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Archiv "Recht und Steuer" (11.01.1988)

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RECHT UND STEUER AUS DER INDUSTRIE

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Schützt das Ampicillin:

Betalactamase-Inhibitor Sulbactam

Dienstreisen — Die Fi- nanzämter neigen gelegent- lich zu der Auffassung, daß der reguläre Werbungsko- stenabzug für Verpflegungs- mehraufwendungen bei Dienstreisen innerhalb der Region einer Großstadt zu ei- ner unzutreffenden Besteue- rung führt. Diese Annahme geht davon aus, daß sich ein im Großstadtgebiet Reisen- der aufgrund seiner Orts- kenntnis beziehungsweise der Nähe zu seinem Haushalt preiswerter verpflegen kann.

So hat der Senator für Finan- zen Berlin 1982 angeordnet, daß der Verpflegungsmehr- aufwand bei einer eintägigen Dienstreise innerhalb Berlins nur in Höhe von 5 DM täg- lich zu berücksichtigen ist.

Dagegen wehrte sich ein Berliner Versicherungsver- treter mit Erfolg. In letzter Instanz entschied der Bun- desfinanzhof (Urteil VI B 114/85): Die in den Lohn- steuer-Richtlinien vorgesehe- nen Pauschbeträge für Ver- pflegungsmehraufwendungen sind auch bei Dienstreisen in- nerhalb des Großraums von West-Berlin grundsätzlich ungekürzt zu berücksichti- gen. Für den Großraum München hatte der Bundesfi- nanzhof gleiches bereits 1985 entschieden. SIS

Grundstückhandel — Wenn sich jemand dazu ent- schließt, Grundbesitz aus sei-- nem Privatvermögen zu ver- äußern, wird er begreiflicher- weise daran interessiert sein, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Nun kommt es aber immer wieder vor, daß sich ein Grundstücksverkäu- fer über steuerliche Konse- quenzen aus der Veräuße- rung von privaten Grund- stücken nicht im klaren ist.

Folge: Er muß nachträglich eine erhebliche Erlösschmä- lerung hinnehmen.

Grundsätzlich ist die pri- vate Veräußerung eines Grundstücks ein Vorgang, der von der Einkommensbe- steuerung nicht erfaßt wird.

Bedingung: Zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und dem des Verkaufs müssen mindestens zwei Jahre liegen.

Ein sogenannter Spekula- tionsgewinn, der innerhalb dieser Zeitspanne realisiert wird, muß versteuert werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann jedoch auch die grundsätzlich nicht steuerbare Grund- stücksveräußerung nur so lange steuerfrei bleiben, als sie sich noch im Rahmen ei- ner normalen Vermögensan- lage und -verwaltung ab- spielt. Verkäufe in größerem Rahmen können dagegen als gewerbliche Betätigung ge- wertet werden, und zwar un- abhängig davon, welchen Be- ruf der betreffende Steuer- pflichtige ausübt. Die Gewin- ne unterliegen dann als „Ein- künfte aus Gewerbebetrieb"

der Einkommen- und Gewer- besteuer.

In der Praxis gibt es im- mer wieder Schwierigkeiten, die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Betätigung ge- nau zu erkennen. Gewisse Anhaltspunkte kann man der einschlägigen Rechtspre- chung des Bundesfinanzhofs entnehmen. So hat das höch- ste deutsche Steuergericht entschieden, daß der Bereich der privaten Vermögensver- waltung verlassen wird, wenn jemand innerhalb von vier Jahren ein Grundstück kauft, darauf ein Mehrfamilienhaus errichtet, dieses in 15 Eigen- tumswohnungen aufteilt und an 15 verschiedene Personen veräußert (I R 148/83). SIS Krankentransport — Kran- kenhäuser sind nicht ver- pflichtet, Aufträge für Kran- kentransporte außer an ge- meinnützige Organisationen auch an private Kranken- transport-Unternehmen zu vergeben (Bundesgerichts- hof, KVR 9/86). WB

Künstliche Niere — Wer dreimal wöchentlich an eine

„künstliche Niere" ange- schlossen wird, der ist noch nicht „hilflos" im versor- gungsrechtlichen Sinne mit Anspruch auf zusätzliche Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer und öf- fentlichen Verkehrsmitteln (Bundessozialgericht, 9 RVa 6/85). WB

Ab Oktober stellt das Un- ternehmen Pfizer, Karlsruhe, ein kombiniertes Antibioti- kum zur Verfügung: Un- acid®. Die Pfizer-Antibioti- kaforschung hat diese Kom- bination von Ampicillin mit Sulbactam entwickelt, in der Sulbactam das bewährte An- tibiotikum vor dem Zugriff der Betalactamasen schützt.

