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- Zentraldezernat Arbeitsschutz

Im Dokument Landesamt für Verbraucherschutz (Seite 44-0)

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd

Der Fachbereich Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit. Er leistet einen Beitrag zur Ver-besserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entspre-chenden Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Gesun-derhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

Es werden Revisionen in den Unternehmen und auf Bau-stellen zum Vollzug der entsprechenden Gesetze durchgeführt.

Im Rahmen von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wird die Arbeits- und Gesundheitssituation in Unternehmen entschei-dend mitbestimmt. Außerdem werden Arbeitgeber, Beschäftigte, Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten Be-raten. Im Rahmen der Marktüberwachung werden Medizin- und Verbraucherprodukte geprüft. Durch den Fachbereich Arbeits-schutz sind 81 Gesetze und Verordnungen zu vollziehen.

Im Jahr 2016 hat die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt neben der Erreichung der in den Zielvereinba-rungen verankerten Einzelmaßnahmen eine Reihe von anderen Arbeitsschwerpunkten realisiert.

Unter Berücksichtigung der im Personalentwicklungskon-zept für den Fachbereich Arbeitsschutz festgelegten Personal-reduzierung gelang es 2016 insgesamt 4947 Betriebsrevisionen durchzuführen, 2.437 Baustellen zu überprüft, 2.756 Bescheide und Stellungnahmen zu erteilen sowie 689 Berufskrankheiten-verfahren zu bearbeiten.

Außerdem wurden im Rahmen von Marktüberwachungsun-tersuchungen 950 Verbraucherprodukte hinsichtlich ihrer mögli-chen Gefährlichkeit überprüft. Bei den Betriebskontrollen muss-ten die Vollzugsbeammuss-ten insgesamt ca. 15.700 Beanstandungen feststellen. Die Beanstandungsquote hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert.

Betrachtet man die Beanstandungen differenzierter, so ent-fielen 5.300 auf die überprüften Arbeitsplätze, 4.400 auf die Ar-beitsmittel sowie 4.300 auf unsachgemäße Arbeitsschutzorgani-sation. Im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes mussten über 160 Arbeitszeitverstöße registriert werden.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) bildete auch im Jahr 2016 den zentralen Arbeitsschwerpunkt für die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalts.

Dank des engagierten Einsatzes der Kolleginnen und Kolle-gen des Fachbereiches Arbeitsschutz konnten für die 3 bundes-weiten Programme

• Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeits-schutzes (ORGA),

• Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen im Muskel- und Skelettbereich (MSE) sowie

• Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE) die für Sachsen-Anhalt vereinbarten Aktivitäten, in vollem Umfang erfüllt werden.

In diesem hier vorliegenden Gesamtbericht des Landesam-tes wird beispielhaft eine Bilanz der Aktion „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ aus dem GDA-Programm MSE und zum Programm „Organisation“ vorgestellt.

Aus den Einzelbeiträgen des Jahresberichts der Arbeits-schutzverwaltung wurden neben den erwähnten Beiträgen zu den GDA-Programmen drei weitere Berichte für diesen Gesamt-bericht ausgewählt.

Der Beitrag zur Marktüberwachung am Beispiel von Stich-probenkontrollen bei Steckdosenleisten zeigt wie wichtig Kon-trollen zur technischen Sicherheit von Verbraucherprodukten sind, um schweren Unfällen durch die Einwirkung von elektri-schem Strom vorbeugen zu können.

verhindert werden konnten. Dazu werden zwei Beispiele darge-stellt, die auf die oft unerkannte Wirkung von Gefahrstoffen hin-weisen sollen. Im ersten Fall führte die unterschätze Ätzwirkung flusssäurehaltiger Beizpaste zu ernsten und lang andauernden Gesundheitsschäden. Im zweiten Fall kam es zu vorübergehen-den Vergiftungserscheinungen durch Kohlenmonoxid beim

Be-taillierte Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme von Tätigkeiten ist und wie folgenschwer Abweichungen zur vorgesehenen An-wendung sein können. Sie unterstreichen, dass spezielles Fach-wissen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung uner-lässlich ist, wie sie auch durch die Rechtssetzung gefordert wird.

