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Archiv "Qualitätssicherung bei Röntgenuntersuchungen" (06.07.1989)

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(1)

KANNTGABEN

1 II

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik gehört nach der neuen Röntgenverordnung vom 8. 1. 1987 zu den Aufgaben und Pflichten des radiologisch tä- tigen, fachkundigen Arztes (§ 16 RöV). Die Maßnahmen der Qualitätssicherung haben das Ziel, eine adäquate Bildqualität mit einer Strahlenexposition zu erreichen, die „mit den Erforder- nissen der medizinischen Wis- senschaft" zu vereinbaren ist (§ 25 RöV). Eine medizinisch ge- rechtfertigte Röntgenuntersu- chung soll die diagnostische In- formation mit einer Strahlenex- position erarbeiten, die so nied- rig gehalten wird, wie dies ver- nünftigerweise vertretbar ist (EG-Richtlinie vom 15. 7. 1980, Artikel 6 und EG-Richtlinie vom 3. 9. 1984, Artikel 1). Ob diese Forderungen an die Bildqualität und den Strahlenschutz erfüllt und eingehalten werden, wird durch eine „Ärztliche Stelle"

überprüft, die in Abstimmung mit der zuständigen Behörde ein- gerichtet wird. Aufgabe dieser Stelle ist auch, dem Strahlen- schutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt Vorschläge zur Verringerung der Strahlenex- position zu machen (§ 16 [3] RöV). Die Bildqualität wird durch die technischen Kenngrö- ßen der Abbildung und den dia- gnostischen Informationsgehalt bestimmt, die sich am medizini- schen Standard orientieren.

Die Leitlinien zur Qualitätssi- cherung in der Röntgendiagno- stik, die nachfolgend veröffent- licht werden, fassen den derzeiti- gen Standard der radiologischen Basisuntersuchungen zusammen.

Sie sind vom Arbeitskreis 4 „Ra- diologie" des Ausschusses „Qua- litätssicherung ärztlicher Berufs- ausübung" erarbeitet und vom Vorstand der Bundesärztekam- mer in seiner Sitzung am 9. De- zember 1988 beschlossen wor- den. Bei der Festlegung der Leit- linien wurden die internationalen Erfahrungsberichte, die Empfeh- lungen der Deutschen Röntgen- gesellschaft, die Ergebnisse der Seminare der CEC, die Beobach- tungen der Radiologie-Kommis- sionen der Kassenärztlichen Ver- einigungen und gezielte verglei- chende Untersuchungen auch in der Kinderradiologie ausgewer- tet und berücksichtigt.

Die Leitlinien sind gegliedert in 1. Qualitätsforderungen, die aus ärztlicher Sicht eine Rönt-

genuntersuchung erfüllen muß, und 2. aufnahmetechnische Empfehlungen, die die techni- schen Parameter zur Erreichung der ärztlichen Forderungen un- ter Berücksichtigung des Strah- lenschutzes aufführen.

Die Qualitätskriterien eines Röntgenbildes werden inhaltlich durch die organtypischen Bild- merkmale, die wichtigen Bildde- tails und die kritischen Struktu- ren bestimmt. Die physikalischen Kenngrößen eines Röntgenbil-

Präambel

Die Qualität der radiologi- schen Diagnostik wird bestimmt durch die adäquate Darstellung der diagnostisch wichtigen Bild-

des, wie optische Dichte, visuel- les Auflösungsvermögen, Kon- trast, Filmgradation und Bild- empfängerdosis sind mit ihren Grenzwerten angegeben. Durch ihre Bestimmung kann festge- stellt werden, ob die Aufnahme- technik optimal auf das abzubil- dende Objekt abgestimmt ist.

Der Katalog diagnostischer Qualitätskriterien und aufnah- metechnischer Hinweise bei den Standardröntgenuntersuchungen soll den radiologisch tätigen Arz- ten als Leitlinie zur Verwirkli- chung der erforderlichen Bild- qualität und des optimalen Strah- lenschutzes dienen. Bei besonde- rer Indikation oder zur individu-

merkmale im Röntgenbild, die mit einer medizinisch vertretbar niedrigen Dosis erzielt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Qualitätskriterien vor allem für die Basisuntersuchungen aufge-

ellen Verbesserung des Strahlen- schutzes können andere Aufnah- meparameter gewählt werden.

Den Ärztlichen Stellen kann der Katalog Grundlage der Beurtei- lung sowie Bezugs- und Verstän- digungsbasis sein.

Der Inhalt der Leitlinie wird kritisch weiterentwickelt. Eine Ergänzung durch weitere Stan- dards bei der Angiographie, Computertomographie und den digitalen Techniken wird folgen.

Prof. Dr. H.-St. Stender, Vor- sitzender des Arbeitskreises 4

„Radiologie" des Ausschusses

„Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung" der Bundesärz- tekammer

stellt. Diese umfassen ärztliche Qualitätsforderungen, aufnah- metechnische Leitlinien und phy- sikalische Parameter des Bilder- zeugungssystems.

Aus der ärztlichen Erfahrung sind die diagnostisch wichtigen Bildmerkmale, Details und Strukturen abgeleitet, deren gut beurteilbare Darstellung im Röntgenbild Ziel der Untersu- chung eines Organs oder einer Körperregion ist. Diese Leitli- nien fassen den derzeitigen Stan- dard der radiologischen Basisun- tersuchungen zusammen.

I. Ärztliche

Qualitätsforderungen (1) Die ärztlichen Qualitäts- forderungen umfassen

1. charakteristische Bild- merkmale,

2. wichtige Bilddetails und 3. kritische Strukturen.

(2) Die charakteristischen Bildmerkmale beschreiben organ- typische Bildelemente und Struk- turen, die im Röntgenbild eines Körperabschnittes bei Wahl typi- scher Projektionen gut wahr- nehmbar und erkennbar darge- stellt sein sollen.

(3) Die wichtigen Bilddetails geben die Abmessungen von Ein- zelstrukturen und Musterele- menten im Röntgenbild an, die als charakteristische Teile des Gesamtbildes wesentliche dia-

Qualitätssicherung

bei Röntgenuntersuchungen

Inhaltsübersicht Präambel

I. Ärztliche Qualitätsforderungen II. Aufnahmetechnische Leitlinien

III. Ärztliche Qualitätsforderungen bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

IV. Physikalische Größen des Bilderzeugungssystems V. Übersichtsschema zu Qualitätskriterien röntgen-

diagnostischer Untersuchungen.

Übersicht (Auszug aus DIN-Entwurf 6868, Teil 50) VI. Katalog diagnostischer Qualitätskriterien und auf-

nahmetechnischer Hinweise bei Röntgenuntersu- chungen

Thorax Skelett Schädel Wirbelsäule

Becken und Sacrum

Gallenblase und Gallenwege Magen

Colon Harnsystem Mamma Zähne

Leitlinien der Bundesärztekammer

zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik

Aufgrund der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 9. Dezember 1988

Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen

(2)

gnostische Bedeutung besitzen und ausreichend wahrnehmbar dargestellt sein sollen. Sie sind zum Teil das Ergebnis von Viel- fachüberlagerungen kleiner, nicht direkt abgebildeter anato- mischer Substrate.

(4) Die kritischen Strukturen heben die Merkmale des Rönt- genbildes hervor, die für die dia- gnostische Aussage wichtig und für die Qualität des Bildes reprä- sentativ sind.

II. Aufnahmetechnische Leitlinien

(1) Die aufnahmetechni- schen Leitlinien führen wesent- liche Faktoren auf, mit denen die geforderte adäquate Bildqualität erreicht werden kann. Von die- sen darf bei speziellen Fragestel- lungen und besonderen Voraus- setzungen abgewichen werden.

(2) Aufnahmegerät und Auf- nahmeposition sind kurz aufge- führt. Im Regelfall sind typische Standardprojektionen zu wählen.

