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Archiv "Gesundheitspolitische Vorschläge der SPD" (12.03.1986)

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DEUTSCHES lm.ZTEBLATT

DOKUMENTATION

Gesundheitspolitische Vorschläge der SPD

Charakteristische Aussagen

im Programmentwurf "Die Zukunft sozial gestalten"

Kostendämpfung- Die Gesund- heitspolitikals eigenständige ge- sellschaftpolitische Aufgabe darf nicht zur Kostendämpfungs- oder Krankenversicherungspoli- tik reduziert werden. Gemessen an den Kosten sind die Leistun- gen des Gesundheitssystems zu gering. Hohe Reibungsverluste durch weitgehend isoliert ne- beneinanderstehende Versor- gungsbereiche, mangelnde Koordination, Kooperation, Ko- sten- und Leistungstransparenz machen es zu teuer und bei Fort- setzung dieser Trends schon mittelfristig unfinanzierbar. Eine vordergründige symptomorien- tierte Kostendämpfungspolitik, die Einkommen begrenzt oder plafondiert, ist auf Dauer unwirk- sam. Denn die ausufernde Ko- stenexpansion wird durch feh- lerhafte Strukturen verursacht.

Nur durch strukturelle Reformen kann den Ursachen des Kosten- anstiegs entgegengewirkt wer- den; nur so können die Einnah- men der Leistungserbringer auf ein vertretbares Maß gesenkt werden.

Rolle der Krankenversicherung - Die gesetzliche Krankenversi- cherung ist zwar zentrales Fi- nanzierungsinstrument des Ge- sundheitswesens, beeinflußt sei- ne Gestaltung aber kaum. Die entstandenen Kosten werden einfach auf die Beitragszahler überwälzt. Das Abrechnungs- und Leistungssystem steht in vielen Fällen in krassem Wider- spruch zur Wirtschaftlichkeit.

Das Planungs- und Steuerungs- instrumentarium ist völlig unter- entwickelt. Die Rechtsu ng leich- heiten zwischen den Kassenar- ten schwächen die Verhand- lungsposition der Krankenkas- sen und ermöglichen es den Lei- stungserbringern, eine Kassen- art gegen die andere auszuspie- len.

Orientierungsdaten - Ein effek- tiv arbeitendes Gesundheitssy- stem bedarf der Orientierung. Es ist Aufgabe des Staates, diese Orientierung zu geben. Sozial- demokraten wollen, daß dies durch mittelfristig ausgerichtete, periodisch zu erstattende Ge- sundheitsberichte geschieht, die die Bundesregierung erarbeitet.

Der Bundestag besch I ießt so- dann einen gesundheitspoliti- schen Orientierungsrahmen. ln den Gesundheitsberichten, die zwischen den Berichtsperioden jährlich fortgeschrieben und an- gepaßt werden, sind die jeweili- gen Orientierungsdaten für die weitere Entwicklung des Ge- sundheitswesens, das heißt vor allem der gesetzlichen Kranken- versicherung enthalten.

Sie beschreiben

~die für die Berichtsperiode verfolgten gesundheitspoliti- schen Prioritäten und Ziele,

~ die qualitativen Grundsätze einer optimalen Versorgung der Patienten,

~ qualitative und quantitative Mangel- oder Überversorgung sowie die Wege zu ihrer Uber- windung,

~ die angestrebte finanzielle Entwicklung insgesamt und in den einzelnen Versorgungsbe- reichen (ärztliche Versorgung, Krankenhaus, Früherkennung, Arzneimittel),

~die mittelfristig angestrebte durchschnittliche Beitragssatz- entwicklung und ihr Verhältnis zu anderen Sozialabgaben und Steuern sowie

~ Ausgabenhöchstbegrenzun- gen in den einzelnen Leistungs- bereichen.

670 (18) Heft 11 vom 12. März 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Einheitliches Beitrags- und Lei- stungsrecht - Alle Krankenkas- sen sollen in Zukunft unter glei- chen rechtlichen Bedingungen die gesundheitliche Versorgung ihrer Mitglieder gestalten kön- nen, dies bedeutet gleiches Mit- gliedschafts-, Beitrags-, Lei- stungs- und Kassenarztrecht Unterschiedliche Beitragssätze auch in einem so umgestalteten Krankenkassensystem sind zu erwarten. Wird eine gewisse Bandbreite in den Beitragssatz- höhen überschritten, erfordert dies aber Korrekturen. Sozialde- mokraten schlagen einen "Pro- blem- oder Feuerwehrfonds"

vor, den alle Kassen gemeinsam

bilden, um Strukturanpassun- gen und die Bewältigung von Ausnahmeproblemen zu ermög- lichen.

