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Archiv "Rhön-Klinikum AG: Cluster kollidieren mit Kartellrecht" (04.05.2007)

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A1210 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 18⏐⏐4. Mai 2007

P O L I T I K

D

ie Schützenhilfe aus Berlin kam wie gerufen. Einen Tag vor der Bilanzpressekonferenz der Rhön-Klinikum AG am 19. April in Frankfurt am Main sprach sich das Bundesgesundheitsministerium in Gestalt von Staaatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder dafür aus, privaten Klinikbetreibern den Aufbau von Ketten zu erleichtern und regionale Versorgungsschwerpunkte zu erlau- ben. Schröder äußerte sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen kritisch zu einer Entscheidung des Bundes- kartellamtes, das der Rhön-Klinikum AG den Erwerb von zwei Kreiskran- kenhäusern in Bad Neustadt (Saale) und Bad Kissingen untersagt hatte, weil es eine regional marktbeherr- schende Stellung befürchtete. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte am 12. April diese Auffassung bestätigt, allerdings offengelassen, wie bei Krankenhäusern „Markt“ zu definieren ist. Schröder sprach sich dafür aus, die regionale Abgrenzung nicht zu eng zu sehen, und bezweifel- te schließlich, ob auf Krankenhäuser Kartellrecht anzuwenden ist und nicht vielmehr Sozialrecht.

Schröders Argumentation kommt der Rhön-Klinikum AG – aber auch anderen privaten Betreibern von Kli- nikketten – entgegen. Der Vorstands- vorsitzende des Klinikkonzerns, Wolfgang Pföhler, dankte denn auch vor Frankfurts (Börsen-)Presse dem Staatssekretär „für seine offenen Worte“. Zu ergänzen wäre, dass Schröder vor seiner Berufung ins Ministerium bei der Rhön-Klinikum arbeitete. Der Konzern gilt auch an- sonsten als politisch gut vernetzt. So gehört der Gesundheitsökonom und SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach dessen Aufsichtsrat an.

Rhön-Vorstand Pföhler spielte die Kartellproblematik zwar herunter;

sie sei ärgerlich, beeinflusse aber nicht die Wachstumsstrategie. Er ge- stand aber zu, dass die von Rhön –

aber auch von Wettbewerbern – ver- folgte Cluster-Bildung rechtliche Probleme aufwerfen kann. Mit Clus- ter ist der Verbund mehrerer Häuser in einer (nicht näher bestimmten) Region gemeint. Pföhler sieht einen Widerspruch zwischen Sozialge- setzgebung und Kartellrecht. Der müsse aufgelöst werden. Das Urteil des OLG Düsseldorf wird von Rhön geprüft. Ob es zu einer Rechtsbe-

RHÖN-KLINIKUM AG

Cluster kollidieren mit Kartellrecht

Der Klinikkonzern strebt die flächendeckende Vollversorgung an.

schwerde beim Bundesgerichtshof kommt, ist offen. Nun scheint auch eine politische Lösung denkbar.

Die Rhön-Klinikum AG zählt zu den großen Klinikkonzernen in Deutschland. Sie betreibt derzeit 45 Häuser, vorwiegend der Akutversor- gung, darunter seit dem vergangenen Jahr die Universitätskliniken Gießen und Marburg. Diese spektakuläre Er- werbung schlägt sich in den Kennzif- fern des Konzerns für 2006 nieder (Kasten). Gießen/Marburg, wo der- zeit und in den kommenden Jahren kräftig investiert wird, weist für 2006 noch 7,5 Millionen Euro Verlust aus.

Wenn, wie soeben angekündigt, 2007 die Gewinnzone erreicht wird, wäre das eine erstaunliche Leistung. Der Konzernvorstand gibt sich schon heute, nach erst einem Jahr, über- zeugt, „dass man ein Universitätskli- nikum wirtschaftlich betreiben und zugleich die Wissenschaft fördern kann“ (Pföhler). Solche Aussagen sind auch als Lockruf an weitere Trä- ger von Hochschulkliniken zu verste- hen. Man sei mit fünf oder sechs im Gespräch, hieß es vage in Frankfurt.

