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Nationaler Rückstandskontrollplan

Im Dokument Landesamt für Verbraucherschutz (Seite 41-0)

Dezernat 45 – Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

4.4 Nationaler Rückstandskontrollplan

Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und Er-zeugnissen tierischer Herkunft auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten. Die zu analysierende Probenzahl wird dabei auf der Grundlage der Schlachtzahlen und der Pro-duktionszahlen aus den gemeldeten Erzeugerbetrieben des Vor-jahres festgelegt.

Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sper-rung des Betriebes beziehungsweise dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle.

Zur Untersuchung gelangten Proben von Tieren (Blut, Harn oder Organmaterial) und Tränkwasser aus Erzeugerbetrieben (Mast-kälber, Mastrinder, Kühe, Schweine, Masthähnchen, Lege-/

Suppenhühner, Truthühner, Enten, Fische, Wild), aus Schlacht-betrieben (Mastrinder, Schweine, Masthähnchen, Lege/ Sup-penhühner, Enten) sowie von Erzeugnissen tierischer Herkunft (Milch, Eier, Honig).

2016 waren in Sachsen-Anhalt 3044 NRKP-Proben zu untersu-chen. Tabelle 5 zeigt die Herkunft der Proben im Detail:

Das Untersuchungsspektrum im Dezernat 43 umfasste

• pharmakologisch wirksame Substanzen (Hormone, Thyre-ostatika, β-Agonisten, Antibiotika, Chemotherapeutika, Anti-parasitika, Kokzidiostatika, Glukokortikoide, Sedativa, nicht- steroidale Antiphlogistika und Farbstoffe) mit insgesamt 630 Einzelstoffen in 64 Prüfmethoden

• sowie die chemisch-analytische Spezifizierung positiver Proben aus dem mikrobiologischen Hemmstofftest (mikro-biologisches Screening im Dreiplattentest im Dezernat mi-krobiologische, morphologische Tierseuchen- und Zoono-sendiagnostik)

Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2016

Insgesamt führten zwölf NRKP-Planproben zu Beanstandun-gen, was einem leichten Anstieg der Beanstandungen (3,9 ‰) im Vergleich zum Vorjahr entspricht (neun Beanstandungen;

2,3 ‰). Im Allgemeinen ist die Belastung von Lebensmitteln mit Tierarzneimittelrückständen und Kontaminaten in Mengen, die über den gesetzlich erlaubten Grenzwerten liegen, jedoch sehr gering.

Antibiotikarückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln Erkranken Tiere in der Nutztierhaltung, ist eine Behandlung mit Tierarzneimitteln i.d.R. unverzichtbar. Dabei dürfen in der Europäischen Union nur solche Präparate zum Einsatz kom-men, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde für die be-treffende Tierart und einen klar bestimmten Verwendungszweck zugelassen wurden.

EU-weit sind gewisse Kleinstmengen von bestimmten Anti-biotikarückständen in Lebensmitteln zulässig, wenn in wissen-schaftlichen Studien belegt wurde, dass sich beim Verzehr von mit diesen Mengen belasteten Lebensmitteln keine gesundli-chen Risiken für die Verbraucher ableiten lassen. Jedoch gelten für alle gesundheitlich relevanten Wirkstoffe gesetzlich geregelte Höchstgehalte, sogenannte Grenzwerte.

Die falsche Anwendung der zugelassenen Tierarzneimittel, beispielsweise eine Überdosierung oder das zu frühe Schlach-ten nach einer Behandlung, kann dazu führen, dass in den Tie-ren noch Rückstände der Tierarzneimittel verbleiben, die die zu-lässigen gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass diese Arzneimittel-rückstände durch den regelmäßigen (Viel-)Verzehr betroffener Lebensmittel bei bestimmten Gruppen der Bevölkerung zu Ge-sundheitsrisiken oder Gesundheitsbeschwerden führen können.

Deshalb dürfen Lebensmittel, die aus solch belasteten Tieren gewonnen werden, nicht in Verkehr gebracht werden.

Tetracycline in Muskulatur eines Mastschweins

Mithilfe eines kostengünstigen Screeningtests, dem mikro-biologischen Hemmstofftest, werden geschlachtete Tiere nach gesetzlich festgelegtem Probenschlüssel regelmäßig auf das

NRKP-Planproben Anzahl

Tab. 5 Probenzahlen NRKP 2016

Abb. 23 Arbeitsschritte in der Rückstandsuntersuchung

Vorhandensein von Antibiotika untersucht. Ist eine Probe da-bei auffällig, wird aus einer Vielzahl von möglichen Tierarznei-mitteln mit aufwendigen chemischen Analysenverfahren nach den in dieser Probe vorliegenden spezifischen Substanzen ge-sucht. Im Jahr 2016 wurde in 4 Proben das Antibiotikum Doxy-cyclin nachgewiesen, 2 Proben davon wurden wegen Höchst-mengenüberschreitungen beanstandet. Doxycyclin (Abb. 24) ist ein sogenanntes Breitbandantibiotikum aus der Wirkstoffgruppe der Tetracycline, das sich durch seine hohe Wirksamkeit gegen eine Vielzahl von Erregern und einen vergleichsweise günstigen Preis auszeichnet. Über Jahre hinweg waren deshalb die Tetra-cycline die am häufigsten in Deutschland angewendeten Anti-biotika.

Außerdem wurde im Rahmen des Nationalen Rückstandskon-trollplans bei einer Probe Muskulatur vom Mastschwein Doxy-cyclin mit einem Gehalt oberhalb des gesetzlich festgelegten Grenzwertes festgestellt. In dieser Probe war das Muskelfleisch mit 123 µg/kg Doxycyclin belastet, was den maximal gesetz-lich erlaubten Höchstgehalt von 100 µg/kg deutgesetz-lich überschritt.

Das Tier stammte aus der tschechischen Rebublik. Die tsche-chischen Behörden wurden mit der Nachverfolgung der Bean-standung betraut.

Dioxin in einem Bio-Ei

Eier aus Freilandhaltung und aus biologischer Erzeugung steigen seit Jahren in der Gunst der Verbraucher. Die Möglich-keit des Auslaufs und die damit verbundenen Steigerung des Tierwohls spielen bei der Kaufentscheidung für eine stetig wach-sende Zahl von Menschen eine wichtige Rolle.

Aus rückstands-chemischer Sicht betrachtet, birgt der Boden-kontakt jedoch auch Probleme: Ihrem natürlichen Verhalten ent-sprechend picken und scharren die Tiere im Erdreich. Viele land-wirtschaftliche Flächen wurden in früheren Jahren intensiv mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Unbeabsichtigt wurden die Böden dabei mit Dioxinen kontaminiert, die als Verunreinigun-gen in den Pflanzenschutzmitteln enthalten waren. Da es sich bei den Dioxinen um chemisch sehr stabile Substanzen handelt, werden sie auch durch Mikroorganismen nur sehr langsam ab-gebaut und sind auch nach Jahren lokal noch in signifikant hoher Konzentration im Boden nachweisbar. Legehühner in Auslauf-haltung haben daher zusätzlich zur Aufnahme über das Futter eine weitere potentielle Expositionsquelle für Dioxine, da sie kontaminiertes Erdreich aufnehmen können.

Im Vergleich zu anderen Nutztierarten können Hühner in Auslaufhaltung hinsichtlich ihrer kleineren Körpergröße und ih-res kleineren Körpergewichts relativ hohe Mengen an Dioxinen aus dem Boden aufnehmen. Kontinuierlich werden die fettlös-Abb. 24 Strukturformel von Doxycyclin

lichen Dioxine dabei im Fettgebebe der Tiere angereichert. Im Zuge der Eierproduktion gelangen die Dioxine so auch in die Eier und letztendlich in die Nahrungskette. Da sich Dioxine auch im Fettgewebe des Menschen einlagern und anreichern, sollte die tägliche Aufnahmemenge möglichst gering gehalten werden.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung leitete in zwei Stellungnahmen aus den Jahren 2005 und 2010 kein Gesund-heitsrisiko für den Verbraucher für den Verzehr von Eiern aus der Freilandhaltung ab; „Aus Gründen des vorsorgenden Verbrau-cherschutzes sollte allerdings die Belastung mit PCB und Dioxi-nen so weit wie möglich minimiert werden.“ [www.bfr.bund.de → Stellungnahme Nr. 020/2010 des BfR vom 05. Mai 2010].

Die Dioxin-Analytik findet im Auftrag des LAV LSA am Lan-desamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) statt. Die Be-wertung der Ergebnisse erfolgt im Fachbereich Veterinärmedi-zin. Im Zuge des NRKP 2016 wurde eine von sechs Eierproben beanstandet, bei der der maximal zulässige EU-Grenzwert für Dioxine, der sogenannte WHO-PCDD/F-TEQ von 3 pg (Piko-gramm) pro Gramm Fett mit gemessenen 4,4 pg/g Fett ± 1,3 pg/g Fett überschritten wurde. Die für den Legebetrieb zuständi-ge Behörde wurden unterrichtet.

Natürliche Hormone in Lebern von Schweinen

Steroide sind hormonell wirksame Substanzen, die insbe-sondere bei Zuchttieren in signifikanten Mengen auf natürliche Art und Weise gebildet werden. In der Muskulatur dieser Tie-re finden sich häufig die beiden Substanzen Beta-Boldenon und Nandrolon (19-Nortestosteron) in einem spezifischen Ver-teilungsmuster. Demgegenüber können die Stoffe auch in nicht zulässiger Weise als Masthilfsmittel eingesetzt werden, weshalb diese Stoffe im Rahmen des Nationalen Rückstandskontroll-plans (NRKP) überwacht werden.

Aufgrund ihrer nicht genau vorhersehbaren hormonellen Wir-kung beim Verzehr durch den Menschen sowie nicht auszu-schließender Gesundheitsrisiken sind Steroidrückstände in Le-bensmitteln kritisch zu bewerten. Bislang existieren europaweit noch keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, die Festlegung von gesetzlichen Grenzwerten wird jedoch gezielt vorangetrie-ben. Dazu erfolgt derzeit eine Sammlung von Daten über die natürlich vorkommenden Gehalte, insbesondere in Zuchttieren.

Im Zuge des NRKP wurden drei Proben von geschlachteten Zuchtebern positiv auf die Steroide 19-Nortestosteron und beta-Abb. 25 Freilandhaltung mit modernem mobilem Hühnerstall

Foto: Axel Hindemith,

Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de,

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Boldenon getestet. Die zuständigen Veterinärämter wurden über die Befunde informiert.

Kupfer in der Leber von Zuchtschweinen

Bei sechs Lebern von Zuchtschweinen wurde der gesetzli-che Grenzwert für Kupfer überschritten. Alle sechs Proben wur-den beanstandet. Die ermittelten Gehalte betrugen 126 mg/kg, 132 mg/kg, 143 mg/kg, 181 mg/kg, 210 mg/kg und 268 mg/kg.

Nach VO (EG) 396/2005 beträgt der gesetzliche Grenzwert für Kupfer in Lebern von Schweinen 30 mg/kg.

Kupfer ist als Futtermittelzusatzstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 zugelassen. Als essentielles Spurenelement ist Kupfer ein wesentlicher Futtermittel-Bestandteil und unverzicht-bar in der Aufzucht der Tiere. Daher sind die erlaubten Mengen in den Futtermitteln vergleichsweise hoch. Über die Lebens-spanne der Schweine hinweg nehmen die Tiere stets mehr Kup-fer auf, als sie ausscheiden können. Infolgedessen kommt es zu einer Akkumulation im Speicherorgan, der Leber. Auf Grund der längeren Lebenszeit finden sich daher im Vergleich zu Mast-schweinen deutlich häufiger erhöhte Gehalte an Kupfer bei Zuchttieren.

Derzeit befindet sich der gesetzliche Grenzwert von 30 mg/kg an Kupfer in der Leber auf Ebene der Europäischen Kommission in Neubewertung. Die Anpassung der gesetzlichen Grenzwerte ist Gegenstand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion.

Kupfer weist eine bakterizide (Bakterien abtötende) Wirkung auf.

Bei Verfütterung verringert sich die Darmflora der (Mast-)Tiere und verbraucht damit weniger Nährstoffe. Diese Nährstoffe kom-men dem Masttier zugute, es nimmt schneller an Gewicht zu.

Der Verbraucher kann hierüber mit Rückständen dieses Schwer-metalls belastet werden. Es lässt sich nicht mit Sicherheit aus-schließen, dass dies bei Personen mit der Erbkrankheit Morbus Wilson (Häufigkeit 1:30.000, ca. 3000 Bundesbürger betroffen) zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Ochratoxin A in Schweineleber

Eine Probe Leber vom Mastschwein enthielt das Mykotoxin Ochratoxin A in hoher, nicht zulässiger Konzentration. Ochrato-xin A ist ein Schimmelpilzgift, welches sich zumeist schon wäh-rend des Pflanzenwachstums, vermehrt jedoch auch bei unsach-gemäßer Lagerung der Futtermittel (Futtermittelkontamination) bildet. Es verursacht bei übermäßiger Aufnahme Nierenerkran-kungen und wirkt bei Ratten und Mäusen Krebs erregend. Auch in diesem Fall wurde das zuständige Veterinäramt zwecks Ursa-chenermittlung informiert.

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

Fachbereichsleiter: Dr. Claus-Peter Maschmeier

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 0

E-Mail: claus-peter.maschmeier@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 50 Zentraldezernat Arbeitsschutz Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd

Der Fachbereich Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit. Er leistet einen Beitrag zur Ver-besserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entspre-chenden Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Gesun-derhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

Es werden Revisionen in den Unternehmen und auf Bau-stellen zum Vollzug der entsprechenden Gesetze durchgeführt.

Im Rahmen von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wird die Arbeits- und Gesundheitssituation in Unternehmen entschei-dend mitbestimmt. Außerdem werden Arbeitgeber, Beschäftigte, Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten Be-raten. Im Rahmen der Marktüberwachung werden Medizin- und Verbraucherprodukte geprüft. Durch den Fachbereich Arbeits-schutz sind 81 Gesetze und Verordnungen zu vollziehen.

Im Jahr 2016 hat die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt neben der Erreichung der in den Zielvereinba-rungen verankerten Einzelmaßnahmen eine Reihe von anderen Arbeitsschwerpunkten realisiert.

Unter Berücksichtigung der im Personalentwicklungskon-zept für den Fachbereich Arbeitsschutz festgelegten Personal-reduzierung gelang es 2016 insgesamt 4947 Betriebsrevisionen durchzuführen, 2.437 Baustellen zu überprüft, 2.756 Bescheide und Stellungnahmen zu erteilen sowie 689 Berufskrankheiten-verfahren zu bearbeiten.

Außerdem wurden im Rahmen von Marktüberwachungsun-tersuchungen 950 Verbraucherprodukte hinsichtlich ihrer mögli-chen Gefährlichkeit überprüft. Bei den Betriebskontrollen muss-ten die Vollzugsbeammuss-ten insgesamt ca. 15.700 Beanstandungen feststellen. Die Beanstandungsquote hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert.

Betrachtet man die Beanstandungen differenzierter, so ent-fielen 5.300 auf die überprüften Arbeitsplätze, 4.400 auf die Ar-beitsmittel sowie 4.300 auf unsachgemäße Arbeitsschutzorgani-sation. Im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes mussten über 160 Arbeitszeitverstöße registriert werden.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) bildete auch im Jahr 2016 den zentralen Arbeitsschwerpunkt für die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalts.

Dank des engagierten Einsatzes der Kolleginnen und Kolle-gen des Fachbereiches Arbeitsschutz konnten für die 3 bundes-weiten Programme

• Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeits-schutzes (ORGA),

• Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen im Muskel- und Skelettbereich (MSE) sowie

• Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE) die für Sachsen-Anhalt vereinbarten Aktivitäten, in vollem Umfang erfüllt werden.

In diesem hier vorliegenden Gesamtbericht des Landesam-tes wird beispielhaft eine Bilanz der Aktion „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ aus dem GDA-Programm MSE und zum Programm „Organisation“ vorgestellt.

Aus den Einzelbeiträgen des Jahresberichts der Arbeits-schutzverwaltung wurden neben den erwähnten Beiträgen zu den GDA-Programmen drei weitere Berichte für diesen Gesamt-bericht ausgewählt.

Der Beitrag zur Marktüberwachung am Beispiel von Stich-probenkontrollen bei Steckdosenleisten zeigt wie wichtig Kon-trollen zur technischen Sicherheit von Verbraucherprodukten sind, um schweren Unfällen durch die Einwirkung von elektri-schem Strom vorbeugen zu können.

verhindert werden konnten. Dazu werden zwei Beispiele darge-stellt, die auf die oft unerkannte Wirkung von Gefahrstoffen hin-weisen sollen. Im ersten Fall führte die unterschätze Ätzwirkung flusssäurehaltiger Beizpaste zu ernsten und lang andauernden Gesundheitsschäden. Im zweiten Fall kam es zu vorübergehen-den Vergiftungserscheinungen durch Kohlenmonoxid beim

Be-taillierte Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme von Tätigkeiten ist und wie folgenschwer Abweichungen zur vorgesehenen An-wendung sein können. Sie unterstreichen, dass spezielles Fach-wissen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung uner-lässlich ist, wie sie auch durch die Rechtssetzung gefordert wird.

Dezernat 50 – Zentraldezernat Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Ulrich Bärenwald

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 255

E-Mail: ulrich.baerenwald@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, komplizierten und selten herangezogenen Rechtsgebie-ten

• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in Spezialgebieten

• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren

• Aufsicht, Revision und Beratung in Betrieben zu Spezi-algebieten, d. h. zu speziellen Gesetzen und Verordnun-gen

• Anerkennung von Sach- und Fachkundekursen sowie von Sachverständigen in verschiedenen Rechtsgebieten

• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 bis 57 und Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbe-sondere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbe-lastungen, Unfällen und Havarien

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwer-punktkontrollen zu besonderen Problemen im Bereich des Arbeitsschutzes, der Marktüberwachung, des techni-schen Verbraucherschutzes und des Drittschutzes

• Betrieb der Strahlenschutzmessstelle

• Durchführung von Geräteuntersuchungen in ausgewähl-ten Spezialfällen

• Betrieb der stofflichen und physikalischen Messstelle für den Arbeits-, Gesundheits- und Drittschutz

• Koordinierung des medizinischen Arbeitsschutzes für das Land Sachsen-Anhalt

• Begutachtung von Berufskrankheiten

• Ermächtigung von Ärzten für Vorsorgeuntersuchungen

• Ausbildung von Fachärzten im Bereich Arbeitsmedizin durch Ermächtigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

• Zentrale Koordinierung der Aufgaben des Fachbereichs Arbeitsschutz, Strategieentwicklung und Jahresplanung, einschließlich Fachcontrolling und Qualitätssicherung

• Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildung des Fachbereiches

• Vollzugsunterstützung zu speziellen Fragen des Arbeits- und Drittschutzes für die Dezernate 53 bis 57

Gewerbeaufsicht West

Dezernatsleiterin: Christine Schimrosczyk

Klusstr. 18

38820 Halberstadt

Tel.: (03941) 586 - 0

E-Mail: ga-west@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Ost

Dezernatsleiterin: Ulrike Kalfa

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 250

E-Mail: ga-ost@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Mitte

Dezernatsleiter: Dietrich Probst

Große Steinernetischstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564- 201

E-Mail: ga-mitte@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Nord

Dezernatsleiterin: Petra Willmann

Priesterstr. 14

39576 Stendal

Tel.: (03931) 494 - 15

E-Mail: ga-nord@lav.ms.sachsen-anhalt.de Gewerbeaufsicht Süd

Dezernatsleiter: Joachim Krüger

Dessauer Str. 104

06118 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 5243 - 0

E-Mail: ga-sued@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen

• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen

• Aufsicht und Revision in Betrieben, auf Baustellen

• Überwachung von Handelseinrichtungen, Messen und Märkten im Rahmen der Marktüberwachung

• Marktüberwachung auf dem Gebiet des technischen Verbraucherschutzes und von Medizinprodukten

• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bun-des-Immissionsschutzgesetz und Bauordnung

• Genehmigung und Überwachung im Bereich des Strah-lenschutzes und des Sprengstoffrechts

• Untersuchung von Un- und Störfällen, Arbeitsbelastun-gen und Berufskrankheiten

• Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren

• Beratung von Beschäftigten, Arbeitgebern, Arbeitneh-mervertretungen, Sicherheitsfachkräften, Kammern, Verbänden sowie Verbrauchern und Händlern

• Abrechnungen der Untersuchungen nach dem Jugend-arbeitsschutzgesetz

Steter Tropfen höhlt den Stein

Die Zahlen sind eindeutig und sprechen für sich. Muskel-Skeletterkrankungen (MSE) verursachen die meisten Arbeits-unfähigkeitstage. Die Arbeitsunfähigkeitstage steigen seit 2006 kontinuierlich an.1 Muskel-Skeletterkrankungen verursachen die höchsten Kosten.2

Man sagt „Ausdauer führt zum Erfolg“. Ausdauernd sind die Akteure der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Mit den zwei Arbeitsschutzzielen

• „Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Er-krankungen“ (2008 - 2012) und

• „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefähr-dungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“

(2013 - 2018)

sind die Träger der GDA kontinuierlich bemüht, diesem oben ge-nannten Trend entgegenzuwirken.