Honorarpolitik - Es muß darauf ankommen, die Preis- und Hono- rargestaltung so zu verändern, daß sie wirtschaftlich vernünfti- ges Verhalten fördert, ohne die Qualität der Versorgung zu be- einträchtigen. Preise und Hono- rare müssen grundsätzlich ge- meinsam von allen Krankenkas- sen und den jeweiligen Lei- stungserbringern in eigener Ver- antwortung ausgehandelt wer- den. Dabei ist die Stellung der Krankenversicherung als Ver- handlungs- und Vertragspartner zu stärken.

Die Einzelleistungsvergütung verführt dazu, möglichst aufwen- dig zu diagnostizieren und zu therapieren.

Führt die Einzelleistungsvergü- tung zur Maximalversorgung, so minimiert ihr Gegenstück, die Kopfpauschale, den Versor- gungsaufwand; eine Verschlech- terung der Versorgung der Pa- tienten wäre die Folge. Sozialde- mokraten sind deshalb für eine Honorierung, die zu einem ange- messenen Versorgungsaufwand führt, ihn zumindest aber för- dert. Dies kann eine Vergütungs-

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form bewirken, die die einzelnen bei typischen Krankheiten und Krankheitsverläufen üblicher- weise zu erbringenden Leistun- gen zu einem Gesamtkomplex zusammenfaßt Dem Arzt oder Zahnarzt wird nicht mehr jede Einzelleistung vergütet, sondern nur der gesamte Leistungskom- plex.

Krankenhauspflegesätze - Der Pflegesatz muß stärker dem Ver- lauf der Behandlung angepaßt werden. . . . Sozialdemokraten plädieren deshalb für gestufte Pflegesätze, die - den Behand- lungskosten angenähert - an- fangs relativ hoch sein und dann sinken müssen .... Des weiteren sollte der Pflegesatz stärker der für den Patienten erforderlichen Pflegeintensität entsprechen.

Deshalb sollten an die Stelle ei- nes tagesgleichen vollpauscha- lierten Pflegesatzes für ein Kran- kenhaus mehrere gestufte pau- schalierte Pflegesätze treten. Das strenge duale System der Krankenhausfinanzierung, nach dem die Investitionskosten von der öffentlichen Hand und die Benutzerkosten über die Pflege- sätze von den Krankenkassen getragen werden, hat sich eben- falls als wenig sachgerecht er- wiesen. Auch Investitionskosten sollen daher in Zukunft über die Pflegesätze erwirtschaftet wer- den.

Arzneimittelpreise - Der Arznei- mittelmarkt ist ein reiner Anbie- termarkt. Sozialdemokraten wol- len auf dem Arzneimittelmarkt der Anbietermacht eine gleich gut organisierte Nachfrager- macht gegenüberstellen. Anbie- terseite und Nachfrageseite müssen gleichgewichtige Markt- teilnehmer werden.

Dies bedeutet im einzelnen, daß der pharmazeutische Unterneh- mer als Anbieter mit dem Kran- kenversicheru ngsträger als Be- auftragtem des Nachfragers über die Ware und vor allem über ihren Preis verhandeln muß. Direkte Vertragsbeziehun-

Kassenärztliche Bundesverelnlgung:

Gleichschaltung!

Unter der Flagge Strukturreform will die SPD tragende Säulen unseres Gesundheitswesens einreißen, stellt die Kassenärztliche Bundesvereini- gung in einer Presseerklärung zu dem SPD-Programmentwurf fest. Die KBV listet auf:

..".. An die Stelle bedürfnis- und qualitätsorientierter positiver Ge- sundheitsziele tritt die Einführung einer , ,politischen Orientierung für das Gesundheitswesen" mit ver- bindlichen Ausführungsbestimmun- gen und Sanktionsmechanismen für die Beteiligt~n. Die Selbstverwal- tungen von Arzten und Krankenkas- sen werden zu staatlichen Erfül- lungsgehilfen im Korsett gesetzli- cher Vorgaben.

..".. Verbindliche Ausgabenhöchst- grenzen für die einzelnen Leistungs- bereiche des Gesundheitswesens werden jede bedarfsgerechte pa- tientenorientierte und zugleich qua- litativ hochwertige medizinische Versorgung unmöglich machen. Gesundheitsleistungen für den so- zialversicherten Patienten wären künftig nicht mehr Sache der indivi- duellen Befindlichkeit und des me- dizinischen sachgerechten Erforder- nisses, sondern würden unter Ge- sichtspunkten politisch-staatlicher Opportunität nach einem fest vorge- gebenen Finanzrahmen zugeteilt.

..".. Über die Gleichschaltung aller Kassenarten in der Mitgliedschafts- struktur und im Beitrags- und Lei- stungsrecht beseitigt die SPD die

gen zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen sind not- wendig. Künftig sollen nur noch solche Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversi- cherung verordnet werden kön- nen, über deren Preis sich Kran- kenkassen und Arzneimittelher- steller geeinigt haben.

DOKUMENTATION

gewachsenen und bewährten plura- len Strukturen der gegliederten Krankenversicherung. Damit wird nicht nur die angeblich aufrechter- haltene Wahlmöglichkeit des Versi- cherten zur inhaltslosen Hülse, son- dern auch jede Bereitschaft zu lei- stungsorientierter Innovation der einzelnen Versichertengemeinschaft gelähmt.

..".. Mit einem Finanzausgleich zwi- schen den Krankenkassen als , , Pro- blem- und Feuerwehrfonds" nimmt sie ihnen jeden Anreiz zu sparsa- mem und kostenbewußtem Umgang mit den Mitteln der Solidargemein- schaft. Die sorgsam wirtschaftende Krankenkasse wird bestraft, die sorglos wirtschaftende belohnt.

Dies führt letztlich zur Abkehr vom natürlichen Wettbewerb zwischen den Versichertengemeinschaften. Die Einheitsversicherung wird de facto geschaffen.

..".. Mit der Einführung von Lei- stungskomplexhonoraren und Arz- neimittel-Positivlisten greift die SPD in die ärztliche Therapiefreiheit und damit in das persönliche Vertrau- ensverhältnis zwischen Patient und Arzt ein. Der Anspruch des Patien- ten auf eine individuelle Versorgung wird auf eine standardisierte Durch- schnittsversorgung verkürzt.

..".. Mit den zwischen den Kranken- kassen und den Ärzten ihrer Wahl abzuschließenden Leistungsberech- tigungsverträgen kehrt die SPD in die Vorzeit der Einzeldienstverträge und fester Verhältniszahlen zurück. Durch die Beschneidung des Rechts der freien Berufsausübung stellt sie sich außerhalb der Verfassungs-

wirklichkeit. D

Beseitigung des "Kontraktions- zwangs" -Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, die von den Krankenkassen vertraglich zur Versorgung der Versicherten verpflichtet werden, schließen sich zu kassenärztlichen, kas- senzahnärztlichen und Kassen- Krankenhausvereinigungen zu- Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 11 vom 12. März 1986 (19) 671

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DOKUMENTATION

sammen. Diese Vereinigungen vertreten als Körperschaften des Öffentlichen Rechts ihre Mitglie- der gegenüber den Krankenkas- sen. Konnte die Krankenversi- cherung bisher weder die Zahl der Ärzte und Zahnärzte, noch das Angebot an Krankenhaus- betten steuern, das sie benötigt, um ihre Mitglieder zu versorgen, so erhält sie nunmehr einen wirksamen Einfluß auf den Um- fang und die Gestaltung des An- gebots. Vor dem Hintergrund der besonderen Strukturen im Gesundheitswesen, nach denen sich ein einmal entstandenes An- gebot seine Nachfrage schafft, ist dies unverzichtbar. An die Stelle eines bisher herrschenden

„Quasi-Kontraktionszwanges"

mit fast allen Leistungserbrin- gern tritt nunmehr die auf ver- traglicher Vereinbarung beru- hende Leistungsberechtigung der Leistungserbringer, die er- forderlich sind, um die Versi- cherten zu versorgen.

Auswahl unter den Kassenärz- ten — Die ambulante ärztliche Versorgung stellen die Kranken- kassen zusammen mit den Kas- senärzten und den Kassenzahn- ärzten sicher. Dazu schließen al- le Bundesverbände der Kranken- kassen gemeinsam und auf der Basis der Bedarfsplanung mit den Ärzten Leistungsberechti- gungsverträge ab. Sie müssen dabei auf angemessene Weise die Interessen neuausgebildeter niederlassungswilliger Ärzte und Zahnärzte berücksichtigen und verhindern, daß die ambulante kassenärztliche Versorgung zu einem abgeschlossenen System wird. Die betroffenen Ärzte und Zahnärzte schließen sich wie bisher zu Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereini- 9ungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen.

