Anhaltende Stimulation der Prostacyclin-Synthese, gemessen als renale Exkretion von Probanden (n =10) durch 150 mg Cicletanin peroral. (5Z ± SD)
900 — 800 — 6-oxo-PG Fia Exkretion (ng/h) 700 —
600 — 500 — 400 — 300 — 200 — 100 —
0 1 1 1
-1 0 1
Physiologische
Prostacyclin-Synthese-Stimulation in der Hochdrucktherapie
2 3 4 5 6 (h)
aus: G. Bönner K.H. Rahn Prostacyclin und Hypertonie
Springer Verlag Berlin Heidelberg 1988 kostenlos zu beziehen bei Intersan GmbH Prostacyclin zählt zu den potentesten,
heute bekannten endogenen Vasodilatato- ren und spielt eine zentrale Rolle bei der physiologischen Blutdruckregulation.
Prostacyclin wird in den Endothelzellen synthetisiert und bewirkt lokal eine direkte Relaxation der glatten Gefäßmuskulatur.
Bei vielen Hypertonikern ist ein Prosta- cyclin-Mangel nachweisbar. Dies erklärt die Bedeutung einer Cicletanin-Therapie;
denn der Cicletanin-Wirkmechanismus
beruht auf einer spezifischen Stimulation der vaskulären Prostacyclin-Synthese.
Cicletanin senkt den Blutdruck schonend ohne klinisch relevante Nebenwirkungen.
Deshalb besitzt dieses Therapieprinzip eine besonders gute Compliance.
Literatur-Service Hypertonie
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Postfach 413 7505 Ettlingen Tel. 07243/18412 Langzeit-Urlaub — Wäh-
rend des Erholungsurlaubs verstrichene Fristen können verlängert werden („Wieder- einsetzung in den vorigen Stand"). Das gilt jedoch nicht, wenn man wegen eines Urlaubs drei Monate abwe- send war (Finanzgericht Ba- den-Württemberg, XII 326/
85). WB Zweitwohnung — Das Fi- nanzamt darf nur dann die steuerlichen Vorteile des
„§ 10 e" streichen, wenn sie für eine Ferienwohnung gel- tend gemacht werden, die in einem speziell ausgewiesenen Sondergebiet liegt. Eine nor- male Zweitwohnung, die „bei jeder sich bietenden Gelegen-
heit" genutzt wird, muß steu- erlich anerkannt werden (Fi- nanzgericht Düsseldorf, 11 K 230/88L). WB Arbeitszimmer in der Wohnung — Dieser Fall kommt häufig vor: Eheleute bewohnen ein Haus, das ih- nen gemeinsam gehört. Einer der Ehegatten hat ein Zim- mer in dem Haus für seine berufliche Arbeit reserviert.
In einem solchen Fall kann dieser Ehegatte die auf das Arbeitszimmer entfallende Gebäudeabschreibung in vol- lem Umfang als Werbungsko- sten absetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. 2.
1988, VI R 141/85).
Anders verhält es sich dann, wenn das Haus zu ei- nem Bruchteil z. B. den El- tern eines der Ehegatten ge- hört. Dann muß der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil der Gebäudeabschrei- bung um den Anteil gekürzt werden, der dem Eigentums- anteil der Eltern entspricht (Finanzgericht Rheinland- Pfalz, 2 K 91/86). SIS Nichtraucher — Arbeitneh- mer haben nicht das Recht, einen „tabakfreien Arbeits- platz" zu verlangen, weil die- se Forderung „zu unbestimmt und mehrdeutig" ist (Landes- arbeitsgericht Berlin, 3 Sa 109/88). WB
Reisebüro haftet — Ein deutscher Reiseveranstalter kann auch für einen Busun-
fall im Ausland haftbar sein, wenn der Ausflug zu seinem Leistungsangebot gehört hat und unter seiner Leitung durchgeführt wurde (Ober- landesgericht München, 8 U 2885/87). WB Beerdigungskosten — Ko- sten für eine Beerdigung kön- nen nicht als außergewöhn- liche Belastung vom steuer- pflichtigen Einkommen abge- zogen werden, wenn der Ver- storbene zugunsten des Erb- lassers eine Lebensversiche- rung abgeschlossen hatte, aus der die Kosten bestritten wer- den konnten (Finanzgericht Münster, II 1769/88 L). WB
Kredit — Kostet ein Raten- kredit, der mit einer Lebens- versicherung gekoppelt ist, wesentlich mehr aß ein nor- maler Kredit mit einer Rest- schuldversicherung (hier:
rund die Hälfte), so ist das Geldinstitut verpflichtet, den Kunden darauf vorher auf- merksam zu machen. An- dernfalls besteht Schadener- satzpflicht (Bundesgerichts- hof, III ZR 269/87). WB
Krankenakte — Ehemalige Patienten eines psychiatri- schen Krankenhauses können Einsicht in ihre Krankenun- terlagen verlangen, auch wenn sie nach Ansicht der
Klinikleitung dadurch „einen Rückfall erleiden könnten"
(Bundesverwaltungsgericht, 3 C 4/86). WB
Unterhalt — Eltern können Unterhaltsleistungen an ihren inhaftierten Sohn vom steuer- pflichtigen Einkommen als
„außergewöhnliche Bela- stung" absetzen (Bundesfi- nanzhof, III R 305/84). WB
Werbung — Postgirokun- den müssen es hinnehmen, daß ihren Kontoauszügen Werbeschriften beiliegen, weil die Einnahmen daraus allen Postgirokunden zugute- kommen (Bundesverwal- tungsgericht, 7 C 48/88). WB
Dt. Ärztebl. 86, Heft 22, 1. Juni 1989 (83) A-1699