Die Feldeinblendung soll am Bildrand sichtbar sein, soweit nicht eine automatische Format- einblendung verwandt wird. Der Gonadenschutz ist besonders zu beachten.

(3) Besondere Aufnahmeein- stellungen müssen auf dem Rönt- genbild gekennzeichnet sein (zum Beispiel Angabe des Strah- lenganges und der Röntgenröh- renposition, der Körperlage — Stehen oder Liegen —, bei Schrägprojektion Angabe der filmnahen Körperseite, Funk- tionsaufnahmen).

(4) Die Aufnahmespannung wird als Einstellwert der Spitzen- spannung der Röntgenröhre bei Einsatz eines 6-Puls- oder 12-Puls-Generators oder eines Konvertergenerators angegeben.

Dabei sind die empfohlenen Auf- nahmespannungen genannt.

(5) Die Brennfleckgröße (Kantenlänge in mm) ist als Brennflecknennwert aufgeführt (DIN 6823 Teil 2).

(6) Die Gesamtfilterung um- faßt alle zwischen Fokus und Pa- tienten befindlichen Filterschich- ten. Die Härtungsgleichwerte in mm Al sind nach DIN 6811 Teil 1 in den Leitlinien zugrunde ge- legt. Gesondert werden zweck- mäßige Zusatzfilterungen (Her- absetzung der Patientendosis) aufgeführt.

(7) Der Fokus-Film-Abstand wird bei den leistungsfähigen Strahlenerzeugungssystemen mit Übertischröhrenanordnung am Rastertisch oder Rasterwandgerät in der Regel mit 115 cm und am Aufnahmetisch bei Kassettenlage auf der Tischplatte mit 105 cm

gewählt. Größere Abstände sind zusätzlich in Klammern aufge- führt. Sie können die Bildqualität bei Aufnahmen des Schädels und der Wirbelsäule im Stehen ver- bessern.

(8) Bei Aufnahmen mit Be- lichtungsautomatik ist das zu wäh- lende Meßfeld angegeben. Der Abschaltwert der Bildempfänger-

dosis ist im wesentlichen durch die Empfindlichkeit der Film-Fo- lienkombination bestimmt.

(9) Die Expositionszeit wird als oberer Grenzwert in ms ange- geben.

(10) Beim Streustrahlenraster wird der bevorzugte Rastertyp genannt mit Angabe des Schacht- verhältnisses r und der Lamellen- zahl L pro cm (r/L cm, zum Bei- spiel 8/40).

(11) Die Wahl der geeigne- ten Film-Folien-Kombination ist für die geforderte diagnostische Information (diagnostische Bild- qualität) und die Größe der Strahlenexposition von Bedeu- tung. Diesen Leitlinien liegen DIN 6867 Teil 1, 6815 und 6868 Teil 50 zugrunde. Im DIN 6868 Teil 50 sind die Werte des Dosis- bedarfs für optische Dichte D = 1 von verschiedenen Film-Folien- Systemen bei ca. 80 kV und 25 mm Al-Prüfkörper zusammenge- stellt und nach der Empfindlich- keit S beziehungsweise Empfind- lichkeitsklasse aufgeführt (s.

Übersicht). Bei der Bestimmung der Empfindlichkeit müssen für die praktische Anwendung außer den Eigenschaften des eingesetz- ten Röntgenfilmes und der Ver- stärkungsfolie auch die Art der Kassette und die Filmverarbei- tung berücksichtigt werden. Die angegebenen Empfindlichkeits- klassen der Film-Folien-Kombi- nationen dienen zur groben Ein- teilung der Empfindlichkeit S, die wesentlich die Dosis für den Patienten mitbestimmt. Der Empfindlichkeitsklasse 100 ent- spricht ein Dosisbedarf von 10 p.Gy für die optische Dichte D = 1,0 über Schleier und Unterlage (Nettodichte). Die Empfindlich- keitsklasse 50 hat sinngemäß die halbe Empfindlichkeit (doppelte Dosis = 20 1.1,Gy), die Empfind- lichkeitsklasse 200 die doppelte Empfindlichkeit (halbe Dosis = 5 [tGy). Die normal verstärken- den Calcium-Wolframat-Folien liegen im Bereich der Empfind- lichkeitsklasse 100. Da die selte- nen — Erden — Folien als hoch- verstärkende (Dosisbedarf Ka = 5 1.tGy = Empfindlichkeitsklasse 200) und höchstverstärkende (Dosisbedarf Ka = 2,5 µGy = Empfindlichkeitsklasse 400, Ka

= 1,25 nGy = Empfindlichkeits-

klasse 800) Film-Folien-Systeme bei vielen Untersuchungen dia- gnostisch adäquate Bilder lie- fern, sollten sie eingesetzt wer- den, da sie eine erhebliche Re- duktion der Strahlenexposition des Patienten bewirken.

(12) Bei Untersuchungen von Speiseröhre,. und Dick- darm kann di Bildverstärker-Auf- nahmetechnik angewandt wer- den, wenn die Ortsfrequenzgren- ze des Abbildungssystems minde- stens 1,8 Lp/mm beträgt.

(13) Bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugend- lichen kann die Bildverstärker- Aufnahmetechnik außerdem bei der Miktionscystourethrographie verwendet werden. Die dadurch zu erzielende Dosiseinsparung darf jedoch nicht durch eine Ver- längerung der Durchleuchtungs- zeit, durch eine Vermehrung der Aufnahmezahl oder durch Ver- wendung elektronischer Vergrö- ßerungstechniken beeinträchtigt werden.

III. Ärztliche Qualitätsanfor- derungen bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

(1) Die Fragestellungen in diesen Lebensaltern sind in vie- len Fällen andere als bei erwach- senen Patienten. Bei diesen be- sonderen Indikationen kann durch eine genaue Anpassung der Untersuchungsbedingungen in Planung und Durchführung die Strahlenexposition des Pa- tienten im Vergleich zu den Standardbedingungen des er- wachsenen Patienten sehr viel geringer gehalten werden. Au- ßerdem bestehen in den einzel- nen Lebensaltern besondere Un- tersuchungs- und Abbildungsbe- dingungen, die bei der Qualitäts- sicherung berücksichtigt werden müssen.

(2) Allgemein gültige, organ- spezifische Qualitätskriterien können in diesen Altersgruppen nicht für alle Fälle aufgestellt werden. Vielmehr ist für jeden Einzelfall eine individuelle Uber- prüfung der Planungs-, Durch- führungs- und Bildqualität in be- zug auf die jeweilige Fragestel- lung erforderlich. Falls die Bild- qualität bewußt eingeschränkt wurde, ist nachzuweisen, daß da- durch eine Herabsetzung der Strahlenexposition des Patienten erzielt und dennoch die jeweilige Fragestellung ausreichend zuver- lässig beantwortet werden konnte.

(3) Im folgenden Katalog diagnostischer Qualitätskrite- rien, aufnahmetechnischer Hin-

weise und physikalischer Größen des Bilderzeugungssystems wer- den die für Neugeborene, Kinder und Jugendliche geltenden Krite- rien als pädiatrische Besonder- heiten bezeichnet. Diese sind bei allen Röntgenuntersuchungen die- ser Altersgruppen zu berücksichti- gen. Sie modifizieren die jeweils vorangehenden, für die Untersu- chung erwachsener Patienten gültigen Kriterien oder sind zu- sätzlich zu beachten. Kriterien, die unter den pädiatrischen Be- sonderheiten nicht behandelt werden, gelten uneingeschränkt auch für die Untersuchung in die- sen Lebensaltern. Im Bezug auf die wichtigen Bilddetails können, wenn ein entsprechender Hin- weis fehlt, Werte bis zu einer Verdoppelung der angegebenen unteren Werte toleriert werden.

