A K T U E L L
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A656 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 11½½16. März 2001
Weiterbildung
Befugnis überprüfen
Assistenzärzte sollten sich im Vorfeld informieren, ob ihre Weiterbilder entsprechend befugt sind.
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in Fallbeispiel: Eine Fachärztin für Dermatologie tritt an einer Universitätsklinik eine Stelle an, um die Zusatzbezeichnung Phlebologie zu erwerben. Nachdem sie ihre Weiterbildung absolviert hat, stellt sie bei der Ärztekammer einen Antrag, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Kammer lehnt ab. Begründung: An der Klinik verfügt niemand über eine Weiterbildungsbefug- nis für Phlebologie, mithin hat sie die Zulassungsvor- aussetzungen nicht erfüllt. Da die Ärztekammer sich außerstande sieht, Ausnahmetatbestände anzuerken- nen, klagt die Ärztin nun auf Schadenersatz.„Es gibt mehr solcher Fälle, als man denkt“, sagt Dr. med. Henning Friebel, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Man könne Assistenzärzten nur ra- ten, sich im Vorfeld bei der zuständigen Ärztekammer nach der Befugnis des künftigen Weiterbilders zu er- kundigen. Aus Erfahrung wisse er jedoch, dass die mei- sten dies nicht machten, sondern sich unter anderem auf die Angaben in den Stellenanzeigen verließen. In Fällen wie dem der Dermatologin seien bedauerlicher- weise auch der Ärztekammer die Hände gebunden.
Jetzt sei die Universitätsklinik gefordert, im Einver- nehmen mit der Ärztin eine Lösung zu finden.
Der Personalrat der Klinik hat den Fall „mit Erschüt- terung“ zur Kenntnis genommen. Gegenüber dem Rek- tor der Universität hat er darauf hingewiesen, dass es schädigend wirken müsse, wenn die Medizinische Fakul- tät ärztliche Weiterbildung vertraglich zusichere, ob- wohl ihr dazu die Voraussetzung fehle. Offenbar war der Klinikdirektor davon ausgegangen, dass eine langjähri- ge Oberärztin über eine Weiterbildungsbefugnis verfüg- te, ohne sich die Bescheinigung vorlegen zu lassen.
Sprachkenntnisse
Türkisch am Krankenbett
Die Universität Essen bietet Kurse für medi- zinisches Personal an.
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ach einjähriger Pau- se bietet die Uni- versität Essen wieder unentgeltliche Kurse„Türkisch am Kran- kenbett“ an. Die Kurse (dazu DÄ, Heft 42/
2000) richten sich an Beschäftigte im Gesund- heitswesen, die türkische Pa- tienten betreuen und des- halb Türkischkenntnisse er- werben beziehungsweise be- stehende Sprachkenntnisse verbessern möchten. Weitere
Informationen: Dr. Rosema- rie Neumann, Universität Es- sen, FB 3, 45117 Essen, Te- lefon: 02 01/1 83-30 23, Fax:
1 83-26 95, E-Mail: rosema- rie.neumann@uni-essen.de D
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Foto: Peter Wirtz
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er Einsatz uranhaltiger Munition führt nach Ein- schätzung einer von der EU- Kommission eingesetzten Ex- pertenkommission nicht zu Gesundheitsschäden. Im Be- richt der Kommission heißtes, die von der Munition aus- gehende Strahlenbelastung sei nicht gesundheitsschäd- lich. Genauso wenig gebe es einen Grund für die Befürch- tung, dass von der Aufnahme toxischer Substanzen eine
Gefahr ausgehe. Die potenzi- elle Dosis, die Personen etwa durch verseuchte Nahrung aufnehmen könnten, ist nach Einschätzung der Experten so gering, dass Gefährdungen nicht zu erwarten seien.
Vor einer endgültigen Be- urteilung der Lage will die EU-Kommission aber noch die Ergebnisse anderer Un- tersuchungen abwarten, dar- unter jener des UNO-Um- weltprogramms UNEP.
Uran-Munition
Keine Gefahr
EU-Kommission erwartet keine Gesundheitsschäden.
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duurrcchh UUrraann--MMuunniittiioonn bbeesstteehheenn.. Foto: dpa
DRGs
Fünf Millionen für Umsetzung
Ein DRG-Institut wird gegründet.
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ie Akutkrankenhäuser sol- len ab dem 1. März 2001 für jeden Behandlungsfall ei- nen Zuschlag in Höhe von 0,30 DM erhalten. Für das Rechnungsjahr 2001 sind für die 2 335 Akutkrankenhäuser in Deutschland rund fünf Millionen DM vorgesehen (bei rund sechzehn Millio- nen Stationärpatienten). Da-von sind 3,5 Millionen für den Aufbau und die Einrich- tung eines DRG-Instituts und weitere 1,5 Millionen DM für Fremdaufträge im Zu- sammenhang mit der Umset- zung des diagnosebezogenen Fallpauschalsystems einge- plant. Dies sieht der Entwurf eines „DRG-Systemzuschlag- gesetzes“ vor. Mit dem Zu- schlag sollen die Entwick- lung, die Einführung und die Pflege des im Zusammenhang mit dem GKV-Gesundheits- reformgesetz beschlossenen Vergütungssystems über flä- chendeckende Fallpauschalen (DRG) finanziert werden.
(dazu DÄ, Heft 10/2001, Ru- brik „Aktuell“).