Dezernat 50 – Zentraldezernat Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Ulrich Bärenwald

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 255

E-Mail: ulrich.baerenwald@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, komplizierten und selten herangezogenen Rechtsgebie-ten

• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in Spezialgebieten

• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren

• Aufsicht, Revision und Beratung in Betrieben zu Spezi-algebieten, d. h. zu speziellen Gesetzen und Verordnun-gen

• Anerkennung von Sach- und Fachkundekursen sowie von Sachverständigen in verschiedenen Rechtsgebieten

• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 bis 57 und Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbe-sondere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbe-lastungen, Unfällen und Havarien

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwer-punktkontrollen zu besonderen Problemen im Bereich des Arbeitsschutzes, der Marktüberwachung, des techni-schen Verbraucherschutzes und des Drittschutzes

• Betrieb der Strahlenschutzmessstelle

• Durchführung von Geräteuntersuchungen in ausgewähl-ten Spezialfällen

• Betrieb der stofflichen und physikalischen Messstelle für den Arbeits-, Gesundheits- und Drittschutz

• Koordinierung des medizinischen Arbeitsschutzes für das Land Sachsen-Anhalt

• Begutachtung von Berufskrankheiten

• Ermächtigung von Ärzten für Vorsorgeuntersuchungen

• Ausbildung von Fachärzten im Bereich Arbeitsmedizin durch Ermächtigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

• Zentrale Koordinierung der Aufgaben des Fachbereichs Arbeitsschutz, Strategieentwicklung und Jahresplanung, einschließlich Fachcontrolling und Qualitätssicherung

• Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildung des Fachbereiches

• Vollzugsunterstützung zu speziellen Fragen des Arbeits- und Drittschutzes für die Dezernate 53 bis 57

Gewerbeaufsicht West

Dezernatsleiterin: Christine Schimrosczyk

Klusstr. 18

38820 Halberstadt

Tel.: (03941) 586 - 0

E-Mail: ga-west@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Ost

Dezernatsleiterin: Ulrike Kalfa

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 250

E-Mail: ga-ost@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Mitte

Dezernatsleiter: Dietrich Probst

Große Steinernetischstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564- 201

E-Mail: ga-mitte@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Nord

Dezernatsleiterin: Petra Willmann

Priesterstr. 14

39576 Stendal

Tel.: (03931) 494 - 15

E-Mail: ga-nord@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Süd

Dezernatsleiter: Joachim Krüger

Dessauer Str. 104

06118 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 5243 - 0

E-Mail: ga-sued@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen

• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen

• Aufsicht und Revision in Betrieben, auf Baustellen

• Überwachung von Handelseinrichtungen, Messen und Märkten im Rahmen der Marktüberwachung

• Marktüberwachung auf dem Gebiet des technischen Verbraucherschutzes und von Medizinprodukten

• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bun-des-Immissionsschutzgesetz und Bauordnung

• Genehmigung und Überwachung im Bereich des Strah-lenschutzes und des Sprengstoffrechts

• Untersuchung von Un- und Störfällen, Arbeitsbelastun-gen und Berufskrankheiten

• Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren

• Beratung von Beschäftigten, Arbeitgebern, Arbeitneh-mervertretungen, Sicherheitsfachkräften, Kammern, Verbänden sowie Verbrauchern und Händlern

• Abrechnungen der Untersuchungen nach dem Jugend-arbeitsschutzgesetz

Steter Tropfen höhlt den Stein

Die Zahlen sind eindeutig und sprechen für sich. Muskel-Skeletterkrankungen (MSE) verursachen die meisten Arbeits-unfähigkeitstage. Die Arbeitsunfähigkeitstage steigen seit 2006 kontinuierlich an.1 Muskel-Skeletterkrankungen verursachen die höchsten Kosten.2

Man sagt „Ausdauer führt zum Erfolg“. Ausdauernd sind die Akteure der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Mit den zwei Arbeitsschutzzielen

• „Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Er-krankungen“ (2008 - 2012) und

• „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefähr-dungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“

(2013 - 2018)

sind die Träger der GDA kontinuierlich bemüht, diesem oben ge-nannten Trend entgegenzuwirken.