(4) Auf exakte Einblendung des Nutzstrahlenfeldes und Blei- abdeckung der angrenzenden Körperabschnitte und der Gona- den ist besonders zu achten.

(5) Für eine ausreichende Im- mobilisation und exakte Projek- tion ist Sorge zu tragen. Bei nicht kooperierenden Kindern sollte das Halten durch Eltern, Pflege- oder Assistenzpersonal nur als Ausnahme und bei besonderen Fragestellungen erfolgen.

IV. Physikalische Größen des Bilderzeugungssystems

(1) Die aufnahmetechni- schen Leitlinien, die die Verwirk- lichung der ärztlichen Qualitäts- forderungen zum Ziel haben, be- stimmen die physikalischen Para- meter des Bilderzeugungssy- stems. Sollten die ärztlichen For- derungen nicht erreicht werden, empfiehlt es sich, die Aufnahme- technik durch Überprüfung der physikalischen Parameter des Bilderzeugungssystems zu kon- trollieren. Die angegebenen Grenzwerte sollen nach Durch- führung korrigierender Maßnah- men eingehalten werden.

(2) Die nachfolgend aufge- führten physikalischen Parame- ter und ihre Grenzwerte sind auf die zu untersuchende Körperre- gion abzustimmen, damit ein hin- reichender Aussagewert bei der Bilderzeugung erreicht wird. Zur Festlegung und Überprüfung er- scheinen Prüfkörper der DIN- Reihe 6868 und körperregions- adäquate Phantome geeignet.

(3) Die optische Dichte (D) in der Dominanten der Röntgen- aufnahme oder im Meßfeldbe- reich des Belichtungsautomaten, die als mittlere Dichte über Schleier und Unterlage (Netto- Dichte) angegeben wird, ist für

(3)

Dosis- bedarf Ka (11,GY)

Empfind- lichkeit S

Bisher gebräuchliche Bezeichnung für Film-Folien-Systeme

Grenzwerte Rgr des visuel- len Auflö- sungsvermö- gens

RGr ( mm -1 )

40,00 20,00 10,00 5,00 2,50 1,25

25 50 100 200 400 800

sehr feinzeichnend feinzeichnend normalverstärkend hochverstärkend

4,8 4,0 3,4 2,8 2,4 2,0

Dosisbedarf Ka, (1tGY)

Grenzwerte des visuellen Auflösungs- vermögens

RGr (mm - 1 )

Aufnahme-Systeme

Schirmbild: Zn Cd S-Schirm Schirmbild: Gd 2 02 S-Schirm Großbildverstärker:

Cs J-Bildverstärker Linearbildverstärker:

Cs J-Bildverstärker

40,0 20,0 4,0 4,0

1,8 1,8 1,8 1,8 Übersicht

Auszug aus Entwurf DIN 6868 Teil 50 Tabelle 6

Dosisbedarf Ka und Grenzwerte des visuellen Auflösungsver- mögens bei Direkt-Aufnahmen mit Film-Folien-Systemen.

1) Für Zwischenwerte sind die entsprechenden Werte aus K a = 1000 zu ermitteln und R GE entsprechend anzupassen.

2) Die Bezeichnungen zur Kennzeichnung der bildregistrierenden Sy- steme sind nicht eindeutig festgelegt.

Tabelle 7

Dosisbedarf Ka, und Grenzwerte des visuellen Auflösungsvermögens bei Indirekt-Aufnahme-Systemen mit Eingangsfeldabmessungen grö- ßer als 40 cm x 40 cm. K a, = Dosis, die ein Bildempfänger nach Her- stellerangaben benötigt, nicht identlich mit K a nach DIN 6867 Teil 1.

den diagnostischen Informa- tionsgehalt von wesentlicher Be- deutung.

(4) Das visuelle Auflösungs- vermögen (Erkennbarkeitsgrenze der Ortsfrequenz in Lp/mm) gibt einen Anhalt für die Wahrneh- mung kleiner Details. Aussagefä- hig sind auch die Modulations- übertragungsfunktion und das Si- gnal-Rausch-Verhältnis.

(5) Der Kontrast wird als Dif- ferenz der optischen Dichte (A D) zweier charakteristischer Teilflächen im Prüfkörperbild für bestimmte informationswich- tige Detaildurchmesser im Be- reich der geforderten optischen Dichten angegeben. Die Zahlen- werte des Kontrastes, der die ärztlichen Qualitätsforderungen erfüllen hilft, sollen an dem ge- wählten Prüfkörper oder Phan- tom auch in fraglichen Fällen er- reicht werden.

(6) Die Abbildung einer Kör- perregion mit ihren charakteristi- schen Bildmerkmalen hängt ent- scheidend von den Eigenschaften des verwendeten Röntgenfilmes ab. Der mittlere Gradient kenn- zeichnet in ausreichendem Maße die Filmgradation und ist gleich- zeitig ein Maß für die typische Umsetzung eines Objektkontra- stes in den Bildkontrast.

(7) Der Abschaltwert der Do- sis für eine festzulegende opti- sche Dichte im Bild des Prüfkör- pers beziehungsweise die Bild- empfängerdosis für die optische Dichte D = 1 sind wesentliche Größen für die Bildqualität, au- ßerdem gestatten sie Rückschlüs- se auf die Strahlenexposition des Patienten.

(8) Die in der Röntgenver- ordnung und in der Richtlinie zur Durchführung der Qualitäts- sicherung nach § 16 der ROV vorgesehenen Abnahme- und Konstanzprüfungen sind für die Erfüllung der ärztlichen Quali- tätsforderungen und die aufnah- metechnischen Leitlinien von wesentlicher Bedeutung.

Grenzwerte

der physikalischen Größen für alle Körperregionen

(9) Die optische Dichte bei al- len Film-Folien-Kombinationen ist optimal im Bereich 0,8-1,2 (Nettodichte). Werte D < 0,4 und D > 2,0 gehen in der Regel mit einer Einschränkung des In- formationsgehaltes einher. Die Dichte von Schleier und Unterla- ge sollte D = 0,25 nicht über- schreiten. Eine Anpassung der Leuchtdichte des Filmbetrach- tungsgerätes an die optische Dich- te der verschiedenen Bildab- schnitte muß gewährleistet sein.

(10) Der Grenzwert des visu- ellen Auflösungsvermögens (Er- kennbarkeitsgrenze der Ortsfre- quenz in Lp/mm) soll in der Re- gel größer als 2,4 Lp/mm sein. Er kann unterschritten werden, wenn die Strahlenexposition be- wußt niedriger gehalten werden soll und der Informationsverlust nicht kritisch ist.

(11) Kriterien des Kontrastes können im Falle der Nichterfül- lung der ärztlichen Qualitätsfor- derungen mit einem Prüfkörper oder adäquatem Phantom bei Vergleichsaufnahmen gewonnen werden.

(12) Die Gradation der ver- wendeten Röntgenfolien-Filme

sollten für die Standardfilme im mittleren GradientenG zwischen 2,5 und 3,2 liegen. Es ist zu be- denken, daß höhere Gradienten den darstellbaren Objektumfang einengen beziehungsweise den empfohlenen Bereich der opti- schen Dichte nach oben und/

oder unten überschreiten. Für Lungenaufnahmen aber auch Aufnahmen anderer Körperab- schnitte haben sich sogenannte

„L-Filme" (L: Latitude) bewährt, deren mittlerer Gradient G zwi- schen 2,2 und 2,7 liegt.

(13) Die Grenzabweichungen der Bildempfängerdosis und der Empfindlichkeit der verwende- ten Film-Folien-Kombinationen

sollen in Abhängigkeit von der Spannung nicht mehr als ± 25%

betragen. Die Grenzabweichung zum Nennwert der Empfindlich- keitsklasse entspräche dann un- gefähr ± einem Belichtungs- punkt und so einem in der Regel akzeptierten Belichtungsspiel- raum.

