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E 03/2001 - Richtlinien über die Sicherung, Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in den Schulen

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Der Senator

für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulen des Landes Bremen nachrichtlich an:

Zentralelternbeirat

Gesamtschülervertretung Personalrat - Schulen

Privatschulen des Landes Bremen

Erlass Nr. 03/2001

Auskunft erteilt Frau Möller Zimmer 317 T 0421 361 6027 F 0421 361 6771 E-mail

bmoeller@bildung.bremen.de Datum und Ze ichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 2 - 35 - 91

Bremen, 27.2.2001

Richtlinien über die Sicherung, Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in den Schulen vom 20.2.2001

Mit der Rundverfügung 51/95 wurden die bis dahin gültigen "Richtlinien über die Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in den Schulen" vom 31.12.1981 aufgehoben.

Als Anlage füge ich die neu erarbeiteten "Richtlinien über die Sicherung, Aufbewahrung und Aus- sonderung von Schriftgut in den Schulen" vom 20.2.2001 bei. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sollen den Schulen als Orientierungshilfe dienen.

Bei der Auflistung des Schriftgutes und der Aufbewahrungsfristen ist eine Straffung gegenüber der aufgehobenen Richtlinie erfolgt um eine bessere Überschaubarkeit herzustellen.

Der Punkt 5 der Richtlinie ist erstmalig aufgenommen worden. Bei Auflösungen von Schulen ist zwar in der Vergangenheit auch dafür gesorgt worden, dass das noch aufzubewahrende Schriftgut einer anderen Schule übergeben wurde, konnte aber oftmals bei späteren Nachfragen nur noch unter großen Schwierigkeiten nachvollzogen werden. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, wird zu- künftig mit der Organisationsverfügung festgelegt welche Nachfolgeschule das Schriftgut übernimmt.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Lückert

Anlage

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