• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bildschirmarbeit: Keine Untersuchungspflicht" (22.10.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bildschirmarbeit: Keine Untersuchungspflicht" (22.10.1993)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

",Gerade ältere Patienten schätzen die besondere Fürsorge und Zuwendung ihres Arztes. Aber selbst der erfahrene Hausarzt ist bei bestimmten geriatrischen Problemen auf Hilfen angewiesen. LUITPOLD PHARMA hat deshalb das Referat PRAXISGERIATRIE gegründet. Es hat die Aufgabe, Sie bei der Betreuung Ihrer Alterspatienten umfassend zu unterstützen.

y,

Dr. med. Wolfgang Albrecht Marketing Director LUITPOLD PHARMA

Unsere Ziele, Ihr Nutzen

Das Referat PRAXISGERIATRIE steht im Dialog mit engagierten Hausärzten und kompetenten Fachgremien. Sie erarbeiten zusammen praxisnahe Konzepte zur besse- ren Betreuung und Versorgung älterer Pati- enten. Im Vordergrund stehen dabei The- menkreise wie

• Fortbildungs- und Serviceangebote für geriatrisch engagierte Hausärzte

• Entwicklung von compliancefreundlichen Packungen

• Hilfen bei der therapeutischen Führung älterer Patienten

Ihre Anregungen

...aus der Praxis nehmen wir gern entgegen.

Nutzen Sie unseren Telefonservice: Spre- chen Sie mit dem Referat PRAXISGERIA- TRIE (Frau Gisela Merck, Tel.: 0130/869969).

Oder wenden Sie sich direkt an unseren Pharmareferenten.

01 30 / 86 99 69

L gi

LUITPOLD PHARMA MÜNCHEN

SANKYO GRUPPE

Praxisorientiert

LESERBRIEFE

Gebiet der Apotheker sicher- lich mehr Erfahrung hat.

Die pharmazeutische Aus- bildung und die bindenden Verträge mit den Kranken- kassen sorgen dafür, daß der Apotheker ein aus pharma- zeutisch-technologischer Sicht qualitativ hochwertiges und preisgünstiges Arznei- mittel abgibt.

Bitte vertrauen Sie den Apothekern!

Apotheker Dr. med. Martin Anschütz, Rathausplatz 20, 37120 Bovenden

Arztzahlen

Zu dem Beitrag „Krankenkassen plädieren für rigide Steuerung der Arztzahlen" von Dr. rer. pol. Harald (lade in Heft 31-32/1993:

Gesamtverantwortung

Als Kassenarzt danke ich für den Artikel. Die Gesetzli- chen Kankenkassen zeigen Gesamtverantwortung.. .

Das Geschrei gegen die Zulassungsbeschränkungen verkennt völlig die Situation, daß es humaner ist, einen Arzt nicht zu den Kassen zu- zulassen, als ihn dem lebens- langen finanziellen Ruin aus- zusetzen.

In diesen Wochen werden sich somit die Kassen und der Gesetzgeber fragen müssen, nachdem die KVen wie ge- lähmt wirken, ob sie weiter- hin freie Praxen haben wollen oder nicht und ob sie durch Konzentrierung des Klientels auf überlebensfähige Groß- praxen wieder stundenlange Wartezeiten schaffen wol- len.. .

Siegfried Brauser, Ahornstra- ße 18, 86738 Deiningen

Parteiengutachten

Das DÄ läßt leider die Schärfe fehlen, die ein Be- richt über das Pfaff-Gutach- ten erfordert. Der Tenor — rigide Steuerung der Arztzah- len zwecks Kostendämpfung

— weist dies Papier eindeutig als Parteiengutachten aus: fi- nanziert von den Kranken-

kassen und erstellt von einem SPD-Mann, dem die Plan- wirtschaft im Gesundheitswe- sen nicht weit genug gehen kann.

Insofern hätte die Analyse hier vom Ziel des Papiers aus- gehen müssen, nämlich das Bundesverfassungsgericht im Vorfeld mit Zahlenmaterial zu beeindrucken und die an- stehende Grundsatzentschei- dung über unsere ärztliche Tätigkeit zu beeinflussen:

Der Arztberuf sei „eine Kom- bination von Freiberuflich- keit und öffentlichem Amt", konstatiert Pfaff keck; die ideologische Einbindung in den öffentlichen Dienst — unausrottbare Lieblingsidee der Sozialdemokraten — wird hier mit Blick auf Karlsruhe auf Kosten der Versicherten konsequent vorangetrieben.

Dr. Hans-Georg Fritz, Wil- helmsruher Damm 142 a, 13439 Berlin-Reinickendorf

Bildschirmarbeit

Zu der Meldung „Gesundheitsrisiko Bildschirmarbeitsplatz" in Heft 36/1993:

Keine

Untersuchungspflicht

Es ist sachlich unrichtig, daß Arbeitnehmer an Bild- schirmarbeitsplätzen sich auf- grund von EG-Richtlinien re- gelmäßig einer spezifischen arbeitsmedizinischen Unter- suchung unterziehen müssen.

Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemein- schaften vom 29. Mai 1990 über „Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmge- räten" gibt dem Arbeitneh- mer in Artikel 9 vielmehr das Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, hieraus kann jedoch keine Untersu- chungspflicht für diesen abge- leitet werden, so unbestritten sinnvoll eine arbeitsmedizini- sche Untersuchung auch sein mag.. .

Dr. med. Thomas Niendorf, Weinstraße 51 a, 67147 Forst A1-2740 (12) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die schon jetzt sehr aufgebrachten Kol- legen werden sich dann nicht mehr be- ruhigen lassen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof.. Jörg-Dietrich Hoppe,

Die KV-Vertreter- versammlung hat zudem ein neues Sicherstel- lungsstatut beschlossen, das im Fall von Ärz- temangel Umsatzgarantien für Bewerber vor- sieht, aber auch die

Wenn unabhängige Köpfe zu der Ansicht gelangen, dass Vernetzung für ihre Forschung inhaltlich sinnvoll ist, tun sie es üblicherweise auch – sonst aber nicht; es sei denn, es ist

Chirurgen, Radiologen und Augenärzte hingegen müssen meist Spezialpro- gramme einsetzen, die auf die besonderen Bedürfnisse die- ser Fachgruppen zugeschnit- ten sind.. Bei

Auch hier entschied das BSG je- doch, daß die Kassen über den Bedarf hinaus keinen Raum haben, weitere Kliniken zuzulassen. Weil die Ent- scheidung über die Zulassung nach

Einige Preisbeispiele für Hotelunterkünfte, entnom- men dem Angebot des Deutschen Reisebüros, dessen Abteilung für Kon- greßreisen sich auch der Buchungen für den

Zusätzlich verschärft wird die Proble- matik nach Ansicht von Richter-Reich- helm dadurch, dass der Gesetzgeber für die integrierte Versorgung erstmals eine

Weil diese Arbeitsplätze im allgemeinen Bewusstsein aber nicht als Bildschirmarbeitsplätze wahrgenom- men werden, kümmert sich kaum jemand um ihre ergonomische Gestaltung – und so