• Keine Ergebnisse gefunden

Landesamt für Verbraucherschutz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landesamt für Verbraucherschutz"

Copied!
58
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stendal Fachbereich Veterinärmedizin Gewerbeaufsicht Nord

Magdeburg Fachbereich Hygiene

Gewerbeaufsicht Mitte

Halberstadt

Gewerbeaufsicht West

Halle (Saale) Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Gewerbeaufsicht Süd

Dessau- Roßlau

Fachbereich Arbeitsschutz Gewerbeaufsicht Ost

Jahresrückblick 2016

Landesamt für Verbraucherschutz

SACHSEN-ANHALT

(2)
(3)

Jahresbericht Landesamtes für des Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt

Rückblick 2016 –

(4)

Herausgeber: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Dr.-Ing. Bernhard Räbel

Steffen Skalé

LAV 07/2017-256 (Stand: August 2017)

© Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, alle Rechte vorbehalten

Dieser Bericht wurde mit Sorgfalt und nach vorhandenem Wissen erarbeitet. Eventuelle Fehler sowie inzwischen geänderter und erweiteter Kenntnisstand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Redaktion.

Für weitere Informationen steht der Internetauftritt es Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Bei Fragen zu einzelnen Themen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachbereichsleitungen.

(5)

Dr.- Ing. Bernhard Räbel Präsident Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Ihnen jetzt vorliegende Jahresrückblick 2016 nimmt wie immer Aufgaben und Ereignisse, die uns im zurückliegenden Jahr besonders beschäftigt haben, in den Fokus. Und wie in je- dem Jahr ist es für uns Herausforderung und Ansporn, eine Lek- türe anzubieten, die bei der Abwägung zwischen Verständlich- keit für die Laien und Informationsgehalt für die Fachwelt die richtige Balance findet. Und die zugleich in 10, 20 oder 50 Jah- ren noch eine Vorstellung ermöglicht von den Problemen, die uns beschäftigt haben, von den Lösungen, die wir für diese ge- sucht und gefunden haben, und von den Menschen, die damit befasst waren. Dem letztgenannten Anspruch werden wir dieses Mal noch nicht gerecht.

Mit dem Ziel, den im öffentlichen Interesse liegenden Ver- braucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz auf allen Ebenen zu erhalten und, soweit erreichbar, zu verbessern, wurde das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt Ende 2002 gegründet. Die vier Fachbereiche Hygiene, Lebensmittel- sicherheit, Veterinärmedizin und Arbeitsschutz und der Fachbe- reich Verwaltung erlebten in den 14 Jahren gemeinsamer Tä- tigkeit strukturelle und räumliche Verdichtung, so die Reduktion von 11 auf 7 Teildienststellen, mehrfache Aufgabenkritik und eine erhebliche Personalverringerung. Hatte das LAV zum Zeit- punkt seiner Bildung noch 746 Beschäftigte, werden es zum 31.12.2019 390 Vollzeitstellen sein. 405 Beschäftigte (Stand 31.12.2016) trugen zur Aufgabenerledigung bei, wobei Teilzeit Arbeitende hierbei voll mitgezählt sind.

Das LAV hat eine Erfolgsgeschichte. Dafür stehen zum Bei- spiel eine fortentwickelte apparative Ausstattung der Laborato- rien, standortübergreifende gemeinsame Nutzungen von Tech- nik, und ein leistungsfähiges Dezernat Informationsmanagement im Fachbereich Verwaltung, welches ebenfalls standortübergrei- fend wirkt. Das ist die materielle Basis für den „normalen Dienst- betrieb“, für fachliche Spitzenleistungen und für besondere He- rausforderungen. Zu den besonderen Herausforderungen 2016 zählten das Auftreten neuer Gesundheitsgefahren wie die Ver- breitung des Waschbärspulwurms, und die besondere Aufmerk- samkeit, die die Verhinderung der Verbreitung des Tuberkulose- erregers verlangt. Davon wird berichtet.

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird der Einsatz der perso- nellen, materiellen und finanziellen Ressourcen des LAV in ei- ner Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) und dem Landesamt vorab festgeschrieben. 2016 wurden so – neben dem Kern der durch bundes- und europaweite Vorgaben gebundenen Aufgaben – rund 75 vereinbarte Schwerpunktaufgaben und Projekte bear-

beitet, die in diesem Bericht nur zum Teil und nur auszugsweise dargestellt werden können. Deshalb verweise ich an dieser Stel- le auf den Internetauftritt des Landesamtes www.verbraucher- schutz.sachsen-anhalt.de und die Berichte „Infektionskrankhei- ten“, „Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter in Sachsen-Anhalt“, „Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit“,

„Jahresbericht des Fachbereiches Veterinärmedizin“ und den vom MS editierten „Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung“.

Die anspruchsvollen Aufgaben der täglichen Untersuchungs- tätigkeit und der Betriebskontrollen lassen sich nur mit gut quali- fizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfül- len. Durch ihr persönliches Engagement haben die Beschäftigten der Fachbereiche und der Verwaltung zu dem seit Jahren hohen Qualitätsniveau auf dem Gebiet des Gesundheits- Arbeits- und Verbraucherschutzes in Sachsen-Anhalt beigetragen. Viele Ex- pertinnen und Experten arbeiten in Fachausschüssen und Nor- mungsgremien mit, und tragen durch Vorträge oder gedruckte Veröffentlichungen zur Fortentwicklung ihres Fachgebietes und zum Ansehen des Hauses bei. Dafür spreche ich allen meinen Dank und Anerkennung aus.

Öffentliche Anerkennung wurde dem Fachbereich Veterinär- medizin anläßlich der Festveranstaltung „60 Jahre Staatliche Veterinärmedizinische Diagnostik in Stendal“ zuteil. Dieses Ju- biläum wurde verbunden mit einem Tag der offenen Tür, der sehr gut angenommen wurde.

Rund 500 Besucher kamen in Halle zum Tag der offenen Tür im Fachbereich Lebensmittelsicherheit, welchen die Beschäftig- ten mit großem Engagement vorbereitet hatten, und das rege Interesse galt jenen im Labor, deren Arbeit sonst kaum bekannt ist.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben nach langjähriger Tä- tigkeit im Jahre 2016 ihr aktives Arbeitsleben beendet, darunter die Leiterin das Fachbereiches Verwaltung Frau Ihlenfeldt und der Leiter des Fachbereiches Arbeitsschutz, Herr Laux. Ihre Auf- gaben übernahmen Frau Kirschner und Herr Dr. Maschmeier.

Leider ist die Besetzung der seit November 2015 vakanten Stel- le der Fachbereichsleitung Lebensmittelsicherheit 2016 nicht gelungen. Ein besonderer Dank gilt der Abwesenheitsvertrete- rin Frau Dr. Wicke, die den Fachbereich 10 Monate zusätzlich zu ihrem Dezernat führte. Seit dem November 2016 amtiert der Präsident des LAV auch als Fachbereichsleiter.

Das Objekt des Fachbereiches Lebensmittelsicherheit in Halle hat eine 110jährige Geschichte als Untersuchungsamt.

Doch seitdem haben sich Untersuchungsverfahren und Tech- nik, aber auch die Anforderungen an den Arbeits- und Brand- schutz weiterentwickelt. Wir arbeiten daran, in absehbarer Zeit in ein neu zu errichtendes, modernes Laborgebäude umziehen zu können. Hoffentlich kann ich Ihnen im nächsten Bericht auch vom Stand der Planung dazu berichten.

Ich danke den Autoren der Beiträge und deren fleißigen Un- terstützern, ihr Engagement ist die Basis, auf der solche Rück- blicke beruhen. Und für Sie, die Leser, unterziehen wir uns sol- cher Mühe der komprimierten Ergebnisdarstellung. Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre einen echten Erkenntniszuwachs.

(6)
(7)

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis . . . 8

Tabellenverzeichnis . . . 9

1 Fachbereich Verwaltung . . . .10

Dezernat 11 – Personal, Recht, Organisation . . . 11

Dezernat 12 – Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . 12

Dezernat 13 – Informationsmanagement . . . 13

2 Fachbereich Hygiene . . . .14

Dezernat 21 – Gesundheits- und Hygienemanagement . . . 15

Dezernat 22 – Umwelt- und Wasserhygiene . . . 15

Dezernat 23 – Medizinische Mikrobiologie . . . 15

Dezernat 24 – Arzneimittelprüfstelle . . . 15

2.1 Welttuberkulosetag und Tuberkulose-Meldungen in Sachsen-Anhalt . . . 16

2.2 Einführung neuer Untersuchungsmethoden zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukten (PSMBP) im Trinkwasser . . . 17

2.3 10 Jahre Empfehlung zum Einsatz von Interferon-γ-Release-Assays (IGRAs) zur Diagnose der latenten Tuberkuloseinfektion nach Tuberkulose-Kontakt . . . 19

2.4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln – Plan- und Verdachtsproben . . . 20