Betrachtungsbedingungen von Röntgenaufnahmen

(Durchstrahlungsbilder) (14) Die großen optischen Dichteunterschiede der Rönt- genbilder erfordern bei der Be- trachtung eine Anpassung der Leuchtdichte des Betrachtungs- gerätes an die Eigenschaften des Durchstrahlungsbildes, um den Informationsgehalt voll aus- schöpfen zu können.

(15) Die Helligkeit des Be- trachtungsgerätes soll so groß sein, daß die Leuchtdichte hinter dem Röntgenbild etwa 100 cd/m 2, mindestens aber 30 cd/m 2 beträgt (DIN 54116). Die Leuchtdichte des Röntgenschaukastens muß daher in der Regel 2000 cd/m 2 betragen. Für optische Dichten

> 2,0 ist eine Erhöhung auf 4-5000 cd/m2 und mehr erforder- lich. Hohe Leuchtdichten werden auch mit Irisleuchten erreicht, die in Helligkeit und Blenden- durchmesser regulierbar sein sol- len.

(16) Die Ausleuchtung der Be- trachtungsfläche muß gleichmäßig sein. Die Leuchtdichte soll von der Mitte zum Randbereich höchstens 30 Prozent abnehmen.

(17) Das Licht soll weitge- hend diffus sein und die gleiche Farbe besitzen.

(18) Die Größe der Betrach- tungsfläche muß den Vergleich von mindestens 2 Röntgenauf- nahmen des größten verwende- ten Formates ermöglichen.

(19) Für die Befundung ist eine Einblendung der Betrach- tungsfläche auf den einzelnen Röntgenfilm oder einen Aus- schnitt durch Jalousien oder Masken erforderlich.

(20) Die Möglichkeit zur Lu- penbetrachtung mit zweifacher

Vergrößerung oder auch Ver- kleinerung soll gegeben sein.

V. Übersichtsschema zu Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen

Unterschieden werden 1. ärztliche Qualitätsforde- rungen,

2. aufnahmetechnische Leit- linien und

(4)

3. physikalische Größen des Bilderzeugungssystems, die in bestimmten Abständen zu über- prüfen sind.

1. Ärztliche

Qualitätsforderungen

1.1 Bildmerkmale, die charakte- ristische Strukturen im Röntgen- bild beschreiben,

1.2 Wichtige Bilddetails, die Ab- messungen von kleinen diagnose- relevanten Einzelstrukturen oder Mustern im Röntgenbild ange- ben,

1.3 Kritische Strukturen, die für die diagnostische Aussage wich- tig und für die Qualität des Bil- des repräsentativ sind.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmeart- einschließlich Aufnahmegerät,

2.2 Aufnahmespannung - ange- geben als Einstellwert der Spit- zenspannung der Röntgenröhre

Thorax

1. Thorax pa/ap Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

- Symmetrische Darstellung des Thorax in Inspiration.

- Abbildung der Gefäße bis in die Lungenperipherie.

- Darstellung der kostopleura- len Grenze von der Lungenspitze bis zum Zwerchfell-Rippenwin- kel.

- Visuell scharfe Abbildung von Gefäßen, Hilus, Herzrand und Zwerchfell.

- Einsicht in retrokardiale Lun- ge und Mediastinum.

1.2 Pädiatrische Besonderheiten - Abbildung der Gefäßzeich- nung im Lungenkern.

- Darstellung der zervikalen und thorakalen Trachea, der Bifurka- tion und der Hauptbronchien in der Lungenwurzel.

- Abbildung der Wirbelsäule und paraspinaler Strukturen.

- Darstellung der Feldgrenzen, mindestens der unteren und der beiden seitlichen.

- Geringe visuelle Unschärfe von Herzrand und Zwerchfell ist bei Neugeborenen und Säuglin- gen normal.

1.3 Wichtige Bilddetails

bei-6-Puls- oder 12-Puls-Genera- tor oder Konvertergenerator, 2.3 Gesamtfilterung - angege- ben als Härtungsgleichwert in mm Al (Zusatzfilter),

2.4 Brennfleckgröße - angege- ben als Nennwert,

2.5 Fokus-Film-Abstand - ange- geben in cm,

2.6 Belichtungsautomatik - An- gabe des zu wählenden Meßfel- des,

2.7 Expositionszeit - oberer Grenzwert in ms,

2.8 Streustrahlenraster - ange- geben in Schachtverhältnis r/An- zahl der Lamellen je cm, 2.9 Film-Folien-Kombination - angegeben in Empfindlichkeit S beziehungsweise Empfindlich- keitsklasse entsprechend DIN 6867 Teil 1. (Dabei sind in der Praxis die Eigenschaften der Fo- lie, des Filmes, der Kassette und der Verarbeitung als Einheit zu berücksichtigen).

rundlich: 0,7-1,0 mm streifig: 0,3 mm breit 1.4 Kritische Strukturen

- Kleine rundliche Details in Lungenperipherie und Lungen- kern.

- Gefäßstruktur und lineare Ele- mente in der Lungenperipherie.

- Visuell scharf begrenzte Lun- gengefäße.

- Ausreichende Erkennbarkeit der retrokardialen Lunge und des Mediastinums.

1.5 Pädiatrische Besonderheiten - Trachea und Bronchien bis zur Segmentverzweigung.

- Darstellung der Elemente der Lungenwurzel.

- Abgrenzbarkeit der Gefäß- zeichnung.

- Darstellung der Wirbelsäule und paraspinaler Strukturen im ganzen Bildbereich.

- Ausreichende Erkennbarkeit der retrokardialen Lungen.

Aufnahmetechnische Leitlinien 1.6 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rasterwandge- rät

- Aufnahmespannung: 125 (110-150) kV

- Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 180 (150-200) cm (bei Spezialgerät ev. kürzer)

- Belichtungsautomatik: seitli- ches Meßfeld

3. Physikalische Parameter des Bilderzeugungssystems Die angegebenen Parameter gel- ten für alle Körperregionen, die in der Leitlinie aufgeführt sind.

3.1 Optische Dichte - angegeben als Meßwert, abzüglich &t- Dich- te von Schleier und Unterlage (sogenannte „Nettodichte"), 3.2 Visuelles Auflösungsvermö- gen als Erkennbarkeitsgrenze der Ortsfrequenz in Lp/nun, 3.3 Kontrast - angegeben als Differenz der optischen Dichten zweier festgelegter Areale im Bild des Prüfkörpers unter Be- rücksichtigung des Detail-Durch- messers,

3.4 Filmgradation - angegeben als mittlerer Gradient, (G), be- stimmt nach DIN 6867 Teil 1, 3.5 Die Abschaltwerte der Bild- empfängerdosis werden bei ..der Abnahmeprüfung (§ 16 ROV) festgelegt und durch die folgen- den Konstanzprüfungen kontrol- liert.

- Expositionszeit: < 20 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (100-400)

1.7 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmen in aufrechter Posi- tion (Stehen, Sitzen, Hängen), nur in Ausnahmefällen im Lie- gen. Bei kooperierenden Patien- ten pa-, bei nicht-kooperieren- den ap-Richtung

- Aufnahmeart: ohne Streu- strahlenraster, selten 8/40 bei Jugendlichen und besonderen Fragestellungen.

- Aufnahmespannung: 60-65 kV (Abweichungen bei besonderen Fragestellungen), bei älteren Kindern und Jugendlichen 90-120 kV.

- Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3).

- Belichtungsautomatik: Freie Einstellung an Hand körperge- wichtsbezogener Tabellen vorzu- ziehen. Nur Verwendung beson- derer BLA-Systeme mit frei wählbarer Dominante hinter bleifreier Kassette. Festeinge- baute Meßkammern nur bei grö- ßeren Kindern und Jugendli- chen, wenn Streustrahlenraster erforderlich.

