Die Information:
Bericht und Meinung
Reform der
Krankenversicherung der Rentner
nach der Wahl
Die Reform der Krankenversiche- rung der Rentner soll sofort mit Beginn der neuen Legislaturperi- ode des Bundestages in Angriff ge- nommen werden. Darin stimmten auf einer Veranstaltung der Deut- schen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) in Hannover Bundesbil- dungsminister Helmut Rohde (der bekanntlich nicht nur Bildungsmi- nister, sondern auch ein bekannter Sozialpolitiker der SPD ist) sowie der sozialpolitische Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Franke, überein.
Zu einer Reformierung der Rent- ner-Krahkenversicherung hatte be- reits in der zu Ende gehenden Le- gislaturperiode die FDP angesetzt.
Doch ihr Versuch, die Frage im Rahmen des Krankenversiche-
rungs-Weiterentwicklungsgesetzes zu regeln, scheiterte. Die Regie- rungsvorlage sah zwar entspre- chende Bestimmungen vor doch der Bundestag beschäftigte sich schließlich nur mit dem kassen- arztrechtlichen Teil des Gesetz- entwurfes. Öffentlich hatten sich FDP-Politiker dann noch einmal auf der gesundheitspolitischen Fachta- gung der Liberalen in Bad Nau- heim zu dem Problem geäußert.
Hansheinrich Schmidt war damals, im Juni 1976, unter anderem dafür eingetreten, Rentnern nur dann den vollen Schutz der Krankenver- sicherung zuzugestehen, wenn sie bestimmte „Vorzeiten" erbracht hätten; außerdem setzte er sich für einen Rentnerbeitrag ein.
Gerade die Forderung nach „Vor- zeiten" ist für viele Selbständige und Angehörige freier Berufe, die sich unter anderem wegen des Krankenversicherungsschutzes noch jüngst in die gesetzliche Ren- tenversicherung einkauften, von unmittelbarem Interesse, laufen sie doch in Gefahr, keine oder zu ge-
NACHRICHTEN
ringe „Vorzeiten" aufweisen zu können (nämlich dann, wenn sie gar nicht oder nur kurz in abhängi- ger Stellung tätig waren). Die FDP- Haltung zu dieser Frage wird aus einem Brief von Wolfgang Misch- nick deutlich, mit dem dieser auf die Frage eines Lesers des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES antworte- te. Der FDP-Fraktionsvorsitzende schreibt:
„Nach geltendem Recht werden die Kosten für die Krankenversi- cherung der Rentner allein von den aktiven Versicherten getragen. Der überproportionale Anstieg dieser Kosten, der sich aus heutiger Sicht auch in Zukunft fortsetzen wird, gebietet nach Auffassung der FDP- Fraktion jedenfalls im mittelfristi- gen Rahmen wegen der Sozialab- gabenbelastung auch der Durch- schnittsverdiener zumindest eine teilweise Entlastung der aktiven Versicherten in diesem Bereich, damit die Solidarität zwischen Akti- ven und Rentnern durch eine Über- belastung der Aktiven nicht ge- sprengt wird.
• Die FDP-Fraktion hält es des- halb für erforderlich, zu einer aus- gewogeneren Lastenverteilung zwi- schen Leistungsempfängern und Beitragszahlern zu kommen. In der Krankenversicherung der Rentner zieht sie zu diesem Zweck be- stimmte „Vorzeiten" in der gesetz- lichen Krankenversicherung, aber auch einen auf die persönliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Rentners abgestellten Eigenbeitrag in Betracht. Dabei ist nach Auffas- sung der FDP durch Übergangs- vorschriften ein wirksamer Be- standsschutz für die vor dem In- krafttreten derartiger Neuregelun- gen beitragsfreien Rentner sicher- zustellen.
• Die Härten, die für Rentner mit der Einführung eines Eigenbeitrags zur Krankenversicherung der Rent- ner verbunden sind, verkenne ich nicht. Diese sind aber aus heutiger Sicht zur Erhaltung der Funktions- fähigkeit des Systems unserer so- zialen Sicherheit nicht zu umge-
hen." NJ
Vor der Wahl
SPD
Fortsetzung der Ausführungen Frie- del Läpples von Seite 2476
katoren zur Vorsorge gegen chro- nische Krankheiten, verstärkte För- derung der Jugendzahnpflege, Ge- sundheitserziehung und Gesund- heitsberatung.
Struktur der medizinischen Ver- sorgung. Zur Verzahnung und sy- stematischen Integration der ver- schiedenen Bereiche des Gesund- heitswesens sollen Medizin-Techni- sche Zentren, zentrale Informa- tionssysteme und medizinische Ge- meindezentren eingerichtet wer- den. In verschiedenen Regionen sollen solche Systeme erprobt wer- den, wobei für die gemeinsame Ar- beit der Ärzte und der anderen me- dizinischen und sozialen Fachberu- fe neue Formen der Zusammenar-
beit entwickelt werden müssen.
Ambulante Versorgung. Die am- bulante medizinische Versorgung soll auch in Zukunft auf der freibe- ruflichen Tätigkeit der niedergelas- senen Ärzte bei freier Arztwahl be- ruhen, wobei die Einzelpraxen zu- nehmend zu fachverbindenden Gruppenpraxen zusammenwach- sen sollen. Hierzu sind notwendig:
die Beseitigung der rechtlichen Hindernisse; die Förderung von Gruppenpraxen durch Steuermittel des Bundes im Rahmen der Struk- turpolitik; Bereitstellung von Finanz- mitteln für Gemeinden zum Bau von Ärztehäusern; die einheitliche vertragliche Vergütung ärztlicher Leistungen unabhängig von der Kassenart und die ambulatorische Öffnung der Krankenhäuser überall dort, wo die ambulante Versorgung der Bevölkerung nicht sicherge- stellt werden kann; geeignete Pla- nungs- und Steuerungselemente für die ärztliche Niederlassung, Zu- lassungssperren in gut versorgten Gebieten bei Unterversorgung in anderen Regionen; Umgestaltung der Gebührenordnung durch Ein- führung von Leistungskomplexho- noraren.