Studien zeigten zum ei- nen, daß diese Kombination gegen Betalactamasen bil- dende Erreger wirksam ist, zum anderen, daß eine bakte- riologische Elimination von Ampicillin-resistenten Stäm- men eintritt, wenn Sulbactam und Ampicillin im Verhältnis 1:2 eingesetzt werden.

Laut Professor Hartmut Lode, Berlin, kann der Ein- satz von Unacid® überall dort

Kurz informiert

Mehr als 1600 Herzgrup- pen in der Bundesrepublik

—Für Patienten nach einem Herzinfarkt oder einer Herz- operation gibt es inzwischen mehr als 1600 Herzgruppen in der Bundesrepublik. Ei- ne Informationsbroschüre

„Herzgruppen — Mach mit, bleib fit" kann der Arzt für seine Patienten kostenlos bei Pharma-Schwarz, Mittelstra- ße 11-13, 4019 Monheim, an- fordern. pe

Verbesserte Aerosol-In- halation — Die Firma Glaxo, Bad Oldeslohe, hat mit dem Volumatic®, einer Vorschalt- kammer aus Plexiglas für Do- sier-Aerosole, ein Gerät zur besseren und ruhigeren Inha- lation entwickelt. Mit Volu- matic®, so betont der Her- steller, gelangt die Substanz- menge sicher in die periphe- ren Atemwege, die Reizung der Mund- und Rachen- schleimhaut wird reduziert, ebenso die Gefahr, während der lokalen Kortikoid-Thera- pie an Soor zu erkranken.

Das „Ankoppeln" des Do-

befürwortet werden, wo die Erreger in einem solchen Umfang Betalactamasen bil- den, daß eine Monotherapie unsicher wird. Über den Wirkmechanismus des soge- nannten „Suizid-Inibitors"

Sulbactam, der selbst bei der Inaktivierung von bakterien- eigenen Betalactamasen zer- stört wird, informierte Pro- fessor Lode bereits bei einem internationalen Symposium in München Anfang des Jah- res, worüber im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT, in Heft 14 Seite A-942, ausführ- lich berichtet wurde.

Das neue Kombinations- präparat steht fertig gemischt im Verhältnis 1:2 in Ampul- len zu 750 mg, 1,5 und 3,0 g sowie als Infusionslösung mit 3,0 g zur Verfügung. pe

sier-Aerosols an die Vor- schaltkammer, deren Ein- wegventil das Ausatmen in die Kammer verhindert, er- möglicht auch den Einsatz bei Kleinkindern. Glaxo stellt ihre Dosier-Aerosole (Sultanol®, Sanasthmax®, Sa- nasthmyl®) als Kombina- tionspackungen mit Voluma- tic® zur Verfügung. K+K

Gastprofessur in Frank- furt von Merz — Chronobiolo- gie und Chronopharmakolo- gie waren Thema eines Sym- posiums in Frankfurt, anläß- lich der Verleihung der er- sten Gastprofessur, die von der Firma Merz & Co. zum 100. Geburtstag ihres Grün- ders Friedrich Merz für die Dauer von zehn Jahren an der Frankfurter Universität eingerichtet wurde. Ihr erster Inhaber ist Professor Dr.

Alain E. Reinberg, dessen Hauptforschungsgebiet die klinische Chronopharmako- logie ist. Er untersucht den Einfluß biologischer Rhyth- men auf physiologische und pathophysiologische Funktio- nen sowie auf Wirksamkeit und Pharmakokinetik von Arzneimitteln. kl A-50 (58) Dt. Ärztebl. 85, Heft 1/2, 11. Januar 1988

Referenzen

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