- Expositionszeit: < 20 ms (< 5 ms).

- Streustrahlenraster: bei beson- deren Fragestellungen und Jugendlichen.

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800 (bei Neugeborenen und besonderen Fragestellungen 200-400).

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

2. Thorax seitlich 2.1 Bildmerkmale

- Exakte seitliche Einstellung - Sternum „tangential" und Deckung der dorsalen Rippen beider Seiten

- Visuell scharfe Darstellung der großen Lungengefäße und des hinteren Herzrandes - Erkennbarkeit der Trachea.

Aufnahmetechnische Leitlinien 2.2 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rasterwandge- rät

- Aufnahmespannung: 125 (110-150) kV

- Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 180 (150-200) cm

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 40 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.3 Pädiatrische Besonderheiten (wie Thorax ap/pa)

seitliche Thoraxaufnahmen nur bei besonderen Fragestellungen und nach Auswertung der ap/pa Aufnahme

Skelett

L Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

- Abbildung in typischen Projek- tionen und ausreichenden For- maten, in der Regel mit einem angrenzenden Gelenk.

- Objektangepaßte mittlere op- tische Dichte.

- Darstellung der regional-typi- schen Strukturen von Compacta und Spongiosa.

- Visuell scharfe Abbildung der gelenknahen Knochenkonturen.

- Darstellung der skelettnahen Weichteile, abhängig von der Fragestellung.

1.2 Pädiatrische Besonderheiten - Differenzierte Abbildung der skelettnahen Weichteile.

1.3 Wichtige Bilddetails 0,3-2 mm 1.4 Kritische Strukturen

Spongiosastruktur, Konturen der

VI.

Katalog diagnostischer Qualitätskriterien

und aufnalunetecluilscher Hinweise bei Röntgenuntersuchungen

(5)

Compacta, gelenknahe Knochen- grenzen.

1.5 Pädiatrische Besonderheiten - Skelettnahe Weichteile („Fett- streifen")

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Hüftgelenk und Oberschenkel 2.11 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rastertisch oder Rasterwandgerät

- Aufnahmespannung: 70-80 kV - Brennfleckgröße: 5. 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 (12/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.12 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmeart: Oberschenkel sowie Hüftgelenk bei Neugebo- renen und Säuglingen Aufnah- metisch, Hüftgelenke sonst Ra- stertisch

- Aufnahmespannung: 60-70 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3 mm)

- Belichtungsautomatik: nur wenn Streustrahlenraster ver- wendet wird und Positionierung der Meßkammer außerhalb des Gonadenschutzes möglich ist.

- Streustrahlenraster: 8/40 nur bei Hüftgelenk von Kindern und Jugendlichen, nicht bei Säuglin- gen.

- Film-Folien-Kombinaton:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800.

- Gonadenschutz: bei Knaben immer Hodenkapsel; bei Mäd- chen Bleimaske oder -schild, wenn diagnostisch möglich.

(Röntgenuntersuchung der Hüft- gelenke bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern nur nach vorausgehender Sonogra- phie)

2.2 Schulter, Oberarm, Rippen, Sternum,

Kniegelenk, Unterschenkel 2.21 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rastertisch oder Rasterwandgerät

- Aufnahmespannung: 60-70 kV - Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: wenn angewandt, dann mittleres Feld - Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 (12/40)

- Film-Folien-Kombinaton:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.22 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmeart: Aufnahmetisch - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3 mm)

- Belichtungsautomatik: ohne - Streustrahlenraster: ohne - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte 2.3 Ellenbogen, Unterarm, Sprunggelenk, Fußwurzel 2.31 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Aufnahmetisch - Aufnahmespannung: 50-60 kV - Brennfleckgröße: 0,6 mm

(5 1,3 mm)

- Fokus-Film-Abstand: 105 cm - Belichtungsautomatik: ohne - Expositionszeit: -

- Streustrahlenraster: ohne - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 100 2.32 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmeart: Aufnahmetisch - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm - Belichtungsautomatik: ohne - Streustrahlenraster: ohne - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800, bei besonderen Frage- stellungen 200

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

2.4 Hand, Finger, Vorfuß, Zehen 2.41 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Aufnahmetisch - Aufnahmespannung: 40-50 kV - Brennfleckgröße: 0,6 mm - Fokus-Film-Abstand: 105 cm - Belichtungsautomatik: ohne - Expositionszeit: -

- Streustrahlenraster: ohne - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 100 (50)

2.42 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmeart: Aufnahmetisch - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm - Belichtungsautomatik: ohne - Streustrahlenraster: ohne - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800, bei besonderen Frage- stellungen 200, Hand zur Skelett- reifebestimmung 200.

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

Bei Hand und Finger Körper- stamm weitestmöglich vom Nutz- strahlbündel.

Schädel 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale: Schädelauf- nahme pa/ap

- Symmetrische Darstellung bei- der Schädelhälften mit Kalotte, Orbita und Felsenbein.

- Projektion der Pyramideno- berkante in der Mitte der Orbita.

- Visuell scharfe Begrenzung der Stirnhöhlen, Siebbeinzellen und Pyramidenoberkante mit in- nerem Gehörgang.

- Darstellung der Lamina ex- terna.

1.2 Bildmerkmale: Schädelauf- nahme seitlich

- Weitgehende Deckung der Konturen der vorderen Schädel- grube, der kleinen Keilbeinflügel und der Clinoidfortsätze.

- Gute Deckung der Kieferwin- kel und der aufsteigenden Unter- kieferäste.

- Visuell scharfe Darstellung des Sellabodens und der Clinoid- fortsätze.

- Visuell scharfe Darstellung der Gefäßkanäle und der Spon- giosastruktur des anliegenden Knochens.

- Visuell scharfe Abbildung der randbildenden Schädelkalotte.

1.3 Wichtige Bilddetails 0,3-0,5 mm

1.4 Kritische Strukturen

- Begrenzung der Stirnhöhle und der Siebbeinzellen sowie der Pyramidenkanten, der Konturen der Sella und der Gefäßkanäle.

1.5 Pädiatrische Besonderheiten - Schädelnähte in ihrem ganzen Verlauf erkennbar.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart- Rastertisch oder Rasterwandgerät

- Aufnahmespannung: ap 70-85 kV, seitl. 65-80 kV - Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3 mm)

- Fokus-Film-Abstand: 115 (100-150) cm

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 (12/40) - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (100)

2.2 Pädiatrische Besonderheiten - Streustrahlenraster: 8/40 - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-02 mm Cu o. ä.

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

Wirbelsäule 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

- Strichförmige Darstellung der Deck- und Bodenplattenflächen im Zentralstrahlbereich.

- Guter Einblick in die Zwi- schenwirbelräume.

- Weitgehende Deckung der strichförmigen dorsalen Wirbel- kanten.

- Abgrenzung der ovalen Bogen- wurzeln.

- Wirbellöcher mit kleinen Wir- belgelenken regionabhängig ein- sehbar und abgrenzbar.

- Abgrenzung der Spinalfort- sätze.

- Abbildung der Transversal- und Costotransversalfortsätze.

- Visuell scharfe Darstellung der regional typischen Corticalis und Spongiosa.

- Abbildung der paraspinalen Weichteile.

1.2 Wichtige Bilddetails 0,5 mm 1.3 Kritische Strukturen

- Konturen der Wirbelkörper, der Spinal- und Transversalfort- sätze und die Strukturen der re- gionaltypischen Spongiosa.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmeart

Rastertisch oder Rasterwandge- rät. Zentrierung abhängig von der Fragestellung. Schräg- und Funktionsaufnahmen exakt be- schriften.