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit . . . .22

Dezernat 31 – Tierische Lebensmittel . . . 23

Dezernat 32 – Pflanzliche Lebensmittel . . . 23

Dezernat 33 – Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten. . . 24

3.1 Zusatzstoffe in Lebensmitteln . . . 25

3.2 Untersuchungen und Beurteilung von pathogenen Yersinia enterocolitica in Lebensmitteln . . . 25

3.3 Glühwein und andere Getränke auf dem Weihnachtsmarkt . . . 26

3.4 Holzofenbrote – Renaissance einer alten Tradition? . . . 26

3.5 „Unter Schutzatmosphäre verpackt“ . . . 27

3.6 Lose abgegebene Fertiggerichte mit Kartoffelsalat/Nudelsalat und panierten Komponenten . . . 28

3.7 Fruchtsaft . . . 28

3.8 Honige . . . 29

3.9 Ochratoxin A in Kakaopulver . . . 29

3.10 Untersuchung von Gegenständen mit Körperkontakt aus Polyurethan . . . 30

4 Fachbereich Veterinärmedizin . . . .31

Dezernat 41 – Mikrobiologische und morphologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik . . . 32

Dezernat 42 – Virologische, serologische und molekularbiologische Tierseuchendiagnostik . . . 32

Dezernat 43 – Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . 33

Dezernat 45 – Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung . . . 33

(8)

4.1 Fledermaus-Tollwut-Fälle in Deutschland . . . 34

4.2 Postmortale Untersuchungen im Tierschutz: Eine Übersicht über mehrere Jahre und Aussichten . . . 36

4.3 Der Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) – ein Parasit auf dem Vormarsch? . . . 38

4.4 Nationaler Rückstandskontrollplan. . . . 41

5 Fachbereich Arbeitsschutz . . . .44

Dezernat 50 - Zentraldezernat Arbeitsschutz . . . 45

Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd . . . 46

5.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen „Prävention macht stark - auch Deinen Rücken“ . . . 47

5.2 Drei Jahre GDA-Arbeitsprogramm „Organisation“ . . . 49

5.3 Verbraucher- und Arbeitsschutz durch Marktüberwachung: Stichprobenkontrollen bei Steckdosenleisten . . . 51

5.4 Flusssäureunfall in einer Schwimmhalle – unerwartet und folgenschwer! . . . 53

5.5 Unfall beim Betreiben eines Glühofens . . . 54

Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Tuberkulose, Verteilung der Altersgruppen bei in Deutschland bzw. im Ausland geborenen Fällen, Sachsen-Anhalt, 2015 . . . 16

Abb. 2 Prinzipieller Aufbau eines LC-MS/MS-Analysensystems. . . 17

Abb. 3 Fotografie eines LC-MS/MS-Systems . . . 18

Abb. 4 Prinzip des Multiple Reaction Monitorings . . . 18

Abb. 5 Messprinzip der LC-MS/MS . . . 18

Abb. 6 Geräte zur Untersuchung von Flüssigkeiten. . . . 20

Abb. 7 Übersicht von Untersuchungsergebnissen der Thunfischproben . . . 26

Abb. 8 Belastung der Proben mit Diisocyanaten . . . 30

Abb. 9 Fledermaus-Tollwutfälle 2016 in Deutschland . . . 34

Abb. 10 Tollwut-Diagnostik LAV: mit FITC angefärbtes Tollwutvirus-Protein, angezüchtet in Na-Zellen (Mäuseneuroblastom) . . . 35

Abb. 11 Tierschutzrelevante postmortale Untersuchungen in den Jahren 2011 bis 2016 . . . 36

Abb. 12 Anzahl von untersuchten Tieren verteilt auf Tierarten zwischen 2011 und 2016 . . . 37

Abb. 13 Vergleich der Anzahlen untersuchter Heimtiere (Hunde, Katzen) zu Nutztieren (Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen) innerhalb eines Jahres. . . 37

Abb. 14 Einschusslöcher auf dem Schädel einer Katze. Im Gehirn des Tieres wurden drei Projektile eines Luftgewehrs sichergestellt . . . 28

Abb. 15 Verwahrlostes, abgemagertes Huhn mit hochgradig verschmutztem Federkleid infolge mangelhafter Fütterung und Pflege . . . 37

Abb. 16 Strangulation der Fessel eines Ponys durch einen Karabinerhaken infolge tierschutzwidriger Anbindehaltung . . . 37

Abb. 17 Baylisascaris procyonis, ausgewachsene Spulwürmer . . . 38

Abb. 18 Ansatz der Probe . . . 39

Abb. 19 Abgießen des Überstandes in einen Becher . . . 39

Abb. 20 Deckgläschen auf der Oberfläche, Anheftung der Parasiteneier . . . 39

Abb. 21 Vorbereitung zur Mikroskopie . . . 39

Abb. 22 Regionale Verteilung der Untersuchungen zum Waschbärspulwurm in den Jahren 2015 und 2016 . . . 40

Abb. 23 Arbeitsschritte in der Rückstandsuntersuchung . . . 41

Abb. 24 Strukturformel von Doxycyclin . . . 42

Abb. 25 Freilandhaltung mit modernem mobilem Hühnerstall . . . 42

Abb. 26 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation bei der Erstprüfung . . . 49

Abb. 27 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation anhand der Beschäftigtenanzahl . . . 50

(9)

Abb. 28 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation anhand der Beschäftigtenanzahl . . . 50

Abb. 29 Zusammenhang zwischen sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung . . 50

Abb. 30 Steckdosenleiste mit Schalter, 3 Schuko-Steckdosen und 4 Euro-Steckdosen . . . 51

Abb. 31 Resultat der Zugentlastungsprüfung . . . 51

Abb. 32 Schutzkontakte der Mehrfachsteckdose sind im Anschluss an ihre Prüfung nach innen verbogen . . . 52

Abb. 33 Den Aufhänge-Vorrichtungen der Steckdosenleiste „m55.1“ mangelt es an mechanischer Festigkeit. . . . 52

Abb. 34 Sicherheitstechnisch fehlerhafte Aufhänge-Vorrichtung der Steckdosenleiste „m55.2“ . . . 52

Abb. 35 Schnellinformation eines Händlers an seine Filialen . . . 52

Abb. 36 Wundheilung –nach einem Flusssäureunfall– im zeitlichen Verlauf . . . 53

Abb. 37 Bildung von Carboxyhämoglobin bezüglich des Gesamthämoglobins in Abhängigkeit von der inhalierten Kohlenmonoxidkonzentration . . 54

Abb. 38 Geöffneter Herdwagenglühofen . . . 55

Abb. 39 Schornstein für Glühofenabluft . . . 55

Abb. 40 Ungestörter Kamineffekt / Gestörter Kamineffekt . . . 56

Tab. 1 Anzahl und Ergebnisse aller im LAV seit Mitte 2006 durchgeführten und eindeutig bewertbaren IGRA-Testungen . . . 19

Tab. 2 Verteilung untersuchter Brotproben . . . 26

Tab. 3 Fledermaus-Tollwut-Fälle pro Bundesland . . . 34

Tab. 4 Vorkommen von Baylisascaris procyonis in Sachsen-Anhalt, 2015-2016 . . . 40

Tab. 5 Probenzahlen NRKP 2016 . . . 41

Tab. 6 GDA MSE – Aufgesuchte Betriebe nach Branchen . . . 47

Tab. 7 GDA MSE – Aufgesuchte Betriebe nach Größenklassen . . . 47

Tab. 8 GDA MSE – MSE Kontrollen innerhalb der Größenklassen . . . 47

Tab. 9 GDA MSE – Ergebnisse der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation . . . . 47

Tab. 10 GDA MSE – Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung . . . 48

Tab. 11 GDA MSE – Festgestellte Belastungsarten . . . . 48

Tab. 12 GDA MSE – Gesamtbewertung . . . 48

Tab. 13 Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung in Abhängigkeit von der Carboxyhämoglobinkonzentration im Blut . . . 55

Tabellenverzeichnis

(10)

1 Fachbereich Verwaltung

Fachbereich 1 - Verwaltung

Fachbereichsleiter/in: Fachbereichsleiterin Carin Kirschner

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 150

E-Mail: carin.kirschner@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten Dezernat 13 Informationsmanagement

Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales1 vom 11.03.2004 (MBl. LSA Nr. 15/2004, S. 199) ist das Landes- amt für Verbraucherschutz (LAV) in einen Landesbetrieb gemäß

§ 26 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) im Geschäftsbe- reich des Ministeriums überführt worden.

2004 wurde im LAV die doppische Buchführung unter Ein- satz von SAP/R3 eingeführt.

Im Fachbereich Verwaltung erfolgt die Wahrnehmung behör- deninterner Aufgaben zur Absicherung der Rahmenbedingun- gen für die vier Fachbereiche insbesondere unter dem Aspekt betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Der Fachbereich ist verant- wortlich für die Fortentwicklung der Organisations- und Aufgaben- struktur, für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes personeller und materieller Ressourcen und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Zielsetzung, den Zuschussbedarf zu reduzieren.

1 seit 04/2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen- Anhalt

Diese Verwaltungsaufgaben werden ergänzt durch nach au- ßen gerichtete Leistungen wie zum Beispiel der Öffentlichkeits- arbeit (Publikationen, Internetportal, Ausstellungen, Veranstal- tungen u. a.) mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung.

Sowohl zur Darstellung des Leistungsspektrums des LAV als auch als Instrument zur globalen Steuerung durch die Ministe- rien wurden – wie auch in den Vorjahren – Zielvereinbarungen unter Federführung des Fachbereiches Verwaltung erstellt und zwischen LAV und den Fachressorts des Ministeriums für Land- wirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Arbeit und So- ziales2 abgestimmt. Besonderer Schwerpunkt war die personelle Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben bei gleich- zeitiger Realisierung des Personalentwicklungskonzeptes (Kon- solidierung der Stellenhaushalte) der Landesregierung.

