• Keine Ergebnisse gefunden

Bürgerservice - Stadt Coesfeld

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bürgerservice - Stadt Coesfeld"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblat t

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf

Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €,

kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2006 Ausgegeben 15. September 2006 Nummer 11

Inhalt dieser Ausgabe:

46/2006 - Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld, Fachbereich 70, Zentrales

Gebäudemanagement / Austausch von Versorgungsleitungen und Erstellung eines

zusätzlichen Heizkreises an der Kardinal-von-Galen-Schule Coesfeld-Lette 84 47/2006 - Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 84 48/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 85 49/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2005 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH 85 50/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2005 der Stadtwerke Coesfeld GmbH 86

51/2006 - Bekanntmachung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke

Coesfeld GmbH 86

52/2006 - Öffentlichen Bekanntmachung des Amtes für Agrarordnung Coesfeld: 126.

Änderungsbeschluss –Teilungsbeschluss – Flurbereinigung Berkelaue I – 23 93 3 – 87

(2)

46/2006 - Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld, Fachbereich 70, Zentrales

Gebäudemanagement / Austausch von Versorgungsleitungen und Erstellung eines zusätzlichen Heizkreises an der Kardinal-von-Galen-Schule Coesfeld-Lette

Die Stadt Coesfeld, Fachbereich 70, Zentrales Gebäudemanagement, 48653 Coesfeld, schreibt nach VOB/A den Austausch der Versorgungsleitungen und Erstellung eines zusätzlichen Heizkreises an der Kardinal-von-Galen-Schule Coesfeld-Lette öffentlich aus.

Baubeginn: 40. Kalenderwoche 2006

Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort in 2-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157, 48653 Coesfeld, Markt 8, gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden. Auf Wunsch wird das LV als GAEB- Datei (D 83) per E-Mail versandt.

Die Stadt Coesfeld wird das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002 anwenden und in den Vergabeunterlagen nähere Aussagen treffen.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 22,00 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des

Kassenzeichens „9.1157.60906.01“ zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheckzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Angebotsfrist läuft am 26. September 2006 um 10.00 Uhr ab.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 26. September 2006 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 25. Oktober 2006 ab.

Auskünfte zur Ausführung und zu den Unterlagen erteilt die Stadt Coesfeld, Zentrales Gebäudemanagement, Frau Elkemann Schmitz, Tel.: 02541/939-1255.

Die Nachprüfstelle nach VOB/A befindet sich beim Landrat Coesfeld, Kreisverwaltung, 48653 Coesfeld

47/2006 - Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH hat am 31. August 2006 den Konzernjahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 gebilligt.

Die mit der Prüfung des Konzernjahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2005 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr.

Schillen oHG, hat am 28. April 2006 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Konzernjahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005 können in der Zeit vom 16.10. bis 21.10.2006 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 231, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2006 Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Coesfeld GmbH Hans-Werner Hadick Geschäftsführer

(3)

48/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH hat am 31. August 2006 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von 872.584,98 € an die Gesellschafterin Stadt Coesfeld am 04.09.2006 auszuschütten.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2005 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG, hat am 18. April 2006 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005 können in der Zeit vom 16.10. bis 21.10.2006 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 231, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2006 Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Coesfeld GmbH Hans-Werner Hadick Geschäftsführer

49/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH

Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH hat am 31. August 2006 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2005 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG, hat am 3. April 2006 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005 können in der Zeit vom 16.10. bis 21.10.2006 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 231, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2006 Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Hans-Werner Hadick Geschäftsführer

(4)

50/2006 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH hat am 31. August 2006 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2005 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG, hat am 13. April 2006 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005 können in der Zeit vom 16.10. bis 21.10.2006 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 231, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2006 Stadtwerke Coesfeld GmbH Hans-Werner Hadick Geschäftsführer

51/2006 - Bekanntmachung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Bekanntmachung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH hat am 31. August 2006 beschlossen:

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Coesfeld GmbH wird wie folgt neu gefasst bzw. ergänzt:

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, die Gewinnung, der Bezug, der Handel und der Verkauf, der Transport und die Verteilung von Strom, Gas, evtl. anderen Energien und Wasser sowie die Durchführung in Zusammenhang stehender gleichartiger Geschäfte, ferner die Telekommunikation sowie die Durchführung von Entsorgungsaufgaben, die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesem Zweck dienenden Anlagen sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen und Einrichtungen.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck erreicht und gefördert werden kann. Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Mess- und Zählerwesens sowie zur Bereitstellung und zum laufenden Betrieb von Energieversorgungsanlagen sowie die Beratung zur rationellen Verwendung von Energie gegenüber den Kunden.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten oder die Betriebsführung bei solchen Unternehmen übernehmen.

(5)

§ 9

Aufgaben der Gesellschafterversammlung

(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

5. Feststellung des Wirtschaftsplanes sowie des Jahresabschlusses,

§ 15

Bekanntmachungen

(1) Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben ist.

Coesfeld, im September 2006 Stadtwerke Coesfeld GmbH Hans-Werner Hadick Geschäftsführer

52/2006 - Öffentlichen Bekanntmachung des Amtes für Agrarordnung Coesfeld: 126.

Änderungsbeschluss –Teilungsbeschluss – Flurbereinigung Berkelaue I – 23 93 3 – ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amt für Agrarordnung 48 653 Coesfeld, 8. September 2006

C O E S F E L D Leisweg 12

Flurbereinigung Tel.: 0 25 41 / 911 - 158

Berkelaue I - 23 93 3 -

126. Änderungsbeschluss Teilungsbeschluss

Das Amt für Agrarordnung Coesfeld hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:

Das durch Beschluss vom 20.12.1993 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Berkelaue I, Az.: 23 93 3, ist durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 125 geändert worden. Die Größe des Flurbereinigungsgebietes beträgt danach 1.107 ha.

Durch diesen Beschluss wird das Flurbereinigungsgebiet Berkelaue I gemäß § 8 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.

546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) geteilt.

Die nachstehend aufgeführten Flurstücke bilden das Teilgebiet II mit der Bezeichnung „Berkelaue II“

und dem Aktenzeichen 23 06 3.

Regierungsbezirk Münster – Kreis Borken

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück

Gescher Harwick 4 426

Gescher Harwick 15 53, 54

Gescher Harwick 16 2, 24

Gescher Harwick 17 31, 60, 61, 62 Gescher Tgl.-Capellen 12 37

Gescher Tgl.-Capellen 14 9

Gescher Tgl.-Capellen 16 23, 25, 41 Gescher Tgl.-Capellen 18 111, 113, 115 Gescher Tgl.-Capellen 19 52

Gescher Tgl.-Capellen 20 9, 30

(6)

Gescher Tgl.-Capellen 22 56 Gescher Tgl.-Capellen 23 38, 39 Gescher Tgl.-Capellen 24 38 Gescher Tgl.-Pröbsting 29 151

Heiden Heiden 31 50, 53, 65, 66

Reken Hülsten 9 26, 92, 93

Reken Hülsten 10 67, 69, 70

Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 105 59, 60 Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 106 29, 30 Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 107 63, 105

Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 203 55, 58, 64, 66, 69, 72, 73, 78, 79, 89, 91 - 93, 95, 184, 186 Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 204 42, 374, 375, 381

Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 206 153 Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 305 51, 57

Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 314 22, 25, 44, 47, 58, 59, 78, 116, 186 Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 317 2, 9, 10, 13

Stadtlohn Kspl.-Stadtlohn 402 9, 40

Velen Nordvelen 5 76

Vreden Vreden 32 33

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück

Vreden Vreden 42 1, 17, 44

Vreden Vreden 44 47

Vreden Vreden 46 43

Vreden Vreden 52 7

Vreden Vreden 92 22, 23

Vreden Vreden 146 137

Vreden Vreden 149 47, 54, 56

Vreden Vreden 151 52, 53

Regierungsbezirk Münster – Kreis Coesfeld

Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Coesfeld Coesfeld 23 316, 319