2.2 Pädiatrische Besonderheiten - Wirbelsäulenganzaufnahmen nur bei strenger Indikation. Bei Mädchen pa Strahlenrichtung vorzuziehen, bei seitlicher Dar- stellung strenge Ausblendung und/oder Bleiabdeckung der Mammae, auch der Brustanlage des Kleinkindes.

2.3 Halswirbelsäule 2.31 Aufnahmetechnik

- Aufnahmespannung: 60-70 kV - Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3 mm)

- Fokus-Film-Abstand: 115 (150) cm

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustahlenraster: 12/40 (8/40) - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 2.32 Pädiatrische Besonderheiten - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800, bei besonderen Frage- stellungen 200

(6)

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

2.4 Brustwirbelsäule 2.41 Aufnahmetechnik

- Aufnahmespannung: 70-85 kV - Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 (150) cm

- Belichtungsautomatik: in der Regel mittleres Meßfeld - Expositionszeit: < 200 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.42 Pädiatrische Besonderheiten - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte.

2.5 Lendenwirbelsäule ap 2.51 Aufnahmetechnik

- Aufnahmespannung: 75-85 kV - Brennfleckgröße: 1,3

(5 1,8) mm

- Fokus-Film-Abstand: 115 (150) cm

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 500 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 (200)

2.52 Pädiatrische Besonderheiten Aufnahmespannung: 70-75 (80) kV

- Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3)

- Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Gonadenschutz: bei Knaben Hodenkapsel

2.6 Lendenwirbelsäule seitlich 2.61 Aufnahmetechnik - Aufnahmespannung: 90 kV - Brennfleckgröße: 1,3 mm (5 1,8 mm)

- Folus-Film-Abstand: 115 (150) cm

- Belichtungsautomatik: in der Regel mittleres Meßfeld - Expositionszeit: < 1,0 s - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 (200-800)

2.62 Bemerkung:

Je nach Aufnahmebedingungen

Verlaufsfolien oder Keilfilter.

Aufnahmen im Stehen möglichst in 150 cm Abstand, soweit die Leistung der Röntgeneinrichtung es erlaubt. Bei Funktionsaufnah- men eingeschränkte Qualitätsan- forderungen.

2.63 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmespannung: 70-80 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3 mm)

- Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Gonadenschutz: bei Knaben Hodenkapsel

- Keilfilter anstelle von Ver- laufsfolien.

Becken und Sacrum 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

- Symmetrische Darstellung bei- der Beckenhälften.

- Seitengleiche Abbildung der Hüftpfannenkonturen.

- Einblick in die Ilio-Sakralge- lenke.

- Unverkürzte Darstellung der Schenkelhälse.

- Abbildung der regionaltypi- schen Spongiosa- und Cortikalis mit Trochanterbegrenzung.

1.2 Pädiatrische Besonderheiten - Vollständiger Einblick in die Y-Fuge (Vermeidung von Bek- kenkippung um eine Querachse).

- Überlagerungsfreie Darstel- lung des Sacrums durch Entlee- rung des Enddarms (sonographi- sche Kontrolle voraufgehend).

- Symmetrische Lagerung der Oberschenkel in standardisierter Mittelposition oder bei Funk- tionsaufnahmen in standardisier- ten Positionen.

1.3 Wichtige Bilddetails 0,5 mm 1.4 Kritische Strukturen

- Konturen der Beckenknochen, des Femurkopfes und des Ileo- sakralgelenkes, Strukturen der regionaltypischen Spongiosa.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Becken

2.11 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rastertisch (Gonadenschutz)

- Aufnahmespannung: 75 (70-85) kV

- Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: mittle- res oder beide seitlichen Meßfel- der

- Expositionszeit: < 200 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folieh-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.12 Pädiatrische Besonderheiten Aufnahmeart: Rastertisch, bei Neugeborenen und Säuglingen Aufnahmetisch

- Aufnahmespannung: 60-70 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3)

- Belichtungsautomatik: nur wenn Streustrahlenraster ver- wendet wird und Positionierung der Meßkammer außerhalb des Gonadenschutzes möglich ist.

- Streustrahlenraster: 8/40 nur bei Becken und Sacrum von Kin- dern und Jugendlichen, kein Ra- ster bei Säuglingen

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Gonadenschutz: bei Knaben immer Hodelkapsel; bei Mäd- chen Bleimaske oder -schild, wenn diagnostisch möglich.

2.2 Sacrum seitlich 2.21 Aufnahmetechnik - Aufnahmespannung: 90 kV - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

2.22 Pädiatrische Besonderheiten - Aufnahmespannung: 60-70 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

- Gonadenschutz: Bei Knaben Hodenkapsel.

23 Steißbein seitlich 2.31 Aufnahmetechnik - Aufnahmespannung: 80 kV - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 Bemerkung:

- Gonadenschutz beachten!

2.32 Pädiatrische Besonderheiten wie Sacrum seitlich

Gallenblase und Gallenwege 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale: Übersichts- aufnahme

- Möglichst überlagerungsfreie Abbildung der Gegend der Gal- lenblase und der großen Gallen- wege.

1.2 Bildmerkmale: Nach oraler Kontrastmittelgabe

- Darstellung der kontrastierten Gallenblase.

- Gute Verteilung des kontrast- mittelhaltigen Gallenblasenin- halts (Zielaufnahmen im Liegen und Stehen).

- Visuell scharfe Begrenzung des Gallenblasenrandes.

- Reaktion nach Reizmittelgabe.

1.3 Bildmerkmale: Nach intrave- nöser Kontrastmittelgabe - Richtige zeitliche Anpassung an die Kontrastmittelanreiche- rung in den großen Gallengän- gen.

- Gute Kontrastierung der ex- trahepatischen Gallengänge und der Gallenblase.

- Ausreichend scharfe Begren- zung der Gallengänge zur Umge- bung.

- Erkennbarkeit schwacher Kontraste.

- Darstellung des distalen Duc- tus choledochus.

- Gute Erfassung des Kontrast- galleabflusses ins Duodenum.

1.4 Wichtige Bilddetails 1-2 mm 1.5 Kritische Strukturen

- Ausreichend kontrastierte Gallenblase und Gallengänge.

- Erkennbarkeit schwacher Kontraste und von Kontrastmit- telaussparungen.

- Scharfe Randkonturen.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

2.11 Aufnahmeart: Aufnahme- tisch

- Aufnahmespannung: 70 (65-75) kV

- Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 (400)

2.12 Aufnahmeart: Zielaufnah- men am Untersuchungsgerät - Aufnahmespannung: 70 (65-75) kV

- Brennfleckgröße: 5 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: mög- lichst gering

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 200 2.2 Bemerkungen:

Bei Überlagerung sind Ziel- oder Schichtaufnahmen vorzuziehen.

Die Angabe „Pädiatrische Be- sonderheiten" erübrigt sich, da eine Indikation zu dieser Rönt- genuntersuchung extrem selten gegeben ist.

Magen 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen

(7)

1.1 Bildmerkmale

- Gute Entfaltung aller Magen- abschnitte im Doppelkontrast.

- Ausreichend dichter, noch transparenter Kontrastmittel- beschlag.

- Abbildung aller Abschnitte in unterschiedlichen Projektionen.

- Visuell scharfe Darstellung feiner Details und Randkontu- ren.

1.2 Pädiatrische Besonderheiten - Im wesentlichen nur Beurtei- lung von Form, Lage, Größe und Entleerungsfunktion erforder- lich, nur bei bestimmten Frage- stellungen Bildmerkmale wie bei erwachsenen Patienten.

1.3 Wichtige Bilddetails 1-2 mm 1.4 Kritische Strukturen

- Schleimhautoberfläche mit Einsenkungen und Erhaben- heiten (Areae gastricae, Erosio- nen, Ulcerationen, Infiltratio- nen).

