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Archiv "Gesundheitspolitische Leitsätze der SPD" (26.01.1978)

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Gesundheitspolitische Leitsätze der SPD

Verabschiedet vom Parteitag im November 1977 in Harnburg

Erste Fortsetzung

7. Selbstverwaltung der medizi- nischen Versorgung

Die Verantwortung für die Ordnung der medizinischen Versorgung liegt beim Staat. Er hat die rechtlichen Vorausset- zungen dafür zu schaffen. Jedoch sollen die Aufgaben der medizinischen Versor- gung nicht von den Staatsorganen selbst, sondern soweit wie möglich im Wege der Selbstverwaltung und der ge- sellschaftlichen Mitbestimmung durch die betroffenen Gruppen wahrgenom- men werden, wie dies dem Prinzip einer freiheitlich-demokratisch organisierten Gesellschaft entspricht.

Eine funktionsgerechte organisierte, ei- geninitiativ handelnde Selbstverwaltung kann die Aufgaben besser erfüllen als ein staatlicher Gesundheitsdienst.

Sichergestellt werden muß, daß die Selbstverwaltung der sozialen Kranken- versicherung nur durch die unmittelbar Betroffenen - also die Versicherten - ausgeübt wird, damit deren Interessen wirksamer gesundheitspolitisch vertre- ten werden.

Auch für die Träger der medizinischen Versorgung, d. h. die Anbieter medizini- scher Leistungen, gilt, daß sie im Rah- men der Selbstverwaltung organisiert sein sollen. Dabei müssen alle Fachberu- fe des Gesundheitswesens gleichberech- tigt mitwirken können.

Die Selbstverwaltung der medizinischen Versorgung soll nach folgendem Modell aufgebaut werden:

Die Planung und die Überwachung des Vollzugs sollen zukünftig in der Hand der Selbstverwaltung der medizinischen Ver- sorgung liegen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Vertreter der Ver- sicherten, der im Gesundheitswesen Tä- tigen und der Gebietskörperschaften umfaßt, und die in Eigenverantwortung im einzelnen das ausfüllt, was an Vorga- ben vom Gesetzgeber global vorbe- stimmt wird. Die Selbstverwaltung der medizinischen Versorgung erfüllt die aus den Zielvorstellungen resultierenden Aufgaben. Ein gesetzlich verankertes auf dem Prinzip der Delegation von

Re~

präsentanten beruhendes Kooperations- modell entspricht einer freiheitlich-de- mokratisch organisierten Gesellschaft.

Das Kooperationsmodell wird als ein we- sentlicher gesellschaftsordnender Fak- tor und damit zugleich als eine neue Qualität im Gesundheitssystem angese- hen. Dem Beschlußorgan der Selbstver- waltung gehören zu je einem Drittel Ver- treter der Versicherten aus den Organen der Krankenkassen, der im Gesundheits- wesen Tätigen und des Regionalparla- ments als Mitglieder an.

Die Vertreter der im Gesundheitswesen Tätigen werden nach Vorschlägen ihrer Organisationen von den Berufsangehöri- gen gewählt.

Soweit bestehende Selbstverwaltungs- gremien der Krankenkassen und der Ärz- teschaft Aufgaben zur direkten Planung und Steuerung des Leistungsangebots im Gesundheitswesen erfüllen (z. B. Be- darfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung), gehen diese auf die Selbst- verwaltung der medizinischen Versor- gung über. Im übrigen bleiben Rechte und Pflichten der bestehenden Selbst- verwaltungsgremien unberührt. Dies gilt insbesondere für die Aufgaben im Be- reich der Beitrags- und Honorargestal- tung.