Coesfeld Coesfeld-Kspl. 6 213, 214, 217, 242, 243, 273, 274, 311, 312 Coesfeld Coesfeld-Kspl. 30 45, 79

Coesfeld Coesfeld-Kspl. 51 119 Billerbeck Billerbeck-Kspl. 23 88

Billerbeck Billerbeck-Kspl. 39 68, 69, 88, 105, 110 Billerbeck Billerbeck-Kspl. 40 78, 80, 81, 170 Billerbeck Billerbeck-Kspl. 41 15, 18

Billerbeck Billerbeck-Kspl. 42 7, 83 Billerbeck Billerbeck-Kspl. 51 27, 28, 33 Das Teilgebiet II hat eine Flächengröße von 198,2528 ha.

Alle übrigen Grundstücke der bisherigen Flurbereinigung bilden das Teilgebiet I mit der Bezeichnung

„Berkelaue I“ und dem Aktenzeichen 23 93 3. Das Teilgebiet I hat eine Flächengröße von 909,1595 ha.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und die Flurbereinigungskasse bleiben unverändert bestehen und zuständig. Im übrigen bleibt es bei den Bedingungen und Einschränkungen des Beschlusses vom 20.12.1993 und der dazu ergangenen Änderungsbeschlüsse. Sonstige bereits erlassene Verwaltungsakte und getroffene Vereinbarungen gelten unverändert fort.

Anordnung der sofortigen Vollziehung

Im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten wird die sofortige Vollziehung dieser Anordnung angeordnet mit der Rechtsfolge, dass die Erhebung des Widerspruchs und die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Neufassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I. S. 3987).

(7)

Gründe

Die Teilung des Flurbereinigungsgebietes und die Abgrenzung der Teilgebiete entsprechen dem Flurbereinigungszweck.

Das Flurbereinigungsverfahren Berkelaue I umfasst zur Zeit rund 1.100 ha. Für ca. 900 ha davon sind endgültige Regelungen getroffen, während solche für die restlichen ca. 200 ha noch ausstehen. Zur Vereinfachung der weiteren Verfahrensabwicklung ist es zweckmäßig, das Flurbereinigungsgebiet zu teilen und für die noch weiter zu bearbeitenden Flurstücke das Verfahren als Berkelaue II getrennt fortzuführen. So wird es möglich, für die im Verfahren Berkelaue I verbleibenden Flurstücke das Kataster zu berichtigen und die Schlussfeststellung zu erlassen.

Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses sind gegeben.

Die für die zügige Ausführung des Flurbereinigungsplans im Teilgebiet I notwendigen Arbeiten können unabhängig weitergeführt werden. Der Flurbereinigungserfolg im Teilgebiet I kann kurzfristig

herbeigeführt werden, ohne das Verfahren im Teilgebiet II zu verzögern. Das liegt im öffentlichen und auch im Interesse der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten. Das Interesse einer erfahrungsmäßig nur geringen Anzahl von Beteiligen an der aufschiebenden Wirkung eingelegter Rechtsbehelfe hat daher zurückzutreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Amt für Agrarordnung Coesfeld, Leisweg 12, 48653 Coesfeld

Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.afao- coesfeld.nrw.de unter dem Menüpunkt Service, Unterpunkt Virtuelle Poststelle.

gez. Israel ( S )

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. 601) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der

10/2020 Haushaltssatzung 2020 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 17 11/2020 Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Coesfeld in.. Wahlbezirke

Die Beteiligten werden gemäß § 14 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 16. 546) in der derzeit gültigen Fassung aufgefordert, Rechte an dem

Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahl- gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. 966) stelle ich fest, dass nach

123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.. Beschluss zur

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bauleitplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Coesfeld unter Darlegung des die

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der