Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 9|
28. Februar 2014 A 335K
rankenkassen zahlen Bauch- tanzkurse“, titelten die Zei- tungen vor Jahren. Damals finan- zierten gesetzliche Krankenkassen fragwürdige Präventionskurse für Versicherte und nutzten dies für ihr Marketing. Das ist mittlerweile nicht mehr möglich. Denn die Kassen sind gesetzlich ver- pflichtet, die Qualifikation von Kursanbietern sowie Leistungsnachweise zu prüfen. Seit Anfang des Jahres tun dies mehrere große gesetzliche Kran- kenkassen gemeinsam: Ei- ne zentrale Prüfstelle Prä- vention untersucht bundesweit Kursangebote hinsichtlich ihrer Qualität.Bezuschusst werden dürfen Prä- ventionskurse nur, wenn die Quali- fikationsmerkmale des Anbieters sowie die qualitativen Anforderun- gen an den Kurs, die sich aus dem Leitfaden Prävention der Kranken- kassen ergeben, erfüllt werden. In Paragraf 20 des Sozialgesetzbuchs V ist festgeschrieben, dass die ge- setzlichen Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen verankern sollen, die den „allgemeinen Ge- sundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Ver- minderung sozial bedingter Un- gleichheit von Gesundheitschancen erbringen“.
Bislang hatte dies zu unzähligen Anträgen auf Kostenzuschüsse von Versicherten und auf Qualitätsaner- kennung von Kursanbietern ge- führt. „Jede Krankenkasse prüfte die Kurse selbst. Dabei konnte es zu unterschiedlichen Prüfergebnis- sen bei ein und demselben Kurs und Anbieter kommen“, erläuterte Franz Knieps, Vorstand des Be- triebskrankenkassen(BKK)-Dach-
verbands, bei der Vorstellung der zentralen Prüfstelle Mitte Februar in Berlin. Um mehr Einheitlichkeit zu erreichen und Synergien zu nut- zen, ist seit Januar das Qualitäts- portal www.zentrale-pruefstelle- praevention.de freigeschaltet, initi- iert vom Verband der Ersatz- kassen (vdek), dem BKK- Dachverband, der IKK- classic, der Knappschaft,
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-
ten und Gartenbau, der BIG direkt gesund und der IKK Brandenburg und Berlin.
Mit der Plattform, auf der Kurs- anbieter aus den Bereichen „Bewe- gung“, „Ernährung“, „Stressbewäl- tigung/Entspannung“ sowie „Sucht - mittelkonsum“ ihre Konzepte zen- tral durch ein Team aus Ökotropho- logen, Sportwissenschaftlern, Er- nährungswissenschaftlern und Phy - siotherapeuten auf Qualität über- prüfen lassen, ist auch die Hoff- nung auf mehr Qualität verbunden.
Dies bestätigte Ulrike Elsner, Vor- standsvorsitzende des vdek. „Die von dem Expertenteam der zentra-
len Prüfstelle begutachteten Kurse erhalten künftig das Prüfsiegel
‚Deutscher Standard Prävention‘ – dadurch erkennt jeder Versicherte sofort, welche Kurse den geforder- ten Qualitätsstandard einhalten.“
Die Höhe der Bezuschussung regel- ten die Krankenkassen jedoch wei- terhin individuell.
Noch sind allerdings nicht alle Krankenkassen im Boot. Von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) ist bislang lediglich die AOK Rheinland/Hamburg der Ko- operationsgemeinschaft beigetre- ten. „Grundsätzlich ist eine gemein- same Anbieterprüfung sinnvoll.
Das erleichtert das Prüfverfahren und verschlankt die Abstimmungs- prozesse zwischen den Kranken- kassen“, räumt Dr. Kai Behrens, Sprecher des AOK-Bundesverban- des im Gespräch mit dem Deut- schen Ärzteblatt ein. Deshalb stün- de auch die AOK Nordwest kurz
vor der Vertragsunterzeichnung. Es gebe aber auch AOKen, die sich zunächst gegen einen Beitritt ent- schieden haben. So setze die AOK Baden-Württemberg auf eigene Qualitätsverfahren vor Ort.
Für die Bevölkerung gilt jedoch bereits: Mehr als 47 Millionen Ver- sicherte der beteiligten 119 Kran- kenkassen können die qualitätsge- prüften Präventionskurse über die jeweilige Internetseite ihrer Kran- kenkassen aufrufen. Die Datenbank enthält etwa 369 000 geprüfte Kur- se von circa 116 000 Anbietern aus
ganz Deutschland.
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Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
PRÄVENTIONSKURSE
Zentrale Prüfstelle soll für einheitliche Qualität sorgen
Ab diesem Jahr prüfen nur noch wenige Kassen die Qualität von Präventionskursen selbst.
Das Prüfsiegel erhalten nur Kurs- anbieter, die eine im Leitfaden geforder- te staatlich aner- kannte Grundquali- fikation, eine Zu- satzqualifikation im jeweiligen Bereich und ein stimmiges Kurskonzept nach- weisen können.
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