Die Organe der Selbstverwaltung der medizinischen Versorgung auf Länder- und Bundesebene gehen aus mittelbarer Wahl hervor; ihre Zusammensetzung entspricht der der regionalen Selbstver- waltung. Sie sollen Regionalpläne koor- dinieren und Kriterien und Richtlinien er- arbeiten. Hierzu gehören vor allem Krite- rien und Richtlinien für

.,. die Gesundheitsvorsorge

.,. die ambulante und stationäre Versor- gung

.,. die Rehabilitation

.,. die Arbeits- und Sozialmedizin .,. das Arzneimittelwesen

Die Selbstverwaltung jeder Region stellt den Regionalplan der medizinischen Versorgung aufgrund einer Bedarfspla- nung von Einrichtungen, Leistungen und Investitionen nach Maßgabe bundesein- heitlicher Normen und Standards auf.

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen DOKUMENTATION

Sie sorgt für die Errichtung zentraler ln- formationssysteme. Medizintechnischer Zentren, Neubauten von Krankenhäu- sern und Gruppenpraxen und Medizini- scher Gemeindezentren und gründet für Einrichtungen, für die sonst kein Träger vorhanden ist, Betriebsgesellschaften.

Sie steuert den Planvollzug insbesonde- re durch

.,. Investitionen,

.,. Anpassung des Angebots medizini- scher Leistungen an die Inanspruchnah- me (z. B. durch Änderung der personel- len Besetzung),

.,. Ausfüllung der bundeseinheitlichen Kriterien entsprechend den Besonder- heiten der Region,

.,. Quantitäts- und Qualitätskontrolle insbesondere auch der

medizinische~

Leistungen.

Investitionsmittel erhält die Selbstver- waltung der medizinischen Versorgung aus Haushalten der öffentlichen Hände (Bund, Länder und Gemeinden). Zu den Investitionen gehören vor allem die Auf- wendungen für Ersterrichtung, Erweite- rung und Anpassung an die technische Entwicklung von allen Einrichtungen der medizinischen Versorgung nach Maßga- be des Regionalplanes. Damit verbleibt die Finanzverantwortung zusammen mit der Planfeststellung beim zuständigen Parlament. Die Prioritäten der Mittelver- wendung werden im Rahmen von bun- deseinheitlichen Normen und Standards

durch die regionalen Bedarfdeckungs- pläne festgesetzt. Investitionsmittel wer- den nach Maßgabe des Regionalplanes ebenso für Einrichtungen vergeben, die die Selbstverwaltung der medizinischen Versorgung selbst errichtet oder auch an andere Träger weiterleitet. Alle Be- schlüsse der Selbstverwaltung der medi- zinischen Versorgung, die die Ausgaben und die Beitragsentwicklung der Kran- kenkassen berühren, bedürfen der Zu- stimmung der Vertreter der Versicherten.

Die bei einer wirtschaftlichen Betriebs- führung anfallenden Betriebskosten wer- den in der Regel aus den Zahlungen der Benutzer aufgebracht.

8. Einrichtungen der medizini- schen Versorgung

Die Einrichtungen der medizinischen Versorgung umfassen:

.,. Ärztliche Gruppen-und Einzelpraxen .,. Medizinische Gemeindezentren .,. Einrichtungen der stationären und der teilstationären Versorgung

.,. Medizintechnische Zentren und zen- trale Informationssysteme

.,. Öffentlicher Gesundheitsdienst .,. Sozialmedizinischer Dienst .,. Betriebsmedizinischer Dienst .,. Notfall- und Rettungsdienst. C>

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

4

vom

26.

Januar

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen SPD-Leitsätze

In ihrer aller Koordination und Koopera- tion verwirklicht sich das System der in- tegrierten Versorgung.

8.1 Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Eine bestmögliche, gleichmäßige und gleichwertige Versorgung entsprechend dem Stand der Medizinwissenschaft und -technik soll in der Regel in fachverbin- denden Gruppenpraxen und Einzelpra- xen gewährleistet werden. Soweit die re- gionale Versorgungssituation dies je- doch erforderlich macht, können auch Krankenhäuser neben der vor- und nach- stationären Versorgung ambulant be- handeln. In fachverbindenden Gruppen- praxen wird die Basisversorgung sicher- gestellt, in ihnen sollten insbesondere Allgemeinpraktiker, Frauenärzte, Interni- sten und Kinderärzte vertreten sein. An- dere Fachärzte sollten Zweigsprechstun- den in solchen Praxen abhalten, wenn es die ärztliche Versorgung bestimmter Re- gionen erfordert. Derartige Zweigsprech- stunden in Gruppenpraxen können auch die an Krankenhäusern tätigen Fachärzte übernehmen.

Gruppenpraxen können in dünnbesie- delten Gebieten nur in den Grund- und Mittelzentren der Siedlungsgebiete ihren Sitz haben. Eine solche Zentralisierung ist unvermeidlich zur Sicherung der bestmöglichen und gleichwertigen medi- zinischen Versorgung auch dieser Ge- biete. Die erhöhte Wegbelastung der Pa- tienten muß ausgeglichen werden durch Außensprechstunden der Ärzte in Medi- zinischen Gemeindezentren (s. 8.2) und durch Verbesserung des Nahverkehrs.

Mit Hilfe dieser verbesserten Organisa- tionsformen wird auch in Zukunft der freiberuflich tätige und freigewählte Arzt im Rahmen der kassenärztlichen Versor- gung eine wichtige Funktion innehaben.

Doch muß auch im ambulanten Bereich die Möglichkeit geschaffen werden, als angestellter Arzt in Einrichtungen der medizinischen Versorgung tätig zu sein.

8.2 Medizinische Gemeindezentren

Medizinische Gemeindezentren sind ei- ne wichtige Ergänzung der bisher vor- handenen Einrichtungen. Sie sollen die Funktionen der früheren Gemeinde- schwesterstationen übernehmen, aber über die Pflege hinaus bestimmte Grund- leistungen der medizinischen Versor- gung selbstständig erbringen. Sie sind damit Bestandteil des integrierten Sy- stems der medizinischen Versorgung und müssen eng mit den Einrichtungen der ärztlichen Versorgung kooperieren.

Außerdem sollten in diesen Gemeinde- zentren Vorsorgeleistungen im weitesten

Sinne, also Hilfen für die Gesundheits- vorsorge (z. B. körperliche Aktivierung, Rauchentwöhnung usw.) angeboten werden. Hier sollen Ernährungsberater, G ruppentherapeuten, Sozialarbeiter usw. tätig werden. In dünn besiedelten Gebieten werden in den Medizinischen Gemeindezentren Zweigsprechstunden der Ärzte abgehalten.

8.3 Einrichtungen der stationären und teilstationären Versorgung In einem integrierten System der medizi- nischen Versorgung kommt dem statio- nären Bereich hauptsächlich die Aufga- be zu, diejenigen Kranken therapeutisch zu versorgen, deren Behandlung die be- sonderen Mittel des Krankenhauses er- fordert. Nicht jede Therapie erfordert die stationäre Aufnahme des Patienten. Des- halb sind die Krankenhäuser darauf ein- zurichten, daß ein Teil der Patienten zeit- lich begrenzt (während des Tages oder der Nacht) dort versorgt und behandelt werden kann. Das gilt besonders für die Nachbehandlung im Rahmen der opti- malen Versorgung zur bestmöglichen Wiederherstellung oder Wiedereinglie- derung, für die Weiterbehandlung bei bestimmten chronischen Krankheiten, die hohe Anforderungen an die techni- sche Ausrüstung stellen (Dialyse-Statio- nen u. ä.) und für die Weiterbehandlung der psychisch Kranken.

Grundlage der stationären Versorgung muß das Krankenhaus der Regelversor- gung sein, im allgemeinen mit den Fach- disziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie und psychiatri- schem Dienst sowie Anästhesie und Ein- heiten für Intensivmedizin. Damit die not- wendigen Rehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus erbracht werden können, müssen auch hierfür die erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein.