2 seit 04/2016 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie Ministerium für Arbeit, Soziales und Intergration Sachsen-Anhalt

(11)

Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation

Dezernatsleiter: Klaus Lenze

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 170

E-Mail: klaus.lenze@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Personalverwaltung

• Rechtsangelegenheiten

• Dienstposten- und Arbeitsplatzbewertung

• Grundsatzfragen Organisation

• Innerer Dienst an insgesamt 7 Standorten, davon 3 Laborstandorten

• Auskünfte nach Informationsgesetzen

Das Land Sachsen-Anhalt ist in 2016 weiterhin bemüht, den angestrebten Stellenabbau in der Landesverwaltung zu realisie- ren. Die Begriffe Aufgabenverzicht, Privatisierung, Aufgabenver- lagerung und rationellere Aufgabenwahrnehmung mit verringer- tem Stellenbestand durch Zusammenlegung und Zentralisierung von Aufgaben, durch die Zusammenführung von Standorten und die Nutzung länderübergreifender Kooperationen markieren die Wege, auf denen dies erreicht werden soll. Entsprechend dem Personalentwicklungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt (PEK 2009 - 2025) beträgt der Zielstellenbestand für das LAV 390 Bedarfsstellen. Die Überhangstellen der Titelgruppe 96 wur- den dabei von 63 auf 180 erhöht, wovon bislang 123 Stellen durch Altersabgänge zum 31.12.2016 abgebaut wurden.

Im Jahr 2016 (Stand: 31.12.2016) arbeiteten 382 Beschäftig- te (Beamte/Tarifbeschäftigte, davon 271 weiblich) als Bedarfs- personal im LAV, davon 104 in der Laufbahngruppe 2 / 2. Ein- stiegsamt (ehem. höherer Dienst), 109 in der Laufbahngruppe 2 / 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) und 169 in der Lauf- bahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst). 23 Beschäftigte des ab- zubauenden Personals (Titelgruppe 96) trugen darüber hinaus zur Aufgabenbewältigung bei.

In der Arbeitsschutzverwaltung wurden fünf Gewerbe- referendare/-referendarinnen und zwei Gewerbeoberinspekto- ren länderübergreifend ausgebildet. Neun Praktikanten/-innen der Lebensmittelchemie sowie zehn Auszubildende (Biologie- und Chemielaboranten/-innen) wurden darüber hinaus landes- intern ausgebildet.

Auf der Grundlage der Informationsgesetze hat jedermann das Recht, Zugang zu den im Landesamt für Verbraucherschutz vorliegenden amtlichen Informationen zu beantragen. Im Jah- re 2016 ist kein Antrag auf vorhandene amtliche Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt worden. Ins- gesamt 4 Anträge sind auf der Grundlage des Informations- zugangsgesetzes Sachsen-Anhalt gestellt worden, die sich ausschließlich auf amtliche Vorgänge aus dem Bereich des Ar- beitsschutzes bezogen. Die Herausgabe von amtlichen Informa- tionen nach dem Umweltinformationsgesetz wurde im Jahr 2016 nicht beantragt.

(12)

Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernatsleiterin: Beate Gebühr

Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 5643 - 334

E-Mail: beate.gebuehr@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Wirtschaftsplanung des LHO-Betriebes und Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch

• Haushaltsmanagement

• Finanzbuchhaltung mittels SAP

• Zahlungsverkehr und Bankwesen, inkl. Mahnwesen

• Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung und Vermögensverwaltung

• Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling

• Reisekostenmanagement

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten sichert den Dienstbetrieb des LAV durch Planung, Bereitstellung und Ab- rechnung der Haushaltsmittel, durch Beschaffungen, das Rech- nungswesen und den Zahlungsverkehr sowie eine permanente Liquiditätskontrolle.

Das LAV wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Im Haushaltsjahr 2016 hat das LAV für laufenden Auf- wand (Ausgaben für Personal, Material, bezogene Leistungen) 34,2 Mio. € verbraucht. Davon wurden ca. 4,7 Mio. €, d.h. knapp 14 %, durch Einnahmen aus Gebühren und Entgelten für Leis- tungen des LAV eigenfinanziert.

Die für das LAV geführte Kosten-Leistungs-Rechnung dient neben internen Steuerungszwecken und Wirtschaftlichkeitsun- tersuchungen der regelmäßigen Überprüfung der Höhe von Ge- bühren und Entgelten, die für die Leistungen des LAV erhoben werden. Ziel der Gebühren- und Entgeltfestsetzung ist die Ge- währleistung der Erfüllung des Untersuchungsauftrages in ei- nem angemessenen Erlös-Kosten-Verhältnis.

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten beschafft die für die Aufgabenerfüllung des LAV in Labor und Verwaltung not- wendigen Anlagen, Verbrauchsmittel und Dienstleistungen, führt die Anlagenverzeichnisse und ist verantwortlich für die Inventa- risierung.

Im Berichtsjahr wurden ca.1,2 Mio. € in die Erhaltung des Anlagenvermögens vor allem in die Laborausstattung investiert.

(13)

Dezernat 13 - Informationsmanagement

Dezernatsleiter/in: n. n.

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 0

E-Mail: dez13@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Gestaltung der Geschäftsprozesse

• Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Publikationen

• Fachinformationssystem, Intranet, Bibliothek,

• IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für 7 dezentrale Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne

• IT-Benutzerbetreuung

• Fachspezifische Datenverarbeitungsanwendungen, z. B. das Informationssystem Arbeitsschutz, das Laborinformations- und Managementsystem in den Fachbereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Hygiene, die Wasserdatenbank

• Mathematische Statistiken, z. B. für die Gesundheitsberichterstattung des Fachbereichs Hygiene

Die Aufgaben des Dezernates Informationsmanagement sind weit gespannt. Neben der Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für die 7 dezentralen Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne und der damit verbundenen Benutzer- betreuung wird die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche durch di- verse IT-Fachverfahren garantiert. Besondere Bedeutung haben das Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), das La- bormanagement- und Informationssystem (LIMS) im Lebensmit- tel- und Veterinärbereich sowie die zentrale Wasserdatenbank zur Sicherung der Trink- und Badewasserqualität des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Berichtsjahr wurde die Umstellung der Software in den Laboren des Dezernates Umwelt- und Wasserhygiene des Fachbereiches Hygiene auf das bereits in anderen Bereichen des LAV eingesetzte Labor-Informations- und Management- System LIMSOPHY abgeschlossen. Daran anschließend wur- de die Umstellung der Wasserdatenbank auf die aktuelle Ver- sion bei Nutzung einer neuen Schnittstelle zum Datentransfer zwischen LIMS und Wasserdatenbank vorbereitet.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten im Dezernat Informations- management ist die Informationsversorgung nach innen und au- ßen. Es werden den Mitarbeitern des LAV verschiedene Biblio- theksdienstleistungen einschließlich Normenbeschaffung und -verwaltung sowie eine Vielzahl von Fachdatenbanken zur Ver- fügung gestellt.

Das vom Dezernat gepflegte Intranet dient dem Austausch von fachlichen Materialien und zum Teil auch der organisatori- schen Information in den Fachbereichen und zwischen ihnen.

Die Informationsversorgung nach außen umfasst die Be- reiche Internet, Publikationen und Veranstaltungen. Die Inhalte werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf auch täglich aktu- alisiert, um so die Bevölkerung aktuell über bestimmte Gefähr- dungslagen zu informieren.

Jährlich werden der Jahresrückblick des LAV, der Bericht zu den Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, der Jahresbe- richt der Arbeitsschutzverwaltung (gemeinsam mit dem Ministe- rium für Arbeit, Soziales und Integration), der Infektionskrank- heitenbericht sowie der Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter herausgegeben. Darüber hinaus wur- den 2 Berichte im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt sowie 3 Flyer im Bereich Umwelt- und Wasserhygiene veröffentlicht.

(14)

2 Fachbereich Hygiene

Fachbereich 2 - Hygiene

Fachbereichsleiterin: Dr. Hanna Oppermann

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 190

E-Mail: hanna.oppermann@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement Dezernat 22 Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie Dezernat 24 Arzneimittelprüfstelle

Der Fachbereich Hygiene ist zuständig für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszu- standes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefähr- dungen der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört u.a.

die Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Seuchenalarmplans im Land Sachsen-Anhalt (Infektions- schutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, BGBl. I S. 1045, Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23.

05. 2005, BGBl. 2007 II S. 930, in der jeweils gültigen Fassung).

Außerdem werden im Fachbereich Hygiene Informationen über die gesundheitliche Situation, die gesundheitliche Versorgung und das gesundheitsrelevante Verhalten der Bevölkerung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gesammelt, aufgear- beitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fachbereich Hygiene hat eine Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Trink- und Badewasserhygiene. Es werden mikrobiologische und che- mische Wasseruntersuchungen durchgeführt und die zentrale Trink- und Badewasserdatenbank in Sachsen-Anhalt geführt.

Im Fachbereich Hygiene ist die Untersuchungskapazität zur Gefahrenabwehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger sicherzustellen. Im Rahmen der laborge-

stützten Sachverständigentätigkeit für Gesundheitsämter, Lan- desbehörden und -einrichtungen erfolgt die Identifizierung von Krankheitserregern als Voraussetzung für antiepidemische Maßnahmen, bei bedrohlichen Erkrankungen, im Seuchen- und Havariefall und bei Verdacht auf bioterroristische Anschläge. Mit der Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser- krankungen wird fortlaufend die epidemiologische Situation und die aktuelle Viruszirkulation erfasst.

