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Archiv "Qualitätssicherung: Viele Ziele bereits erreicht" (01.02.2002)

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as deutsche Gesundheitswesen hat eine qualitätsoriententierte Ver- sorgung im Sinne der 1999 von der Gesundheitsministerkonferenz in Trier beschlossenen Ziele bereits heute weit- gehend erreicht. Darüber bestand Einig- keit unter den Experten aus allen Berei- chen des Gesundheitswesens am 3. und 4. Dezember 2001 in Bremen, die über den aktuellen Stand und die Möglichkei- ten der Weiterentwicklung der Versor- gungsqualität in Deutschland diskutier- ten. Ausrichter der 1. Nationalen Qua- litätskonferenz war die Arbeitsgemein- schaft zur Förderung der Qualitätssiche- rung in der Medizin (AQS), Köln, die im Dezember 1993 von der Bundesärzte- kammer, der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft, der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und den Spitzenverbän- den der gesetzlichen Krankenkassen ge- gründet wurde. Die AQS ist seit Juli 1997 im § 137 b SGB V gesetzlich veran- kert und durch die Gesundheitsreform 2000 um die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe und den Verband der privaten Krankenversicherungen er- weitert worden.

Vorzeigbare Ergebnisse

Ziel der Konferenz unter der Schirm- herrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit und der Gesundheitsmini- sterkonferenz war, auf der Grundlage der von der 72. Gesundheitsminister- konferenz 1999 beschlossenen „Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen“ Vorschläge zur Weiterentwicklung der Qualitätssiche- rung in den verschiedenen Versorgungs- bereichen zu erarbeiten. Schwerpunkt- themen der Veranstaltung waren struk- turelle Rahmenbedingungen der Qua- litätssicherung, Instrumente des Qua- litätsmanagements, Qualitätsverbesse- rungen durch evidenzbasierte Medizin und Patientenorientierung im Gesund- heitswesen.

Die Bestandsaufnahme zeigte, dass sieben der elf im Jahre 1999 definierten Ziele zwischenzeitlich (größtenteils) er- reicht worden sind: Die Patientenorien- tierung wurde gestärkt (zum Beispiel durch vermehrte Patientenbefragun- gen), ein Clearingverfahren für medizi- nische Leitlinien wurde erfolgreich eta-

bliert, internes Qualitätsmanagement steht auf der Agenda (fast) aller Kran- kenhäuser; die Datenlage zur verglei- chenden externen Qualitätsbewertung ist durch die erfolgreiche Einrichtung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssi- cherung (BQS) in Düsseldorf deutlich verbessert, durch die Aktivitäten der Kooperation für Transparenz und Qua- lität im Krankenhaus (KTQ®) stehen künftig strukturierte (mithin vergleich- bare) Qualitätsberichte der Kranken- häuser zur Verfügung, die Zahl der Qualitätspreise im Gesundheitswesen nimmt zu, und die Professionalität – ins- besondere der Ärzteschaft – auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements wird durch erfolgreiche Schulungsprogram- me (zum Beispiel entsprechend dem Curriculum Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer) ausgebaut.

Weitere Anstrengungen sind aus Sicht der rund 350 Teilnehmer jedoch unter anderem zur Realisation der sek- torenübergreifenden Gestaltung von Qualitätssicherung und Qualitätsma- nagement, der Stärkung des Qualitäts- managements im ambulanten Sektor und der Anwendung evidenzbasierter medizinischer Leitlinien notwendig.

Versäumnisse des Gesetzgebers

Die Teilnehmer stellten übereinstim- mend fest, dass der Gesetzgeber die Qualitätssicherung und das Qualitätsma- nagement „mehrdimensional“ gesetzlich vorgeschrieben hat, aber eine Stimmig- keit der Vorschriften bezüglich der gefor- derten Aktivitäten – unter anderem Health Technology Assessment, externe Qualitätssicherung, internes Qualitäts- management, Leitlinien – und Zustän- digkeiten sowie eine Regelung offener datenschutz- und sozialrechtlicher Pro- bleme insbesondere für eine Langzeitbe- obachtung bislang versäumt hat. Die Zu- ständigkeiten bei der Steuerung der Qualität im Gesundheitswesen wurden – aus Sicht der Ärzteschaft – oft willkürlich unter Ausschluss der Betroffenen (insbe- sondere Ärzte und Pflegenden) geregelt.

Die „Politik“, die auch ein Adressat der Veranstaltung war, war in Bremen kaum präsent. Insbesondere das Fern- bleiben der Bundesgesundheitsmini- sterin wurde bedauert. Ein kontrovers diskutierter Aspekt war die Frage, ob der „Wettbewerb“ der Krankenkassen um die Qualität der Versorgung ih- rer Versicherten mit den Zielen ei- ner einheitlichen Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen vereinbar ist. Der erfolgreiche Verlauf ermutigt die Ver- anstalter, in etwa zwei bis drei Jahren eine 2. Nationale Konferenz vorzu- sehen. Hans Georg Krumpaszky P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 5½½½½1. Februar 2002 AA255

Qualitätssicherung

Viele Ziele bereits erreicht

1. Nationale Qualitätskonferenz der AQS zieht eine positive Bilanz der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen.

Aufgaben der AQS (gemäß SGB V)

stellt den Stand der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen fest,

benennt den Bedarf zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung,

bewertet eingeführte

Qualitätssicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit,

erarbeitet Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen einschließlich ihrer Umsetzung und

erstellt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Stand der Qualitätssicherung.

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