In jeder Region muß mindestens ein Krankenhaus der zweiten Versorgungs- stufe vorhanden sein, ausgestattet in der Regel mit den gleichen Fachdisziplinen wie die Krankenhäuser der Regelversor- gung, außerdem aber — soweit zur Ver- sorgung einer Region notwendig — mit den Fachdisziplinen Geriatrie, Augen- heilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Krankhei- ten, Neurologie, Orthopädie, Urologie und einer Fachabteilung für psychisch Kranke. Die notwendigen Rehabilita- tionsmaßnahmen müssen gewährleisten, daß im Rahmen des medizinisch Not- wendigen eine Rückführung in die ge- sellschaftlichen Bezüge bzw. in das Er- werbsleben möglich ist.

Die dritte Versorgungsstufe (Kranken- haus der Maximalversorgung) muß alle medizinischen Fachrichtungen im vollen medizinischen Leistungsumfang umfas-

sen. Jedoch sind solche Einrichtungen nur für Regionen von je ein bis zwei Millionen Einwohner erforderlich. Zu den Krankenhäusern der Maxiamalversor- gung zählen auch die Hochschulklini- ken, unbeschadet ihrer Aufgaben in For- schung und Lehre.

Sonderkrankenhäuser sind in der Regel aus organisatorischen und ökonomi- schen Gründen unzweckmäßig. Soweit stationäre Spezialversorgung in den Bal- lungsgebieten zentralisiert werden muß, sollte dies bei Allgemeinkrankenhäusern geschehen. Trotzdem können für be- stimmte Krankheitsarten Sondereinrich- tungen aus ökonomischen Gründen sinnvoll sein (z. B. Psychiatrie, Rehabili- tation), wenn die Einbeziehung in das integrierte Versorgungssystem gewähr- leistet ist. Andererseits muß jedoch im Rahmen der allgemeinen Planung über- mäßige Zentralisierung vermieden wer- den, um die Kranken und ihre Angehöri- gen nicht mit zu langen Wegen zu bela- sten.

Innerhalb der Krankenhäuser wird eine stärkere funktionale Differenzierung ge- fordert (Einrichtungen für chronisch Kranke, Langzeitkranke, Rehabilitations- krankenhäuser usw.). Hierbei muß sich die Differenzierung vor allem an der Pfle- geintensität ausrichten. Zur Verwirkli- chung einer optimalen Versorgung muß die Möglichkeit bestehen, an den Kran- kenhäusern Patienten auf Spezialgebie- ten ambulant zu versorgen (ambulante Diagnostik, Vor-, Nach- und Weiterbe- handlung). Wo die Versorgung der Be- völkerung es erfordert, sind die Voraus- setzungen für eine Öffnung der Kranken- häuser zur allgemeinen ambulanten Be- handlung zu schaffen.

In der inneren Organisation aller Kran- kenhäuser muß an die Stelle des hierar- chischen Systems die Mitbestimmung al- ler am Krankenhaus Tätigen treten. Den Krankenhäusern wird ein verwaltungs- unabhängiger Patientenfürsprecher zu- geordnet. Zugleich mit dieser Reform müssen die Rechte auf Privatliquidation abgelöst und die Gehälter der an Kran- kenhäusern tätigen leitenden Ärzte neu geregelt werden. Das Poolsystem ist abzulehnen.

Die Versorgung im Krankenhaus hat sich ausschließlich nach Art und Schwere der Krankheit, nicht nach der wirtschaftli- chen und sozialen Stellung der Patienten zu richten. Unabhängig davon können die Patienten solche Leistungen, die mit der medizinischen Versorgung nicht in Zusammenhang stehen, gegen entspre- chenden Kostenaufschlag in Anspruch nehmen. Im integrierten System der me- dizinischen Versorgung sind private Krankenhäuser und Praxiskliniken nicht notwendig.

