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Archiv "Rettungsdienst: Anspruch und Wirklichkeit der neuen STEMI-Leitlinien" (25.06.2004)

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A

A1876 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2625. Juni 2004

B R I E F E

Pflegeversicherung

Zu dem Leserbrief „Rumwurschteln wird den Absturz beschleunigen“

von Dr. Wolf-Jürgen Schwerdtner in Heft 21/2004:

Benachteiligung

Sie veröffentlichten Leserbrie- fe, in denen es um die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen bei Bezug von Versorgungslei- stungen geht. Ich habe mich über die Entrüstung etwas ge- wundert, dass diese Personen nunmehr den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen müssten.

Ich bekomme seit einigen Jah- ren eine BU-Rente und muss dafür von Beginn an sowohl die GKV- als auch die GPV- Beiträge aus eigener Tasche in voller Höhe bestreiten, wobei mir „von höchster Instanz“ er- klärt wurde, dass dies korrekt sei, da wir mit unserem Be- rufsständischen Versorgungs- werk gegenüber Beziehern gesetzlicher Renten (die einen Zuschuss von 50 % von der Rentenkasse erhalten) bevor- teilt seien. Als zusätzliche Strafe für meine wahnsinni- gen Vorteile (nach drei Jahren Berufstätigkeit kann man sich vielleicht vorstellen, welche unermesslich hohen Summen ich erhalte!) wurde mir ver- wehrt, in die Krankenversi- cherung der Rentner einzutre- ten.

Um das Ganze noch zu kom- plettieren, wird seit 1. Januar 2004 meine Rente den Be- triebsrenten etc. gleichge- stellt, sodass ich nach mit viel Brimborium angekündigten

„Beitragssenkungen“ nun- mehr sogar einen höheren Beitrag für GKV und GPV zahlen muss. Dieser erhöht

sich weiter durch die enormen Zuzahlungen (als chronisch Kranker mit regelmäßigem Arzneimittel- und Behand- lungsbedarf sind diese nicht unwesentlich) und die gesund- heitsschädigenden Leistungs- kürzungen. Das Ganze nennt sich dann „soziale Gerechtig- keit auf hohem Niveau“ (Zitat Müntefering vom 3. April) (für die „hohen Niveaus“ scheint alles gerecht zu sein, was ihre Finanzpolster nicht antastet!).

Dr. Ruth Becker,

Littenweiler Straße 24 A, 79117 Freiburg

Gender

Zu dem Beitrag „Gesundheitsreform:

Frauen benachteiligt“ von Dr. med.

Astrid Bühren in Heft 21/2004:

Bravo

Bravo, Frau Bühren, endlich ist der Nagel mal auf den Kopf getroffen. Wir beklagen eine immer mehr auf dem Kopf ste- hende Bevölkerungspyramide.

Wer aber soll unter welchen Bedingungen die Kinder ge- bären, die später die Renten finanzieren sollen? Ich hoffe, der Ärztinnenbund bleibt am Ball.

Dr. med. Uta Preissing, Botnanger Straße 25, 70193 Stuttgart

Es reicht

Gebetsmühlenhaft werden im DÄ seit einigen Jahren regel- mäßig die gängigen Salonwal- zer des feministischen Diskur- ses aufgeführt, diesmal das Klagelied von der immer und überall benachteiligten Frau, die von der Solidargemein- schaft im Stich gelassen wird.

Reflexhaft klappen wieder al-

le die Hacken zusammen und streuen Asche aufs männliche Haupt!

Vielleicht erinnern wir uns mal der Tatsache, dass frau den Löwenanteil der Gesund- heitskosten verursacht, be- zahlt aus Beiträgen, die über- wiegend von Männern aufge- bracht werden, und das Mär- chen von der geknechteten Frau, die für gleiche Arbeit weniger Lohn bekommt, wird auch durch ständige Wieder- holung nicht wahrer. Gemärt wird über Zuzahlung, Doku- mentation und DRG (die fast 100-prozentige „weibliche Übermacht“ in Pflegeeinrich- tungen vergessen, Frau Kolle- ga?), und wir warten auf den Tag, an dem der Ärztinnen- bund allein schon die Ge- schlechtseigenschaft „weib- lich“ als entschädigungswür- dig nach dem Schwerbehin- dertenrecht ansieht und For- derungen erhebt.

Männer versterben sieben Jah- re früher als Frauen. Warum interessiert das niemanden?