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Durchleuch- tungsgezielte Aufnahmen am Zielgerät

- Aufnahmespannung: um 100 kV

- Brennfleckgröße: < 1,3 mm (0,6 mm)

- Fokus-Film-Abstand: mög- lichst gering oder Spezialgerät - Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 (200)

2.2 Bemerkung:

Die Bildverstärker-Aufnahme- technik kann anstelle der Direkt- radiographie eingesetzt werden, wenn die visuelle Ortsfrequenz- grenze des Systems mindestens 1,8 Lp/mm beträgt.

2.3 Pädiatrische Besonderheiten - Einführen des Kontrastmittels mit besonderen Hilfsmitteln.

- Aufnahmespannung: 70-80 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm - Fokus-Film-Abstand: mög- lichst gering

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld, dabei Vermeidung größerer Überdeckungen der Dominante durch Kontrast- mittel.

- Streustrahlenraster: im allge- meinen entbehrlich.

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 600-800 oder Bildverstärker- Aufnahmetechnik.

- Einhaltung kleiner angepaßter Feldgrößen

Colon

1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale - Gute Colonreinigung - Entfaltung aller Dickdarmab- schnitte.

- Ausreichend dichter, gleich- mäßiger Kontrastmittelbeschlag (Doppelkontrast)

- Abbildung jedes Abschnittes in unterschiedlichen Projektio- nen.

- Scharfe Darstellung der Kon- turen und feinen Details.

1.2 Pädiatrische Besonderheiten - Im wesentlichen nur Beurtei- lung von Form, Lage, Größe und Funktion erforderlich, nur bei bestimmten Fragestellungen Bildmerkmale wie bei erwachse- nen Patienten.

1.3 Wichtige Bilddetails 1-3 mm 1.4 Kritische Strukturen

- Schleimhautoberfläche mit Einsenkungen und Erhaben- heiten (Polypen, Ulcera).

1.5 Pädiatrische Besonderheiten - siehe Magen

Bei besonderen Fagestellungen auch Kalibersprünge und an- orektaler Übergang in verschie- denen Funktionsphasen.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmeart: Durchleuch- tungsgezielte Aufnahmen am Zielgerät

- Aufnahmespannung: 100 kV - Brennfleckgröße: < 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: mög- lichst gering oder Spezialgerät - Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 - Hodenschutz beachten!

2.11 Pädiatrische Besonderheiten - Bei nichtkooperierenden Kin- dern ausreichende Immobilisa- tion, die eine schnelle und exakte Durchführung der Untersuchung gewährleistet. Halten durch El- tern, Pflege- oder Assistenzper- sonal nur als Ausnahme.

- Aufnahmespannung: 70-80 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm - Fokus-Film-Abstand: mög- lichst gering

- Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld, dabei Vermeidung größerer Überdeckungen der Dominante durch Kontrast- mittel.

- Streustrahlenraster: im allge- meinen entbehrlich

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse)

600-800 oder Bildverstärker- Aufnahmetechnik.

- Einhaltung kleiner angepaßter Feldgrößen

- Gonadenschutz: bei Knaben Hodenkapsel

2.2 Aufnahmeart: Übersichtsauf- nahme am Rastertisch oder Raster- wandgerät

- Aufnahmespannung: 100 kV - Brennfleckgröße: s 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: Meß- feld abhängig von Aufnahmepo- sition

- Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40) - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 2.21 Pädiatrische Besonderheiten - Bei nichtkooperierenden Kin- dern ausreichende Immobilisa- tion. Halten durch Eltern, Pfle- ge- oder Assistenzpersonal nur als Ausnahme.

- Aufnahmespannung: 70-90 kV - Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

- Brennfleckgröße: 0,6 mm - Belichtungsautomatik: Meß- feld abhängig von Aufnahmepo- sition, Überdeckung der Domi- nante durch Kontrastmittel ver- meiden, im Zweifelsfall freie Be- lichtung vorzuziehen.

- Streustrahlenraster: 8/40 - Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 600-800 - Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte, vor allem des Sternums und der Rippen.

- Gonadenschutz: Bei Knaben voll deszendierte Hoden außer- halb des Feldes, zusätzlich Ho- denkapsel.

2.3 Bemerkung:

Die Bildverstärker-Aufnahme- technik kann anstelle der Direkt- radiographie eingesetzt werden, wenn die visuelle Ortsfrequenz- grenze des Systems mindestens 1,8 Lp/mm beträgt.

Harnsystem 1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale: Ohne Kon- trastmittelgabe

- Darstellung des gesamten Be- reichs der Nieren und ableiten- den Harnwege vom oberen Nie- renpol bis zum Blasenboden.

- Abgrenzbare Nierenkontur.

- Abgrenzung des Psoasrandes.

- Abbildung feiner Verkalkun- gen.

- Visuell scharfe Konturen der mitabgebildeten Knochen.

1.2 Bildmerkmale: Nach Kon- trastmittelgabe

- Dichtezunahme durch neph- rographischen Effekt.

- Nierenbecken mit Kelchen gut differenzierbar.

- Fornices gut abgrenzbar.

- Harnabfluß durch die Urete- ren gut zu verfolgen.

- Auffüllung und Darstellung der ganzen Harnblase.

1.3 Pädiatrische Besonderheiten - Planung und Durchführung der Untersuchung nur in Kennt- nis und nach Auswertung der entsprechenden sonographischen Befunde in verschiedene Funk- tionsphasen.

- Überlagerungsfreie Darstel- lungen der Nieren und des Harn- traktes (Abführen und zeitlich angemessenes Fasten, nicht aber Dursten. Bei Säuglingen kein Abführen). Wegdrängen der Darmluft (Kompression, Bauch- lage u. a.).

- Nierenkontur durch fehlendes Kapselfett bei Säuglingen und jungen Kindern ohne Kontrast- mittelgabe in der Regel nicht zu erkennen.

- Nach Kontrastmittelgabe Ure- teren normalerweise nicht in vol- ler Länge dargestellt.

1.4 Wichtige Bilddetails 1 mm 1.5 Kritische Strukturen

- Kleine Verkalkungen, Abgren- zung der Nierenränder und der Fornices.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

- Aufnahmeart: Rastertisch, eventl. Rasterwandgerät - Aufnahmespannung: 75 (70-90) kV

- Brennfleckgröße: :5. 1,3 mm - Fokus-Film-Abstand: 115 cm - Belichtungsautomatik: Meß- felder je nach Fragestellung - Expositionszeit: < 100 ms - Streustrahlenraster: 12/40 (8/40)

- Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400 (200-800)

2.2 Bemerkungen:

- Aufnahme im Stehen: Aufnah- mespannung: 80-100 kV - Zur überlagerungsfreien Dar- stellung der Nieren Schichtauf- nahmen.

Bei Schwangeren:

Aufnahmespannung: > 100 kV Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 800 2.3 Pädiatrische Besonderheiten - Kompression des Oberbauchs zur Unterdrückung der Bewe- gungsunschärfe und zur Herab- setzung der Strahlendosis.

- Nach schneller intravenöser Kontrastmittelinjektion (keine sogenannten Infusions-Uro- gramme), Frühaufnahme nur der

(8)

Nieren, die folgenden Aufnah- men bei Mädchen unter Ein- schluß der Gegend der proxima- len Harnröhre, bei Knaben unter Ausschluß der vollständig des- zendierten Hoden.

—Festlegung der zeitlichen Ab- folge der Aufnahmen nach Kon- trastmittelgabe und Lagerung des Patienten nur nach Auswer- tung der vorausgehenden Auf- nahmen durch Anordnung des die Untersuchung ständig und unmittelbar beaufsichtigenden Arztes.

—Bei Obstruktionen Spätauf- nahmen und ggfs. Aufnahmen nach induzierter Diurese (Furo- semid).