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8.4 Einrichtungen für psychisch Kranke

Die Einrichtungen zur Versorgung von psychisch Kranken müssen in das allge- meine Versorgungssystem -sowohl bei der ambulanten als auch der stationären Behandlung - eingeordnet werden. Sie müssen so gemeindenah wie möglich sein. Dabei muß die ambulante Versor- gung, insbesondere der sozialpsychiatri- sche Dienst, hohe Priorität erhalten. Die stationäre Versorgung der psychisch Kranken soll in der Regel Allgemeinkran- kenhäusern (der 2. Versorgungsstufe) eingegliedert werden. Das setzt voraus, daß den Krankenhäusern hierfür eine langdauernde ambulante Weiterbehand- lung ermöglicht wird. Im Bereich der psychischen Krankheiten ist eine enge Verflechtung der stationären und der ambulanten Versorgung bei den Kran- kenhäusern für psychisch Kranke bzw.

entsprechenden Abteilungen in Allge- meinkrankenhäusern unerläßlich. Die Eingliederung von psychisch Kranken erfordert stets die Verfügbarkeil teilsta- tionärer Einrichtungen. Ambulante und stationäre Einrichtungen der psychiatri- schen Versorgung und die Nachsorge- einrichtungen sollen eine therapeutische Kette (u. a. Tages- und Nachtkliniken. Wohngemeinschaften, Patientenclubs, beschützende Arbeitsstätten bilden, die Patienten sollen aus der einen Einrich- tung in die andere direkt übergeleitet werden.

Psychiatrische Großkrankenhäuser wer- den nicht mehr errichtet. Die bestehen- den Großanstalten müssen verkleinert und in sinnvolle Funktionsbereiche auf- gegliedert werden.

8.5 Medizintechnische Zentren Zur Realisierung des medizintechni- schen Fortschritts in der medizinischen Versorgung werden Medizintechnische Zentren eingerichtet, die mit rationellen Methoden Befunde erheben und den be- handelnden Ärzten in allen · medizini- schen Einrichtungen für Diagnose und Therapie zur Verfügung stehen. Damit wird erreicht, daß hochentwickelte und hochleistungsfähige medizintechnische Geräte nach dem neuesten Forschungs- stand ökonomisch vertretbar genutzt werden. Das Medizintechnische Zentrum ist zugleich ein wichtiger integrierter Faktor, da es sowohl für die ambulante wie auch für die stationäre Behandlung zur Verfügung steht und somit den be- stehenden Graben zwischen den Ein- richtungen des Gesundheitswesens überbrücken hi 1ft.

Vorteile ergeben sich dabei nicht nur im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, son-

dern auch auf die Qualität und Vergleich- barkeit der Ergebnisse. Wenn den Ärzten der ambulanten Versorgung im Medizin- technischen Zentrum alle Möglichkeiten der diagnostischen Technik geboten werden, entfällt ...: von Notfällen abgese- hen - die Notwendigkeit der Kranken- hausaufnahme lediglich zu diagnosti- schen Zwecken, jedenfalls wenn ein Ho- stel vorhanden ist, in dem Patienten wäh- rend mehrtägiger diagnostisch-techni- scher Untersuchungen Unterkunft und Verpflegung finden.

Schließlich ermöglicht das Medizintech- nische Zentrum, eine standardisierte Ba- sisuntersuchung einzuführen, die in glei- cher Weise für die Grundlegung der Dia- gnostik bei Kranken wie zur Früherken- nung verbreiteter Krankheit~n und zur Erfassung risikoträchtiger Zustände dient.

Medizintechnische Zentren sollen - un- ter Beachtung regionaler Gegebenheiten - in der Regel in der räumlichen Verbin- dung zum Krankenhaus errichtet wer- den.

8.6 Regionales Informations- und Dokumentationssystem

Zum Funktionieren der integrierten me- dizinischen Versorgung der Bevölkerung einer Region mit medizinischen Leistun- gen ist die Regelung des Informations- und Dokumentationswesens notwendig.

Es ist ein dem Bedarf entsprechendes Informationssystem zu schaffen, das den Erfordernissen der regionalen Einrich- tungen entspricht und die Integration der zur Versorgung notwendigen Teilberei- che gewährleistet.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes dürfen persönliche medizinische Daten nur innerhalb der Region, und nur dann übermittelt werden, wenn der betroffene Bürger sein. Einverständnis dazu gege- ben hat. Nur mit besonderer Zustimmung des Patienten und in Notfällen dürfen Daten zwischen den regionalen Informa- tionssystemen ausgetauscht werd!=!n.

