A K T U E L L
Eine Neubestimmung des Leistungs- katalogs der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) fordert Prof.
Dr. med. Fritz Beske seit längerem.
Nun hat der Direktor des nach ihm benannten Forschungsinstituts in Kiel am 6. Dezember in Berlin ein rund 150 Seiten starkes Handlungs- konzept vorgelegt.
Darin schlägt Beske im Kern vor, dass sich die GKV konsequenter als bisher auf Leistungen im Krank-
heitsfall beschränkt. Dann ließen sich manche Angebo- te ganz aus dem GKV-Leis- tungskatalog herausnehmen, darunter versicherungsfrem- de Leistungen wie beispiels- weise häusliche Krankenpfle- ge, das Mutterschaftsgeld oder auch medizinische Vor- sorge- beziehungsweise Re- habilitationsleistungen für El- tern. Die GKV sollte nach Beskes Ansicht zudem kein Geld für Patientenberatung und -information ausgeben, ebenso wenig für Selbsthilfe- förderung, Primärprävention oder Kuren.
Andere Leistungen sollten in en- geren Grenzen gewährt werden, so Heil- und Hilfsmittel oder Leistun- gen der medizinischen Rehabilitati- on. Für die psychotherapeutische Behandlung schlägt Beske vor, sie in die Wirtschaftlichkeits- und Plau- sibilitätsprüfung einzubeziehen und pro Sitzung eine Zuzahlung von zehn Euro zu verlangen.
Beske regt zudem an, eine Stan- dardversorgung zu definieren, die ausreichend, zweckmäßig und wirt- schaftlich ist. Alles Weitere sollten Versicherte als Wunschversorgung privat finanzieren. Der Wissen- schaftler hält dies für einen konse- quenten Ansatz in einem Solidarsys- tem: Der Einzelne müsse die Ge- wissheit haben, „dass dann, wenn er ernsthaft erkrankt ist, das Notwen- dige geleistet wird“.
Die Studie kann bestellt wer- den unter info@igsf-stiftung.de oder unter der Telefonnummer 04 31/
80 06 00. Rie
GKV-LEISTUNGSKATALOG
Kürzungsvorschläge auf dem Tisch
Foto:Photothek.net
BUNDESSOZIALGERICHT
Richtlinien des G-BA haben Vorrang
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Recht, in Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln ver- bindlich zu regeln. Das hat das Bun- dessozialgericht entschieden (Az.: 6 KA 7/06 R). Das Gericht bestätigte damit erneut die Rechtsauffassung des G-BA, dass die Richtlinien Vor- rang vor Rahmenempfehlungen ha- ben – im vorliegenden Fall vor denje- nigen der Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer und der gesetzli- chen Krankenkassen. Das hat der G-BA am 4. Dezember mitgeteilt.
„Der Vorrang der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor Rahmenempfehlungen ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, durch Richtlinien das Wirtschaft- lichkeitsgebot zu konkretisieren.
Dies hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil erneut bestätigt“, sagte Dr. Rainer Hess, unpartei- ischer Vorsitzender des G-BA. Aus dem Urteil des Bundessozialge- richts ergebe sich, dass der G-BA in seiner Heilmittel-Richtlinie neben einem Katalog verordnungsfähiger Heilmittel auch Regelungen zum Inhalt der Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer An- wendung beschließen dürfe. Die von den Spitzenverbänden der Heil- mittelerbringer und den Kranken- kassen vereinbarten Rahmenemp- fehlungen könnten nur ergänzende Bestimmungen vorsehen. EB Die Bundesregierung ist sich offenbar
noch nicht im Klaren darüber, welche Zukunft Kassenärztliche Vereinigun- gen (KVen) haben sollen. Das geht aus Anmerkungen von Dr. Klaus Theo Schröder bei der Handelsblatt- Tagung „Health 2006“ Anfang De- zember in Berlin hervor. Der Parla- mentarische Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium war gefragt worden, weshalb die Bundes- regierung KVen und ihren Tochterge- sellschaften im Rahmen des GKV-
Wettbewerbsstärkungs- gesetzes unterschiedliche Möglichkeiten als Ver- tragspartner einräumen will. Schröder entgegne- te, man sei „darauf ange- wiesen, die KVen noch im System zu haben“. Als Grund nannte er, dass
man relevante Versorgungskonzepte in der Fläche anbieten wolle. Auch bei der Qualitätssicherung oder dem Service seien KVen wichtig. Rie
Zahl der Woche
10 000
Euro schenkt die Familie Schwarz-Schütte, die ihre
Mehrheitsbeteiligung an Schwarz-Pharma an die belgische UCB verkauft hat, jedem Mitarbeiter zum Abschied.
Foto:IPON
GESUNDHEITSREFORM
Noch werden KVen gebraucht
Klaus Theo Schröder
A3368 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 50⏐⏐15. Dezember 2006