Mit dem derzeitigen Motto „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ sollen Betriebe sensibilisiert werden, selbst-ständig eine Präventionskultur zu entwickeln, in der die Gestal-tung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze mit im Fokus unterneh-merischer Bemühungen steht. Parallel dazu ist es notwendig, die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu verbessern.

Sie sollen selbst in eigener Verantwortung in der Lage sein, durch ein gesundheitsgerechtes Verhalten ihr Wohlbefinden und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Man sagt „Beharrlichkeit führt zum Ziel“. Die Arbeitsschutz-verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zeigt diese Beharrlich-keit, wenn es darum geht, die Betriebe darauf hinzuweisen, ar-beitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

Im Jahr 2016 wurden 80 Betriebe aufgesucht. Der Schwerpunkt des Handelns lag in den Branchen Hochschulen/ Gesundheits-wesen, Nahrungs- und Genussmittel, Handel und Verkehr.

1 „Gesundheitsreport 2016; Gesundheit zwischen Beruf und Familie“;

Gesundheitsreport 2016 der Techniker Krankenkasse mit Daten und Fakten zu Arbeitsunfähigkeit und Arzneiverordnung; Schwerpunktthe-ma: Gesundheit zwischen Beruf und Familie

2 „Arbeitswelt im Wandel; Zahlen – Daten – Fakten“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Ausgabe 2016

Erkrankungen „Prävention macht stark - auch Deinen Rücken“

Branche Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

Hochschulen, Gesundheitswesen 14 17

Nahrungs- und Genussmittel 12 15

Handel 7 9

Verkehr 7 9

Weitere 15 Branchen 40 50

Summe 80 100

Tab. 6 Aufgesuchte Betriebe nach Branchen

Größenklasse Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

Ab 500 Mitarbeiter 1 1

20 bis 499 Mitarbeiter 55 69

1 bis 19 Mitarbeiter 24 30

Summe 80 100

Tab. 7 Aufgesuchte Betriebe nach Größenklassen

Die Betriebe gehörten zu folgenden Größenklassen:

Die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt hat damit die Vorgaben aus der Umsetzungsvereinbarung3 erfüllt. Aber, das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil der Betrie-be, die mit MSE-Kontrollen seit 2014 direkt erreicht wurden, ge-ring ist.

Grundlage für die Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeits-plätze ist eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen. Und so steht beim Arbeitsprogramm GDA MSE die Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation am Beginn einer Revision.

Positiv zu bewerten ist, dass über 80 % im Rahmen dieses Programms aufgesuchten Betriebe eine geeignete bzw. eine teilweise geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation vor-weisen konnten. Die Anzahl der Betriebe mit einer nicht geeig-neten Arbeitsschutzorganisation hat sich zum Vorjahr um 3 % verringert (2015 18 %).

3 Umsetzungsvereinbarung über die Durchführung des GDA-Arbeitspro-gramms Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) im Rahmen der Gemein-samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen der GemeinGemein-samen Landesbezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger für das Land Sachsen-Anhalt und der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.09.2014 Die Arbeitsschutzorganisation

war … Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

… geeignet 34 42,5

… teilweise geeignet 34 42,5

… nicht geeignet 12 15

Summe 80 100

Alle Leitbranchen MSE Kontrollen innerhalb der

Ab 500 Mitarbeiter 3 2,88

20 bis 499 Mitarbeiter 134 1,64

1 bis 19 Mitarbeiter 52 0,06

Summe 189 0,21

Tab. 8 MSE Kontrollen innerhalb der Größenklassen

Tab. 9 Ergebnisse der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation

schutzorganisation zur Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Ske-lett-Bereich, ist im Vergleich zu 2015 leicht positiv zu bewerten.

39 % der Betriebe hatten eine angemessene Gefährdungsbeur-teilung zu physischen Belastungen. Das sind 7 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Betriebe, die diesen Faktor in ihrer Ge-fährdungsbeurteilung gar nicht berücksichtigten, sank um 5 %.

Nahezu unverändert ist der Anteil der Betriebe mit einer „nicht angemessenen“ Gefährdungsbeurteilung zu den physischen Belastungen.