8.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat im integrierten System der medizini- schen Versorgung wichtige Aufgaben der Gesundheitssicherung in enger Ver- bindung mit den Einrichtungen des am- bulanten und des stationären Bereiches, des Betriebsmedizinischen und des So- zialmedizinischen Dienstes und der Me- dizinischen Gemeindezentren wahrzu- nehmen. Die künftigen Aufgabenschwer- punkte werden der Schutz der Gesund- heit vor den zunehmenden Umweltge- fahren und die Gesundheitsvorsorge sein.

Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen SPD-Leitsätze

Zu den Aufgaben des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes zählen:

..". Hygiene-Überwachung (Umwelthygie- ne, Seuchenhygiene) und gesundheitli- cher Umweltschutz; dazu ist die rechtzei- tige Beteiligung des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes bei Fragen der Raum- ordnung, bei Planungen für Stadtsanie- rungen etc. erforderlich;

..". Gesundheitsbildung und -beratung (spezielle Gesundheitsvor- und -nach- sorge, genetische Beratung);

..". Jugendgesundheitspflege und Ju- gendzahnpflege;

..". Früherkennung;

..". Sozialmedizin (Gesundheitshilfen, Le- bensberatung, psychehygienische Bera- tung, präventive Psychiatrie im Kindesal- ter) und epidemiologische Kontrolle der Volkskrankheiten.

Zur Erfüllung der Aufgaben ist eine Per- sonalausweitung erforderlich, auch durch nichtärztliche medizinische Fach- berufe, die ein enges und multidiszipli- näres Zusammenarbeiten aller Beteilig- ten ermöglichen. Eine attraktive Gestal- tung der Arbeits- und Einkommensbe- dingungen muß gewährleisten, daß die personellen Voraussetzungen zur Erfül- lung der Aufgaben gegeben sind. Dazu gehört neben einer sachlich besseren Ausstattung eine neüe Organisations- konzeption, die von großflächigen Ein- zugsbareichen ausgeht.

8.8 Sozialmedizinischer Dienst Die Erfüllung der Aufgaben der Soziallei- stungsträger in einem gegliederten Sy- stem erfordert einen gemeinsamen So- zialmedizinischen Dienst. Er muß sowohl die Träger in all diesen Fragen beraten als auch bei den Begutachtungen aufzei- gen, welche Möglichkeiten der Inan- spruchnahme für den Bürger im Soziai- leistungssystem vorhanden sind. Außer- dem soll der Sozialmedizinische Dienst im Bereich der Vorsorge bei gefährdeten und bei Risikopatienten beratend tätig werden.

Zur verstärkten Bekämpfung von Ge- sundheitsgefahren muß der Sozialmedi- zinische Dienst an der Erforschung und der Beseitigung gesundheitsgefährden- der Lebensbedingungen mitwirken. Hier besteht eine enge Verknüpfung der Auf- gaben der Rehabilitation und der Prä- vention.

Ein besonderer Aufgaqenschwerpunkt liegt auf der Übernahme der Leitfunktion in der Rehabilitation, verbunden mit ei- ner Koordinierung von medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen.

Dem Sozialmedizinischen Dienst sollten zudem die Untersuchungen zur Siche- rung der mit den Rehabilitationsmaßnah- men erzielten Ergebnisse, deren indivi-

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 4 vom 26. Januar

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen SPD-Leitsätze

duelle und allgemeine Erfolgsbeurtei- lung. einschließlich der Effizienzkontrol- le, übertragen werden .. Eine enge Zusam- menarbeit mit den anderen Einrichtun- gen des integrierten Systems der medizi- nischen Versorgung ist erforderlich.

