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as deutsche Gesundheitswesen hat eine qualitätsoriententierte Ver- sorgung im Sinne der 1999 von der Gesundheitsministerkonferenz in Trier beschlossenen Ziele bereits heute weit- gehend erreicht. Darüber bestand Einig- keit unter den Experten aus allen Berei- chen des Gesundheitswesens am 3. und 4. Dezember 2001 in Bremen, die über den aktuellen Stand und die Möglichkei- ten der Weiterentwicklung der Versor- gungsqualität in Deutschland diskutier- ten. Ausrichter der 1. Nationalen Qua- litätskonferenz war die Arbeitsgemein- schaft zur Förderung der Qualitätssiche- rung in der Medizin (AQS), Köln, die im Dezember 1993 von der Bundesärzte- kammer, der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft, der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und den Spitzenverbän- den der gesetzlichen Krankenkassen ge- gründet wurde. Die AQS ist seit Juli 1997 im § 137 b SGB V gesetzlich veran- kert und durch die Gesundheitsreform 2000 um die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe und den Verband der privaten Krankenversicherungen er- weitert worden.Vorzeigbare Ergebnisse
Ziel der Konferenz unter der Schirm- herrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit und der Gesundheitsmini- sterkonferenz war, auf der Grundlage der von der 72. Gesundheitsminister- konferenz 1999 beschlossenen „Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen“ Vorschläge zur Weiterentwicklung der Qualitätssiche- rung in den verschiedenen Versorgungs- bereichen zu erarbeiten. Schwerpunkt- themen der Veranstaltung waren struk- turelle Rahmenbedingungen der Qua- litätssicherung, Instrumente des Qua- litätsmanagements, Qualitätsverbesse- rungen durch evidenzbasierte Medizin und Patientenorientierung im Gesund- heitswesen.
Die Bestandsaufnahme zeigte, dass sieben der elf im Jahre 1999 definierten Ziele zwischenzeitlich (größtenteils) er- reicht worden sind: Die Patientenorien- tierung wurde gestärkt (zum Beispiel durch vermehrte Patientenbefragun- gen), ein Clearingverfahren für medizi- nische Leitlinien wurde erfolgreich eta-
bliert, internes Qualitätsmanagement steht auf der Agenda (fast) aller Kran- kenhäuser; die Datenlage zur verglei- chenden externen Qualitätsbewertung ist durch die erfolgreiche Einrichtung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssi- cherung (BQS) in Düsseldorf deutlich verbessert, durch die Aktivitäten der Kooperation für Transparenz und Qua- lität im Krankenhaus (KTQ®) stehen künftig strukturierte (mithin vergleich- bare) Qualitätsberichte der Kranken- häuser zur Verfügung, die Zahl der Qualitätspreise im Gesundheitswesen nimmt zu, und die Professionalität – ins- besondere der Ärzteschaft – auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements wird durch erfolgreiche Schulungsprogram- me (zum Beispiel entsprechend dem Curriculum Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer) ausgebaut.
Weitere Anstrengungen sind aus Sicht der rund 350 Teilnehmer jedoch unter anderem zur Realisation der sek- torenübergreifenden Gestaltung von Qualitätssicherung und Qualitätsma- nagement, der Stärkung des Qualitäts- managements im ambulanten Sektor und der Anwendung evidenzbasierter medizinischer Leitlinien notwendig.
Versäumnisse des Gesetzgebers
Die Teilnehmer stellten übereinstim- mend fest, dass der Gesetzgeber die Qualitätssicherung und das Qualitätsma- nagement „mehrdimensional“ gesetzlich vorgeschrieben hat, aber eine Stimmig- keit der Vorschriften bezüglich der gefor- derten Aktivitäten – unter anderem Health Technology Assessment, externe Qualitätssicherung, internes Qualitäts- management, Leitlinien – und Zustän- digkeiten sowie eine Regelung offener datenschutz- und sozialrechtlicher Pro- bleme insbesondere für eine Langzeitbe- obachtung bislang versäumt hat. Die Zu- ständigkeiten bei der Steuerung der Qualität im Gesundheitswesen wurden – aus Sicht der Ärzteschaft – oft willkürlich unter Ausschluss der Betroffenen (insbe- sondere Ärzte und Pflegenden) geregelt.
Die „Politik“, die auch ein Adressat der Veranstaltung war, war in Bremen kaum präsent. Insbesondere das Fern- bleiben der Bundesgesundheitsmini- sterin wurde bedauert. Ein kontrovers diskutierter Aspekt war die Frage, ob der „Wettbewerb“ der Krankenkassen um die Qualität der Versorgung ih- rer Versicherten mit den Zielen ei- ner einheitlichen Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen vereinbar ist. Der erfolgreiche Verlauf ermutigt die Ver- anstalter, in etwa zwei bis drei Jahren eine 2. Nationale Konferenz vorzu- sehen. Hans Georg Krumpaszky P O L I T I K
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 5½½½½1. Februar 2002 AA255
Qualitätssicherung
Viele Ziele bereits erreicht
1. Nationale Qualitätskonferenz der AQS zieht eine positive Bilanz der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen.
Aufgaben der AQS (gemäß SGB V)
❃stellt den Stand der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen fest,
❃benennt den Bedarf zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung,
❃bewertet eingeführte
Qualitätssicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit,
❃erarbeitet Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen einschließlich ihrer Umsetzung und
❃erstellt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Stand der Qualitätssicherung.