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Archiv "Recht und Steuer" (16.03.1989)

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Zusammensetzung: 1 Tablette Arelix mite enthält 3 mg Piretanid. 1 Tablette Arelix enthält 6 mg Pire- tanid. Indikationen: Bei Herzinsuffizienz zur Elerzentlastung; kardiale, renale, hepatogene Ödeme. Leichte bis mittelschwere Hypertonie; bei schwerer Hypertonie in Kombination mit anderer' nicht diuretisch wirkenden Antihypertonika. Kon- traindikationen: Schweres Nierenversagen.

(Anurie); Hypokaliämie, Hyponatriämie, Hypovol- imie, Hypotonie; hepatisches Koma oder Präkoma;

Überempfindlichkeit gegen Sulfonamide; 1. Trime- non der Schwangerschaft, Erfahrungen in späteren Phasen liegen nicht vor; Stillzeit; Kinder. Neben- wirkungen: Selten gastrointestinale Beschwer- len. Nach langdauernder hochdosierter Therapie in Einzelfällen Störungen des Elektrolyt- und Flüs- sigkeitshaushaltes mit Kreislaufstörungen und erhöhter Gerinnungsneigung des Blutes möglich.

Ein anderweitig bedingter Kaliummangel kann ver- stärkt werden, bei zu stark eingeschränkter Koch- salzzufuhr kann ein Natriummangel auftreten. Die Caleinmausscheidung kann erhöht werden. In Einzelfällen Verschlechterung einer diabetischen Stoffwechsellage oder einer bestehenden metaboli- schen Alkalose sowie Anstieg von Kreatinin, Harn- stoff, Harnsäure im Serum. Selten allergische Reak- tionen wie Hautausschläge, in Einzelfällen wurde eine Thrombocytopenie beobachtet. Bei gestörter Blasenentleerung oder Prostatahypertrophie Symptomverstärkung möglich. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden. Weitere Informationen enthält die Fach- information. Handelsformen und Preise: Arelix mite 20 Tabletten (N1) DM 9,50; 50 Tabletten (N2) DM 21,75; 100 Tabletten (N3) DM 39,30; Kranken- hauspackung. Arelix 20 Tabletten (N1) DM 17,65;

50 Tabletten (N2) DM 38,40; 100 Tabletten (N3) DM 68,90; Krankenhauspackung.

Cassella-Riedel Pharma GmbH 6000 Frankfurt (Main) 61 rassella

nadel

Schadenersatz — Verkäu- fer von Immobilien müssen einen potentiellen Erwerber grundsätzlich über alle be- kannten Gegebenheiten in- formieren, sofern sie die Be- schaffenheit des Kaufgegen- standes betreffen. Dazu kön- nen neben Fehlern, wie bei- spielsweise Baumängel, auch äußere Einflüsse gehören. So bekam ein Grundstückkäufer vom Bundesgerichtshof (Ak- tenzeichen V ZR 236/85) Schadenersatz zugesprochen, weil er vom Verkäufer über die Geruchsbelästigung durch eine benachbarte Kläranlage getäuscht wurde.

Bei Abschluß des Kaufver- trages gab der Verkäufer auf die Frage des Erwerbers, wie häufig die Geruchsbelästi- gung stattfinde, „zwei- bis dreimal im Jahr" an. Tatsäch- lich fand die Beeinträchti- gung jedoch zwei- bis dreimal

wöchentlich statt. Die Rich- ter hielten die übelriechen- den Immissionen im entschie- denen Fall für so schwerwie- gend, daß sie ein ungestörtes Wohnen beeinträchtigten. Ei- ne Störung dieser Art beein- flußt nach Auffassung des Gerichts den gewöhnlichen Gebrauch der Immobilie er- heblich. Wer über derartige Umstände auf Befragen des Erwerbers falsche Angaben macht, begeht eine Offenba- rungspflichtverletzung. Als Verschulden bei Vertragsab- schluß führt sie zur Schaden- ersatzpflicht. Im entschiede- nen Fall wurde der Veräuße- rer zur Erstattung eines be- trächtlichen Teils des Kauf- preises verurteilt. gp

Urlaubstermin — Gibt es unter Kollegen Streit wegen der Urlaubstermine, so sind vom Arbeitgeber bei der „so- zialen Auswahl" Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern denjenigen gleichzustellen, deren Ehepartner Lehrer

sind (Arbeitsgericht Berlin, 27 Ca 51/88). WB KKB — Auf eine lebhafte Geschäftsentwicklung 1988 mit dem bisher größten abso- luten Zuwachs an Kunden- verbindungen blickt die KKB- Bank AG nach eigener Mit- teilung zurück.

Die Gesamtzahl der Kun- denverbindungen — von Kon- ten, Verträgen und Karten — im Bank- und Versicherungs- geschäft sowie im Mitte 1988 aufgenommenen Geschäfts- zweig KKB VISA-Karte sei um 10 Prozent auf rund 2,5 Mio. gestiegen. Vom Zu- wachs entfielen laut KKB et- wa 30 Prozent auf die neuen Zweige Lebensversicherun- gen, KKB VISA-Karte sowie Effektengeschäft/Depotver- waltung. Mehr als 1,5 Millio- nen private Kunden führten Ende 1988 Bankkonten bei der KKB ( + 7 Prozent), hat- ten 96 000 Lebens- und Sach- versicherungen über das Bankinstitut abgeschlossen

( + 29 Prozent) und setzten ein halbes Jahr nach Geschäfts- aufnahme bereits 42 000 KKB VISA-Karten ein.

Das im Vergleich zu den Vorjahren nur leichte Wachs- tum des Einlagevolumens auf 7,6 Milliarden DM sei vor al- lem vor dem Hintergrund der Quellensteuer-Diskussion zu.

sehen. Die Kunden hätten al- lerdings ihre Geldeinlagen insbesondere in den drei letz- ten Monaten des Jahres im besonderen Maße in Wertpa- pier-Anlagen umgeschichtet.

Gefragt waren vor allem quellensteuerfreie Fonds, DM-Auslands-Anleihen und KKB-Obligationen. EB Irrtum — Ein Reiseunter- nehmen ist nicht berechtigt, wegen eines „Kalkulationsirr- tums" den vereinbarten Rei- sepreis nachträglich herauf- zusetzen; nur Schreibfehler können eine solche Nachfor- derung rechtfertigen (Land- gericht Frankfurt, Aktenzei- chen 2/24 S 76/88). WB

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