Aufsätze • Notizen MTZ
Und Medizin-Studium wie „Weiter- Bildung" überhaupt? Hier sollten wir wieder persönliche Initiative, Ehrgeiz, Fleiß und Interessen der so differenzierten Individuen (auch Ge- schlechter) würdigen und vor Fru- stration, Asozialität und Nihilismus bewahren. Erst ab etwa acht Jahren nach Studienbeginn darf der künfti- ge Praktiker sich für das gewählte Fach (also auch als allgemein-prak- tizierender) zur Prüfung stellen; dem Gremium sollen zwei entsprechende Fachleute aus der (abseits lokalisier- ten) Praxis sowie einer aus der Klinik beisitzen; größter Wert wäre dabei zu legen auf Qualifikationen durch bisherige Lehrer (auch Praktiker, auch aus dem Ausland). Solch unge- zwungenes Studium verspricht Fri- sche, Freude und auch Rationalisie- rung im ganzen Gesundheitswesen.
Übrigens, der nicht „konsultieren- de" Facharzt praktiziert in diesem System nach dem Kostenerstat- tungs-Prinzip; nach etwa fünf - Jah- ren Behandlungspraxis kann er sich als Konsultations-Spezialist zur Wahl stellen.
Dr. med. habil. Werner Kaufmann Oberbuschweg
5000 Köln 50
Schlußwort
Die in den beiden Leserzuschriften enthaltene Kritik richtet sich mit Recht gegen die Überbetonung der Technik und der Organisations- strukturen in dem von dem Wirt- schafts- und Sozialwissenschaftli- chen Institut der Gewerkschaften (WSI) vorgeschlagenen Medizinisch- Technischen Zentrum (MTZ). Es ge- hörte zu dem Anliegen des Battelle- Gutachtens deutlich zu machen, daß bei dem vorgeschlagenen MTZ-Mo- dell bedauerlicherweise nicht so sehr die Bedürfnisse der Patienten, sondern vielmehr die Bedürfnisse ei- ner technokratischen Planung im Vordergrund stehen.
Selbst die immer wieder behauptete wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des MTZ gegenüber konventionellen Arztpraxen hält einer genaueren Nachprüfung kaum stand. Modell-
vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitswesens müssen aber nachweisen, daß sie sowohl die Be- dürfnisse der Patienten und der Ärz- te besser befriedigen als auch die Dienstleistungen kostengünstiger erbringen können. Da bei dem MTZ der Nachweis der Erfüllung beider Voraussetzungen fehlt, ist dieses Modell auch in Zukunft noch eher der Theorie als der Praxis zuzu- rechnen.
Dipl.-Kaufmann Gerhard Brenner Stellvertretender Geschäftsführer Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Haedenkampstraße 5
5000 Köln 41 (Lindenthal)
Brief an die Redaktion
WITAG
Auf die Anschuldigungen der „Schutz und Interessengemeinschaft geschädig- ter WITAG-Treugeber" in Heft 20/1980, Seite XXXII („Treugeber erstatten Straf- anzeige"), reagiert die WITAG Westdeut- sche Immobilien Treuhand Aktiengesell- schaft mit „Verwunderung" und der fol- genden Stellungnahme:
Zum Vorteil
der Gesellschafter
Die der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung gestellten Investitions- mittel sind vertragsgemäß zur Durchführung der Investition der beiden spanischen Hotelkomplexe
„Buenaventura Playa" und „Catari- na Playa" verwandt worden. Die bei- den Hotels sind errichtet und wer- den bewirtschaftet. Unter anderem sind aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft bisher Mittel zur Zah- lung von Zinsverbindlichkeiten ge- genüber den fremdfinanzierenden Banken, zur Tilgung von Bankver- bindlichkeiten und zur Zahlung von Zinsen an die Gesellschafter wie nachfolgend bezahlt worden:
— ptas. 197 543 934 (6 Millionen DM) an Banco Popular (Spanien) für Zinszahlungen,
— der auf 22 Millionen DM aufgelau- fene Kredit bei der Hessischen Lan- desbank, Frankfurt, wurde auf 12 Millionen DM zurückgeführt,
— ein Beitrag von 651 000 DM wurde an die Gesellschafter als Zinszahlun- gen auf ein gewährtes Darlehen ge- leistet.
Es ist selbstverständlich, daß die Ge- sellschaft erst ihre vertraglichen Verpflichtungen übernehmen muß, bevor an Gewinnausschüttungen gedacht werden kann. .Ebenso selbstverständlich ist es, daß Til- gungsleistungen gleichzeitig einen Substanzgewinn ergeben.
Von seiten unserer Gesellschaft ist den früheren Beiratsmitgliedern in deren früherer Eigenschaft als „Bei- rat" vorbehaltlos in allen von ihnen gestellten Fragen Rede und Antwort gegeben worden.
Wir haben es nicht verabsäumt, sämtliche Antworten entsprechend von der Geschäftsleitung der Beteili- gungsgesellschaft und von den Wirt- schaftsprüfern durch Dokumente oder ausführliche Stellungnahmen belegen zu lassen.
Über das Ergebnis dieser ausführli- chen Informationen, die damals von dem Beirat insgesamt als zufrieden- stellend zur Kenntnis genommen wurden, wurde ein gemeinsames Protokoll gefertigt und auch ver- bindlich von allen Beiräten unter- zeichnet.
Unserer Gesellschaft ist bekannt, daß der von der Gesellschafterver- sammlung gewählte Treuhänder seit langem seine Arbeit in vollem Um- fang aufgenommen hat und zusam- men mit der Geschäftsleitung und dem eingerichteten neuen Beirat weiterhin alles unternimmt, um die Beteiligungen weiter zum Vorteil der Gesellschafter zu führen.
WITAG Westdeutsche Immobilien Treuhand Aktiengesellschaft Graeffstraße 5 5000 Köln 30
2128 Heft 36 vom 4. September 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT