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KINDESWOHL IM FOKUS FOCUS ON CHILD S WELFARE

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Academic year: 2022

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KINDESWOHL IM FOKUS

Anforderungen an eine gelungene Kooperation zwischen Organisationen der Sozialwirtschaft zugunsten wohnungsloser Familien im Rahmen des Winterpakets der

Stadt Wien

FOCUS ON CHILD’S WELFARE

Requirements for a successful cooperation between organisations of the social economy benefitting homeless families in the context of the winter programme of the city of Vienna

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Social Sciences

der FH Campus Wien

im Rahmen des europäischen Joint Degree-Masterstudienganges

„Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit“

Vorgelegt von:

Stefanie Pilz

Personenkennzeichen:

1810600036

ErstbegutachterIn:

FH Campus Wien Mag. Roland Gombots

ZweitbegutachterIn:

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neubrandenburg Dr.in des. Vera Taube

Eingereicht am:

21.01.2021

(2)

Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw. mich auch sonst keiner unerlaubter Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin / einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

Datum: ……… Unterschrift: ………..

(3)

Danksagung

Ich möchte mich bei meinem Betreuer, Mag. Roland Gombots für die fachliche Unterstützung, die stets raschen Antworten auf meine Fragen sowie das für meine Motivation immer wieder hilfreiche positive Feedback bedanken.

Meinen Interviewpartner*innen danke ich für die Zeit, den wertvollen fachlichen Input und das Vertrauen ihre Gedanken und Meinungen mit mir zu teilen.

Bei meiner Mutter Brigitte Pilz bedanke ich mich für die gedankliche Auseinandersetzung mit meinem Thema und die unermüdliche Unterstützung beim sprachlichen und grammatikalischen Feinschliff.

Bei meiner Tochter Laura bedanke ich mich für die gemeinsame Zeit und den Spaß, die mich vom wissenschaftlichen Arbeiten abgelenkt, und mir jedes Mal aufs neue frische Kraft gegeben haben.

Und nicht zuletzt bedanke ich mich bei meinen Arbeitskolleg*innen und meiner Leitung, die täglich mit all ihrem Engagement im Sinne der Kinder und deren Wohl arbeiten, und mir trotzdem hin und wieder den Rücken freigeschaufelt haben, wenn die Anforderungen von täglicher Arbeit und Wissenschaft miteinander zu kollidieren drohten.

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Zusammenfassung

Das Winterpaket der Stadt Wien bietet nicht nur erwachsenen Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche in der kalten Jahreszeit die Möglichkeit in Notquartieren unterzukommen, sondern auch Familien mit ihren Kindern. Kinder als besonders vulnerable Gruppe der Gesellschaft bedürfen besonderen Schutz, dies verstärkt, wenn sie von Armut und Wohnungslosigkeit betroffen sind.

Die vorliegende Masterarbeit „KINDESWOHL IM FOKUS - Anforderungen an eine gelungene Kooperation zwischen Organisationen der Sozialwirtschaft zugunsten wohnungsloser Familien im Rahmen des Winterpakets der Stadt Wien“ legt ihr Augenmerk auf die Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit diesen Kindern in Notquartieren der Wohnungslosenhilfe Wien. Untersucht wurde, unter welchen Voraussetzungen die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Player, die mit dieser Zielgruppe arbeiten, die Lebenssituation dieser Kinder verbessern könnte.

Mittels qualitativer Expert*inneninterviews wurde erhoben, wie die aktuelle Kooperation abläuft und welche Vorschläge und Wünsche die Interviewpartner*innen haben.

Als Ergebnisse liegen mögliche Veränderungen zur Zielerreichung auf drei Ebenen vor: auf jener der direkten Kooperation der beteiligten Organisationen, jener der Sozialwirtschaft in Wien sowie jener der Politik in Österreich und auf EU-Ebene.

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Abstract

The winter programme of the city of Vienna not only allows adults who have no access to social support in Austria to seek shelter during the cold season, but also families and their children. Children, as a particularly vulnerable group in every society need protection, especially when they suffer from poverty or homelessness.

This master thesis “FOCUS ON CHILD’S WELFARE - Requirements for a successful cooperation between organisations of the social economy benefitting homeless families in the context of the winter programme of the city of Vienna” has its focus on the challenges and chances when working with children living in Vienna’s shelters. Aim of the research was to establish under which circumstances the collaboration of the different players that work with this target group, could improve the situation of the children.

The research was conducted in form of qualitative interviews with experts in the field, with interest in the process of the current cooperation as well as the interview partners’ wishes and recommendations.

The results show possible improvements for the achievement of the objective on the following levels: the one of the direct cooperation between the organisations, the one of the social economy in Vienna and the one of politics in Austria and the European Union in general.

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort ... 1

2 Forschungsinteresse ... 3

2.1 Ausgangslage ...3

2.2 Stand der Forschung ...4

2.3 Forschungsfrage und Ziel ...6

2.4 Erkenntniswert – Relevanz für die Praxis ...7

3 Theoretische Grundlagen ... 8

3.1 EU-Armutsmigration ...8

3.1.1 EU-Osterweiterung ... 9

3.1.2 Roma-Minderheiten ... 10

3.1.3 Zahlen zu Armut in der Europäischen Union ... 11

3.1.4 Zahlen zu Migration Österreich und Wien ... 11

3.1.5 EU-Armutsmigrant*innen in der Wohnungslosigkeit ... 12

3.2 Nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen ...13

3.2.1 Begriffsdefinition: nicht-anspruchsberechtigt ... 13

3.2.2 Rechtliche Grundlagen ... 14

3.2.2.1 Freizügigkeit in der Europäischen Union ... 14

3.2.2.2 Wiener Mindestsicherungsgesetz ... 15

3.2.2.3 Wiener Sozialhilfegesetz ... 15

3.2.2.4 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ... 16

3.2.2.5 Förderkriterien Wiener Wohnungslosenhilfe ... 16

3.3 Wohnungslosigkeit ...17

3.3.1 Begriffsdefinition ... 17

3.3.2 Zahlen Wohnungslosigkeit in Wien ... 18

3.4 Kinder und Armut ...19

3.4.1 Auswirkungen von Wohnungslosigkeit auf Kinder ... 19

3.4.2 Bildung ... 21

3.4.3 Peers ... 22

3.4.4 Gesundheit ... 22

3.4.5 Gefährdung des Kindeswohls ... 23

3.5 Das Winterpaket der Stadt Wien ...23

3.5.1 Entstehung des Winterpakets ... 24

(7)

3.5.3 Zahlen Winterpaket Wien ... 26

3.5.4 Organisationen ... 26

3.5.4.1 Wiener Wohnungslosenhilfe ... 26

3.5.4.2 Fonds Soziales Wien – Obdach Wien ... 27

3.5.4.3 Obdach Redtenbachergasse ... 27

3.5.4.4 Notquartier Gunoldstraße... 28

3.5.4.5 Sozial- und Rückkehrberatung ... 28

3.6 Wiener Kinder- und Jugendhilfe ... 29

3.6.1 Regionalstelle Soziale Arbeit mit Familien, Bezirke 6/7/8/9 ... 30

3.7 Kooperation ... 31

3.7.1 Definition Kooperation ... 31

3.7.2 Kooperation in der Sozialwirtschaft und der Sozialen Arbeit ... 32

3.7.3 Kooperation im Rahmen des Winterpakets ... 33

4 Forschung ... 35

4.1 Forschungsmethode ... 35

4.1.1 Erhebungsmethode ... 36

4.1.2 Auswertungsmethode ... 37

4.2 Forschungsprozess ... 38

4.2.1 Reflexion ... 39

5 Ergebnisse ... 40

5.1 Kooperation aktuell ... 40

5.1.1 Zufriedenheit mit der bestehenden Kooperation ... 40

5.1.2 Ablauf der bestehenden Kooperation ... 42

5.1.3 Spezialisierung Schwerpunkt ... 44

5.2 Kindeswohl ... 46

5.2.1 Spezielles Thema „Angst vor dem Jugendamt“ ... 47

5.2.2 Gefährdung des Kindeswohls auf Grund von Wohnungslosigkeit ... 49

5.2.2.1 Jugendliche in der Wohnungslosigkeit ... 50

5.2.2.2 Schulplätze/Kindergarten/Bildung ... 51

5.2.2.3 Gesundheitsversorgung ... 52

5.2.2.4 Ausstattung Quartier ... 53

5.3 Sprachbarrieren ... 54

5.4 Rechtliche Aspekte ... 55

5.5 Forderungen an Entscheidungsträger*innen ... 56

6 Diskussion der Ergebnisse ... 58

(8)

6.1 Anforderungen an die direkte Kooperation ...59

6.1.1 Zweck, Inhalt und Ziele der Kooperation ... 59

6.1.2 Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Ablaufmodelle ... 61

6.1.3 Beteiligte Akteur*innen ... 62

6.1.4 Gegenseitiges Kennen und Vertrauen ... 62

6.1.5 Feste Strukturen und Kontinuität ... 63

6.1.6 Nutzen der Kooperation ... 64

6.1.7 Ressourcen ... 64

6.1.8 Personenbezogene Faktoren ... 65

6.1.9 Veränderungsvorschläge ... 65

6.2 Anforderungen an Sozialwirtschaftliche Organisationen in Wien ...66

6.2.1 Notquartiere ... 67

6.2.2 Fremdbild der Wiener Kinder- und Jugendhilfe ... 68

6.2.3 Schwerpunkt Obdachlose ... 69

6.2.4 Jugendliche ... 70

6.2.5 Sprache und Dolmetsch ... 70

6.2.6 Veränderungsvorschläge ... 71

6.3 Anforderungen an die Politik in Österreich und auf EU-Ebene ...72

6.3.1 Zugang zu Bildung ... 73

6.3.2 Zugang zu Gesundheitsversorgung ... 74

6.3.3 Rechtliche Möglichkeiten... 75

6.3.3.1 Obdachlosenmeldung für Kinder ... 75

6.3.3.2 Wartezeiten auf Sozialleistungen ... 76

6.3.4 Veränderungsvorschläge ... 77

7 Zusammenfassung ... 78

8 Quellenverzeichnis ... 80

8.1 Literatur...80

8.2 Internetquellen ...83

8.3 Abkürzungsverzeichnis ...85

9 Anhang ... 86

9.1 Interviewleitfäden ...86

9.1.1 Interviewleitfaden für Mitarbeiter*innen des Winterpakets ... 86

9.1.2 Interviewleitfaden für Mitarbeiter*innen der WKJH ... 87

9.2 Lebenslauf ...90

(9)

1 Vorwort

Kinder, die von Armut und Wohnungslosigkeit betroffen sind, haben auf der ganzen Welt schlechtere Startbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven als jene, die mit besseren Voraussetzungen ausgestattet sind. Ungeachtet der Lebensbedingungen sollten aber alle Kinder die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen vorfinden, zumal die UN- Kinderrechtskonvention von 1989 Kinderrechte sehr klar definiert.

Unter anderem umfasst die Kinderrechtskonvention das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Gleichbehandlung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Kindeswohl, Nicht- Diskriminierung und Schutz vor psychischer und physischer Misshandlung. (vgl. UN- Kinderrechtskonvention)

Es stellt sich also die Frage, wie sich die Situation von Minderjährigen in der Wohnungslosigkeit in Bezug auf die genannten Kinderrechte in Wien darstellt. Auf Grund rechtlicher Gegebenheiten und der Struktur der Angebote der Wohnungslosenhilfe haben manche Kinder nicht die gleichen Grundvoraussetzungen hinsichtlich der oben genannten Rechte, es liegen hier systemische Unterschiede und Ungleichbehandlungen vor.

In der vorliegenden Masterarbeit möchte ich die Formen dieser sozialen Ungleichheiten auf Basis der generierten Forschungsergebnisse beschreiben, und auf welchen Ebenen und in welcher Form diese Ungleichbehandlungen verändert werden können und müssen.

Viele Organisationen und Träger der Sozialwirtschaft in Wien setzen Angebote für benachteiligte Kinder, auch im Rahmen der Wohnungslosenhilfe. Da die Angebote sich strukturell bedingt immer auf eine sehr klar definierte Zielgruppe konzentrieren, ist eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Organisationen der Wiener Soziallandschaft notwendig. Nur so können die Zielgruppen ganzheitlich betreut und unterstützt werden. Im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit wird diese Zusammenarbeit mit dem Fokus auf wohnungslose Kinder beleuchtet. Es werden ferner Möglichkeiten erhoben, wie diese Kooperation noch zielgerichteter im Sinne der Rechte der Kinder gestaltet werden kann.

Festzuhalten ist, dass alle Beteiligten, die im Rahmen des Winterpakets mit Kindern und ihren Familien arbeiten, sei es in den Notquartieren, der Beratungsstelle oder der Wiener Kinder- und Jugendhilfe, enormes Engagement und Einsatz für das Wohl dieser Kinder

(10)

aufbringen, und versuchen, durch ihren Beitrag das Leben der Kinder ein wenig zu verbessern.

Ich möchte mich bei meinen Interviewpartner*innen dafür bedanken, dass sie sich die Zeit genommen haben, um über die Arbeit mit der speziellen Zielgruppe zu reflektieren und ihre Meinung und Expertise mit mir zu teilen.

Diese Masterarbeit wurde im Rahmen des Masterstudiengangs „Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit“ am FH Campus Wien verfasst. Sowohl die europäische Komponente als auch die Sozialwirtschaft mit allen Facetten sind Inhalte des Studiums, somit schließt die vorliegende Masterarbeit an die Lehrinhalte des Studiums an.

Die vorliegende Masterarbeit soll einerseits durch den direkten Praxisbezug mit Blick auf die Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen eine Hilfestellung für die in dem Bereich tätigen Personen darstellen. Andererseits versteht sich die Arbeit mit den Ergebnissen der Anforderungen an die Politik auch als Lobby für die Zielgruppe der wohnungslosen Kinder, die bisher weder in der Forschung noch in der Politik eine besonders laute Stimme erhalten, welche ihre Situation darstellt und auf nötige Veränderungen aufmerksam macht.

(11)

2 Forschungsinteresse

Im folgenden Kapitel werden die aktuelle Situation sowie der Stand der Forschung zur Ausgangslage thematisiert. Anschließend werden die Forschungsfrage und das Ziel der Forschung ausgeführt.

2.1 Ausgangslage

In Wien gibt es im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe ein breites Angebot für obdachlose und wohnungslose Personen. Die Art der Betreuung und Versorgung ist aber an bestimmte Anspruchsberechtigungen, welche später genauer erläutert werden, gebunden.

Für Menschen, die diese Anspruchsberechtigungen nicht erfüllen, stellt die Stadt Wien seit einigen Jahren im Rahmen des sogenannten Winterpakets über die kalten Monate des Jahres Schlafplätze in Notquartieren zur Verfügung. Ziel dieser Initiative war und ist es zu verhindern, dass im Winter Menschen in Wien auf der Straße nächtigen müssen. Auch Familien mit Kindern können diese Angebote nutzen.

Der Fokus der vorliegenden Masterarbeit liegt auf diesen nicht-anspruchsberechtigten EU- Bürger*innen, die gemeinsam mit ihren Kindern in der Saison 2019/20 in Wien im Rahmen des Winterpakets der Stadt Wien einen Wohnplatz belegt haben.

Diese Familien kommen meist als Armutsmigrant*innen nach Österreich, und versuchen auf Grund ihrer prekären Lebensbedingungen im Heimatland ihre Situation in einem anderen EU-Land zu verbessern. Der Begriff „nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen“ ist in den Organisationen der Wiener Wohnungslosenhilfe, mit dem Versuch eine Beschreibung der unterschiedlichen Zielgruppen zu formulieren, gewachsen.

Kinder sind in jeder Gesellschaft eine sehr vulnerable Gruppe, sie brauchen Aufmerksamkeit und Schutz, gerade dann, wenn ihre Lebensbedingungen eine besondere Härte aufweisen.

Kinder, die in Wohnungslosenquartieren aufwachsen, haben in den unterschiedlichsten Bereichen ihres Lebens Nachteile, welche sich negativ auf ihre emotionale, wie auch ihre physische Entwicklung auswirken können.

Oftmals sind es strukturelle Gegebenheiten wie beispielsweise erschwerte Bedingungen einen Schul- oder Kindergartenplatz zu bekommen, mangelnde Krankenversicherung oder

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soziale Ausgrenzung wegen der Herkunft oder der Obdachlosigkeit an sich, welche die Kinder benachteiligen.

Kinder, die auf Grund der Situation ihrer Eltern keinen Anspruch auf die regulären Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe haben, werden in Wien zusätzlich auch einer systematischen Ungleichbehandlung ausgesetzt. Die Betreuung und Unterbringung von Familien ohne Anspruchsberechtigungen erfolgt in Notquartieren, welche in den räumlichen Gegebenheiten, der Ausstattung und auch bei der Ausbildung der Mitarbeiter*innen schlechter gestellt sind, als Einrichtungen für anspruchsberechtigte Personen.

In Bezug auf den Kinderschutz stellt sich die Frage, ob hier bei nicht-anspruchsberechtigten wohnungslosen Kindern im Rahmen der Wahrung des Kindeswohls die gleichen Maßstäbe angewandt werden, wie dies bei Kindern mit festem Wohnsitz in Wien, und somit gänzlich anderen Lebensbedingungen, der Fall ist. Werden beispielsweise bei Kindern, die mit ihren Eltern in Notquartieren leben, die prekären Lebensbedingungen, das Recht auf Bildung, das Recht auf adäquate Gesundheitsversorgung oder auch die Notwenigkeit der Freizeitgestaltung in Überlegungen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung miteinbezogen, oder gelten für diese Kinder andere Gradmesser und Standards.

In Österreich gibt es an sich eine klare Gesetzgebung und Vorgaben den Kinderschutz und das Kindeswohl betreffend. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Magistratsabteilung 11) ist verpflichtet, die Wahrung des Kindeswohls zu gewährleisten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Den betreuenden Organisationen im Rahmen des Winterpakets fällt die Aufgabe zu, die Wiener Kinder- und Jugendhilfe über mögliche Missstände und Gefahren für die betreffenden Kinder zu informieren.

Diese Kooperation zwischen der für den Kinderschutz zuständigen Wiener Kinder- und Jugendhilfe und den Anbietern von Beratung, Unterbringung und Betreuung von Familien nicht-anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen wird im Rahmen dieser Masterarbeit auf ihre Wirkung und Erfolge untersucht.

2.2 Stand der Forschung

Zum Thema Wohnungslosigkeit, speziell auch mit dem Fokus auf nicht- anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen, wurden am FH Campus Wien bereits einige

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Obdachlose EU-BürgerInnen in der Wiener Wohnungslosenhilfe“ beschreibt die Situation von obdachlosen nicht-anspruchsberechtigten EU-Bürger*innen in Wien und beforscht, vor welchen Herausforderungen sozialwirtschaftliche Organisationen bei der Betreuung dieser Zielgruppe stehen. (vgl. Krivda 2018)

Peter Chwistek hat sich in seinem Beitrag „Obdachlose EU-Bürger_innen und die Wiener Wohnungslosenhilfe. Eine Bestandsaufnahme.“ im wissenschaftlichen Journal österreichischer Fachhochschul-Studiengänge Soziale Arbeit mit der Entstehung des Winterpakets und dem historischen Kontext der EU-Armutsmigration auseinandergesetzt.

(vgl. Chwistek 2013)

Die vom Fonds Soziales Wien und dem Fachbereich betreutes Wohnen in Auftrag gegebene Studie „Grundlagenerhebung NutzerInnen Winternothilfe“ der L&R Sozialforschung konzentriert sich auf die zentralen Motive der Nutzer*innen des Wiener Winterpakets für ihre Auswanderung aus ihren jeweiligen Heimatländern und stellt Zahlen zu den Nutzer*innen der Notquartiere des Wiener Winterpakets zur Verfügung. (vgl. Riesenfelder, Danzer 2015)

Bezüglich des Winterpakets der Stadt Wien gibt es außerdem Jahresberichte der einzelnen Einrichtungen sowie von Obdach Wien und dem Fonds Soziales Wien.

Zu Kinderrechten, Kindeswohl sowie Kinder und Armut wurden Forschungen in vielen unterschiedlichen Publikationen dokumentiert. Hervorzuheben ist hier das Buch von Margherita Zander „Kinderarmut. Einführendes Handbuch für Forschung und Soziale Praxis“, welches viele Faktoren und Auswirkungen von Armut auf die Entwicklung von Kindern beschreibt. (vgl. Zander 2005)

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe bringt jährlich einen Jahresbericht heraus, wobei die Arbeit mit Kindern, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, nur einen sehr marginalen Platz einnimmt.

Insgesamt gibt es aber in der Fachliteratur kaum Publikationen, die sich speziell mit den Auswirkungen von Obdachlosigkeit auf Kinder auseinandersetzen. Kinder in der Wohnungslosenhilfe sind eine eher kleine Gruppe, der hauptsächliche Fokus der Arbeit sowohl bei den Quartieren der Wohnungslosenhilfe als auch in der Arbeit der Wiener Kinder- und Jugendhilfe liegt nicht auf obdachlosen Kindern, weshalb es hier in der Forschung noch keine groß angelegten Studien gibt.

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Kinder in der Wohnungslosigkeit sind relativ unsichtbar, sie fallen in der Gesellschaft weniger auf, als dies beispielsweise Straßenkinder tun. Dies könnte ein weiterer Grund dafür sein, warum sich der Großteil der Literatur und Studien entweder auf jugendliche Obdachlose oder auf Straßenkinder konzentriert. Diese Studien bieten aber sowohl inhaltlich als auch strukturell nicht die spezifischen Informationen und Überlegungen für die für diese Masterarbeit beforschte Zielgruppe.

Eine von der EU-Kommission in Belgien durchgeführte Studie „Homelessness from a child’s perspective“ legt hingegen genau eines ihrer Ergebnisse auf die Situation von Kindern in Wohnungslosenquartieren. Es wird beschrieben, wie die Unsichtbarkeit wohnungsloser Kinder dazu führen kann, dass sie beispielsweise von der Kinder- und Jugendhilfe weniger gesehen werden und somit auch weniger geschützt sind. (vgl. Halpenny et.al 2002) Auch in Bezug auf Strategien, welche EU-weit im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit erstellt werden, kann die Unsichtbarkeit von versteckt Obdachlosen und in Folge deren Nicht-Beachtung einen großen Einfluss auf die Wirkung geplanter Maßnahmen haben. (vgl. Baptista 2018: 7)

2.3 Forschungsfrage und Ziel

Im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit liegt das Forschungsinteresse einerseits darin zu erheben, wie die aktuelle Kooperation zwischen den Akteur*innen der Sozialwirtschaft, welche mit Kindern nicht-anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen arbeiten, funktioniert, und welche Veränderungsvorschläge für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Ziel einer größeren Wirkungsorientierung im Sinne der Kinder gefunden werden können.

Andererseits soll aber auch aufgezeigt werden, welche Chancen Kindern im aktuellen System genommen werden und welche Möglichkeiten es gibt, die Chancengleichheit für diese Kinder zu erhöhen. Veränderungspotential gibt es hier auf drei unterschiedlichen Ebenen:

Eine Ebene stellt die direkte Kooperation zwischen den Organisationen, welche mit den Kindern in Notquartieren des Wiener Winterpakets arbeiten, dar. Die zweite Ebene bildet die Angebotsstruktur der Akteur*innen der Sozialwirtschaft. Als dritte Ebene muss auf die Verantwortlichen der Stadt Wien und die verantwortlichen Politiker*innen in Österreich und

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Folgende Forschungsfrage ergab sich aus dem beschriebenen Forschungsinteresse:

Was sind die aktuellen Herausforderungen und die zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten für Akteur*innen der Sozialwirtschaft in der Arbeit mit Kindern in Notquartieren der Stadt Wien sowohl im Rahmen der direkten Kooperation als auch auf den verschiedenen Ebenen der Sozialwirtschaft Wiens und der Politik?

2.4 Erkenntniswert – Relevanz für die Praxis

Wie weiter oben erwähnt, wurde das Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit an den entsprechenden Studiengängen mit dem Fokus auf Soziale Arbeit bereits in einigen Masterarbeiten beforscht. Auch zur speziellen Zielgruppe der nicht-anspruchsberechtigen EU-Bürger*innen in der Wohnungslosigkeit wurde bereits ein fachlicher Schwerpunkt in Arbeiten gelegt.

Der Fokus auf die Kinder, die häufig mit ihren Familien gemeinsam in den Notquartieren des Winterpakets unterkommen, fehlt aber bisher. Auch wenn die Gruppe der Familien nur einen kleinen Prozentsatz - sowohl in der Arbeit der Wiener Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Wiener Wohnungslosenhilfe - ausmachen, so gilt es dennoch auch hier genauer hinzusehen.

Forschungen zu Kinderarmut belegen, dass Armut allein bereits schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben kann, und sich

„(…) sowohl chronische, als auch vorübergehende Zeiträume der Armut schädlich auf das Leben und das Wohlergehen der Kinder auswirken“ (Zander 2005: 16)

Die vorliegende Masterarbeit verfolgt zwei Ziele. Einerseits soll aufgezeigt werden, wie strukturelle Gegebenheiten eine Benachteiligung der Kinder nicht-anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen bedingen, und welche Möglichkeiten und Forderungen es gibt, um diese Diskriminierung zu beheben.

Andererseits können auch im Bereich der direkten Kooperation für die Mitarbeiter*innen der Organisationen der Sozialwirtschaft mögliche Veränderungen aufgezeigt werden, um eine systemimmanente Diskriminierung zu mindern, und in Einzelfällen in der direkten Betreuung und Auseinandersetzung mit den Kindern deren Chancen für ein besseres Leben zu erhöhen.

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3 Theoretische Grundlagen

Im theoretischen Teil dieser Masterarbeit sollen die für die Forschungsfrage relevanten Rahmenbedingungen beschrieben werden. Dies sind die Themen EU-Armutsmigration, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit sowie die Auswirkungen von Armut und Wohnungslosigkeit auf Kinder. Wichtig ist hier auch die rechtliche Situation von wohnungslosen EU-Bürger*innen in Wien sowie eine Definition der Begriffe

„wohnungslos“ und „obdachlos“.

Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Wien sowie die Landschaft der Wohnungslosenhilfe und deren Angebote werden im theoretischen Teil kurz angerissen, da für das Forschungsprojekt relevante Systemaspekte der Wiener Wohnungslosenhilfe nur peripher für das Thema interessant sind. Der Hauptteil der Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe kann von der Zielgruppe, auf die sich diese Masterarbeit konzentriert, nicht in Anspruch genommen werden. Weiters muss bei Zahlen zu Obdachlosen in Wien und Österreich immer berücksichtigt werden, dass die Dunkelziffer gerade bei obdach- und wohnungslosen EU- Bürger*innen sehr hoch ist. Im Rahmen der Expert*inneninterviews mit Mitarbeiter*innen und Leitungskräften der einzelnen Organisationen wurden Daten und Zahlen abgefragt. Da es sich aber bei Familien mit Kindern für alle Kooperationspartner*innen um einen sehr kleinen Teil ihrer Zielgruppe handelt, sind Zahlen nicht der primäre Fokus dieser Forschungsarbeit.

Theoretische Überlegungen zu Abläufen und Wirkungen von Kooperation zwischen sozialwirtschaftlichen Organisationen sollen beleuchtet werden. Es werden auch die einzelnen Organisationen beschrieben, welche im Rahmen dieser Masterarbeit zu ihrem jeweiligen Kooperationsmodell sowie möglichen Veränderungen dieses Modells beforscht werden sollen.

3.1 EU-Armutsmigration

Armutsmigration bezeichnet eine Wanderbewegung von Menschen, die sich bedingt durch Armut und schlechte Lebensbedingungen auf den Weg machen, um in einem anderen Land ihr Glück zu versuchen. Ursachen dafür, warum Menschen auf der Suche nach einem

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Migrationsforschung in sogenannte Pull- und Push-Faktoren eingeteilt. Pull-Faktoren sind durch positive Anreize des Ziellandes gekennzeichnet, Push-Faktoren werden durch die schlechte Situation im Heimatland definiert. (vgl. Europäisches Parlament 2020) Bei der Armutsmigration sind es hauptsächlich Push-Faktoren, die Menschen dazu bewegen, in ein anderes Land zu migrieren, weniger also die Anreize der reichen Länder, als mehr die unerträgliche Situation im Heimatland. (vgl. Matter 2015: 110)

Innerhalb der Europäischen Union findet die Armutsmigration auf Grund von Unterschieden in Bezug auf Einkommen und Lebenssituation der Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedsstaaten hauptsächlich von Ost nach West statt. Die EU-Osterweiterung mit Grenzöffnungen und Reisefreiheit eröffnete für viele Menschen in den neuen Mitgliedsländern die Möglichkeit, sich außerhalb des Heimatlandes um ein besseres Leben zu bemühen.

3.1.1 EU-Osterweiterung

Im Rahmen der EU-Osterweiterung in den Jahren 2004 und 2007 gab es in den westlichen Ländern der Europäischen Union die Sorge, dass es auf Grund der Einkommensunterschiede und hoher Arbeitslosigkeit unter der Bevölkerung der Beitrittskandidaten eine starke Zuwanderung aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks geben würde. Es wurden im Vorfeld unterschiedliche Maßnahmen auf EU-Ebene zur Verbesserung der Situation der Bevölkerung in den Beitrittsländern sowie auch auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten getroffen, um sich vor einer potentiellen massiven Einwanderung armer Menschen zu schützen.

Bei der Auseinandersetzung mit den möglichen Wanderbewegungen nach einem Beitritt der Länder Slowakei, Polen, Ungarn und Tschechien und später Rumänien und Bulgarien waren auch die Roma-Minderheiten großes Thema.

Die besondere Einbeziehung von Roma-Minderheiten in die Überlegungen hatte zum einen den Grund, dass Roma-Minderheiten in den neuen Mitgliedsstaaten zu den ärmsten der Bevölkerung zählen. (vgl. Matter 2015: 187) Zum anderen sind Roma-Minderheiten in der Gesamtbevölkerung der damaligen östlichen Beitrittskandidaten im Vergleich mit den westlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zahlenmäßig wesentlich stärker vertreten. Der Anteil von Roma-Minderheiten an der Gesamtbevölkerung liegt etwa in

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Rumänien bei über 10%, in der Slowakei bei über 9%, wohingegen sich in den westlichen Staaten der Europäischen Union der Prozentsatz im Promillebereich bewegt. (vgl. Matter 2015: 52 - 53)

Österreich und Deutschland handelten im Rahmen der Beitrittsverhandlungen aus Gründen der Prävention von massiven Zuzügen von Armutsmigrant*innen die sogenannte 2-3-2- Regelung aus, welche besagte, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Menschen aus den neuen Mitgliedsstaaten nur eingeschränkt gelten sollte, zunächst für 2 Jahre, mit der Option auf Verlängerung. Beide Länder nutzten die ganzen sieben Jahre dieser Regelung, bis auch für Menschen aus den neuen Mitgliedsstaaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in diesen beiden Ländern galt. (vgl. Matter 2015: 108)

Diese Regelung konnte die Migrationsbewegung allerdings nur zeitlich verzögern. Die EU- Osterweiterung und damit die Öffnung der Grenzen für die Bevölkerung der neuen Mitgliedsstaaten hat bis heute Auswirkungen auf die Zahlen der Migrant*innen in Wien und Österreich.

3.1.2 Roma-Minderheiten

Max Matter beschreibt in seinem Buch „Nirgendwo erwünscht. Zur Armutsmigration aus Zentral- und Südosteuropa in die Länder der EU-15 unter besonderer Berücksichtigung von Angehörigen der Roma-Minderheiten“, dass man bei der Diskussion um das Thema Armutsmigration nicht darum herumkommt, auch die Situation der Roma Bevölkerung der Europäischen Union zu beleuchten.

Die Gründe dafür liegen einerseits darin, dass Roma-Minderheiten in Europa zu den ärmsten Bevölkerungsschichten zählen. Dies begründet, warum sie einen Teil der Armutsmigrant*innen ausmachen. Andererseits muss auch beachtet werden, dass Roma in der Geschichte Europas jahrhundertelang benachteiligt, ausgegrenzt und verfolgt wurden.

Dies führte zu ihrer heutigen Position als die Ärmsten der Armen. Die Diskriminierung an sich stellt aber auch einen nicht zu verleugnenden Grund für eine mögliche Migration in andere Länder dar. (vgl. Matter 2015: 23)

Viele Angehörige der Roma Bevölkerung sind in wichtigen Bereichen des Lebens schlechter gestellt als die Mehrheit der Bevölkerung. Sie leben in prekären Wohnverhältnissen, haben

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bei Angehörigen der Roma-Minderheiten deutlich höher, als bei der Mehrheitsbevölkerung.

(vgl. Matter 2015: 107)

Zahlen zu Angehörigen der Roma Minderheit sind sehr schwer zu benennen, da einerseits Erhebungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gestaltet sind, andererseits die Einteilung von Menschen in eine Minderheit der Roma allgemein umstritten ist, da es sich bei dieser Minderheit um viele verschiedene ethnische Gruppen handelt und die Gruppe der Roma eigentlich bisher nicht definiert wurde. (vgl. Matter 2015: 47- 48) Bei den Zahlen, die vorliegen, handelt es sich also um Schätzungen, welche je nach Quelle von 8-10 Millionen Menschen in Europa ausgehen. (vgl. ebd.: 50) Diese sind Teil der Migrationsbewegungen von Ost nach West innerhalb von Europa.

3.1.3 Zahlen zu Armut in der Europäischen Union

Im Jahr 2017 waren laut Europäischer Kommission 22,4 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, darunter 24,9 % der Kinder. (vgl. Europäische Kommission 2020) Dabei ist die von Armut bedrohte Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht gleichmäßig verteilt. Europäische Statistiken zeigen, dass Bulgarien und Rumänien, gefolgt von Griechenland, Lettland und Litauen wesentlich höhere Zahlen bei der Risikobevölkerung aufweisen. (vgl. Statista GmbH 2020) Die großen Unterschiede in Bezug auf Armut der Bevölkerung innerhalb der Länder der Europäischen Union ist also auch mehr als 10 Jahre nach der EU-Osterweiterung ein großes Thema. Diese Situation hat nach wie vor Auswirkungen auf Wanderbewegungen innerhalb der Europäischen Union.

3.1.4 Zahlen zu Migration Österreich und Wien

Im Jahr 2019 lebten 251.129 Menschen mit EU (Europäische Union) oder EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) Staatsbürgerschaft in Wien, das sind 13,2 % der Wiener Bevölkerung. (vgl. Wiener Sozialbericht 2019: 7) Diese Zahl wuchs seit dem EU- Beitritt Österreichs im Jahr 1995 stetig an, einen neuerlichen Höhepunkt hatte sie jeweils in den Jahren der EU-Osterweiterung in den Jahren 2004, 2007 und 2013. (vgl. ebd. 5) Die

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größte Gruppe stellen hier Menschen aus Deutschland dar, gefolgt von Polen, Rumänien und Ungarn. (vgl. ebd. 7)

„Nach einzelnen Herkunftsländern betrachtet spiegeln sich in den unterschiedlichen Aufenthaltsdauern die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte wider: Mehr als die Hälfte der WienerInnen mit Herkunft aus der Slowakei, Rumänien und Italien, sowie fast zwei Drittel der Wiener Bevölkerung aus Ungarn und Bulgarien sind erst in den letzten neun Jahren zugewandert.“ (Wiener Sozialbericht 2019: 12)

Diese Zahlen untermauern, dass die EU-Osterweiterung durchaus Wanderbewegungen ausgelöst hat und dass eine nicht unerhebliche Zahl an Menschen außerhalb ihrer Heimatländer auf der Suche nach einem besseren Leben ist.

Ungeachtet der Gründe für eine Migration armer EU-Bürger*innen, und der Tatsache, ob diese den Roma-Minderheiten angehören oder nicht, muss beachtet werden, dass es viele Armutsmigrant*innen auch im Zielland nicht schaffen adäquat Fuß zu fassen, und sich am Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren. Ein Teil von ihnen ist gezwungen, in den Städten der westlichen EU-Länder Angebote der Wohnungslosenhilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht ohne finanzielle Mittel und ohne Dach über dem Kopf auf der Straße zu leben. Dieser Umstand ist wiederum für die vorliegende Masterarbeit relevant, da sich diese Menschen in den Zahlen der Wohnungslosen sowie den Nutzer*innen des Winterpakets wiederfinden.

3.1.5 EU-Armutsmigrant*innen in der Wohnungslosigkeit

Im Jahr 2016 hat der Fonds Soziales Wien gemeinsam mit dem Fachbereich Betreutes Wohnen und der Wiener Wohnungslosenhilfe eine Studie in Auftrag gegeben, um die Merkmale der Menschen, welche die Angebote des Winterpakets nutzten, zu erheben. Dabei wurden sowohl biographische Daten erhoben als auch Gründe für die Ausreise sowie den Bedarf in Hinsicht auf die Angebotslandschaft der Wiener Wohnungslosenhilfe. Im Rahmen dieser Erhebung wurden über 1000 Personen interviewt, welche im Winter 2015/16 Angebote des Winterpakets in Anspruch genommen hatten.

Unter anderem konzentrierte sich die Studie Grundlagenerhebung „NutzerInnen Winternothilfe“ der L&R Sozialforschung auf die zentralen Motive der Nutzer*innen des

(21)

Studie wird Armut als zentrales Motiv für die Migration angegeben. (vgl. Riesenfelder, Danzer 2016: 30)

Viele der Nutzer*innen des Winterpakets gaben im Rahmen dieser Interviews an, im Heimatland nicht mit ihrem Einkommen ausgekommen zu sein. (vgl. ebd.) Ziel ihres Aufenthalts in Österreich sei es, hier eine bessere Lebensgrundlage für sich und ihre Familien zu schaffen. Die Arbeitssuche war der treibende Faktor für die meisten Menschen, sich in Richtung Österreich aufzumachen. (vgl. Riesenfelder, Danzer 2016: 16) Als weitere Gründe wurden eine mangelnde Wohnsituation oder private Probleme angegeben. (vgl. ebd.:

17)

Die Herkunftsländer der Nutzer*innen des Winterpakets waren laut dieser Studie zum Großteil jene der neuen EU-Mitgliedsstaaten, also Rumänien, Ungarn, Slowakei, Bulgarien und Polen, zahlenmäßig in dieser Reihenfolge. (vgl. Riesenfelder, Danzer 2016: 16)

3.2 Nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen

Menschen, die sich in Österreich niederlassen wollen, sind unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben unterworfen, um dies auf legalem Wege tun zu können. Auch für EU- Bürger*innen gelten Vorschriften, die deren Rechte und Pflichten während eines Aufenthalts in Österreich definieren. Für Menschen, die sich in einer Notlage befinden, und die aktuell keine Möglichkeit haben sich am Arbeits- und Wohnungsmarkt einzubringen, sind diese rechtlichen Grundlagen ebenfalls von großer Bedeutung, da sie formulieren, welche Hilfsleistungen sie vom österreichischen Staat erwarten können. Im folgenden Kapitel werden die Begriffe definiert und die relevanten Rechtsgrundlagen angeführt und beschrieben.

3.2.1 Begriffsdefinition: nicht-anspruchsberechtigt

Die Gruppe der wohnungslosen Menschen ist auch in Wien sehr heterogen, und es gibt große Unterschiede in den Ansprüchen auf Unterstützungsleistungen durch den Staat und die Stadt Wien, je nachdem welche Staatsbürgerschaft wohnungslose Menschen haben. Die rechtliche Situation hat großen Einfluss darauf, welche Art von Förderung und Betreuung

(22)

wohnungslose Menschen in Wien erhalten und in welchen Quartieren sie bei Bedarf Unterkunft nehmen können.

Im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit liegt der Fokus auf der Gruppe von wohnungslosen Familien mit EU-Staatsbürgerschaft, welche für die Unterstützungsleistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe nicht anspruchsberechtigt sind.

Die Anspruchsberechtigungen werden auf Grund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen festgeschrieben, welche im Folgenden genauer erläutert werden.

3.2.2 Rechtliche Grundlagen

Die Anspruchsleistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe sind durch Gesetze auf nationalstaatlicher Ebene sowie der Landesgesetzgebung der Stadt Wien geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für Ansprüche auf Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe beruhen auf dem Wiener Mindestsicherungsgesetz, dem Wiener Sozialhilfegesetz sowie auf dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.

3.2.2.1 Freizügigkeit in der Europäischen Union

Prinzipiell schreibt die Europäische Union im AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vor, dass alle EU-Bürger*innen das Recht auf Freizügigkeit haben.

Sie besagt: „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“ (Amtsblatt der Europäischen Union 2012: 11)

Der Artikel 45 (1) geht auf die Freizügigkeit im Sinne der Arbeitssuche ein und besagt:

„Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.“ (2) „Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.“ (Amtsblatt der Europäischen Union 2012: 20)

Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union ermöglichen es Unionsbürger*innen also,

(23)

Sozialleistungen nationalstaatlich geregelt, was bewirkt, dass EU-Bürger*innen, die in Österreich nicht offiziell arbeiten oder gearbeitet haben, keine Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen können.

3.2.2.2 Wiener Mindestsicherungsgesetz

Das Wiener Mindestsicherungsgesetz benennt als Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung hat, unter § 5 Abs. 1-5 Staatsangehörige und Personen, die Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Im Falle von EU-Bürger*innen relevant sind dies EU-, und EWR-Bürger*innen (Europäischer Wirtschaftsraum), die erwerbstätig sind oder bei welchen nach § 51. Abs. 2 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) eine Erwerbstätigeneigenschaft erhalten bleibt oder sie das Recht auf Daueraufenthalt nach

§ 53a NAG erworben haben sowie deren Familienangehörige. (Wiener Mindestsicherungsgesetz § 5 Abs. 1-5)

3.2.2.3 Wiener Sozialhilfegesetz

Das Wiener Sozialhilfegesetz regelt die Anspruchsberechtigten nach denselben Grundsätzen wie das Wiener Mindestsicherungsgesetz. Der § 7a des Wiener Sozialhilfegesetzes besagt außerdem, dass Leistungen prinzipiell nur Staatsbürger*innen zustehen sowie jenen Personen, die Österreicher*innen gleichgestellt sind, sofern sie sich nicht lediglich mit dem Ziel des Sozialhilfebezugs im Land befinden. (vgl. Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe

§7a (2))

Diese Gesetzesgrundlage bedeutet für Familien nicht-anspruchsberechtigter EU- Bürger*innen, dass sie keine Möglichkeit haben, soziale Leistungen aus den Mitteln der Mindestsicherung zu beziehen, nicht krankenversichert und somit in allen Belangen von Spenden und Mildtätigkeit abhängig sind. Gerade die fehlende Krankenversicherung, sowie die prekäre finanzielle Lage vieler nicht-anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen wirkt sich negativ auf die Situation der Kinder dieser Familien aus. Auf diese Faktoren wird in den entsprechenden Kapiteln noch näher eingegangen.

(24)

3.2.2.4 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) werden nicht nur die Regelungen für Drittstaatangehörige geregelt, sondern im 4. Hauptstück, dem Unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht, auch die Bestimmungen für EU- und EWR-Bürger*innen festgelegt. Diese müssen nach einem länger als 3-monatigen Aufenthalt im Bundesgebiet eine Anmeldebescheinigung beantragen. Diese ist an gewisse Kriterien geknüpft, zum einen ist eine Arbeitsbescheinigung vorzulegen, zum anderen die Fähigkeit zum Selbsterhalt sowie eine Krankenversicherung vorzuweisen. (vgl. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 4.

Hauptstück § 53 (1) und (2))

Auch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz hat also großen Einfluss darauf, welche Ansprüche wohnungslose Menschen in Wien geltend machen können.

3.2.2.5 Förderkriterien Wiener Wohnungslosenhilfe

Die Förderkriterien der Wiener Wohnungslosenhilfe sind eng an die oben genannten Rechtsgrundlagen geknüpft, beziehungsweise im Wiener Sozialhilfegesetz § 7a geregelt.

Unterstützt werden Personen, die obdach- oder wohnungslos sind, sich in einer Notlage befinden, ein Einkommen in der Höhe der Mindestsicherung haben und österreichische Staatsbürger*innen oder diesen gleichgestellt sind. Dies betrifft Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie EU und EWR Bürger*innen, welche die Voraussetzungen für den Erhalt der Mindestsicherung erfüllen. (vgl. Fonds Soziales Wien - Spezifische Förderrichtlinie für die Unterstützung obdach- bzw. wohnungsloser Menschen)

Für viele EU-Bürger*innen, die auf Grund schlechter wirtschaftlicher Bedingungen oder auch wegen Diskriminierung in ihren Heimatländern nach Österreich kommen, um sich hier am informellen Arbeitsmarkt oder durch Betteln einen Lebensunterhalt zu verdienen, bedeutet dies, dass sie in Bezug auf Sozialleistungen keine Ansprüche in Österreich geltend machen können.

Was diese rechtlichen Grundlagen für die Familien in den Familienunterkünften bedeuten und wie sich diese Situation im speziellen auf die Kinder auswirken kann, wird im weiteren Verlauf der vorliegenden Masterarbeit genauer beschrieben.

(25)

Die rechtlichen Grundlagen bestimmen aber nicht nur, welche Ansprüche wohnungslose EU-Bürger*innen in Österreich haben, sondern geben auch vor, welche Organisationen und Abteilungen für diese spezielle Gruppe Angebote setzen.

3.3 Wohnungslosigkeit

In diesem Kapitel werden die wichtigen Begriffe wohnungslos und obdachlos definiert sowie die aktuelle Situation und Zahlen zur Obdach- und Wohnungslosigkeit in Wien ausgeführt.

3.3.1 Begriffsdefinition

Die ETHOS (Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung) wurde vom Europäischen Dachverband für Wohnungslosenhilfe FEANTSA (European Federation of National Associations Working with the Homeless) entwickelt:

Als obdachlos und wohnungslos gelten nach dieser Definition Menschen, die weder in physischer noch sozialer oder rechtlicher Form eine eigene Wohnmöglichkeit haben. Der Unterschied zwischen obdachlos und wohnungslos wird darin gesehen, dass obdachlose Personen entweder auf der Straße, oder zeitlich begrenzt in Notschlafstellen nächtigen. Unter die Kategorie „wohnungslos“ fallen Menschen, die in Wohnungsloseneinrichtungen, Frauenhäusern oder Asylunterkünften wohnen. (vgl. FEANTSA o.J.)

Für die Zielgruppe dieser Masterarbeit wird auf Grund dieser Definition der Begriff

„wohnungslos“ verwendet, da die Quartiere des Winterpakets zwar Notquartiere sind, die Nächtigungen sich aber nicht auf vereinzelte Nächte beschränken, sondern von den Familien meistens über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

(26)

3.3.2 Zahlen Wohnungslosigkeit in Wien

Laut Statistik Austria waren bei der letzten Zählung 2018 in Wien 12.967 Menschen obdach- oder wohnungslos. (vgl. Glaser, Till: 2019: 46) Der Großteil der obdach- und wohnungslosen Menschen waren laut dieser Erhebung Männer, wobei davon auszugehen ist, dass gerade bei Frauen die Dunkelziffer, also die Anzahl derer, die in versteckter Obdachlosigkeit leben, noch höher ist als bei Männern. Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen in Obdachlosigkeit sind in Österreich gering, laut Statistik Austria lag der Wert der unter 15-Jährigen bei etwa 5,5%. (vgl. Bauer, Klapfer 2015: 5)

Nimmt man die Gesamtzahlen für Österreich, zeigen die Daten der Statistik Austria aus dem Jahr 2012, dass insgesamt 39,8% der obdach- und wohnungslosen Menschen nicht in Österreich geboren wurden, obwohl von der Gesamtbevölkerung nur 16.1% im Ausland geboren sind. Dies ist insofern interessant, als es in dieser Masterarbeit spezifisch um Menschen geht, die nicht-österreichische Staatsbürger sind und offenbar eine relativ große Gruppe in der Gesamtzahl an obdach- und wohnungslosen Menschen ausmachen.

„Ob eine Person obdachlos (O-Meldung) oder wohnungslos (in einer Einrichtung) ist, hängt dabei auch von ihrem Geburtsland ab. (…) In Österreich geborene Personen haben somit bessere Chancen auf einen Platz in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Mehr als die Hälfte (54,2 %) der von Wohnungslosigkeit Betroffenen hat Platz in einer derartigen Einrichtung gefunden.“ (Bauer, Klapfer 2015: 7)

In der Statistik erfasst wurden dabei Personen, die eine Hauptwohnsitzmeldung als obdachlos haben oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nächtigen. Nicht berücksichtigt werden sogenannte versteckt obdachlose Personen, die weder in Unterkünften registriert sind, noch über eine Meldung im Bundesgebiet verfügen. Es wird von den Autor*innen davon ausgegangen, dass die erhobenen Zahlen eine Untergrenze darstellen.

„Das gesamte Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Österreich ist nach wie vor nicht vollständig dokumentierbar. Verdeckte Wohnungslosigkeit bzw. Personen ohne jegliche Meldung in Österreich machen es nach wie vor unmöglich, Aussagen über die gesamte Gruppe der Betroffenen zu treffen.“ (Bauer, Klapfer 2015: 9)

(27)

3.4 Kinder und Armut

Kinder sind eine der vulnerabelsten Gruppen innerhalb jeder Gesellschaft und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit und Schutz. Wenn Kinder und ihre Familien von Armut betroffen sind, macht es sie noch anfälliger dafür, in den verschiedensten Bereichen ihres Lebens benachteiligt zu sein und dadurch schlechtere Chancen in ihrem zukünftigen Leben als Erwachsene zu haben.

Kinder in der Wohnungslosigkeit sind in der Forschung bisher kaum erwähnt, da sie meist nicht auffallen. Sie haben ein Dach über dem Kopf und leben mit ihren Eltern, sind also keine sogenannten Straßenkinder, die auf Grund ihrer Sichtbarkeit auf den Straßen der Metropolen in der ganzen Welt im Rahmen von Forschung, aber auch spezifischen Hilfsprojekten und Unterstützungsmaßnahmen wesentlich präsenter sind als jene Gruppe, von der in der vorliegenden Masterarbeit gesprochen wird.

Um die Sichtbarkeit dieser Kinder zu erhöhen und damit mögliche Verbesserungen im Rahmen der Unterstützung und Hilfeleistung für diese Kinder und ihre Familien anbieten zu können, soll im folgenden Kapitel darauf eingegangen werden, wie sich das Leben in Wohnungslosenquartieren auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken kann.

3.4.1 Auswirkungen von Wohnungslosigkeit auf Kinder

„Long periods in shelter take their toll” (Baptista 2018: 8)

Kinder in der Wohnungslosigkeit sind eine besonders vulnerable Gruppe. Selbst wenn die familiären Strukturen und Beziehungen gefestigt sind und die Eltern ihre Kinder keiner Vernachlässigung oder Gewalt aussetzen, so gibt es doch viele Bereiche in ihrem Leben, die sie anfälliger für diverse emotionale und kognitive Mängel machen.

Eine Studie aus Irland aus dem Jahr 2002 von Ann Marie Halpenny "A Place for Children?

Children in Families Living in Emergency Accommodation: The Perspectives of Children, Parents and Professionals" beschäftigte sich sehr detailliert mit möglichen Auswirkungen von Wohnungslosigkeit auf Kinder in den Bereichen der emotionalen und physischen Gesundheit sowie der Bildung. Im Rahmen der Studie wurden Eltern, Kinder und

(28)

Sozialarbeiter*innen interviewt, um die Situation von wohnungslosen Kindern zu erheben.

Einige der Ergebnisse der Studie sind auch auf Kinder nicht-anspruchsberechtigter EU- Bürger*innen in Notquartieren in Wien übertragbar, da die einzelnen Aspekte negativer Folgen eines Lebens und Aufwachsens in Notquartieren für Kinder nicht an ein bestimmtes Land oder die Nationalität der Bewohner*innen gebunden sind.

So beschreiben die Autor*innen, dass der Mangel an Platz und Rückzugsmöglichkeiten in Notquartieren sowie in vielen Fällen auch die fehlende Möglichkeit selbst zu kochen, großen negativen Einfluss auf viele Bereiche der Entwicklung von Kindern haben kann. Eltern haben auf Grund der beengten Wohnverhältnisse oft Schwierigkeiten, den Kindern Normalität und Stabilität im Alltag zu bieten. Gerade für Teenager und ältere Kinder stellt der Mangel an Privatsphäre, wenn Familien auf engstem Raum zusammenleben müssen, einen starken negativen Einfluss auf ihre Entwicklung dar. (vgl. Halpenny et.al 2002: 15 und 31)

Bei vielen Kindern zeigen sich Probleme unterschiedlichster Art während des Heranwachsens durch Verhaltensauffälligkeiten und mangelnde soziale Kompetenz. Viele der zum Zeitpunkt der Studie beforschten Kinder wurden als weniger sozial und auffälliger in ihrem Verhalten beschrieben. (vgl. Halpenny et.al 2002: 5)

Das ständige Leben in einer Ausnahmesituation stellt aber nicht nur die Kinder, sondern die gesamte Familie vor Herausforderungen. Die Veränderung dieser Umstände wie beispielsweise eine bessere Ausstattung der Quartiere, mehr Platz für die einzelnen Familien, bedarf einer kompletten Reformierung vieler Bereiche.

Um Kinder und ihre Familien dabei zu unterstützen trotz ihrer prekären Situation ein Stück weit Normalität und Stabilität in ihren Alltag im Notquartier zu bringen, gibt es einige spezielle Bereiche, auf die ein Fokus bei der Zusammenarbeit mit den Familien gelegt werden kann. Dies ist zum einen die Möglichkeit, regelmäßig die Schule oder den Kindergarten zu besuchen, zum anderen die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, ihre Freizeit zumindest teilweise mit Gleichaltrigen verbringen zu können. Weiters ist für die körperliche Entwicklung eine adäquate Gesundheitsversorgung von Bedeutung. Im Folgenden soll auf diese Bereiche näher eingegangen werden.

(29)

3.4.2 Bildung

„School is argued to have potential as an ally for children, a guarantor of basic protection, a capacity builder, a secure base from which to explore the self and the world, an integrator into community and culture, a gateway to adult opportunities and a resource for parents and communities. It is suggested that school can have a special supportive value for children experiencing adversity…” (Halpenny et.al 2002: 53, zit.nach Gilligan 1998)

In dem Buch von Margherita Zander „Kinderarmut. Einführendes Handbuch für Forschung und soziale Praxis“ aus dem Jahr 2005 beschreiben verschiedene Autor*innen Schutzfaktoren, die Kinderdabeiunterstützen, ihre Situation besser zu bewältigen und trotz schwieriger Lebensverhältnisse gesund und emotional stabil aufzuwachsen. Neben einem liebevollen und intakten Elternhaus sind das “die Förderung von Teilhabe, Integration Bildung und Gesundheit“. (Zander 2005: 107)

Elemente kindheitsbezogener Armutsprävention werden auch als „Schutzfaktoren auf drei Ebenen“ beschrieben: „individuelle Eigenschaften des Kindes, familiäre Charakteristika, außerfamiliäre Unterstützungssysteme“ (Zander 2005: 137) Diese außerfamiliären Unterstützungssysteme können zumindest die Basis für eine aktive Teilhabe dieser Kinder am sozialen Leben in Österreich sorgen. Hier ist es essentiell, Schul- und Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen und somit nicht nur Bildung, sondern auch die soziale Interaktion unter Gleichaltrigen zu ermöglichen.

Ausbildung leistet außerdem einen wichtigen Beitrag dazu, Kindern, deren Familien von Wohnungslosigkeit betroffen sind, bessere Chancen im späteren Leben zu bieten als ihre Eltern sie haben und aus dem von Armut und Entbehrungen gekennzeichneten Leben auszubrechen. Allerdings ist auch die Absolvierung des Lerninhalts für Kinder, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, bedeutsam und herausfordernder als für andere Kinder.

Wie in der Studie von Halpenny Ann Marie herausgefunden wurde, macht es auch der Faktor, dass es wenige Rückzugsmöglichkeiten gibt, Kindern und Jugendlichen schwerer ihre Hausübungen zu erledigen. (vgl. Halpenny et.al 2002: 53)

(30)

3.4.3 Peers

Forschungen zu Kinderarmut haben ergeben, dass gerade auch die Möglichkeit für Kinder soziale Kontakte mit Gleichaltrigen zu pflegen, einen Schutzfaktor darstellen kann. Das soziale Lernen in der Peergroup ist ein wichtiger Faktor für eine gesunde Entwicklung von Kindern und ermöglicht es ihnen zusätzlich Netzwerke zu schaffen.

„Kontakt und Erfahrung im Umgang mit Kindern verschiedener kultureller und sozioökonomischer Herkunft verbessern die Fähigkeit der Kinder, sich ein umfassenderes soziales Netz aufzubauen; (…)“ (Zander 2005: 25)

„Die Peers bieten Entwicklungsanstöße für die Sozialentwicklung, für die kognitive Entwicklung, für das Selbstkonzept und für das moralische Urteilen.“ (Zander 2005: 146) Kinder entwickeln ihre sozialen Fertigkeiten über Spielen und den Austausch mit Gleichaltrigen. Wenn ihnen Platz und Möglichkeiten mit anderen Kindern in Kontakt zu treten fehlen, wirkt sich auch das negativ auf ihre Entwicklung aus. (vgl. Halpenny et.al 2002: 30)

Verbringen also Kinder den Großteil ihrer Zeit ausschließlich mit erwachsenen Kontaktpersonen, fehlt ihnen ein wesentliches Element für die Entwicklung ihrer sozialen Fähigkeiten. Zum einen können diese Kontakte mit einem regelmäßigen Kindergarten- und Schulbesuch gewährleistet werden. Zum anderen bestünde auch die Möglichkeit, die Eltern durch die Mitarbeiter*innen der Notquartiere hinsichtlich einer aktiven Freizeitgestaltung anzuleiten.

3.4.4 Gesundheit

In Bezug auf die Gesundheitsversorgung und den allgemeinen Gesundheitszustand der Kinder der besagten Studie lassen sich einige Punkte auf die Kinder nicht- anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen übertragen. So wird beschrieben, dass viele Kinder nicht den aktuellen Impfstatus haben, sie wegen des Platzmangels öfter erkranken, und viele Kinder nicht regelmäßig von medizinischem Personal untersucht werden. (vgl. Halpenny et.al 2002: 51)

(31)

Nicht anspruchsberechtige EU-Bürger*innen haben in Wien keine Krankenversicherung, somit sind sie und ihre Kinder auf Organisationen angewiesen, welche Menschen ohne Versicherung behandeln.

3.4.5 Gefährdung des Kindeswohls

Insgesamt muss gesehen werden, dass die Situation einer wohnungslosen Familie prekär und meist nicht förderlich für ein gesundes Zuhause ist. Viele Kinder und Jugendliche sind zusätzlich zu der Tatsache, dass sie wohnungslos und finanziell benachteiligt sind, auch noch den unterschiedlichsten Formen von Vernachlässigung sowie psychischer, physischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt.

„Je geringer die finanziellen und materiellen Ressourcen und je schwieriger das soziale Umfeld und je desorganisierter die Familiensituation und je belasteter und defizitärer die persönliche Situation der erziehenden Eltern/des erziehenden Elternteils und je herausfordernder die Situation und das Verhalten des Kindes, um so [sic!] stärker steigt das Risiko, daß [sic!] Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kind sich zu massiven Vernachlässigungssituationen des Kindes verdichten.“ (Schone et.al 1997: 33, zit. nach Kobliha 2017: 5).

All diese Faktoren zeigen die Wichtigkeit den Fokus auf dem Schutz der Kinder zu legen.

Auf die Möglichkeiten, welche die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat und in welcher Form sie arbeitet wird im Kapitel 3.6 Wiener Kinder- und Jugendhilfe näher eingegangen.

3.5 Das Winterpaket der Stadt Wien

Das Winterpaket ist eine Initiative der Stadt Wien, dessen Ziel es ist, in den kalten Monaten des Jahres niemanden auf der Straße schlafen zu lassen. Im Winter werden zusätzliche Schlafplätze in Notquartieren für von Obdach- und Wohnungslosigkeit Betroffene geschaffen. Sie können auch von jenen Menschen genutzt werden, die im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe nicht anspruchsberechtigt sind.

(32)

3.5.1 Entstehung des Winterpakets

In einem Artikel im wissenschaftlichen Journal österreichischer Fachhochschul- Studiengänge Soziale Arbeit Soziales_Kapital beschreibt Peter Chwistek die Entstehung des Winterpakets der Stadt Wien.

Nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 wurde im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe beobachtet, dass sich immer mehr nicht-anspruchsberechtigte obdachlose EU-Bürger*innen in Wien aufhielten. Da diese Menschen kein Anrecht auf Unterstützung im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe haben, waren sie auf Angebote der Straßensozialarbeit angewiesen. Im Rahmen der Grundfreiheiten der EU ist es den Menschen zwar möglich frei zu reisen und in jedem EU-Land eine Arbeit anzunehmen, allerdings muss nach spätestens vier Monaten eine sogenannte Anmeldebescheinigung beantragt werden, welche an Voraussetzungen geknüpft ist. Es müssen ein fester Wohnsitz, ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Die Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe sind an den Anspruch auf eine Anmeldebescheinigung geknüpft, was obdachlose EU-Bürger*innen aus dem System fallen lässt. (vgl. Chwistek: 3-5)

Die weltweite Bankenkrise im Jahr 2008 bewirkte einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und in Folge die Armut vieler Menschen innerhalb der EU, am stärksten war dieser Trend laut einer Untersuchung der EU-Kommission in den sogenannten Randstaaten. Dies wirkte sich auf die Migrationsströme innerhalb der EU aus und war unter anderem auch in der Obdachlosenszene in Wien zu beobachten. (vgl. Chwistek: 2)

Es war die Student*innenbewegung „UNI-Brennt“ mit der Besetzung des Audi Max der Universität Wien im Jahr 2009, welche die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Thema lenkte. Während der Besetzung des Audi Max nahmen Obdachlose, welche nicht in das Fördersystem der Wiener Wohnungslosenhilfe des Fonds Soziales Wien fielen, die Infrastruktur der Uni Wien in Anspruch. Die Student*innen erklärten sich mit den wohnungslosen Menschen solidarisch, was im Endeffekt dazu führte, dass es zu einer ersten Öffnung von einzelnen Angeboten für nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen kam.

(vgl. Chwistek: 2)

Nach und nach wurden einzelne Notschlafstellen privater Träger für die Nutzung durch nicht-anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen geöffnet, im Jahr 2011 wurde von der Caritas

(33)

die Beratungsstelle „Sozial- und Rückkehrberatung“ gegründet, die seither für die Beratung und Abklärung der Situation obdachloser EU-Bürger*innen zuständig ist. (vgl. Chwistek: 6) Im Laufe der Jahre wurde das Angebot immer mehr ausgeweitet, im Winter 2018/19 konnten über private Träger gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien insgesamt 1400 zusätzliche Notquartierplätze über die Wintermonate zur Verfügung gestellt werden. (vgl. Presseservice Rathauskorrespondenz 2019)

3.5.2 Zielgruppen des Winterpakets

In der Masterarbeit von Manuela Krivda vom Masterstudienlehrgang Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit „Obdachlos und Heimatlos? Obdachlose EU-BürgerInnen in der Wiener Wohnungslosenhilfe“ findet sich im Kapitel 5.1 die Beschreibung der unterschiedlichen Klient*innengruppen von obdachlosen EU-Bürger*innen. Es wird zwischen

„Arbeitsmigrant*innen, Armutsmigrant*innen, verfestigt obdachlosen Personen aus Grenzländern, verfestigt obdachlosen Personen mit langjährigem Lebensmittelpunkt in Österreich, sowie gestrandeten Personen“ (Krivda 2018: 27 und 28) unterschieden.

Der Fokus der Forschungstätigkeit für die vorliegende Masterarbeit liegt auf der Personengruppe der Armutsmigrant*innen, die mit ihren Kindern zwischen Österreich und ihrem Herkunftsland pendeln, mitstarker Verankerung im Heimatland. Die Gründe für die Migration dieser Menschen sind prekäre Lebensbedingungen im Heimatland. (vgl. Krivda 2018: 27)

Wie aus der Masterarbeit von Manuela Krivda hervorgeht, liegt allerdings der Fokus der Arbeit der Wiener Wohnungslosenhilfe auf einer anderen Personengruppe innerhalb der obdachlosen EU-Bürger*innen, nämlich jener der verfestigt obdachlosen Personen. Es zeigt sich, dass Familien und Kinder ein sehr kleiner Teil des Arbeitsbereichs der Wohnungslosenhilfe in Wien sind. Insgesamt waren im Jahr 2016 nur 10% der Nutzer*innen der Winternotquartiere Familien, wie aus einer Studie, die im Auftrag des Fonds Soziales Wien von der L&R Sozialforschung durchgeführt wurde, hervorgeht. (vgl. Riesenfelder, Danzer 2016: 36)

(34)

3.5.3 Zahlen Winterpaket Wien

Laut einer Presseaussendung der Stadt Wien vom 31.05.2019 nutzten in diesem Jahr 2.946 Personen die Angebote des Wiener Winterpakets, 490 davon waren Frauen. (vgl.

Presseservice Rathauskorrespondenz 2019) Zu den minderjährigen Nutzer*innen des Winterpakets gibt es keine offiziellen Zahlen, vermutlich weil diese nur eine sehr kleine Gruppe der insgesamten Nutzer*innen der Wintermaßnahme darstellen.

Im Rahmen der Expert*inneninterviews für diese Masterarbeit konnten folgende Zahlen für das Winterpaket im Jahr 2019/20 erhoben werden:

Im Notquartier Gunoldstraße wurden insgesamt neun Familien betreut Im Notquartier Redtenbachergasse wurden insgesamt 40 Familien betreut.

Die Sozial- und Rückkehrberatung betreute etwa 40 Familien im angegebenen Zeitraum.

3.5.4 Organisationen

Im Folgenden werden jene Organisationen beschrieben, die im Rahmen des Winterpakets Plätze für Familien anbieten. Es wird ferner ein kurzer Überblick darüber gegeben, wie die Wiener Wohnungslosenhilfe und der Fonds Soziales Wien, welche die Angebote des Winterpakets koordinieren, aufgebaut sind.

3.5.4.1 Wiener Wohnungslosenhilfe

Die Wiener Wohnungslosenhilfe wird vom Fonds Soziales Wien koordiniert. Die Aufgaben der Wiener Wohnungslosenhilfe beinhalten niederschwellige mobile und begleitende Tätigkeiten für obdach- und wohnungslose Personen wie Straßensozialarbeit, Tageszentren und Beratungsstellen. Neben der Bereitstellung von Notquartiersplätzen beinhaltet das Angebot aber auch hochschwellige langfristige Wohnangebote mit unterschiedlichen Konzepten wie Chancenhäuser, Mutter-Kind-Häuser oder andere stationäre Einrichtungen für ehemals obdachlose Menschen. (vgl. Fonds Soziales Wien 2019 - Wiener Wohnungslosenhilfe. Die Angebote)

(35)

Ziel der Tätigkeiten der Wiener Wohnungslosenhilfe ist prinzipiell die Ermöglichung des selbstständigen Wohnens ehemals wohnungs- und obdachloser Menschen in eigenen Wohnungen. (vgl. Wiener Sozialbericht 2015: 154)

3.5.4.2 Fonds Soziales Wien – Obdach Wien

Der Fonds Soziales Wien wurde im Jahr 2000 gegründet, er übernahm zunächst die Agenden der Suchthilfe. Im Laufe der Jahre kamen immer mehr Betätigungsfelder hinzu, die von Magistratsabteilungen ausgegliedert wurden. Heute sind die Aufgaben des Fonds Soziales Wien in folgende Fachbereiche untergliedert: Pflege und Betreuung, Behindertenarbeit, Flüchtlinge sowie die Wohnungslosenhilfe. (vgl. Fonds Soziales Wien – Zeitreise 2019) Teilbereiche der Arbeit des Fonds Soziales Wien werden von Tochterunternehmen geleistet, diese sind die Pflege- und Betreuungsdienste, Obdach Wien, die Schuldnerberatung, das AWZ (Aus- und Weiterbildungszentrum) sowie die LGM (Liegenschaftsverwaltung), welche mit insgesamt 170 Partnerorganisationen kooperieren. (vgl. Fonds Soziales Wien - Zahlen, Daten, Fakten 2019)

Die Tochtergesellschaft Wieder Wohnen wurde im Jahr 2005 gegründet, 2018 wurde Wieder Wohnen in Obdach Wien umbenannt. (vgl. Fonds Soziales Wien – Zeitreise 2019) Obdach Wien ist für alle Agenden der Wohnungslosenhilfe zuständig und organisiert das Winterpaket der Stadt Wien gemeinsam mit anderen Trägerorganisationen. Obdach Wien arbeitet einerseits mit Kooperationspartner*innen, andererseits betreibt die gemeinnützige GmbH auch eigene Wohnhäuser, welche Notquartierplätze anbieten. Im Jahr 2018 betrieb Obdach Wien 24 Einrichtungen in der Wohnungslosen- sowie in der Flüchtlingshilfe, wovon 104 sogenannte Winterbetten im Rahmen des Winterpakets der Stadt Wien angeboten werden. Ein Familienquartier wird von Obdach Wien direkt betrieben. (vgl. Obdach Wien - Unternehmensbericht 2018)

3.5.4.3 Obdach Redtenbachergasse

Das Notquartier in der Redtenbachergasse im 17. Wiener Gemeindebezirk ist eines von vier Quartieren von Obdach Wien, welche im Rahmen des Winterpakets Unterkünfte für wohnungslose nicht anspruchsberechtigter EU-Bürger*innen anbieten. Das Notquartier

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