—Aufnahmeart: Rastertisch

—Aufnahmespannung: 70 (65-80) kV

—Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

—Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3)

—Belichtungsautomatik: Meß- felder je nach Durchstrahlungs- bedingungen

—Streustrahlenraster: 8/40

—Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800

—Strahlenschutz: Bleigummiab- deckung der unmittelbar an- schließenden Körperabschnitte, vor allem des Sternums und der Rippen, bei Frühaufnahmen der Nieren nach Kontrastmittelgabe auch des Unterbauchs.

—Gonadenschutz: Bei Knaben Hodenkapsel.

—Schichtaufnahmen im allge- meinen nicht sinnvoll.

3. Miktions- cystourethrographie 3.1 Ärztliche

Qualitätsforderungen 3.11 Bildmerkmale

—Darstellung der Blase bei Fül- lungsdefekten zu Beginn, sonst nur am Ende der Füllungsphase.

—Bei Knaben Darstellung der proximalen Harnröhre auf dem Höhepunkt der Miktion, bei nachgewiesenen Harnflußstörun- gen auch der übrigen Harnröhre.

—Ausschluß oder Nachweis ei- nes vesiko-ureteralen Refluxes (VUR).

—Wenn VUR auftritt: Bestim- mung des Refluxgrades nach an- erkannten Standards. Ausschluß oder Nachweis eines intrarenalen Refluxes.

—Darstellung des refluierenden uretero-vesikalen Übergangs.

Beurteilung der Ureterfunktion nach Blasenentleerung. Bei di- stalen Harnleiterdoppelungen Unterscheidung zwischen präve- sikalen und vollständigen For- men.

3.12 Wichtige Details 0,5-2 mm 3.13 Kritische Strukturen

—Füllungsdefekte der Blase, Formabweichungen der Blasen- wand und bei Knaben der proxi- malen Harnröhre.

—Bei VUR Formabweichungen des uretero-vesikalen Übergangs sowie Form- und Funktionsab- weichungen des Harnleiters, zu- verlässige quantitative und quali- tative Bewertung eines VUR, in- trarenaler Reflux.

3.2 Aufnahmetechnische Leitlinien

3.21 Aufnahmetechnik:

—Aufnahmeart: Durchleuch- tungsgezielte Aufnahmen am Zielgerät

—Aufnahmespannung: 70-90 kV

—Zusatzfilterung: 1 mm Al + 0,1-0,2 mm Cu o. ä.

—Brennfleckgröße: 0,6 mm (5 1,3)

—Fokus-Film-Abstand: so gering wie möglich

—Belichtungsautomatik: mittle- res Meßfeld: Vermeidung größe- rer Überdeckung der Dominante durch Kontrastmittel.

—Streustrahlenraster: ohne

—Film-Folien-Kombination:

(Empfindlichkeitsklasse) 400-800 oder Bildverstärker- Aufnahmetechnik

—Blasenentleerung in der dem Alter des Patienten gemäßen Po- sition.

—Langsame Kontrastmittelein- führung durch Tropfsysteme.

Durchleuchtung nur während der diagnostisch relevanten Pha- sen.

—Einhaltung kleiner angepaßter Feldgrößen.

—Gonadenschutz: Bei Knaben Hodenkapsel.

Mamma

1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

—Darstellung in zwei Ebenen.

—Tolerable Mammakompres- sion.

—Mainmille parallel zum Film.

—Vollständige Erfassung des Drüsenparenchyms von der Haut bis zur Brustwand.

—Kontrastreiche Abbildung des Mammagewebes.

—Scharfe Darstellung feiner li- nearer Strukturen.

—Abgrenzungsmöglichkeit rund- licher Details.

—Erkennbarkeit von Mikrover- kalkungen.

—Erkennbarkeit von Cutis und Subcutis bei Grellicht.

1.2 Wichtige Bilddetails 5_ 0,2 mm 1.3 Kritische Strukturen

—Mikroverkalkungen in Form und Anordnung.

—Rundliche Details und Art ih- rer Begrenzung.

—Schärfe und Gestalt linearer Strukturen.

2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

—Aufnahmeart: Spezialeinrich- tung

—Aufnahmespannung: 30 (25-35) kV

—Brennfleckgröße: 5 0,6 mm (Doppelfokus 0,3 mm)

—Fokus-Film-Abstand: 60 cm

—Belichtungsautomatik: speziell angeordnetes Meßfeld

—Expositionszeit: < 2 s

—Streustrahlenraster: bewegtes Spezialraster (4/27, 5/30)

—Film-Folien-Kombination:

Hochauflösende Film-Folien- Kombination mit qualitativ abge- stimmter Entwicklung.

Dosis in Bildempfängerebene:

< 350 p,Gy (<_ 100 gGy)

Zähne

.1. Ärztliche

Qualitätsforderungen 1.1 Bildmerkmale

—Intraorale Aufnahme eines oder mehrerer Zähne

—Vollständige Abbildung der einzelnen Zähne mit Krone und apikaler Region

—Größengerechte und überlage- rungsfreie Darstellung

—Visuell scharfe Grenze der Al- veoleninnencorticalis

—Darstellung der regionaltypi- schen Knochenstruktur des Kie- fers

1.2 Wichtige Bilddetails 0,3-0,8 mm

1.3 Kritische Strukturen

—Apikale Region, Approximal- wände der Zahnkrone, Alveolen- rand, interdentales Septum, Kno- chenstruktur des Kiefers 2. Aufnahmetechnische Leitlinien

2.1 Aufnahmetechnik

—Aufnahmeart: Intraorale Auf- nahme

—Aufnahmespannung: 2: 60 kV

—Brennfleckgröße: 5 1,5 mm

—Fokus-Film-Abstand: bis 60 kV 10 cm, über 60 kV 20 cm

—Filme: Hochempfindliche Zahnfilme, Bildempfängerdosis:

< 500 iiGy

— Ergänzende Untersuchungen:

Übersichten und Vergleichsauf- nahmen beider Seiten mit der Pantomographie und Panorama- zonographie unter Verwendung von empfindlichen Film-Folien-

Kombinationen. ❑

BUNDESÄRZTEKAMMER

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker infor- mierte die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betref- fen. Der Bestand an Ärztemu- stern ist entsprechend durchzu- sehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähi- gen Fertigarzneimittel bezie- hungsweise deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.

Rückruf von Imex Salbe Ch.-B.: 80806

Die Firma Merz + Co.

GmbH & Co. teilt mit: „Eine spe- zielle Charge Imex Salbe (Ch.-B.:

80806) enthält einen geringen Anteil von gröberen Partikeln, die bei der Applikation der Salbe spürbar werden können. Obwohl Wirksamkeit und Verträglichkeit des Präparates hierdurch nicht beeinflußt werden, haben wir uns vorsorglich entschlossen, die Ch.-B.: 80806 zurückzurufen."

Rückruf von MCP-ratiopharm 50 Injektionslösung

Die Firma Ratiopharm GmbH & Co. teilt mit: „Wegen Änderung der Zusammenset- zung (Herausnahme von Sulfit) rufen wir aus Gründen der Arz- neimittelsicherheit evtl. noch vorhandene Sulfit-haltige Be- stände von MCP-ratiopharm 50 Injektionslösung zurück. Von diesem Rückruf nicht betroffen ist MCP-radiopharm 10 (Injek- tionslösung). Ab Juli 1989 wird neue Sulfit-freie Ware zur Verfü- gung stehen."

Rückruf von Viscorapas Lackta- bletten

Die Firma Pascoe Pharm.

Präparate GmbH teilt mit: „Ent- sprechend Art. 3 § 7 Abs. 3 AMG ist die Zusammensetzung von Viscorapas geändert worden.

Aus arzneimittelrechtlichen Gründen müssen die Packungen der bisherigen Zusammenset- zung aus dem Handel genommen werden. Die Ch.-B. der neuen Packungen, mit denen der Groß- handel bevorratet ist, beginnt mit 1 . . ." AkdÄ

Referenzen

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