Aufklärungsgesprächskonflikt wegen eines Nasenpolypen
Karikatur: Dr. med. Wolfgang Stoll Die Information:
Bericht und Meinung
NACHRICHTEN
Bundesregierung
bremst Kostenerstattungs- Bestrebungen
Die Bundesregierung ist zur Zeit nicht sonderlich daran interes- siert, die Möglichkeiten zur Ko- stenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwei- tern.
Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf ei- ne kleine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion hervor, die am 25. März eingebracht worden war. „Auslö- ser" für die Anfrage und die ra- sche Replik war eine von vielen Seiten umstrittene Nebenbemer- kung in einem Urteil des Bundes- sozialgerichts (BSG) vom 9. Sep- tember 1981, worin festgestellt wurde, daß auch RVO-Kranken- kassen satzungsmäßige Kostener- stattung für ärztliche Behandlung von freiwillig Versicherten vorse- hen könnten.
Das Bundesarbeitsministerium hebt in der Antwort hervor, daß eine Entscheidung in dieser Frage nur dem Gesetzgeber zustehe.
Deshalb solle nach Meinung des Ministeriums das Sachleistungs- prinzip noch eindeutiger als bis- her in der RVO verankert werden, und zwar im Laufe der weiteren
Beratungen und Kodifizierung des Sozialgesetzbuches (SGB).
Nach Lesart des Ministeriums wür- de die Kostenerstattung durch RVO-Kassen eine grundlegende Änderung des Systems der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellen und zudem die GKV in eine „Krankheitskosten- versicherung" umwandeln, wie sie bisher nur für die private Kranken- versicherung (PKV) typisch ist.
Eine gesetzliche Lösung bedingt nach Meinung des Ministeriums die Lösung von vier Problemkom- plexen:
> Ungleichbehandlung der pflicht- und freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Kran- kenversicherung;
1> Gefährdung der wirtschaftli- chen Leistungserbringung in der GKV;
I> Infragestellung des Auftrages der Kassenärztlichen Vereinigun- gen zur Sicherstellung der Be- handlung und
> zusätzliche finanzielle Bela- stung der Versichertengemein- schaft durch erhöhte Verwal- tungskosten und Möglichkeit ei- ner wirtschaftlichen Leistungser- bringung. HC
Erneuter Vorstoß:
Mehrwertsteuer
für Arzneimittel senken!
Erneut haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche- rung (RVO- und Ersatzkassenver- bände) gemeinsam mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Apothekerschaft an die Bundesregierung und an die im Bundestag vertretenen Fraktio- nen appelliert, die Mehrwertsteuer auf humanmedizinische Arznei- mittel abzuschaffen oder zumin- dest zu reduzieren. In dem Schrei- ben heißt es, der volle Mehrwert- steuersatz auf Arzneimittel unter- laufe die intensiven Bemühungen der Selbstverwaltung, die gesetzli- che Krankenversicherung nach- haltig finanziell zu entlasten. Die Bundesregierung könne durch den Mehrwertsteuerverzicht einen
„vorbildlichen Beitrag zur Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen leisten". Begründet wird die Ein- gabe damit, daß die Bundesrepu- blik Deutschland als einziges Land in der Europäischen Gemein- schaft (EG) bei humanmedizini- schen Arzneimitteln den vollen Mehrwertsteuersatz verlange. Da- gegen seien beispielsweise Tier- arzneimittel nur mit dem halben Steuersatz belastet.
Infolge der vollen Mehrwertsteuer- belastung seien den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 1981 zu- sätzlich Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden DM aufgebürdet wor- den. EB
In einem Satz
Krankenpflege-Gesetz — Das Bun- deskabinett hat am 6. April den Entwurf eines Gesetzes über „Be- rufe in der Krankenpflege" verab- schiedet, der die Gesetzgebung aus dem Jahr 1965 ablösen und unter anderem die Zulassungsbe- stimmungen zum Beruf der Kran- kenschwester und des Kranken- pflegers ändern soll. EB 22 Heft 19 vom 14. Mai 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B