8.9 Betriebsmedizinischer Dienst Von zunehmender Bedeutung für die Ge- sundheit der Arbeitnehmer ist der be- triebliche Gesundheitsschutz. Dafür feh- len jedoch noch qualifizierte Arbeitsme-

di~iner in großer Zahl; für die Bewälti- gung der Aufgaben fehlen weitgehend geeignete Institutionen. Es ist erforder- lich, Konzepte betrieblicher Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeits- platz zu entwickeln und zu verwirklichen. Dazu bedarf es der verstärkten Förde- rung von Forschung und Lehre im Be- reich der Arbeits- und Sozialmedizin und der Arbeitssicherheit - auch und beson- ders zur Entwicklung von Modellen für gesundheitsgerechte Arbeitsorganisa- tion und Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Ziel muß sein, die Arbeitsbedingungen den Erfordernissen der arbeitenden Menschen anzupassen.

Die Sozialdemokraten haben mit dem Ar- beitssicherheitsgesetz für die Verbesse- rung des betrieblichen Gesundheits- schutzes und der Arbeitssicherheit wich- tige Vorbedingungen geschaffen. Es kommt nun darauf an, die Ziele des Ge- setzes in der betrieblichen Praxis zu realisieren.

Durch eine beruflich und finanziell at- traktive Gestaltung der Arbeitsbedingun- gen muß vornehmlich der ärztliche Nachwuchs verstärkt für die qualifizierte arbeitsmedizinische Tätigkeit gewonnen werden. Zur Verwirklichung der Forde- rung nach einer HumanisierunQ der Ar- beitswelt und nach manschen- und ge- sundheitsgerechten Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmitteln muß unabhängig von der Betriebsgröße für jeden Arbeitnehmer die arbeitsmedi- zinische und sicherheitstechnische Be- ratung und Betreuung sichergestellt werden. Dazu ist es erforderlich, die be- stehenden werksärztlichen Dienste in ei- nen umfassenden, allgemeinen, über- betrieblichen Betriebsmedizinischen Dienst zu überführen, der im Rahmen der Selbstverwaltung der Berufsgenossen- schaft organisiert werden sollte. Auch der Betriebsmedizinische Dienst kann seine Aufgaben wirksam nur in enger Zusammenarbeit mit den anderen Zwei- gen des integrierten Systems erfüllen.

e

Wird fortgesetzt

BEKANNTMACHUNGEN

Kassenarztsitze

Nord-Wü rttemberg

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Wü rttemberg werden folgende Kassenarztsitze zur Besetzung ausge- schrieben:

Lennlngen, Ortsteil Unterlennlngen, Arzt für Allgemeinmedizin. Aus altersbe- dingten Gründen ist innerhalb der kom- menden sechs Monate mit dem Aus- scheiden von zwei Allgemeinärzten in- nerhalb der 7700 Einwohner zählenden politischen Gemeinde Lenningen, Kreis Esslingen, zu rechnen. Grund-, Haupt- und Realschule sowie Sonderschule für Lernbehinderte im Ortsteil Oberlennin- gen. Weiterführende Schulen im rund 8 km entfernten Kirchheim. Nächstgelege- nes Krankenhaus mit den Abteilungen für Chirurgie, Innere, Radiologie, Gynä- kologie und Geburtshilfe, HNO- und Au- genkrankheiten, ebenfalls in Kirchheim. .,.. Seitens der KV NW werden neben ei- ner Umsatzgarantie von 120 000 DM für die ersten 12 Monate der Praxistätigkeit zinsgünstige Kredite mit 10- bzw. 20jäh- riger Laufzeit entsprechend der Richtli- nien der KV NW auf Antrag gewährt.

Ludwlgsburg, Ortstell Grünbühl (Nähe Stuttgart), Allgemeinarzt. Der im rund 2400 Einwohner~~zählenden Ortsteil Grünbühl seit über 10 Jahren bestehen- de Allgemeinarztsitz (Einzelarztsitz) ist seit geraumer Zeit vakant. Eine Wieder- besetzung des Kassenarztsitzes ,.Grün- bühl" ist dringend angezeigt. Praxis- und Wohnräume stehen zu günstigen Bedin- gungen zur Verfügung. Ludwigsburg hat 87 000 Einwohner, verfügt u. a. über sämtliche Schulen sowie ein 1100-Bet- ten-Krankenhaus und liegt nur 14 km von Stuttgart entfernt.