Ob es auch nur in einem Fall zum Schwur kommt, bleibt abzuwarten.

Der Expansionsdrang der Klinik- ketten wird, wenn schon nicht durch das Kartellrecht, so doch durch ein spärlicher werdendes Angebot ge- bremst. Die Kommunen und sonsti- gen öffentlichen Träger scheinen sich nicht mehr so leichthin von ihren Krankenhäusern trennen zu wollen, bedingt auch durch die er- höhten Steuereinnahmen. Andere Angebote scheinen selbst für sanie- rungserfahrene Betreiber wirtschaft- lich uninteressant zu sein.

Wenn, wie von Rhön angestrebt, weitere Universitätsklinika über- nommen werden sollten, könnte es für den Konzern finanziell eng wer- den. Eine Erhöhung des Aktienkapi- tals (derzeit 51,8 Millionen Euro) wird dann nicht zu vermeiden sein.

Wolfgang Pföhler will an jede Rhön- Klinik ein Medizini- sches Versorgungs- zentrum angliedern.

DIE ZAHLEN

Konzern-Kennziffern 2006 (Vorjahr)

>Umsatz 1,9 Milliarden Euro (1,4/+36,5 %)

>Gewinn 109,1 Millionen Euro (88,3/+23,5 %)

>Mitarbeiter 30 409 (21 226)

>Betten und Plätze 14 703 (12 217)

>Patientenbehandlungen:

1 394 035 (949 376/+46,8 %)

– davon akut-stationär 526 226 (+28,2 %) – davon ambulant 858 708 (+62,1 %) – davon rehabilitativ u. a. 9 101 (+ 1,9 %) Für 2007 wird ein Umsatz von rund zwei Milliarden Euro prognostiziert (ohne eventuelle Neuerwerbungen).

Foto:ddp

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A1212 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 18⏐⏐4. Mai 2007

P O L I T I K

Vor der Presse äußerte sich der Kon- zernvorstand dazu verhalten positiv.

Der einflussreiche Konzerngründer und Aufsichtsratsvorsitzende Eugen Münch, dessen Familie 16,16 Pro- zent der Aktien hält, müsste bei einer Kapitalerhöhung mitziehen oder sich mit einer Verwässerung seines An- teils zufriedengeben. Gründerväter tun sich damit gelegentlich schwer.

Expandiert wird in die ambulante Versorgung. Schon heute werden ambulant weitaus mehr Patienten be- handelt als akut-stationär. Der Trend dürfte sich fortsetzen, da zum Rhön- Konzept die konsequente Nutzung der (eigenen) ambulanten Einrich- tungen gehört. Rhön erhöht stetig die Zahl der Medizinischen Versor- gungszentren (MVZ). Zu den zehn bestehenden sollen 2007 sieben hin- zukommen, das Tempo soll in den folgenden Jahren beibehalten werden.

Ziel ist es, jedes Krankenhaus mit ei- nem MVZ zu verbinden. Um an Kas- senarztsitze zu kommen, bietet Rhön niedergelassenen Fachärzten (nur diesen, nicht Allgemeinärzten) an, sich „als Einstieg“ in ein MVZ einzu- mieten. Beim Eintritt in den Ruhe- stand übernimmt der Konzern dann den Kassenarztsitz.

Verluste in den Medizinischen Versorgungszentren

Die MVZ von Rhön wiesen 2006 durchweg Verluste aus. Das wird mit Anlaufkosten und hohen Ab- schreibungen begründet. Ein erwor- bener Kassenarztsitz werde inner- halb von fünf Jahren abgeschrieben.

Doch MVZ würden auch später

„nicht die Riesen-cash-cow“, for- mulierte der stellvertretende Vor- standsvorsitzende, Gerald Meder.

Entscheidend seien vielmehr die Synergien mit dem Krankenhaus.

Solche Verbünde von MVZ und Krankenhaus sind die wahren künf- tigen Cluster. Mit ihnen strebt die Rhön-Klinikum AG langfristig eine flächendeckende Vollversorgung an.