Es wird schicksalhaft hinge- nommen und von der „geneti- schen Minderwertigkeit des Y-Chromosoms“ schwadro- niert. Stattdessen brauchen wir noch einen Frauengesund- heitsbericht mehr, über 20 Frauengesundheitsforschungs- zentren sind immer noch nicht genug, noch mehr warme Pöst- chen sind für Frauen zu kre- ieren und zu reservieren. Für die Erforschung des Brustkreb- ses wird circa 50-mal mehr Forschungsgeld ausgegeben als für die z. B. des Prostata- Karzinoms. Unisextarife prel- len den Mann nun auch in der privaten Rentenversicherung, und der biologisch bedingte Umstand, dass Frauen Kinder gebären können, ist allemal gut, immer noch was mehr zu fordern, auch wenn man keine Kinder hat (40 % der Akade- mikerinnen sind kinderlos).

Als ob jede Frau, die ein Kind erzieht, auf eine todsichere Karriere verzichten musste!

Es reicht jetzt wirklich.

Die verquotete Republik ist mit ihren Sozialsystemen am Ende und der Mangel immer spürbarer. Gleichzeitig wird aus ideologischen Gründen

eine nicht mehr überschauba- re Masse an frauenspezifi- schen Maßnahmen, Förde- rungen, Einrichtungen finan- ziert, die Milliarden verschlin- gen und einzig dem Zwecke der Frauenbevorzugung auf allen Ebenen der Gesellschaft dienen.

Solange sich die Ärzteschaft kritiklos feministischem Main- stream unterwirft, solange wird sie nicht ernst zu nehmen sein in der Diskussion um ein effizientes und kostengünsti- ges Gesundheitssystem.

Holger Sulz,

Camper Straße 14, 21680 Stade

Rettungsdienst

Zu dem Beitrag „Fibrinolytika als Mindestausstattung“ von Dr. med.

Reinhold Merbs in Heft 11/2004:

Anspruch und Wirklich- keit der neuen STEMI- Leitlinien

Die 60-prozentige prähospita- le Sterblichkeit ist zu 58 % patienten-, zu 42 % arzt- und logistikbedingt. Die ST-He- bungsinfarkt(STEMI-)Leitli- nien fordern sechs Zeitinter- valle einzuhalten: Verständnis und situative Auslegung sind problematisch und führen zu Fehlern. Unklar bleibt: Sind Lysepatienten erst ins nahe- liegende Akut-/, gleich ins In- terventionskrankenhaus zu transportieren oder erst der Lyseversager (Zeitverlust!)?

Schock: PCI ist die eindeutig vorrangige Behandlungsme- thode (DGK, ESC, AHA), ohne Intervention besteht ei- ne Mortalität von 90 %! Lyse:

indiziert entsprechend der Zeitintervalle, Erfolg unwahr- scheinlich (< 50 %), eher in Kombination mit IABP, und das nur bei angestrebter PCI (ESC). Lyse bei Reanimation:

pos. Daten bei strenger Indi- kationsstellung, Ultima Ratio („Heilversuch“). Gerade Schock- und Reanimationspa- tienten sind, unabhängig von der Initialtherapie, ohne Zeit- verlust dem Interventionszen- trum zuzuführen. Das beschrie- bene „Duale Konzept“ ist Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie

geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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falsch. Lyse gehört leitlinien- gerecht auf den NAW. Nicht nur die NAW-Ausstattung:

12-K-EKG, Lyse, sondern auch die bundesweite Notfall- telefonnummer ist nicht stan- dardisiert; als Richtlinie wün- schenswert. Kreisübergreifen- de Transporte sind problema- tisch, führen zu regionalen Versorgungslücken. STEMI- Verlegung: bisher „Sekundär- transport“, notwendig:

Primäreinsatz! Keine Kosten- deckung für Akutkranken- haus (< mVWD), betrifft auch NSTEMI. Rückverlegung nach PCI: keine Kostenüber- nahme (Kassen), Folge: Über- nahmeprobleme von Akutpa- tienten im belegten Interven- tionskrankenhaus. Für die Umsetzung von lebensretten- den Leitlinien und für die notwendige Netzwerkbildung brauchen wir auch Ausstat- tungs- und Logistikrichtlinien

und gesundheitspolitische Weichenstellungen.