In den aufgesuchten 80 Betrieben wurden folgende Belas-tungsarten vorgefunden:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzver-waltung Sachsen-Anhalts überprüften, ob die Beschäftigten zum gesundheitsgerechten Arbeiten im Zusammenhang mit Be-lastungen des Muskel-Skelett-Systems unterwiesen wurden. In über 80 % der Betriebe wurden die Beschäftigten vollständig bzw. überwiegend zum gesundheitsgerechten Arbeiten unter-wiesen. Auffällig und ebenfalls positiv zu bewerten ist die Beant-wortung der Frage, ob die vorhandenen ergonomischen Hilfs-mittel von den Beschäftigten auch angenommen und genutzt werden.

Belastungsart Anzahl der Betriebe

Schweres Heben und Tragen 59

Ziehen und Schieben 46

Zwangshaltungen 39

Arbeiten mit erhöhter Kraftanstrengung /

Krafteinwirkung 40

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu den

Tab. 10 Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung

Tab. 11 Festgestellte Belastungsarten

Dennoch, die leicht positiven Ergebnisse im Rahmen der GDA MSE in Sachsen-Anhalt konnten den am Beginn des Bei-trages genannten bundesweiten Trend nicht aufhalten. Durch moderne Arbeitsformen – Stichwort „Industrie 4.0“ – wird es ge-lingen, körperlich schwere Arbeit zu vermeiden. Bewegungsar-me Tätigkeiten nehBewegungsar-men zu. Mobile Arbeit führt zwar zu Bewegungsar-mehr Zeitsouveränität, dabei werden aber nicht automatisch ergono-mische Grundprinzipien beachtet.

Man sagt „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Die Akteure der GDA werden auch weiterhin bemüht sein, mit zielgerichteten Ar-beitsprogrammen dem Trend entgegenzuwirken. Nur gemein-sam wird es gelingen das Thema der physischen Fehlbelastun-gen bei der Arbeit weiter im Blick zu behalten, denn man sagt auch „Aus dem Auge aus dem Sinn“ und das muss zum Wohle der Beschäftigten, zu Gunsten der Betriebe als gesamtgesell-schaftliche Aufgabe verhindert werden.

Tab. 12 Gesamtbewertung

Welchen Nutzen bringt Arbeitsschutz den Prozessen und Strukturen in meinem Unternehmen? Mit der Beantwortung dieser Frage wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt bei ih-ren Beratungen und Besichtigungen im Rahmen des GDA-Ar-beitsprogramms „Organisation“ (ORGA) oft konfrontiert. Im Vordergrund stehen beim Arbeitsschutz natürlich keine Wirt-schaftlichkeitsrechnungen, sondern die Sicherheit und der Ge-sundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Zusammen-hänge über die Wirkung des Arbeitsschutzes können über Indikatoren wie beispielsweise Produktivität, Unfallzahlen, Krankheitstage und zufriedene Mitarbeiter hergestellt werden, welche in ihrer Gesamtheit positiv für das Unternehmen wirken.

Das GDA-Arbeitsprogramm „ORGA“

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte nationale Strategie von Bund, Län-dern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern zur Stär-kung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutsch-land. Im Februar 2014 startete das GDA-Arbeitsprogramm

„ORGA“ als Erstes von drei GDA-Arbeitsprogrammen der zwei-ten GDA-Periode 2013 – 2018.

Drei Jahre hat die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen dieses GDA-Arbeitsprogramms den Status der Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbe-urteilung in den Unternehmen durch stichprobenartige Überprü-fungen ermittelt. Wesentliches Ziel des GDA-Arbeitsprogramms

„ORGA“ ist die Steigerung der Anzahl der Betriebe, die über eine effektive Arbeitsschutzorganisation und eine qualitativ hochwerti-ge und aktuelle Gefährdungsbeurteilung verfühochwerti-gen. Mit dem Slo-gan „Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus“ wird bundes-weit für das Arbeitsprogramm „ORGA“ geworben, welches sich als eines von drei Arbeitsprogrammen inhaltlich mit der Verbes-serung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes be-fasst. Den rechtlichen Rahmen und Ausgangspunkt aller Überle-gungen zum Arbeitsschutz gibt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/

EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vor, welche seit 1996 in der Bundesrepublik durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt wurde. Dadurch wurde der Arbeitgeber auch durch den Gesetzgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes in seinem Unterneh-men zu sorgen sowie die erforderlichen Mittel bereitzustellen und somit Grundpflichten im Arbeitsschutz zu realisieren. Bei den er-forderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist von allgemei-nen Grundsätzen auszugehen. Dabei ist präventiv, systematisch sowie systemisch vorzugehen und diese Maßnahmen sind aktiv im Unternehmen zu kommunizieren. Die Integration des Arbeits-schutzes in die Unternehmensorganisation stellt eine wirksame Möglichkeit zur Umsetzung dieser Anforderungen dar.

