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Archiv "Rhön-Klinikum AG: Projekte in Ex-DDR" (24.10.1991)

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250 Mitarbeiter der Drägerwerk AG, Lübeck, haben sich spontan zur Teilnahme an Herz-Lungen-Wiederbelebungskursen angemel- det. Zu Beginn der Urlaubs-, Reise- und Badezeit hatte die Firma zu- sammen mit der Betriebskrankenkasse eine Erste-Hilfe-Informati- onswoche durchgeführt. Fünf Tage lang standen Ärzte, Rettungssa- nitäter und andere Fachleute den Mitarbeitern Rede und Antwort.

Notfallgeräte und Einsatzfahrzeuge konnten besichtigt werden. Um den Schritt zur Hilfeleistung im Notfall zu erleichtern, erhielten die Mitarbeiter eine Mund-zu-Mund-Beatmungsmaske Foto: Dräger

Bayer beklagt Umweltkosten

zettel mit Tag und Uhrzeit des vereinbarten Termins mitzugeben.

Im übrigen wird die Zahl der „vergessenen Termine"

häufig weit überschätzt.

Klaus Dieter Haehn hat fest- gestellt, daß von 873 Patien- ten in einem Monat 90 die Termine „nicht eingehalten"

haben. Von diesen wurden aber 81 „fernmündlich umdis- poniert", so daß tatsächlich nur neun Patienten die Ter- mine „vergessen" haben (Der Praktische Arzt, Heft 12/1984). Diese Feststellung läßt sich allerdings nicht ver- allgemeinern, vor allem dann nicht, wenn man an Praxen mit einem hohen Ausländer- anteil denkt.

Haftungsrisiko des Arztes

• Hält ein Arzt eine Ter- minvereinbarung, die er mit dem Patienten getroffen hat, nicht ein, kann sich daraus ei- ne Schadensersatzverpflich- tung des Arztes ergeben.

Zwar hat eine solche Verein- barung keine absolute Ver- bindlichkeit, der Patient muß also eine gewisse Wartezeit in Kauf nehmen, nicht aber eine voraussehbar lange Zeit.

Wenn der Arzt die Schadens- ersatzpflicht vermeiden will, muß er den Patienten recht- zeitig und so konkret infor- mieren, daß dieser sich ent- scheiden kann, ob er warten oder mit dem Arzt einen neu- en Termin vereinbaren will (s. Helmut Narr, Ärztliches Berufsrecht, Nr. 628.23).

Weil ein Arzt diese Obliegen- heit verletzt hatte, wurde die- ser kürzlich vom Amtsgericht Köln darüber belehrt, daß er sich mit einer Reduzierung seines Honorars um die Hälf- te zufrieden geben muß. Er hatte einen Patienten (einen Manager) bei insgesamt drei Arztbesuchen trotz verein- barten Termins zweieinhalb Stunden warten lassen, ohne den Patienten über die er- kennbare Verzögerung recht- zeitig zu informieren. Wenn man weiß, wie man sich vor dem Vorwurf des Organisati-

onsverschuldens schützen kann, ist die Haftungsfrage kein Thema mehr.

Die EDV kann helfen Die meisten EDV-Her- steller beziehungsweise Soft- warehäuser bieten für die Terminplanung einen EDV- geführten Terminkalender an, und zwar für die Termine des Arztes und zusätzlich für die „Terminarten" Röntgen, Labor, Physikalische Medizin usw. Mit diesem System wer- den nicht nur die Termine

„verwaltet", man kann selbst- verständlich während des Ta- ges auf eine „Warteliste" zu- greifen, die per Bildschirm darüber informiert, welche Patienten eingetroffen sind, welche Uhrzeit mit ihnen ver- einbart worden ist, und wie lange sie bereits warten. Der Arzt kann sich durch einen Blick auf den Bildschirm ver- gewissern, ob er (noch) im Zeitplan liegt und entspre- chend reagieren. Er kann auch, ohne bei seinen Mitar- beiterinnen rückfragen zu müssen, selbst eine Informa- tion darüber abrufen, welche der anderen Arbeitsplätze (zum Beispiel das Labor) ge- rade frei sind.

Solche Systeme sind in der Regel auf eine rationale Zeit- verwaltung für den Patienten und den Arzt ausgerichtet.

Natürlich druckt das System auch einen Terminzettel mit Angabe des nächsten Konsul- tationstermins aus. Wenn der Arzt in seiner Praxis ohnehin ein solches System einsetzt, warum dann weiterhin den Terminkalender mit Bleistift und Radiergummi führen?

Vielleicht wäre es dann auch überflüssig, den Patienten beim Verlassen des Sprech- zimmers zu bitten, sich „vorn"

einen neuen Termin in etwa 14 Tagen geben zu lassen, denn diesen könnte der Arzt nach einem kurzen Blick auf den Bildschirm auch sofort und vor allem „ganz persön- lich" mit seinem Patienten vereinbaren.

Alfred Bossmann Hemmingen-Westerfeld

Die Bayer AG erwägt, die Produktion von „zwei Schlüs- selprodukten im anorgani- schen Bereich" einzustellen, wenn Bundesumweltminister Klaus Töpfer die geplante Abfallabgabe verwirklicht.

Dies teilte der Vorstandsvor- sitzende des Chemie-Kon- zerns, Hermann J. Strenger, bei einem Umwelt-Seminar seines Unternehmens mit. Er wolle allerdings die zwei Pro- dukte nicht nennen, um

„nicht unnötige Unruhe zu schaffen."

Mit der neuen Abgabe würde das Unternehmen er-

Mitte Mai wurde das erste von drei ausstehenden Pro- jekten der Rhön-Klinikum- AG (Bad Neustadt an der Saale) in der ehemaligen DDR unter Dach und Fach gebracht. Gemeinsam mit der Stadt Berka (12,5 Prozent) und dem Land Thüringen (12,5 Prozent) gründete die Gesellschaft (75 Prozent) nach eigenen Angaben die Zentralklinik Bad Berka GmbH in Thüringen, deren Kapital sich auf 20,1 Millio- nen DM beläuft. Der Bau ei- nes Herzzentrums in Leipzig

neut in Millionenhöhe zur Kasse gebeten, obwohl Bayer die Abfallmenge im Verhält- nis zur Produktion stetig sen- ke. Bis zum Jahr 2000 erwar- tet Strenger zusätzliche Aus- gaben von jährlich einer Mil- liarde DM als Folge neuer Umweltgesetze. Dies entspre- che dem Gewinn der Bayer AG im letzten Jahr. Juristi- sche Schritte gegen die Ein- führung der Abgabe schloß er nicht aus. Diese Art der Len- kungsabgaben gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemie im inter- nationalen Wettbewerb. WA

ist fest geplant. In Meiningen soll ein 500-Betten-Akut- Krankenhaus mit Unterstüt- zung durch das Land Thürin- gen gebaut werden. Der Jah- resüberschuß der Rhön-Kli- nikum-AG lag 1990 bei sechs Millionen DM. Im Vorjahr waren es 5,5 Millionen DM.

Die Umsatzerlöse stiegen um neun Prozent auf etwa 110 Millionen DM. In Sachanla- gen investierte die Gesell- schaft rund acht, in Finanzan- lagen 13 Millionen DM. Das Grundkapital beträgt 15 Mil- lionen DM. EB

Rhön-Klinikum AG: Projekte in Ex-DDR

Dt. Ärztebl. 88, Heft 43, 24. Oktober 1991 (97) A-3663

Referenzen

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