Mit dem derzeitigen Motto „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ sollen Betriebe sensibilisiert werden, selbst-ständig eine Präventionskultur zu entwickeln, in der die Gestal-tung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze mit im Fokus unterneh-merischer Bemühungen steht. Parallel dazu ist es notwendig, die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu verbessern.

Sie sollen selbst in eigener Verantwortung in der Lage sein, durch ein gesundheitsgerechtes Verhalten ihr Wohlbefinden und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Man sagt „Beharrlichkeit führt zum Ziel“. Die Arbeitsschutz-verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zeigt diese Beharrlich-keit, wenn es darum geht, die Betriebe darauf hinzuweisen, ar-beitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

Im Jahr 2016 wurden 80 Betriebe aufgesucht. Der Schwerpunkt des Handelns lag in den Branchen Hochschulen/ Gesundheits-wesen, Nahrungs- und Genussmittel, Handel und Verkehr.

1 „Gesundheitsreport 2016; Gesundheit zwischen Beruf und Familie“;

Gesundheitsreport 2016 der Techniker Krankenkasse mit Daten und Fakten zu Arbeitsunfähigkeit und Arzneiverordnung; Schwerpunktthe-ma: Gesundheit zwischen Beruf und Familie

2 „Arbeitswelt im Wandel; Zahlen – Daten – Fakten“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Ausgabe 2016

Erkrankungen „Prävention macht stark - auch Deinen Rücken“

Branche Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

Hochschulen, Gesundheitswesen 14 17

Nahrungs- und Genussmittel 12 15

Handel 7 9

Verkehr 7 9

Weitere 15 Branchen 40 50

Summe 80 100

Tab. 6 Aufgesuchte Betriebe nach Branchen

Größenklasse Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

Ab 500 Mitarbeiter 1 1

20 bis 499 Mitarbeiter 55 69

1 bis 19 Mitarbeiter 24 30

Summe 80 100

Tab. 7 Aufgesuchte Betriebe nach Größenklassen

Die Betriebe gehörten zu folgenden Größenklassen:

Die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt hat damit die Vorgaben aus der Umsetzungsvereinbarung3 erfüllt. Aber, das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil der Betrie-be, die mit MSE-Kontrollen seit 2014 direkt erreicht wurden, ge-ring ist.

Grundlage für die Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeits-plätze ist eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen. Und so steht beim Arbeitsprogramm GDA MSE die Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation am Beginn einer Revision.

Positiv zu bewerten ist, dass über 80 % im Rahmen dieses Programms aufgesuchten Betriebe eine geeignete bzw. eine teilweise geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation vor-weisen konnten. Die Anzahl der Betriebe mit einer nicht geeig-neten Arbeitsschutzorganisation hat sich zum Vorjahr um 3 % verringert (2015 18 %).

3 Umsetzungsvereinbarung über die Durchführung des GDA-Arbeitspro-gramms Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) im Rahmen der Gemein-samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen der GemeinGemein-samen Landesbezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger für das Land Sachsen-Anhalt und der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.09.2014 Die Arbeitsschutzorganisation

war … Anzahl der

Betriebe Prozentuale Verteilung [%]

… geeignet 34 42,5

… teilweise geeignet 34 42,5

… nicht geeignet 12 15

Summe 80 100

Alle Leitbranchen MSE Kontrollen innerhalb der

Ab 500 Mitarbeiter 3 2,88

20 bis 499 Mitarbeiter 134 1,64

1 bis 19 Mitarbeiter 52 0,06

Summe 189 0,21

Tab. 8 MSE Kontrollen innerhalb der Größenklassen

Tab. 9 Ergebnisse der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation

schutzorganisation zur Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im

schutzorganisation zur Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im

Im Dokument Landesamt für Verbraucherschutz (Seite 41-0)