Durch eine an die Unternehmen gerichtete Informations- und Motivationskampagne wurde für das GDA-Arbeitsprogramm

„ORGA“ bundesweit geworben. Die Kernzielgruppe des

GDA-Ar-beitsprogramms „ORGA“ sind kleine und mittelständische Unter-nehmen. Zur Statuserhebung der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen sind 15 Elemente, die wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzes beschreiben, als methodische Vorgehensweise durch das GDA-Arbeitsprogramm vorgegeben und definieren so-mit auch den Kernbereich der Beratungs- und Überwachungs-tätigkeit der an der Umsetzung Beteiligten. Bewertungskriterien sind u. a. die Organisation der Durchführung der Gefährdungs-beurteilung, die Erfüllung der Organisationspflichten aus dem Ar-beitssicherheitsgesetz, geeignete Regelungen für Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie die Organisation der Ersten Hilfe. Die Gefähr-dungsbeurteilung stellt dabei das zentrale Instrument für eine systematische und präventive Risikobetrachtung sowie eine ziel-gerichtete Maßnahmenplanung dar. Inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung bilden die GDA-Leitlinien „Organisation des be-trieblichen Arbeitsschutzes“ sowie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“. Die Unternehmen erhielten durch die Bereitstel-lung der Broschüre „GDA-ORGAcheck“ und auf der Internetseite www.gda-orgacheck.de die Möglichkeit, sich für die Beratungen und Besichtigungen gezielt auf die rechtlichen Verpflichtungen zur Arbeitsschutzorganisation vorzubereiten. Im Vordergrund steht die Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Akteure im Arbeitsschutz, um eine nachhaltige Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes zu fördern.

Ergebnisse der Erstprüfungen

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landesamtes für Verbrau-cherschutz Sachsen-Anhalt führte im Rahmen ihrer Aufsichts- und Präventionsaktivitäten 1133 Erst- und Wiederholungsprü-fungen innerhalb des GDA-Arbeitsprogramms „ORGA“ durch.

In Anlehnung an ein Ampelsystem wird dargestellt, ob die Ar-beitsschutzorganisation des Unternehmens „geeignet“ (grün),

„teilweise geeignet“ (gelb) oder „ungeeignet“ (rot) ist. Die Aus-wertung der Statuserhebung (siehe Abb. 26) zeigt, dass bei den Erstbesichtigungen 47 % der Unternehmen über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation verfügten und keine weiteren grund-sätzlichen Regelungen zur der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes notwendig waren.

Bei 40 % der besichtigten Unternehmen wurden hinsichtlich der vorgegebenen Bewertungskriterien teilweise organisatori-sche Regelungen getroffen, welche jedoch in bestimmten Punk-ten nicht ausreichend waren und einer weiteren Konkretisierung bedurften. Weiterhin waren z. T. materielle Arbeitsschutzvor-schriften nicht eingehalten. In 13 % der besichtigten Unterneh-men wurden organisatorische Regelungen des Arbeitsschutzes Abb. 26 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation bei der Erstprüfung

waren, wurden aufgefordert Maßnahmen zur Beseitigung zu treffen und der Arbeitsschutzverwaltung mitzuteilen.

Die Darstellung der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzor-ganisation unter Bezugnahme auf die Beschäftigtenanzahl (sie-he Abbildung 27) zeigt, dass bei ca. 40 % der Unternehmen mit 1 – 9 Beschäftigten keine geeignete Arbeitsschutzorganisation vorhanden war. Tendenziell steigt mit zunehmender Beschäftig-tenzahl die Zahl der Unternehmen, die geeignete organisatori-sche Regelungen des Arbeitsschutzes getroffen haben. Hervor-zuheben ist, dass Unternehmen mit 10 – 100 Beschäftigten zu einem großen Teil über organisatorische Regelungen zum Ar-beitsschutz verfügen, aber diese nicht ausreichend sind und ei-ner Nachbesserung bedürfen.

