Für Ihre erfolgreiche Eisentherapie
ekosten sind relativ.
Verträglichkeit und Patienten-Compliance er
bestimmen den Erfolg.
Die Therapie, die sich lohnt
Lösferron ®
Zusammensetzung:1 Brausetablette enthält: Eisen (II)-gluconat 2 H 2 O 695 mg (entspricht 80,5 mg Fe +.). Anwendungs- gebiete: Nachgewiesene Eisenmangelzustände - insbesondere Eisenmangelanämien - verursacht durch: vermehrten Eisenverlust (z. B. bei verstärkten Regelblutungen, nach Operationen, Blutspenden, bei Blutungen infolge Erkrankungen des Verdauungstraktes), erhöhten Eisenbedarf (z. B. in der Schwangerschaft), verminderte Eisenresorption (z. B. nach Entfernung von Magen- oder Darmabschnitten). Gegenanzeigen: Bei Eisenverwertungsstörungen (Sideroachrestische Anämien, Bleianämien, Thalassämien) und Eisenüberladung des Körpers (Hämochromatosen, hämolytische Anämien) soll Lösferron nicht angewendet werden. Nicht anwenden bei Säuglingen. Nebenwirkungen: Magen-Darm-Störungen können auftreten. Bei der Einnahme von Eisenpräparaten kann es,während der Behandlung zu einer unbedenklichen Schwarzfärbung des Stuhles kommen. In seltenen Fällen kann bei Einnahme von flüssigen Eisenpräparaten eine Zahn- verfärbung auftreten, die durch intensive Reinigung der Zähne zu beseitigen bzw. durch Verwendung eines Trinkhalmes vermeidbar ist. In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Dosierung, Art und Dauer der Anwendung: Bitte der Gebrauchsinformation entnehmen. Packungsgrößen und Preise: Packung mit 20 Brausetablet- ten Ni DM 15,45; Packung mit 50 Brausetabletten N 2 DM 33,95.
(Stand:1. 4.88) BDF •••• Beiersdorf AG Hamburg ös1858:*,
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2-wertiges Eisen RECHT UND STEUER
Jubiläum — Sind bei einer Feier anläßlich des 25jähri- gen Betriebsjubiläums eines Freiberuflers mehr als ein Drittel der eingeladenen Gä- ste Verwandte und Kollegen, so können die Bewirtungsko- sten nicht als Betriebsausga- be verbucht werden (Finanz- gericht Münster, IX 4960/84 E). WB
Gartenzwerge — Wenn sich auch nur ein Mitglied ei- ner Wohneigentümer-Ge- meinschaft durch die Aufstel- lung von Gartenzwergen im gemeinsamen Garten „in sei- nem ästhetischen Empfin- den" gestört fühlt, müssen aufgestellte Zwerge wieder entfernt werden (Oberlan- desgericht Hamburg, 2 W
7/87). WB
Uberweisungs-Beschrän- kung — Der Zulassungsaus- schuß für Ärzte hat das Recht, einer Anästhesistin, die sich als Kassenärztin nie- derlassen und eine
„Schmerzpraxis" insbeson- dere für Patienten mit chroni- schen Schmerzen eröffnen will, die Zulassung auf Über- weisungsfälle zu beschrän- ken. Das hat das Bayerische Landessozialgericht in Mün- chen entschieden.
Eine solche Einschrän- kung der Kassenzulassung folge aus der von allen Fach- ärzten zu beachtenden Be- schränkung auf ihr Fachge- biet. Der Hauptaufgabenbe- reich der Anästhesisten liege im stationären Bereich. So- weit ein Anästhesist ambu- lant tätig werde und eine Schmerzpraxis betreibe, kön- ne er dies nur in Zusammen- arbeit mit den für das Grund- leiden zuständigen Ärzten tun.
Da Diagnose und Thera- pie des Grundleidens nicht in sein Fachgebiet fielen, dürf- ten sie deshalb nicht von ihm durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, sei es rechtens, wenn die Kassenzu- lassung auf Überweisungsfäl- le beschränkt werde. Das verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der freien
Arztwahl; denn damit werde nur den Versicherten der ge- setzlichen Krankenkassen ein Recht garantiert, welches keine eigenen Ansprüche ei- nes Kassenarztes begründe (AZ: L 12 Ka 18/87). WB
Hausrenovierung — Wer ein baufälliges Haus kauft und es, bevor es bezogen werden kann, über mehrere Jahre renoviert, der kann die Aufwendungen dafür nicht in einer Summe vom steuer-
pflichtigen Einkommen ab- setzen. Möglich ist das viel- mehr nur — zusammen mit dem Anschaffungspreis — im Wege der Abschreibung (Fi- nanzgericht Rheinland-Pfalz, 2 K 287/85). WB
Dt. Ärztebl. 85, Heft 48, 1. Dezember 1988 (85) A-3459