Innerhalb von 60 bis 90 Minuten soll jeder Patient eine Konzerneinrich- tung erreichen können, sagt Pföhler.

Doch das dauert. Im Netz der Rhön- Einrichtungen klaffen in Nordrhein- Westfalen und in Nordostdeutsch- land noch große Lücken. I Norbert Jachertz

F

ür eine teilmonistische Kran- kenhausfinanzierung hat sich die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) beim 6. Na- tionalen DRG-Forum in Berlin aus- gesprochen. Die Bundesländer soll- ten nur noch für die direkte Finan- zierung „großer Basismaßnahmen“

zuständig sein, sonstige Anschaf- fungen könnten über Zuschläge zu den Fallpauschalen finanziert wer- den. Das Geld für die DRG-Zu- schläge (DRG = Diagnosis Related Groups) erhielten die Krankenkas- sen aus den Landeshaushalten, kä- me also aus Steuermitteln.

Der Vorteil zum bisherigen Sys- tem: Die Krankenhäuser könnten frei über einen Teil der Landesmittel verfügen und so Investitionen fle- xibler tätigen. Allerdings müssten jene Länder, die bisher noch relativ viel in ihre Krankenhäuser inves- tiert haben, dann den Abbau des In- vestitionsstaus in den Krankenhäu- sern der anderen Länder mitfinan- zieren. Zu den drängendsten Aufga- ben von Bund und Ländern gehöre deshalb, sich vorab zu einigen, wie die bundesweit fehlenden Investiti- onsmittel in Höhe von 30 bis 50 Milliarden Euro aufzubringen seien, betonte Lautenschläger: „Den Inves- titionsstau mit einem Aufschlag auf die Krankenkassenbeiträge der Ver- sicherten aufzulösen, das wird je- denfalls nicht gehen.“

Der Beschluss der Sonder- Gesundheitsministerkonferenz

Die hessische Sozialministerin er- läutert den mehr als 1 300 Teilneh- mern des DRG-Forums ausführlich die „allerdings noch wenig aussage- kräftigen“ Eckpunkte zur Ausge- staltung des ordnungspolitischen

Rahmens für die Krankenhausver- sorgung ab 2009, auf die sich die Gesundheitsminister der Länder am 8. März bei einer Sonder-Gesund- heitsministerkonferenz (Sonder-GMK) geeinigt hatten. Die wichtigsten Aspekte des einstimmig gefassten GMK-Beschlusses:

>Die Gewährleistung der Kran- kenhausversorgung ist eine staatli- che Aufgabe, und die Länder haben die Letztverantwortung in Form der Gewährleistungsträgerschaft. Eine ausreichende Versorgung mit Kran- kenhäusern ist demnach auch künftig durch die Länder zu gewährleisten, ihnen wird zudem auch weiterhin der Sicherstellungsauftrag zugewiesen.

Lautenschläger: „Diesbezüglich gibt es einen breiten Konsens zwi- schen den Ländern. Dies ist ein guter Grundstein für weitere Schritte.“

> Auch künftig wird staatlich verantwortete Krankenhausplanung notwendig bleiben. Die Detailtiefe der Krankenhausplanung können die Länder jedoch in eigener Zu- ständigkeit zugunsten einer Rah- menplanung zurückführen. Sie kön- nen ihre Sicherstellungsplanung auf eine Grund- und Notfallversor- gung beschränken und auch nur länderbezogen die bedarfsnotwen- dige Versorgung definieren. Die nähere Ausgestaltung der Kranken- hausplanung bleibt Ländergesetzen vorbehalten.

Diskutiert werde in diesem Zu- sammenhang, den Kontrahierungs- zwang zwischen den Kostenträgern und den Krankenhäusern auf die Notfallversorgung zu beschränken, berichtete später Ministerialrat Karl Heinz Tuschen vom Bundesgesund- heitsministerium. Bei elektiven Be- handlungen käme es in diesem Mo-

KRANKENHÄUSER

Mehr Freiheiten durch Investitionszuschläge

Die Gestaltung des Ordnungsrahmens für die

Krankenhausversorgung ab 2009 war das zentrale

Thema beim 6. Nationalen DRG-Forum.

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