Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 44|
1. November 2013 A 2081Das Leser-Forum
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F AHRL ÄSS IGE TÖTUNG
Ein Berufungsge- richt hat einen Me- dizinstudenten we- gen fahrlässiger Tö- tung verurteilt, weil er einem Säugling ein orales Medika- ment versehentlich intravenös gespritzt hatte (DÄ 35–36/2013: „Urteil gegen PJler bestätigt“ von Birgit Hibbeler).
Die Verantwortung des Chefs
Zu Recht wird am Ende des Arti- kels mittels Zitat gefordert, „ . . . Fehlervermeidung erfordert eine Fehlerkultur – Reflexion des eige- nen Handelns, Risikobewusstsein, Courage und Teamarbeit“.
Wie passt es in dieses Bild, dass der verantwortliche (!) Chefarzt von einem „unverständlichen Feh- ler des PJlers“ spricht und in kei- nem der zahlreichen Artikel auch nur ansatzweise das Gefühl auf- kommt, hier wäre tatsächlich eine verantwortungsbewusste und vor- bildhafte Leitung gegeben. Wo war das „vor den eigenen Mitarbeitern stehen“ zu vernehmen mit Verant- wortungsübernahme auch in maxi- mal schwierigen Situationen? Wel- cher Praxisinhaber, Selbstständiger, Handwerksmeister oder leitender Angestellter lässt seinen schwächs- ten Mitarbeiter (auch bei selbst ver- schuldetem Fehler) derart im Re- gen stehen? Wieso war und ist es bis heute dem Chefarzt nicht mög- lich, offen zu signalisieren, hier sind in der Gesamtheit Fehler ge- macht worden? Das wäre für alle Beteiligten und Betroffenen ein wichtiges Zeichen gewesen. Die Wahrheit ist immer zumutbar . . .
Dr. med. Hannes Krehmeier, 33649 Bielefeld
SS G
E r d g t e e ment versehentlich i
Symbolische Vergeltung?
Nach dem medizinischen Staats- examen (einst Prüfung in 14 kli- nischen Fächern innert fünfein- halb Monaten) hatte ich als Pflichtassistent (eine Art prakti- sches Jahr nach umfangreicher theoretischer Ausbildung, noch ohne Approbation) 70 Patientin- nen auf zwei Stationen einer In- neren Abteilung zu betreuen. Die Chefärztin schaute auch schon mal nach dem Rechten. Einen Aufgabenkatalog gab es nicht, Logbuch auch nicht. Dagegen sei- en heute Arbeitsbelastung und Hektik enorm, heißt es. Damals wurden zahlreich intravenöse In- jektionen angewendet. Der Pflichtassistent zog die Spritzen selbst auf, die Ampulle steckte auf der Kanüle. Man kannte alle
Patienten einschließlich der Ver- ordnungen. Verwechselt wurde da nichts. Das alles ist inzwischen vermutlich „antik“, soll kein Vorbild für die heutige Zeit sein.
Jedoch: Sicheres eigenes Wissen beziehungsweise zweifelsfreie Rückversicherung schützen Patien- ten und Arzt vor Schaden. Ich ver- mute, es sollte in vielen medizini- schen Bereichen über Organisation (einschließlich Ablauf einer Aus- bildung) sehr gründlich nachge- dacht werden.
Am Rande bemerkt: Was mag eine Bestrafung des jungen Kollegen in Zukunft verhüten? Welchen prä- ventiven Inhalt hat sie? Oder ist es lediglich symbolische „Vergeltung“
und Genugtuung für die Rechtsord- nung?
Dr. med. Mahnolf Roßner, 59555 Lippstadt
P ATIENTENBLUT
Wie sich der Einsatz von Fremdblut- transfusionen opti- mieren lässt (DÄ 33– 34/ 2013: „Pa- tientenblut-Ma- nagement: Kluger Umgang mit einem wertvollen Gut“ von Heike E. Krüger-Brand).
W v t m 3 t n Umgangmit einem w
ne Anfrage, was mit diesem Blut geschehe, wurde mir geantwortet, dass es „verworfen“ würde. Meine Bitte um Verwendung zu therapeu- tischen Transfusionen wurde mit dem Argument abschlägig beschie- den, dass das aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei.
Es will mir bis heute nicht ein- leuchten, dass organisatorische Schwierigkeiten zwangsläufig dazu führen, ein „wertvolles Gut“ im Ausguss zu entsorgen.
Da Aderlässe vermutlich in vielen Kliniken vorgenommen werden, sollte man Wege finden, um eine rasche und unbürokratische Nut- zung der anfallenden Blutmengen in Zusammenarbeit mit den örtli- chen Blutspendediensten zu er- möglichen.
Dr. med. Karl-Ludwig Petersohn, 73431 Aalen
Verworfen
Vor knapp einem Jahr wurde ich wegen eines akuten Verschlusses der rechten Vena temporalis in ei- ner renommierten süddeutschen Universitäts-Augenklinik stationär behandelt. Zur Hämodilution be- kam ich mehrere Infusionen und zusätzlich erfolgten zwei Aderlässe von je 500 ml Venenblut. Auf mei-
B R I E F E
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