Eine weitere Schwerpunktaufgabe des Fachbereiches ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen für alle in Sach- sen-Anhalt gezogenen Arzneimittelproben. Dazu gehört die re- gelmäßige Beprobung der zugelassenen Fertigarzneimittel (Planproben). Auch Apothekenrezepturen werden regelmäßig untersucht. Besonders wichtig für den gesundheitlichen Ver- braucherschutz sind die Verdachts- und Abgrenzungsproben, die von verschiedenen Behörden eingesandt werden, u.a. Ge- sundheitsämter, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften.

Der Fachbereich ist zuständige Fachbehörde für den Öffent- lichen Gesundheitsdienst.

Im Folgenden wird von den einzelnen Dezernaten über fach- liche Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2016 berichtet.

(15)

Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernatsleiterin: Dr. Claudia Kohlstock

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 189

E-Mail: claudia.kohlstock@lav.ms.sachsen-anhalt.de Aufgaben:

• Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten

• Surveillance für Influenza und andere akute Atemweg- serkrankungen

• Gesundheitsberichterstattung

• Erkennung und Prävention umweltbedingter Gesund- heitsrisiken und Gesundheitsstörungen

• Koordinierung der Umsetzung hygienischer Standards in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen

• Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Ressour- cen und des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

• Fortbildungsmaßnahmen für den Öffentlichen Gesund- heitsdienst

Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernatsleiterin: Uta Rädel

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 180

E-Mail: uta.raedel@lav.ms.sachsen-anhalt.de Aufgaben:

• Prävention wasserbedingter Gesundheitsgefährdungen und Koordinierung gesetzlicher Anforderungen

• Bewertung des Gefahrenpotenzials, Lenkung risikomini- mierender Maßnahmen

• Mikrobiologische/chemische Wasseruntersuchungen

• Führen der Trink- und Badewasserdatenbank

Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie

Dezernatsleiter: Dr. Hanns-Martin Irmscher

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 104

E-Mail: hanns-m.irmscher@lav.ms.sachsen-anhalt.de Aufgaben:

• Virologische Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegserkrankungen

• Mikrobiologisch-epidemiologische Untersuchungen, Be- wertungen und Beratungen für Gesundheitsämter, Lan- desbehörden und –einrichtungen

• Sicherstellung der Untersuchungskapazität zur Gefah- renabwehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders ge- fährlicher Erreger

Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle

Dezernatsleiter: PD Dr. Klaus Raith

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 230

E-Mail: klaus.raith@lav.ms.sachsen-anhalt.de Aufgaben:

• Amtliche Arzneimitteluntersuchungen • Arzneimittelrechtliche Beratung von Behörden und Er- stellung von Gutachten

(16)

2 .1 Welttuberkulosetag und Tuberkulose-Meldungen in Sachsen-Anhalt

Im Jahr 1982 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 24. März zum Welttuberkulosetag mit dem Ziel auf die Tuberkulose (TB) aufmerksam zu machen. Seit 2011 findet anlässlich des Welttuberkulosetages in Berlin eine Tagung statt, die sich an die Fachöffentlichkeit richtet. In diesem Jahr stand die Veranstaltung am 20. März 2017, welche federführend vom Robert Koch-Institut (RKI) veranstaltet wurde, unter dem Motto

„Tuberkulose: Neues zu Surveillance, Management und Kon- trolle“.

Tuberkulose kommt weltweit vor. Eine Infektionsgefahr geht von Menschen aus, die an einer offenen Lungentuberkulose er- krankt sind. Eine Ansteckung erfolgt jedoch nicht so leicht wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten. Sie ist ab- hängig von der Häufigkeit, Dauer (i.d.R. mehrere Stunden) und Enge des Kontakts zu Erkrankten1. Es besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht in Deutschland: Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose sowie der direkte Nach- weis von Mycobacterium tuberculosis/africanum/bovis sind na- mentlich meldepflichtig. Nachdem bundesweit der Trend viele Jahre rückläufig war wird seit 2013 eine Zunahme der gemel- deten TB-Fallzahlen beobachtet, welche durch die aktuellen demografischen Entwicklungen, insbesondere durch die Mi- gration beeinflusst werden. Laut dem RKI-Bericht zur „Epide- miologie der Tuberkulose in Deutschland für 2015“2 wurden 2015 5.865 TB-Fälle registriert. Dies entspricht einer Inzidenz von 7,3 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner. Die Ergeb- nisse des Berichtes unterstreichen, dass die Tuberkulose in Deutschland weiterhin von großer Public-Health-Relevanz ist.

Tuberkulose-Meldungen in Sachsen-Anhalt (Stand: 20 .02 .17) Trends und Manifestationen

Während der Jahre 2001 bis 2009 ist die TB-Inzidenz in Sachsen-Anhalt stetig gesunken und lag von 2008 bis 2014 un- ter 6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich zu 2014 mit 5,1 Fällen pro 100.000 Einwohner war 2015 ein An- stieg der kumulativen TB-Inzidenz um 61 % auf 8,2 Fälle pro 100.000 Einwohner zu verzeichnen. Im Jahr 2016 wurden mit 6,5 Fällen pro 100.000 Einwohner 21 % weniger Tuberkulosen in Sachsen-Anhalt gemeldet als 2015. Dies liegt auch daran, dass 2016 deutlich weniger Fälle unter Personen deutscher Herkunft aufgetreten sind (2015: 91, 2016: 57). In den Jahren 2015 und 2016 war bei fast 80 % der TB-Fälle die Lunge betroffen. Bei den übrigen Fällen waren Lymphknoten-Tuberkulosen und Tuberku- losen der Pleura relativ häufig.

Demografische Merkmale (2015)

Von den insgesamt 194 im Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt gemeldeten TB-Fällen waren 89 (46 %) in Deutschland gebo- ren und 105 (54 %) im Ausland. Die TB-Inzidenz bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft lag bei 4,2 Fällen pro 100.000 Einwohner und bei Personen mit ausländischer Staatsbürger- schaft bei 120 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Zwischen 1 Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der TuberkuloseNew

Recommendations for Contact Tracing in Tuberculosis German Central Committee against Tuberculosis (2011) Neue Empfehlungen für die Um- gebungsuntersuchungen bei Tuberkulose

2 RKI-Bericht zur „Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland für 2015“

in Deutschland und im Ausland geborenen Erkrankten fällt die in beiden Gruppen sehr unterschiedliche Altersverteilung auf (sie- he Abbildung 1). Die in Deutschland geborenen Erkrankten wa- ren überwiegend älter als 49 Jahre, während fast 90 % der im Ausland geborenen Erkrankten unter 50 Jahre waren. Sowohl die im Ausland geborenen als auch die in Deutschland gebore- nen Betroffenen waren überwiegend männlich (79 % bzw. 61 %).

Im Ausland geborene Erkrankte kamen 2015 vor allem aus Somalia, Syrien, Guinea-Bissau, Indien, dem Kosovo, Eritrea, Rumänien und Afghanistan. Seit Oktober 2015 wurde der Sta- tus „asylsuchend“ zusätzlich in den Meldedaten erfasst. Unter insgesamt 60 TB-Fällen, welche in Sachsen-Anhalt im letzten Quartal 2015 gemeldet wurden, waren 19 (32 %) Asylbewerber.

Bei der Bewertung der Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass bei Asylbewerbern durch die gesetzlich vorgeschriebenen TB-Screeninguntersuchungen (§ 36 IfSG) aktive Fallfindung be-

trieben wird. Dadurch werden höchstwahrscheinlich mehr Fälle identifiziert als in anderen Bevölkerungsgruppen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Deutschland ist ein TB-Niedriginzidenzland, im Gegensatz zu TB-Hochinzidenzländern kommt die Erkrankung innerhalb der deutschen Bevölkerung selten vor und dies hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Eine Ursache für den Anstieg von TB-Fällen seit 2015 in Sachsen-Anhalt liegt in der Flüchtlingsbe- wegung. Viele Asylbewerber kommen aus Ländern, in denen Tu- berkulose häufiger vorkommt als in Deutschland.

Gemäß § 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden sollen, ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer infektiö- sen Lungentuberkulose vorhanden sind. Das Zeugnis muss sich bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (mit Aus- nahme von Schwangeren), auf eine Röntgenaufnahme der Lun- ge stützen. In Sachsen-Anhalt werden diese Untersuchungen von Asylbewerbern in der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) bzw.

der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung vorgenommen. Bei Abb. 1 Tuberkulose, Verteilung der Altersgruppen bei in Deutschland bzw.

im Ausland geborenen Fällen, Sachsen-Anhalt, 2015

(17)

2 .2 Einführung neuer Untersuchungsmethoden zur Bestimmung von Pflanzenschutz- mittel- und Biozidprodukten (PSMBP) im Trinkwasser

der Röntgenuntersuchung während der Erstuntersuchung von Asylbewerbern können in der Regel jedoch nur aktive Lungen- tuberkulosen und keine anderen Manifestationen oder latente Infektionen erkannt werden. Psychosoziale Belastungen, z. B.

durch die Bedingungen auf der Flucht, können dazu beitragen, dass bei Asylbewerbern, welche zum Zeitpunkt der Erstunter- suchungen bereits infiziert sind ohne erkrankt und ohne anste- ckend zu sein (latente Infektion) später die TB-Erkrankung aus- bricht. Dies geschieht bei Migranten häufig innerhalb der ersten 5 Jahre nach ihrer Ankunft. Bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern und auch von anderen Personen aus TB-

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beschreibt einen Sum- mengrenzwert von 0,00050 mg/L, für die einzelnen PSMBP gilt ein Grenzwert von 0,00010 mg/L (= 0,1 µg/L). Für Aldrin, Diel- drin, Heptachlor und Heptachlorepoxid gilt der Grenzwert von 0,000030 mg/L (= 0,03 µg/L).1 Es müssen nur die PSMBP in die Überwachung einbezogen werden, deren Vorhandensein im be- treffenden Wasserversorgungsgebiet wahrscheinlich ist.

In Sachsen-Anhalt wurde für die Trinkwasser-Überwachung eine Liste von PSMBP-Wirkstoffen und relevanten Metaboliten unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien (insbesondere Anwendung in Sachsen-Anhalt, Nachweis in Grund- und/oder Oberflächenwasser, Aufwandmenge pro Jahr) erarbeitet. Die- se Liste ist eine Empfehlung zum Überwachungsumfang für die Gesundheitsbehörden und Wasserversorger in Sachsen-Anhalt.

Sie wird regelmäßig durch eine Landesarbeitsgruppe überarbei- tet und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Analytische Anforderungen zum Nachweis von PSMBP Der analytische Nachweis von organischen Spurenstoffen im Trinkwasser ist mit einem hohen präparativen und technischen Aufwand verbunden. Die gute Wasserlöslichkeit und die gerin- gen Molekülgrößen erschweren die analytische Erfassung der Wirkstoffe und Metaboliten im sogenannten Ultraspurenbereich:

Der Konzentrationsbereich für PSMBP (für Konzentrationen klei- ner dem Grenzwert) entspricht dabei etwa 1x10-10 Gramm pro Gramm Probe (0,1 ppb; Teile pro Milliarde). Für die Bestimmung von PSMBP in Trinkwasserproben sind leistungsstarke analyti- sche Techniken erforderlich, die eine ausreichende Empfindlich- keit und Selektivität gewährleisten.

1 Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.

März 2016 (BGBl. I S. 459), die durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist.

Zeitgemäß, modern und hochauflösend – diese Begriffe ste- hen in der modernen Spurenanalytik in direktem Zusammen- hang mit der sogenannten LC-MS/MS. Hierbei handelt es sich um eine Kopplung von Flüssigchromatographie (LC) und Tan- dem-Massenspektrometrie (MS/MS) (Vgl. Abbildung 2).

Das LC-MS/MS-System im Dezernat 22 des LAV besteht im Wesentlichen aus zwei Einzelkomponenten: einer UHPLC-Anla- ge 1290 Infinity II von Agilent und einem Tandem-Massenspek- trometer QTRAP® 5500 von SCIEX (Triple-Quadrupol-Massen- spektrometer). Verbunden sind beide Komponenten über ein ESI-Interface (Elektrospray-Ionisation), das das zu untersuchen- de Stoffgemisch verdampft und ionisiert sowie die Eluenten wei- testgehend entfernt. Das System wird durch zahlreiche weite- re Komponenten komplettiert, so z.B. einen Stickstoff-Generator und eine Hochleistungsvakuumpumpe. Abbildung 3 zeigt die ak- tuelle Gerätekonfiguration.

Dieses LC-MS/MS-System zeichnet sich durch eine hohe Empfindlichkeit, Selektivität und Geschwindigkeit aus und er- möglicht die sichere Multipestizidanalyse in einem Konzentra- tionsbereich von etwa 1 ng/L bis 250 ng/L. Die exakte Identi- fizierung und Quantifizierung der PSMBP wird hier durch die Kopplung von mehreren nacheinander geschalteten Massen- spektrometer-Einheiten ermöglicht (Triple-Quadrupol-Massen- spektrometer). Diese Technologie erlaubt den analytischen Nachweis einer Vielzahl von Analyten (PSMBP-Wirkstoffen) in nur einem Analysengang (Multiple Reaction Monitoring (MRM).

(Vgl. Abbildung 4).

Nach der chromatographischen Trennung wird die Probe zum ESI-Interface transferiert und in einem Hochspannungs- feld vernebelt (Elektrospray-Ionisation). Die Analyten in der Gasphase passieren den Eingang in das Massenspektrometer.

Hochinzidenzländern, die in Osteuropa, dem Nahen und Mitt- leren Osten und Afrika liegen, sollte daher immer auch an Tu- berkulose, einschließlich der nichtpulmonalen Formen, gedacht werden3,4.

3 Schönfeld, N (2016) Von der Diagnostik bis hin zu psychosozialen Aspekten: Tuberkulose bei Geflüchteten – was Sie beachten sollten.

4 Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) (2012) Empfehlungen zur Therapie, Chemoprävention und Chemopro- phylaxe der Tuberkulose im Erwachsenen- und Kindesalter

Ionenquelle Massen-

analysator Detektor

Flüssigkeits- Chromatographie-System (Trennung der Inhaltsstoffe)

Tandem-Massenspektrometer

(Analyse der Inhaltsstoffe) Chromatogramm

(Analytisches Ergebnis) Probe

(Trinkwasser)

Abb. 2 Prinzipieller Aufbau eines LC-MS/MS-Analysensystems.

(18)

Im Q1 wird ein Ion (Analyt) entsprechend seines Masse-zu-La- dungs-Verhältnisses (m/z) ausgewählt. Der q2, die sogenannte Kollisionszelle, übernimmt das Zerspalten (Fragmentieren) der gesuchten Analyten. Die dabei entstandenen Fragmente werden im Q3 selektiert und zum Detektor geleitet (Vgl. Abbildung 5).

Abb. 3 Fotografie des LC-MS/MS-Systems. Links: SCIEX QTRAP® 5500 Massenspektrometer. An der Vorderseite das ESI-Interface mit Verbindung (Kapillare) zum UHPLC-System. Unter dem Massenspektrometer befindet sich eine Hochleistungs-Vakuumpumpe. Mitte: Agilent 1290 Infinity II LC-Einheit (Chro- matographie-System). Rechts: Computer als Steuer- und Auswert-Einheit.

Abb. 4 Prinzip des Multiple Reaction Monitorings. Bei der Verwendung des MRM-Modus werden sowohl Q1 als auch Q3 auf eine bestimmte Mas- se (m/z) eingestellt, so dass nur ein bestimmtes Fragment-Ion von nur einem bestimmten Analyten (Precursor) detektiert werden kann.

Flüssigkeits- Chromatographie-System

1 . Ionen-Produktion und -Transport (ESI)

2 . Ionen-Selektion Q1

3 . Fragmentierung q2

4 . Ionen-Selektion Q3

5 . Ionen-Detektion

Chromatogramm

Abb. 5 Messprinzip der LC-MS/MS.

Der Teilchendetektor registriert das analytische Signal durch Zählen der hier ankommenden Ionen. Das dabei entstehende Fragmentierungsmuster mit Vorläufer- und Produkt-Ionen-Paa- ren ermöglicht eine sehr selektive Identifizierung der gesuch- ten Substanz. Diese Methode führt zu erhöhter Empfindlichkeit, da störende Matrixbestandteile nicht beobachtet werden. Durch diesen extrem selektiven Prozess kann der Hintergrund redu- ziert und damit eine enorme Empfindlichkeit auch in komplexen Matrizes erreicht werden.

Weitere wesentliche Vorteile eines LC-MS/MS-Systems sind neben der hohen Selektivität, Empfindlichkeit und Schnelligkeit u.a.:

(1) Erfassung zahlreicher Analyten mit einer (Multi-)Methode.

(2) Wegfall einer aufwändigen Probenvorbereitung durch Direkt- injektion der Probe.

(3) Minimierung von Matrixeinflüssen.

(4) Verringerung des benötigten Probenvolumens und verkürz- te Analysenzeiten.

Zusammenfassung und Ausblick

Für die Untersuchung des Trinkwassers auf organische In- haltsstoffe im Ultraspurenbereich ist der Einsatz eines moder- nen LC-MS/MS-Systems heute unumgänglich. Diese Analysen- methode wird auch zur Bestimmung des Wirkstoffes Glyphosat und seines Metaboliten AMPA (Aminomethylphosphonsäure) priorisiert. Hier ist eine Derivatisierung mit FMOC-Cl (9-Fluore- nylmethoxycarbonylchlorid) notwendig, die die chromatographi- sche Trennung des Wirkstoffs deutlich vereinfacht.

Die Anwendungsgebiete der LC-MS/MS-Analytik sind vielfäl- tig. Damit wird das Spektrum der identifizierbaren und quantita- tiv nachweisbaren organischen Inhaltsstoffe deutlich erweitert.

Aber auch ein Einsatz bei der Analytik anderer anthropogener, organischer Spurenstoffe im Trinkwasser (z.B. Arzneimittel oder Tierarzneimittel) oder der Einsatz bei speziellen analytischen Fragestellungen (z.B. Non-Target-Analyse) ist denkbar.

Quadrupol-Massenfilter Q1

(m/z-Selektion Analyt) Quadrupol-Kollisionszelle q2

(Fragmentierung) Quadrupol-Massenfilter Q3

(m/z-Selektion Fragmente)

(19)

Jahr IGRA

positiv IGRA

negativ Testungen

gesamt Positivrate in %

2006 4 47 51 8,511

2007 41 104 145 39,423

2008 66 231 297 28,571

2009 49 229 278 21,397

2010 77 277 354 27,798

2011 110 450 560 24,444

2012 * 212 1471 1683 14,412

2013 112 546 658 20,513

2014 66 502 568 13,147

2015 153 1017 1170 15,044

2016 180 1153 1333 15,611

2017 76 673 749 11,293

gesamt 1146 6700 7846 17,104

Tab. 1 Anzahl und Ergebnisse aller im LAV seit Mitte 2006 durchgeführten und eindeutig bewertbaren IGRA-Testungen

* Im Jahr 2012 wurden im Zuge einer breit angelegten Untersu- chung nach Auftreten eines Tuberkulosefalls in einer JVA auch 657 Proben von weiteren Insassen der JVA sowie von Personal mittels IGRA untersucht, im selben Jahr durchgeführte umfangreiche Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulosefällen in mehreren Landkreisen erklären die zwischenzeitlich erheblich angestiegenen Untersuchungszahlen.

Seit dem Jahr 2007 wird vom Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) empfohlen, zur Diagnose der latenten tuberkulösen Infektion mit Mycobacterium-tuber- culosis-Komplex (LTBI) bei Tuberkulose-Kontaktpersonen auch Interferon-γ-Release Assays (IGRAs) einzusetzen.

Im Dezernat Medizinische Mikrobiologie des LAV wurde der IGRA bereits 2006 eingeführt. Getestet wurden zunächst aus- schließlich im Auftrag der Gesundheitsämter im Rahmen der Tuberkulosefürsorge eingesendete Blutproben von Tuberkulo- se-Kontaktpersonen. Inzwischen gelangen zusätzlich in ausge- wählten Fällen auch Proben von Personen zur Diagnostik, bei denen ohne bekannten Tuberkulosekontakt eine bestehende Tuberkulose auszuschließen ist, die bei solchen Fragestellun- gen sonst eingesetzte Thorax-Röntgenuntersuchung (TRU) pri- mär aber nicht in Frage kommt (z. B. Proben von schwangeren Asylsuchenden im Rahmen der Erstaufnahmeuntersuchung).

Testprinzip der IGRAs ist, dass von im Rahmen einer aktuel- len oder früheren Infektion mit M.-tuberculosis-Bakterien (MTB) sensibilisierten T-Lymphozyten sezerniertes Interferon-Gamma (IFN-γ) gemessen wird. Ein positiver IGRA zeigt eine Infektion der betroffenen Person mit MTB an, es kann jedoch weder zwi- schen einer frischen und einer schon länger bestehenden Infek- tion noch zwischen einer LTBI (Infektion ohne Erkrankung) und einer aktiven Tuberkulose unterschieden werden.

Wird bei Tuberkulose-Kontaktpersonen im IGRA ein nega- tives Testergebnis erzielt, kann von weiteren Untersuchungen sowie von einer (präventiven) Chemotherapie im Allgemeinen abgesehen werden. Liegt ein positives Testergebnis vor, muss mit weiteren Untersuchungen (TRU sowie ggf. Mikroskopie und Tuberkulosekultur) zunächst eine aktive Tuberkulose ausge- schlossen werden. Anschließend ist in den meisten Fällen für die Dauer von 9 Monaten eine präventive Chemotherapie mit dem Wirkstoff Isoniazid (INH) zu empfehlen.

Im LAV wurden seit Einführung der IGRAs Mitte 2006 bis Ende Mai 2017 8.349 derartige Testungen durchgeführt. In 503 Fällen erbrachte die Untersuchung ein unschlüssiges oder nur unter Vorbehalt bewertbares Ergebnis. Derartige Testungen wurden in der Regel an einer erneuten Probeneinsendung wie- derholt. In der nachfolgenden Auswertung (Tabelle 1) wurden nur die eindeutig bewerteten 7.846 Testungen berücksichtigt.

Insgesamt ist eine kontinuierlich zunehmende Nachfrage nach Einsatz des IGRA zu verzeichnen. Dies hat mehrere Grün- de:

• Zunächst wurde der IGRA nur von ausgewählten Gesund- heitsämtern angefordert. Der zuvor regelmäßig für den ent- sprechenden Zweck eingesetzte Tuberkulin-Hauttest (THT) wurde ansonsten erst schrittweise durch den aussagekräfti- geren IGRA ersetzt.

• Die Zahl der gemeldeten Tuberkuloseerkrankungen ist in den vergangenen Jahren wieder angestiegen, damit hat sich insgesamt auch die Anzahl der zu untersuchenden Kontakt- personen erhöht.

• Im Zuge der Erstaufnahmeuntersuchungen von Asylsuchen- den ist in bestimmten Fällen die Durchführung eines IGRA zum Ausschluss einer bestehenden Tuberkulose vorge- schrieben.

• Bei Asylsuchenden und anderen nicht in Deutschland gebo- renen Personen herrscht eine höhere Tuberkulose-Inzidenz als bei den in Deutschland geborenen Personen (für den Zeitraum Juni 2016 bis Mai 2017 wurden die bei Asylsuchen- den durchgeführten IGRA-Testungen getrennt erfasst: von 493 getesteten Proben reagierten 113 positiv, dies entspricht einer Positivrate von 29,7 %). Zudem werden im Zuge der Erstuntersuchungen Tuberkuloseerkrankungen sehr zuver- lässig erfasst, während bei der einheimischen Bevölkerung keine vergleichbare „Reihenuntersuchung“ vorgesehen ist.

Jede diagnostizierte Tuberkulose zieht dann wieder eine ent- sprechende Anzahl Umgebungsuntersuchungen nach sich.

IGRAs stellen einen erheblichen Fortschritt bei der Diagnostik der LTBI dar. In der Zukunft ist mit weiterhin deutlich wachsen- den Untersuchungsanforderungen zu rechnen.

2 .3 10 Jahre Empfehlung zum Einsatz von Interferon-γ-Release-Assays (IGRAs) zur

Diagnose der latenten Tuberkuloseinfektion nach Tuberkulose-Kontakt

(20)

2 .4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln – Plan- und Verdachtsproben

Masse untersucht wird, fokussiert man sich bei Kapseln auf die Kapselfüllung, da die Schwankung der Masse der wasserlös- lichen Hülle weniger relevant ist. Da vorhandene Feuchtigkeit u.a. für die Stabilität von Bedeutung sein kann, wird der Was- sergehalt häufig über den Trocknungsverlust oder aber durch chemische Bestimmung mittels Karl-Fischer-Titration ermittelt.

Wir beobachten mit Sorge, dass immer häufiger unvollständi- ge Trocknungen unter Konventionsbedingungen spezifiziert werden, um geringere Feuchtigkeitswerte angeben zu können.

Dadurch haben Beanstandungen dieses Parameters zugenom- men.

Bei Tabletten werden weitere physikalische Parameter, wie die Bruchfestigkeit oder der Abrieb bestimmt. Ob eine Tablet- te zur Teilung vorgesehen ist, muss aus der Gebrauchsinforma- tion entnommen werden. Mitunter sind Bruchkerben auch nur aus optischen Gründen angebracht. Wenn eine Teilung vorge- sehen ist, muss dafür Sorge getragen werden, dass der/die Pa- tient/in die Tablette tatsächlich sauber teilen kann. Hierzu wird die Gleichförmigkeit der Masse der Tablettenbruchstücke unter- sucht.

Flüssige Arzneiformen gibt es sowohl zur Einnahme durch den Mund (Tropfen, Säfte), als örtliche Präparate (auf der Haut, als Augen-, Nasen- oder Ohrentropfen), als auch zur Anwen- dung per Injektion oder Infusion in die Blutbahn. Typische Unter- suchungen an Flüssigkeiten umfassen den pH-Wert, die Dichte, den Brechungsindex, die optische Drehung, ggf. den Ethanol- gehalt, die Viskosität (Zähigkeit) sowie bei Injektions-, Infusi- ons- und Augenarzneimitteln die Sterilität und den osmotischen Druck. Der osmotische Druck ist eine sogenannte kolligative Ei- genschaft, die von der Anzahl der gelösten Teilchen abhängt. Er kann am präzisesten über die Gefrierpunktserniedrigung ermit- telt werden. Solche Arzneimittel müssen isotonisch sein, d.h. der osmotische Druck entspricht etwa einer 0,9%igen Kochsalzlö- sung. Arzneimittel, die direkt in die Blutbahn gelangen, müssen darüber hinaus auf Endotoxine untersucht werden, Substanzen aus der Zellwand von Bakterien, die Fieber auslösen können, selbst wenn die Bakterien nicht mehr lebensfähig sind. Früher wurde dazu im Tierversuch an Kaninchen die Körpertempera- tur gemessen, mittlerweile wurde dieser Test abgelöst durch ei- nen Labortest, bei dem eine chemische Reaktion dieser Endo- toxine mit Bestandteilen aus dem Blut des Pfeilschwanzkrebses genutzt wird. Solche Tests sind mittlerweile stark standardisiert und automatisiert.

Im Jahre 2016 wurden im Dezernat Arzneimittelprüfstelle 331 Arzneimittelproben untersucht, davon waren 280 Planpro- ben vorwiegend industrieller Fertigarzneimittel. Für die Überwa- chung der Pharmaindustrie in Sachsen-Anhalt mit ihrer außeror- dentlich breiten Produktpalette ist das Landesverwaltungsamt, Referat Gesundheitswesen, Pharmazie zuständig. Gesetzliche Grundlage für die Probenahme ist § 65 AMG, detaillierte Aus- führungsbestimmungen sind in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV) niederge- legt. Dort wird festgelegt, dass jedes Bundesland eine Arzneimit- teluntersuchungsstelle, im europäischen Sprachgebrauch auch als Official Medicines Control Laboratory (OMCL) bezeichnet, zu benennen hat und wie diese personell und apparativ ausgestat- tet sein muss.

Bei allen zu untersuchenden Arzneimitteln steht die Prüfung der Wirkstoffe zunächst im Vordergrund. Diese werden nicht nur identifiziert, sondern auch in der Menge bestimmt (Gehalt). Bei industriellen Fertigarzneimitteln wird dabei i.d.R. ein Wert zwi- schen 95 und 105 % des Sollgehaltes akzeptiert. Die eingesetz- ten Untersuchungsmethoden müssen validiert sein und eine möglichst geringe Messunsicherheit aufweisen, damit auch im Grenzbereich noch zuverlässig entschieden werden kann, ob die Spezifikation erfüllt ist oder nicht. Bei chemisch definierten Wirkstoffen wird zudem die Reinheit überprüft. Es ist prinzipi- ell nicht zu vermeiden, dass bei chemischen Synthesen Neben- produkte anfallen. Für solche verwandten Substanzen gelten strenge Grenzwerte, abhängig von ihrem Gefahrenpotential.

Während für gut untersuchte, bekannte Nebenprodukte mitunter durchaus 1-2 Gehaltsprozent zulässig sein können, gilt für unbe- kannte Substanzen typischerweise eine Begrenzung auf 0,1 %.

Ähnlich wird mit Abbauprodukten verfahren, die sich während der Lagerung des Arzneimittels bilden können.

Zu einem sicheren, wirksamen Arzneimittel ist jedoch mehr nötig als ein Wirkstoff mit korrektem Gehalt. Vielmehr erfordert es eine bestimmte Arzneiform, um den Wirkstoff dem Körper zu verabreichen. Die Arzneiformen werden unter physikalischen Gesichtspunkten zunächst in feste, flüssige und halbfeste Arz- neiformen eingeteilt. Unter den festen Arzneiformen wiederum sind einzeldosierte Formen zur Einnahme durch den Mund am verbreitetsten, insbesondere Tabletten und Kapseln.

Bei Tabletten und Kapseln kann der Zerfall in wässriger Lö- sung untersucht werden, heutzutage aber häufiger die Wirk- stofffreisetzung. Während bei Tabletten die Gleichförmigkeit der

(21)

Unter halbfesten Arzneimitteln versteht man gelartige Zu- bereitungen, die im Ruhezustand feste Konsistenz aufweisen, unter Scherkräften jedoch eine Verflüssigung und Ausbreitung (Spreitung) zeigen. Die Begriffsdefinitionen sind uneinheitlich, im Allgemeinen wird jedoch unter einer Salbe eine meist fetti- ge Zubereitung, unter Creme ein wasserhaltiges, abwaschba- res Mischsystem, unter Gel eine durchscheinende, durch Zu- satz eines Gelbildners gallertartig verfestigte Flüssigkeit und unter Paste ein halbfestes Mischsystem mit hohem Feststoffan- teil verstanden. Insbesondere in der Dermatologie sind halbfeste Zubereitungen unverzichtbar und ermöglichen eine Anpassung der Therapie an verschiedene Hauttypen. Halbfeste Zubereitun- gen sind strukturviskos. Die Teilchengröße suspendierter Parti- kel ist ein wichtiger Untersuchungsparameter. Wässrige Cremes und Gele sind anfällig für mikrobielle Kontamination und müssen daher i.d.R. Konservierungsmittel enthalten.

Weitere Arzneiformen, die sich nicht ohne weiteres dem ge- nannten einfachen Schema zuordnen lassen, sind speziell an den Applikationsort angepasst, etwa Aerosole zur Behandlung von Lungenerkrankungen, oder aber auch Zäpfchen. Letztere sind in der Regel Zubereitungen aus Fettgrundlagen, die bei Körpertemperatur schmelzen. Die Arzneimittelprüfstelle verfügt u.a. über eine Apparatur zur Untersuchung der Schmelzzeit von Zäpfchen. Wirkstoffhaltige Pflaster sind ebenfalls eine Möglich- keit, Wirkstoffe durch die Haut dem Organismus zuzuführen.

Hier verfügen wir über eine Zusatzapparatur für die Wirkstofffrei- setzungsanlagen bei festen Arzneiformen, die die Untersuchung von solchen Pflastern erlaubt.

Die Vielfalt der technologischen Formen und der in der Arz- neimitteluntersuchung üblichen Untersuchungsmethoden stellt hohe Anforderungen an das Wissen und Können der Mitarbei- ter. Gleichzeitig muss in einem akkreditierten Prüflabor durch Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen immer wie- der nachgewiesen werden, dass die eingesetzten Methoden beherrscht werden und valide Ergebnisse liefern. Die Arznei- mitteluntersuchungsstellen der Länder standen dabei vor dem Problem, dass die angebotenen Ringversuche nicht alle Metho- den regelmäßig abdecken, wie dies in den Richtlinien der Deut- schen Akkreditierungsstelle gefordert wird. Dem konnte 2016 erfolgreich begegnet werden, indem unter Federführung der Bundeswehr eine eigene Laborvergleichsuntersuchung durch- geführt wurde, an der wir erfolgreich teilnahmen.

Auch für Patienten ist es nicht immer einfach, Arzneiformen richtig anzuwenden. Die Arzneimittelprüfstelle hat hierfür gemeinsam mit der Apothekerkammer die Broschüre „Richtiger Umgang mit Arzneimittel – ein kurzer Ratgeber für Patienten“

erarbeitet, die unter der Webadresse des LAV (https://

verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/publikationen) abgerufen werden kann.

(22)

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit

Fachbereichsleiter/in: amt. Dr.-Ing. Bernhard Räbel

Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 5643 - 0

E-Mail: fb3@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 31 Tierische Lebensmittel Dezernat 32 Pflanzliche Lebensmittel

Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, Kosmetik, Rückstände, Kontaminanten

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) werden amtliche Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Untersuchungstätigkeit gründet sich auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäi- schen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemei- nen Grundsätze des Lebensmittelrechts (EU-Basis-VO) sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgenstände- und Futtermittelgesetz- buch (LFGB) und das EU-Weinrecht und umfasst die Überprü- fung der Einhaltung aller einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Alle Untersuchungen erfolgen nach den Grund- sätzen eines zertifizierten Qualitätsmanagements.

Oberstes Ziel der Untersuchungstätigkeit ist der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken und wirtschaftlichen Nachteilen (Schutz vor Irreführung und Täuschung) im Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeverkehrs. Zusätzliche Beachtung gebührt hier der Tatsache, dass die Lebensmittelwirt- schaft in Sachsen-Anhalt zu den umsatz- und beschäftigungs- stärksten Wirtschaftszweigen gehört. Auch unter diesem Aspekt ist dem anerkannt hohen fachlichen Standard der Lebensmittel- untersuchung in Sachsen-Anhalt besondere Bedeutung beizu- messen.

Risikoorientiert werden amtlich entnommene Proben hinsicht- lich mikrobiologisch bedingter Verunreinigungen (z. B. patho- gene Keime), auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Umweltkon- taminanten und natürlich vorkommende giftige Inhaltsstoffe von Lebensmitteln geprüft. Kontrollbedürftig sind weiterhin der Ein- trag gentechnisch veränderter Rohstoffe in die Nahrungskette, die rechtmäßige Verwendung von Zusatzstoffen, die allgemeine stoffliche Zusammensetzung der Lebensmittel, Bedarfsgegen- stände und Kosmetika sowie die rechtskonforme Produktkenn- zeichnung.

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit wurden 2016 10.356 Lebensmittelproben sowie 941 Proben von Bedarfsgegenstän- den und Kosmetika untersucht. Darüber hinaus wurden 2016 durch den Fachbereich Lebensmittelsicherheit insgesamt 19 Schwerpunktaufgaben zu speziellen Themen der amtlichen Le- bensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung entwickelt und bearbeitet. Die Berichte dazu finden Sie unter http://www.

verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/lebensmittelsicherheit/

publikationen/schwerpunktaufgaben/schwerpunkte-2016/ veröf- fentlicht.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Fachbe- reich Lebensmittelsicherheit des LAV ist für das Erkennen von Risiken im Lebensmittelverkehr von essentieller Bedeutung.

Die Sachverständigen des Fachbereiches Lebensmittelsicher- heit bringen hier ihr spezielles Fachwissen durch Teilnahme an Teamkontrollen insbesondere in überregional arbeitenden Be- trieben ein.

Nachstehende Berichte geben Einblicke zu speziellen Auf- gaben der Untersuchungstätigkeit des Jahres 2016. Auf den ausführlichen Jahresbericht des Fachbereiches Lebensmittelsi- cherheit sei der interessierte Leser in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit sind über die Homepage unter www.ver- braucherschutz.sachsen-anhalt.de zu entnehmen.

(23)

Dezernatsleiterin: Dr. Amal Wicke Tel.: (0345) 5643 - 319

E-Mail: amal.wicke@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel

Aufgaben:

In 4 Sachgebieten erfolgt die amtliche Untersuchung und sach- verständige Beurteilung von:

• Milch, Milchprodukten und Speiseeis

• Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurst

• Fisch, Fischerzeugnissen, Krusten-, Schalen- und Weich- tieren

• Feinkostsalaten, Mayonnaisen und emulgierten Soßen

• Eiern und Eiprodukten

• Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen

Des Weiteren erfolgen

• Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Organismen sowie

• Hygienekontrollen

Des Weiteren erfolgt im Dezernat die mikrobiologische Un- tersuchung aller pflanzlichen Lebensmittel, Kosmetika und Be- darfsgegenstände. Als zentrale Aufgabe für den gesamten Fach- bereich werden die Untersuchung auf gentechnisch veränderte Organismen, Tierartennachweis, Bestimmung der Glutaminsäu- re, Gesamtfett-/Milchfettgehalt und Proteinbestimmungen, Pro- benannahme und Laborservice wahrgenommen.

Die Untersuchung von Lebensmittelproben umfasst je nach Lebensmittelart und Prüfauftrag mikrobiologische Untersuchun- gen (Keimzahlbestimmungen sowie Untersuchungen auf pa- thogene Mikroorganismen wie z. B. Salmonella spp., Listeria

(L.) monocytogenes, Shiga-Toxin bildenden Escherichia (E.) coli, Yersinia enterocolitica, Campylobacter spp., sulfitreduzie- rende Clostridien, Bacillus cereus, koagulasepositive Staphy- lokokken, Toxinbildungsvermögen und Toxinnachweis, Viren), histologische Untersuchungen sowie molekularbiologische Un- tersuchungen, chemische Untersuchungen der Zusammen- setzung im Hinblick auf wertgebende Inhaltsstoffe, Zusatzstof- fe, Verderbsindikatoren und Toxine. Je nach Untersuchungsziel wird eine Erweiterung des Untersuchungsspektrums auf Rück- stände und Kontaminanten veranlasst.

Dezernatsleiter: Dr. Rainer Imming Tel.: (0345) 5643 - 430

E-Mail: rainer.imming@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel

Aufgaben:

In den 4 Sachgebieten dieses Dezernates erfolgt die amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung der gesamten Vielfalt pflanzlicher Lebensmittel:

• Obsterzeugnisse, alkoholfreie Getränke, Fruchtsaft

• Wein, Bier, Spirituosen

• Nahrungsergänzungsmittel, Diätetische Lebensmittel, Säuglingsnahrung

• Gemüseerzeugnisse, Pilzerzeugnisse, Hülsenfrüchte

• Getreideerzeugnisse

• Kaffee, Tee, Honig, Zucker,

• Fette und Öle, Kakaoerzeugnisse, Gewürze

• Gemeinschaftsverpflegung, Fertiggerichte, Süßwaren

Als zentrale analytische Aufgaben für den gesamten Fach- bereich werden unter anderem wahrgenommen die Bestimmung von Mykotoxinen, von Zusatzstoffen wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Süßstoffe und von Vitaminen. Dem Dezernat zu- geordnet ist auch die amtliche Weinkontrolleurin des Landes Sachsen-Anhalt für das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut.

Der Untersuchungsumfang der insgesamt 37 verschiedenen Warengruppen umfasst eine Vielzahl von Parametern: Basispa- rameter wie Fette, Stärke, Mono- und Disaccharide oder Eiwei- ße, spezielle Inhaltstoffe wie Vitamine, Triglyceride, Purinalkaloi- de, spezielle Kohlenhydrate und organische Säuren und andere sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe sowie sehr produktspezifische Parameter wie z. B. die charakteristischen Inhaltstoffe von Wein und anderen alkoholischen Getränken oder Enzymaktivitäten in

Honig. Entsprechend der Entwicklung sowohl der Lebensmittel- technologie als auch der Analysentechnik müssen diese Unter- suchungsmethoden kontinuierlich angepasst und ergänzt wer- den. Darüber hinaus werden die Lebensmittel risikoorientiert weiteren Untersuchungen in den anderen Dezernaten des Fach- bereiches zugeführt. Dies umfasst insbesondere die mikrobiolo- gische Beschaffenheit, Pflanzenschutzmittelrückstände, anorga- nische Kontaminanten sowie gentechnische Veränderungen. Die Sachverständigen des Dezernates werden regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt zu Teamkontrollen bei grö- ßeren Lebensmittelherstellern eingeladen, bei denen sie ihre produktspezifischen Fachkenntnisse effizient einbringen kön- nen.

(24)

Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten

Dezernatsleiter: Dr. Andreas Pfalzgraf Tel.: (0345) 5643 - 173

E-Mail: andreas.pfalzgraf@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung von

• Mineralwasser

• Bedarfsgegenständen

• kosmetischen Mitteln

• Obst, Gemüse, Kartoffeln, Rückstände von Pflanzen- schutzmitteln in Lebensmitteln, Spurenelemente

baren Pflanzenteilen, sondern auch in verarbeiteten Lebensmit- teln zu kontrollieren. Bei den kosmetischen Mitteln ist die Zahl der geregelten, also verbotenen oder beschränkt verwendbaren Stoffe noch etwa dreimal so groß. Im Dezernat Bedarfsgegen- stände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten wurde hierzu im vergangenen Jahr die Analytik von speziellen Pflanzenextrakten, bei denen es sich um meist komplexe Gemi- sche mit natürlich schwankenden Anteilen handelt weiter aus- gebaut. Der Bereich der Bedarfsgegenstände umfasst unter- schiedliche rechtliche Regelungsbereiche.

Für die Gegenstände mit Lebensmittelkontakt sind etwa 2.000 Substanzen als Monomere und Additive oder als Konta- minanten in weitgehend europäisch harmonisierten Vorschriften erfasst, deren Einhaltung im Dezernat geprüft werden soll. Noch bunter ist die Welt der Spielwaren und Textilien. Hier sind al- lein als Farbstoffe über 1.600 Verbindungen bekannt, von de- nen etwa die Hälfte gesundheitlich nicht unbedenklich ist. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Produkten auf der Kontrolle der besonders gefährlichen Stoffe, die als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind. Darüber hinaus sind bei vielen Materialien mit Körperkontakt allergene Stoffe ein Pro- blem.

Im Dezernat erfolgt die Untersuchung von Lebensmitteln, Be- darfsgegenständen und kosmetischen Mitteln hinsichtlich mögli- cher Risiken für die Verbraucher durch gesundheitsschädigende Stoffe sowie auf Täuschungstatbestände. Geprüft wird insbe- sondere auf Rückstände von Pestiziden und Nitrat/Nitrit sowie auf Kontaminanten. Zu den möglichen Kontaminanten zählen Schwermetalle, Toxine, polychlorierte Biphenyle (PCBs), polyzy- klische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), endokrine Dis- ruptoren wie Phthalate, Bisphenol A, Organozinnverbindungen oder Nonylphenole, Monomere und Additive aus Verpackungs- materialien, Lösungsmittel und die bei der Herstellung von Le- bensmitteln durch chemische Reaktionen von Inhaltsstoffen ent- stehenden Schadstoffe wie Nitrosamine, Acrylamid oder Furan.

Bei den kosmetischen Mitteln kommt als spezielle Aufgabe hin- zu, die anzugebenden Inhaltsstoffe mit der tatsächlichen Rezep- tur und den Werbeaussagen zu vergleichen. Dies erfordert die Analytik der teilweise sehr komplexen Inhaltsstoffe von kosmeti- schen Mitteln. Durch diese Analytik sollte sich ein stimmiges Bild von Produkt und Aufmachung ergeben. Dem Verbraucher wird nicht immer das geboten, was die Kennzeichnung verspricht.

Derartige Täuschungstatbestände stellen häufig auch ein ge- sundheitliches Risiko für bestimmte Personengruppen wie All- ergiker dar, die sich auf die Richtigkeit der Produktinformationen verlassen können müssen.

Als besondere Herausforderung gilt es eine große Vielfalt an unterschiedlichsten potentiell schädlichen Stoffen im Blick zu behalten. Für die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel finden über 600 zugelassene Wirkstoffe Verwendung. Diese sind eben- so wie die nicht mehr zugelassenen Stoffe nicht nur in den ess-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zur Inter- pretation soll ein Zusammenhang zwischen dem Potential V (x) und den Gr¨ oßen des entspre- chenden klassischen Systems hergestellt und die hier gefundene Energie E mit

Lassen Sie sich gegen Ende nicht hetzen – falls Sie nicht fertig werden wird der/die n¨ achst(e) Vortragende ihren Schluss ¨ ubernehmen... Seien Sie also gefasst, dass Sie den

Wenn in der Probe eine endotherme Reaktion abläuft, bleibt die Temperatur der Probe hinter der der Referenz zurück und es wird eine der Temperaturdifferenz

Der Raum muss bei der Erstellung des Netzanschlusses abschließbar, jedoch für autorisierte Personen des Netzbetreibers und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich

Für Hochleistungskomponenten hat sich gezeigt, dass sich durch zusätz- liches Festwalzen bei der Fertigung die eingebrachten Eigenspannungen die Rissausbreitung eindämmen

übernommen und angepasst aus: Amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs im Hinblick auf

[r]

Die Ergebnisse der Schwerpunktuntersuchung zeigen, dass sich die hygienische Beschaffenheit der selbst auf Vorrat abgepackten und der lose abgegebenen verzehrfertigen,