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Archiv "Bundesregierung bremst Kostenerstattungs- Bestrebungen" (14.05.1982)

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Aufklärungsgesprächskonflikt wegen eines Nasenpolypen

Karikatur: Dr. med. Wolfgang Stoll Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Bundesregierung

bremst Kostenerstattungs- Bestrebungen

Die Bundesregierung ist zur Zeit nicht sonderlich daran interes- siert, die Möglichkeiten zur Ko- stenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwei- tern.

Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf ei- ne kleine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion hervor, die am 25. März eingebracht worden war. „Auslö- ser" für die Anfrage und die ra- sche Replik war eine von vielen Seiten umstrittene Nebenbemer- kung in einem Urteil des Bundes- sozialgerichts (BSG) vom 9. Sep- tember 1981, worin festgestellt wurde, daß auch RVO-Kranken- kassen satzungsmäßige Kostener- stattung für ärztliche Behandlung von freiwillig Versicherten vorse- hen könnten.

Das Bundesarbeitsministerium hebt in der Antwort hervor, daß eine Entscheidung in dieser Frage nur dem Gesetzgeber zustehe.

Deshalb solle nach Meinung des Ministeriums das Sachleistungs- prinzip noch eindeutiger als bis- her in der RVO verankert werden, und zwar im Laufe der weiteren

Beratungen und Kodifizierung des Sozialgesetzbuches (SGB).

Nach Lesart des Ministeriums wür- de die Kostenerstattung durch RVO-Kassen eine grundlegende Änderung des Systems der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellen und zudem die GKV in eine „Krankheitskosten- versicherung" umwandeln, wie sie bisher nur für die private Kranken- versicherung (PKV) typisch ist.

Eine gesetzliche Lösung bedingt nach Meinung des Ministeriums die Lösung von vier Problemkom- plexen:

> Ungleichbehandlung der pflicht- und freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Kran- kenversicherung;

1> Gefährdung der wirtschaftli- chen Leistungserbringung in der GKV;

I> Infragestellung des Auftrages der Kassenärztlichen Vereinigun- gen zur Sicherstellung der Be- handlung und

> zusätzliche finanzielle Bela- stung der Versichertengemein- schaft durch erhöhte Verwal- tungskosten und Möglichkeit ei- ner wirtschaftlichen Leistungser- bringung. HC

Erneuter Vorstoß:

Mehrwertsteuer

für Arzneimittel senken!

Erneut haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche- rung (RVO- und Ersatzkassenver- bände) gemeinsam mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Apothekerschaft an die Bundesregierung und an die im Bundestag vertretenen Fraktio- nen appelliert, die Mehrwertsteuer auf humanmedizinische Arznei- mittel abzuschaffen oder zumin- dest zu reduzieren. In dem Schrei- ben heißt es, der volle Mehrwert- steuersatz auf Arzneimittel unter- laufe die intensiven Bemühungen der Selbstverwaltung, die gesetzli- che Krankenversicherung nach- haltig finanziell zu entlasten. Die Bundesregierung könne durch den Mehrwertsteuerverzicht einen

„vorbildlichen Beitrag zur Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen leisten". Begründet wird die Ein- gabe damit, daß die Bundesrepu- blik Deutschland als einziges Land in der Europäischen Gemein- schaft (EG) bei humanmedizini- schen Arzneimitteln den vollen Mehrwertsteuersatz verlange. Da- gegen seien beispielsweise Tier- arzneimittel nur mit dem halben Steuersatz belastet.

Infolge der vollen Mehrwertsteuer- belastung seien den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 1981 zu- sätzlich Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden DM aufgebürdet wor- den. EB

In einem Satz

Krankenpflege-Gesetz — Das Bun- deskabinett hat am 6. April den Entwurf eines Gesetzes über „Be- rufe in der Krankenpflege" verab- schiedet, der die Gesetzgebung aus dem Jahr 1965 ablösen und unter anderem die Zulassungsbe- stimmungen zum Beruf der Kran- kenschwester und des Kranken- pflegers ändern soll. EB 22 Heft 19 vom 14. Mai 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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