",Gerade ältere Patienten schätzen die besondere Fürsorge und Zuwendung ihres Arztes. Aber selbst der erfahrene Hausarzt ist bei bestimmten geriatrischen Problemen auf Hilfen angewiesen. LUITPOLD PHARMA hat deshalb das Referat PRAXISGERIATRIE gegründet. Es hat die Aufgabe, Sie bei der Betreuung Ihrer Alterspatienten umfassend zu unterstützen.
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Dr. med. Wolfgang Albrecht Marketing Director LUITPOLD PHARMA
Unsere Ziele, Ihr Nutzen
Das Referat PRAXISGERIATRIE steht im Dialog mit engagierten Hausärzten und kompetenten Fachgremien. Sie erarbeiten zusammen praxisnahe Konzepte zur besse- ren Betreuung und Versorgung älterer Pati- enten. Im Vordergrund stehen dabei The- menkreise wie
• Fortbildungs- und Serviceangebote für geriatrisch engagierte Hausärzte
• Entwicklung von compliancefreundlichen Packungen
• Hilfen bei der therapeutischen Führung älterer Patienten
Ihre Anregungen
...aus der Praxis nehmen wir gern entgegen.
Nutzen Sie unseren Telefonservice: Spre- chen Sie mit dem Referat PRAXISGERIA- TRIE (Frau Gisela Merck, Tel.: 0130/869969).
Oder wenden Sie sich direkt an unseren Pharmareferenten.
01 30 / 86 99 69
L gi LUITPOLD PHARMA MÜNCHEN
SANKYO GRUPPE
Praxisorientiert
LESERBRIEFEGebiet der Apotheker sicher- lich mehr Erfahrung hat.
Die pharmazeutische Aus- bildung und die bindenden Verträge mit den Kranken- kassen sorgen dafür, daß der Apotheker ein aus pharma- zeutisch-technologischer Sicht qualitativ hochwertiges und preisgünstiges Arznei- mittel abgibt.
Bitte vertrauen Sie den Apothekern!
Apotheker Dr. med. Martin Anschütz, Rathausplatz 20, 37120 Bovenden
Arztzahlen
Zu dem Beitrag „Krankenkassen plädieren für rigide Steuerung der Arztzahlen" von Dr. rer. pol. Harald (lade in Heft 31-32/1993:
Gesamtverantwortung
Als Kassenarzt danke ich für den Artikel. Die Gesetzli- chen Kankenkassen zeigen Gesamtverantwortung.. .Das Geschrei gegen die Zulassungsbeschränkungen verkennt völlig die Situation, daß es humaner ist, einen Arzt nicht zu den Kassen zu- zulassen, als ihn dem lebens- langen finanziellen Ruin aus- zusetzen.
In diesen Wochen werden sich somit die Kassen und der Gesetzgeber fragen müssen, nachdem die KVen wie ge- lähmt wirken, ob sie weiter- hin freie Praxen haben wollen oder nicht und ob sie durch Konzentrierung des Klientels auf überlebensfähige Groß- praxen wieder stundenlange Wartezeiten schaffen wol- len.. .
Siegfried Brauser, Ahornstra- ße 18, 86738 Deiningen
Parteiengutachten
Das DÄ läßt leider die Schärfe fehlen, die ein Be- richt über das Pfaff-Gutach- ten erfordert. Der Tenor — rigide Steuerung der Arztzah- len zwecks Kostendämpfung— weist dies Papier eindeutig als Parteiengutachten aus: fi- nanziert von den Kranken-
kassen und erstellt von einem SPD-Mann, dem die Plan- wirtschaft im Gesundheitswe- sen nicht weit genug gehen kann.
Insofern hätte die Analyse hier vom Ziel des Papiers aus- gehen müssen, nämlich das Bundesverfassungsgericht im Vorfeld mit Zahlenmaterial zu beeindrucken und die an- stehende Grundsatzentschei- dung über unsere ärztliche Tätigkeit zu beeinflussen:
Der Arztberuf sei „eine Kom- bination von Freiberuflich- keit und öffentlichem Amt", konstatiert Pfaff keck; die ideologische Einbindung in den öffentlichen Dienst — unausrottbare Lieblingsidee der Sozialdemokraten — wird hier mit Blick auf Karlsruhe auf Kosten der Versicherten konsequent vorangetrieben.
Dr. Hans-Georg Fritz, Wil- helmsruher Damm 142 a, 13439 Berlin-Reinickendorf
Bildschirmarbeit
Zu der Meldung „Gesundheitsrisiko Bildschirmarbeitsplatz" in Heft 36/1993:
Keine
Untersuchungspflicht
Es ist sachlich unrichtig, daß Arbeitnehmer an Bild- schirmarbeitsplätzen sich auf- grund von EG-Richtlinien re- gelmäßig einer spezifischen arbeitsmedizinischen Unter- suchung unterziehen müssen.Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemein- schaften vom 29. Mai 1990 über „Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmge- räten" gibt dem Arbeitneh- mer in Artikel 9 vielmehr das Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, hieraus kann jedoch keine Untersu- chungspflicht für diesen abge- leitet werden, so unbestritten sinnvoll eine arbeitsmedizini- sche Untersuchung auch sein mag.. .
Dr. med. Thomas Niendorf, Weinstraße 51 a, 67147 Forst A1-2740 (12) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993