Dr. C. Hehlert-Friedrich,

Kardiologie-Angiologie, Carl-Thiem-Klini- kum, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus

Deutscher Ärztetag

Zu der Berichterstattung über den 107. Deutschen Ärztetag in Bremen in Heft 22/2004, „TOP IV: (Muster-) Weiterbildungsordnung: „Streit blieb aus“ von Heike Korzilius:

Stimme aus der Provinz

Nach wie vor verschlägt es ei- nem als Internisten und Mit- glied im Berufsverband Deut- scher Internisten sowie als Mitglied in der Deutschen Ge- sellschaft für Innere Medizin komplett die Sprache, wie der Ärztetag wiederum mit dem Grundanliegen eines ganzen Berufsstandes innerhalb der

deutschen Ärzteschaft um- geht. Es macht offensichtlich weiterhin der großen Mehr- heit der Delegierten des Ärz- tetages gar kein Problem, ge- gen einen kompletten Berufs- verband und dessen wissen- schaftliche Fachgesellschaften und deren einstimmigem Be- gehren, den FA für Innere Me- dizin nicht abzuschaffen, zu agieren und überhaupt nicht mehr zur Beratung anzuneh- men. Man muss wohl davon ausgehen, dass es einen sol- chen Vorgang innerhalb der deutschen Ärzteschaft seit dem Bestehen dieser Organi- sation noch nicht gegeben hat.

Eine derart abgelaufene Ver- gewaltigung eines ganzen Be- rufsstandes dürfte wohl auch in der deutschen Kulturge- schichte einmalig sein und möglicherweise auch bleiben.

Warum man nicht gleich den FA für Chirurgie oder Pädia-

trie abschaffte, um nur zwei Beispiele zu nennen, bleibt wohl das Geheimnis der Dele- gierten dieser Ärztetagung.

Die Ungeheuerlichkeit ihres Umgangs mit dem legitimen Begehren der Internisten, den FA für Innere Medizin zu er- halten, war von einer Energie durchdrungen, die von vielen Internisten nur noch als zwanghaft und irrational er- lebt wurde, abgesehen von dem pervertierten Demokra- tieverständnis, das wir aus der Ferne zur Kenntnis nehmen mussten und das sich sicher keine andere Gruppe dieser Gesellschaft zu leisten gewagt hätte. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Art der Verrohung von Sitten innerhalb von Ver- bänden, die sich als wissen- schaftlich empfinden und ger- ne deklarieren, ein einmaliger, wenn auch ein fassungslos ma- chender Vorfall bleibt und B R I E F E

(3)

dass schließlich diese Be- schlüsse im Rahmen ihrer an- gestrebten Verwirklichung an sich selbst scheitern werden.

Dr. med. Gerhard Gräwe, Hertinger Straße 6, 59423 Unna

Ade Facharzt für Allgemeinmedizin!?

Entsetzt las ich, dass sich die Delegierten und der Vorsit- zende der Weiterbildungsgre- mien der BÄK, Herr Dr.

Koch, auf dem 107. Deutschen Ärztetag nicht mehr mit der Hausarzt-Internisten-Frage beschäftigt haben. Statt sich im Vorfeld mit offenen Proble- men bei der neuen FA-Be- zeichnung „Allg.-Med. + Inn.“

zu befassen, ist Herr Dr. Koch der Meinung, „dass die WBO erst einmal umgesetzt werden (müsse), bevor über weiteren Änderungsbedarf diskutiert werde“. Ihn stören nicht die erheblichen Abweichungen bei der WBO-Umsetzung in den einzelnen Bundesländern,

„. . . da die Aufsichtsbehörden noch nichts genehmigt hätten . . .“. Ob die neue WBO Europarecht verletzt, müssen zum Glück andere Instanzen klären. Übrigens ist der Hin- weis von Frau Korzilius, dass

„die LÄK Hamburg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein und Bayern . . . die neuen Rege- lungen so gut wie eins zu eins übernommen (haben)“, falsch.

Laut „Berliner Ärzte“ 4/04 fordert Berlin für Umschrei- bung vom FA für Allgemein- medizin zum „FA für Allg. + Inn.“ neben fünf Jahren hausärztlicher Tätigkeit in ei- gener Praxis eine erneute Facharztprüfung und eine Sie- benjahresfrist. Brandenburg (Brandenburger Ärzteblatt 4/04) räumt hier nur drei Jahre Frist ein und klammert prakti- sche Ärzte aus. Nordrhein for- dert (Der Hausarzt 7/04) von FÄ für Allgemeinmedizin dafür den Nachweis von 18 Monaten stationärer innerer Tätigkeit, von FÄ für Innere Medizin aber keine allgemein- medizinischen Zeiten. Bayern nennt laut DÄ, Heft 19, keine Frist. Somit ist eine in den re- levanten Punkten bundesein-

