑
2272 (12) Heft 34/35 vom 22. August 1986 83. Jahrgang Ausgabe A