Die Einzelheiten der Leistungs- erbringung und die Honorierung regeln die Krankenkassen und Kassenärztliche und Kassen- zahnärztliche Vereinigungen

nach bundesgesetzlicher Rah-

menvorgabe durch Verträge.

Ärzte und Zahnärzte sollten künftig in der Regel nur bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjah- res an der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versor- gung teilnehmen.

Kassenambulanzen — Die Kran- kenkassen erhalten das Recht, in Sondersituationen (Versor- gungsengpässe, Wahrnehmung besonderer Versorgungsaufga- ben) Eigeneinrichtungen zu schaffen oder Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung zu beteiligen. Um den ambulanten und stationären Versorgungsbe- reich wirksam zu verknüpfen, wird den Krankenkassen grund- sätzlich die Möglichkeit einge- räumt, besonders aufwendige diagnostische und therapeuti- sche Leistungen der Medizin- technik im Rahmen der Bedarfs- und Leistungsplanung an die Krankenhäuser zu verlagern oder vorzuschreiben, daß medi- zintechnische Großgeräte durch den ambulanten und stationären Versorgungsbereich gemeinsam angeschafft und genutzt werden.

Auswahl unter den Kranken- häusern — Die Krankenversiche- rung muß in Zukunft die Kran- kenhausversorgung gemeinsam mit den Krankenhausträgern si- cherstellen. Dazu schließen die Krankenkassen Leistungsbe- rechtigungsverträge mit denjeni- gen Krankenhäusern, die nach ihrer Bedarfsplanung erforder- lich sind, um die Versicherten zu versorgen. Diese Verträge kön- nen allerdings nur mit solchen Krankenhäusern abgeschlossen werden, die in die allgemeinen Krankenhausbedarfspläne der Bundesländer aufgenommen wurden. Die Krankenkassen ha- ben dabei alle Hochschulklini- ken zu berücksichtigen.

Die leistungsberechtigten Kran- kenhäuser sind in Kassen-Kran- kenhausvereinigungen zusam- menzufassen, die Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts wer- den. Zwischen Krankenkassen

und Kassen-Krankenhausverei- nigungen werden die Einzelhei- ten der Leistungen vertraglich vereinbart.

Um die Verweildauer zu verrin- gern, müssen die Krankenhäuser die Möglichkeit zu vorstationärer Diagnostik und zu ambulanter Nachbehandlung erhalten.

Beseitigung der Privatliquida- tion — Die Privatliquidation der leitenden Ärzte ist im Zusam- menhang mit einer Reform der Vergütungsstrukturen sämt-

licher Krankenhausärzte abzu- schaffen, und das Liquidations- recht bei Selbstzahlern ist auf das Krankenhaus zu übertragen.

Positivliste — Krankenkassen und Kassenärzte sollten ein un- abhängiges „Arzneimittelinstitut für die kassenärztliche Versor- gung" gründen. Aufgabe dieses

Instituts soll es sein, das Ge- samtangebot der vom Bundes- gesundheitsamt zugelassenen oder registrierten Arzneimittel auf ihre Eignung für die kassen- ärztliche Verordnung zu unter- suchen und zu bewerten. Eine solche Bewertung hat sich so- wohl auf die Preiswürdigkeit als auch auf das Verhältnis von the- rapeutischer Wirksamkeit zu re- lativer Unbedenklichkeit des Arzneimittels zu beziehen.

Das Arzneimittelinstitut stellt die für eine kassenärztliche Versor- gung vorgesehenen Arzneimittel in einer Empfehlungsliste zu- sammen. Eine einseitige Orien- tierung der Empfehlungen des Instituts an ausschließlich schul- medizinischen Kriterien sollte ausgeschlossen werden. Die Empfehlungsliste umschreibt für die Krankenkassen das maxima- le Angebot der Arzneimittel, die für die kassenärztliche Verord- nung geeignet sind.

Selbstbeteiligung — Sozialde- mokraten lehnen eine über die Beitragszahlung hinausgehende Beteiligung der Versicherten an den Krankheitskisten ab. ❑ 672 (20) Heft 11 vom 12. März 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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