Wiederholungsprüfungen erforderlich

Auf Grundlage der Ergebnisse der Erstbesichtigung wa-ren Wiederholungsprüfungen im Rahmen des GDA-Arbeitspro-gramms „ORGA“ in den Unternehmen erforderlich, bei denen die Arbeitsschutzorganisation als „teilweise geeignet“ oder „un-geeignet“ eingestuft wurde (siehe Abbildung 28). Somit bestand weiterer Handlungsbedarf für die Arbeitsschutzbehörde. 40 % der Unternehmen, in denen bei der Erstbesichtigung arbeitsschutz-rechtliche Defizite festgestellt wurden, konnten bei der Wie-derholungsprüfung eine geeignete Arbeitsschutzorganisation vorweisen. Bei 44 % wurden Verbesserungen erreicht und nur bei 16 % war die Arbeitsschutzorganisation immer noch unge-eignet. Anhand dieser Daten ist ersichtlich, dass eine Vielzahl der besichtigten Unternehmen Maßnahmen einleiten und aufge-zeigte Mängel beseitigen. Die steigende Anzahl der Unterneh-men mit einer geeigneten Arbeitsschutzorga-nisation zeigt die Wirksamkeit des Verwaltungshandelns der Arbeitsschutzverwal-tung des Landes Sachsen-Anhalt.

Abb. 27 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation anhand der Beschäftigtenanzahl

sationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nicht erfüllt. Bei ihnen waren weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch ein Betriebsarzt bestellt bzw. der Unternehmer hat nicht an den Motivations- und Informationsmaßnahmen des Unfallversi-cherungsträgers teilgenommen. Bei gut zwei Dritteln waren diese rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Aufgaben wurden ent-sprechend den betrieblichen Erfordernissen wahrgenommen.

Der Zusammenhang zwischen der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung und der Durchführung der Ge-fährdungsbeurteilung wird in der Abbildung 29 verdeutlicht. 58 % der Unternehmen, in denen die sicherheitstechnische und be-triebsärztliche Betreuung sichergestellt war, verfügten über eine angemessen durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Dieser Anteil sank bei den Unternehmen, die keine ausreichende si-cherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung aufweisen konnten, auf 20 %. Die Gefährdungsbeurteilung wurde in 95 % der Unternehmen, die den Organisationspflichten nach dem Ar-beitssicherheitsgesetz nicht nachgekommen sind, nicht bzw.

nicht angemessen durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse wird deutlich, dass eine sichergestellte sicherheitstechnische und be-triebsärztliche Betreuung einen hohen Einfluss auf die Durchfüh-rung der Gefährdungsbeurteilung in den Unternehmen hat.

Fazit

Die Ergebnisse zeigen, dass auch nach 20 Jahren seit In-krafttreten des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Realisierung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisati-on in den Unternehmen weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt wird in ihrem weiteren Aufsichtshandeln konsequent auf eine geeig-nete Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen hinwirken und dabei eine zum GDA-Arbeitsprogramm „ORGA“ adäquate methodische Vorgehensweise mit annähernd gleichen Bewer-tungskriterien auf Grundlage der Veröffentlichung des Länder-ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik „LASI-Ver-öffentlichung 54 – Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“

anwenden. Bundesweit wird derzeit die dritte Periode der Ge-meinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie von allen GDA-Trä-Abb. 29 Zusammenhang zwischen sicherheitstechnischer und betriebsärztli-cher Betreuung und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV), insbesondere der Fachbereich Arbeitsschutz, ist in Sach-sen-Anhalt für die Marktüberwachung nach dem Produktsi-cher-heitsgesetz (ProdSG) zuständig. Durch das ProdSG werden Hersteller, Einführer (führen Produkte aus Drittstaaten in den

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV), insbesondere der Fachbereich Arbeitsschutz, ist in Sach-sen-Anhalt für die Marktüberwachung nach dem Produktsi-cher-heitsgesetz (ProdSG) zuständig. Durch das ProdSG werden Hersteller, Einführer (führen Produkte aus Drittstaaten in den

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