.,.. Seitens der KV NW werden neben ei- ner Umsatzgarantie zinsgünstige Kredite mit langfristiger Laufzeit entsprechend den Richtlinien der KV NW auf Antrag gewährt.

Stuttgart-Ost, Allgemeinarzt. Im Stadtteil .. Stuttgart-Ost" ist der seit Jahrzehnten bestehende Allgemeinarztsitz seit drei Monaten vakant. Die Wiederbesetzung ist angesichts des sehr hohen Durch- schnittsalters der sonstigen in Stuttgart- Ost noch praktizierenden Allgemeinärzte dringend angezeigt. Eine weitere Nieder- lassungsmöglichkeit bietet sich in Stutt- gart-Weilimdorf (altersbedingte Praxis-

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

aufgabe). Mehrere Praxisraumangebote liegen der Zulassungsabteilung der KV NW vor.

.,.. Entsprechend den Richtlinien der KV NW wird auf Antrag neben einer Umsatz- garantie in Höhe von 120 000 DM für die ersten 12 Monate der Praxistätigkeit ein zinsgünstiger Praxiseinrichtungskredit mit langfristiger Laufzeit gewährt.

Hlld~lzhausen, Kreis Böblingen, Arzt für Allgemeinmedizin. Zur Verbesserung der allgemeinärztlichen Versorgung der zur Zeit rund 2600 Einwohner zählenden Wohngemeinde Hildrizhausen ist die Er- richtung einer Kassenarztstelle dringend angezeigt. Die Gemeinde Hildrizhausen hatte im Jahr 1977 einen Einwohnerzu- wachs von rund 6 Prozent zu verzeich- nen. Die nächsten Kassenärzte befinden sich im 2 km entfernten Altdorf (ein All- gemeinarzt), 2,5 km entfernten Holzger- lingen (drei Allgemeinärzte, ein Internist und ein Kinderarzt). Das nächstgelegene Krankenhaus mit sieben Abteilungen be- findet sich im 11 km entfernten, 54 000 Einwohner zählenden Sindelfingen.

.,.. Entsprechend den Richtlinien der KV NW werden neben einer Umsatzgarantie zinsgünstige Kredite mit langfristiger Laufzeit auf Antrag gewährt.

Süssen, Kreis Göppingen, Kinderarzt. Im Interesse einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen pädiatrischen Versor- gung ist die Niederlassung eines Kinder- arztes in der rund 8100 Einwohner zäh- lenden Gemeinde Süssen dringend an- gezeigt. Im 5-km-Radius sind weitere rund 18 000 Einwohner (Gemeinden Gin- gen, Donzdorf, teilweise Salach). Aus kassenärztlicher sowie geographischer Sicht, unter weiterer Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur. ist die Ge- meinde Süssen als Zentralort für die pri- märärztliche Versorgung anzusehen. Zur Zeit praktizieren in vorgenann.ter Ge- meinde drei Allgemeinärzte sowie je ein Internist und Frauenarzt. Im benachbar- ten 4200 Einwohner zählenden Gingen praktizieren zur Zeit zwei Allgemeinärz- te; in Donzdorf mit rund 10 000 Einwoh- nern vier Allgemeinärzte und ein Inter- nist. Die nächsten Kinderärzte praktizie- ren im 5 km entfernten, rund 19 000 Ein- wohner zählenden Eislingen bzw. im 6 km entfernten, 28 000 Einwohner zählen- den Geislingen. Krankenhäuser mit päd- iatrischen Abteilungen befinden sich in der Kreisstadt Göppingen sowie in Ulm.

Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis, Au- genarzt. ln der Gold- und Silberschmie- destadt Schwäbisch Gmünd (mit Ein- zugsgebiet rund 110 000 Einwohner) ist

Referenzen

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