heitliche Regelung nicht er- füllt, die aber (laut Heft 19) Voraussetzung für eine zu- stimmende Entscheidung durch die Aufsichtsbehörden der Länder ist. Wie können di- vergente Regeln und Facharzt- Re-Prüfungen (bei Umbenen- nung) in unseren Kammern beschlossen und Kollegen aus- geklammert werden? Wird ei- ne WBO um eine neue Fach- arztbezeichnung geändert, kann man sie auch so ändern, dass bei Umschreibung keine Frist oder Prüfung mehr gefor- dert wird (in den 90er-Jahren bekamen in der Ärztekammer Berlin praktische Ärzte die Möglichkeit auf Zuerkennung des „FA für Allgemeinmedi- zin“ ohne Prüfung (siehe WBO 1995 § 27 Abs. 2 und 3).

Dr. med. Matthias Redsch, Spandauer Straße 186, 14612 Falkensee

PKV

Zu dem Beitrag „Schwerwiegender Eingriff“ von Martina Merten in Heft 19/2004:

Erschreckend

Wie wir durch den Artikel er- fahren haben, hat die Kommis- sion zur Reform des Versiche- rungsrechts der Bundesjustiz- ministerin die Ergebnisse ihrer Sitzungen vorgelegt. Im ge- nannten Artikel wird vor allem auf den Vorschlag der Kom- mission hingewiesen, dass Ko- stenerstattung dann ausge- schlossen ist, „wenn unter mehreren in gleicher Weise ge- eigneten Maßnahmen der Heilbehandlung . . . nicht die- jenige gewählt wird, welche die geringeren Kosten verursacht, oder wenn die Aufwendun- gen . . . in einem unangemesse- nen Verhältnis zu den erbrach- ten Leistungen stehen . . .“.

Gerade dieser letzte Teilsatz ist erschreckend. Er definiert – mit vornehmeren Worten – das, was Grundlage der Euthanasie im Dritten Reich wurde: Ist ein Menschenleben noch erhal- tenswert? Wenn diese Ent- scheidung tatsächlich in das Er- messen von Versicherungsge- sellschaften gelegt wird, sehen Alte, Kranke, Behinderte einer

schlimmen Zukunft entgegen.

An dieser – hoffentlich nie ein- tretenden – Situation ändert sich auch nichts, wenn evtl. ein sog. „unabhängiger“ Treuhän- der darüber befindet, ob bei- spielsweise eine „Luxusbe- handlung“ vorlag. Wer garan- tiert die Unabhängigkeit des Treuhänders, wer ernennt ihn, wer bezahlt ihn? Wenn die Vor- schläge der Kommission reali- siert werden, werden wir uns vom demokratischen Rechts- staat verabschieden müssen.

Dr. med. Walter Sieber,Freiherr-vom Stein-Weg 21, 74821 Mosbach

Adipositas

Zu dem „Post Scriptum“-Beitrag „Su- che nach der ,fettesten Stadt‘“ von Bernd Ellermann in Heft 21/2004:

Drohende Kostenlawine

Den seit Jahren zu beobach- tenden deutlichen Anstieg des Anteils übergewichtiger und adipöser Patienten wird wohl praktisch jeder Arzt mit regel- mäßigem Patientenkontakt bestätigen können. Neben Krankheiten wie Hypertonie, KHK und Diabetes ein- schließlich deren Komplika-

tionen finden sich bei diesen Patienten erfahrungsgemäß deutlich gehäuft Erkrankun- gen des Bewegungs- und Stützapparates einschließlich damit verbundener Rücken- schmerzen. Die Betreuung dieser Patienten erfordert ver- mehrte finanzielle Mittel für Diagnostik und Therapie. We- gen der zu beobachtenden Zu- nahme des Übergewichts in der Bevölkerung steht zu be- fürchten, dass dadurch in den

nächsten Jahren und Jahrzehn- ten eine Kostenlawine schwer abschätzbaren Ausmaßes auf die Krankenversicherer zu- rollt.

Um so unverständlicher ist der bisher sehr schonende Um- gang der Gesundheitspolitiker mit diesem Problem. Da wird lang und breit darüber disku- tiert, ob Unfälle bei Extrem- sportarten oder gar private Unfälle überhaupt aus dem Katalog gesetzlich versicher- ter Leistungen ausgeschlossen werden sollen. Da werden Me- dikamente bei Patienten, z. B.

mit Heuschnupfen, zur Selbst- zahlerleistung gemacht. Aber die Dicken, die lässt man in Ruhe.

Dabei wäre die Lösung so ein- fach. Normalgewichtige mit ei- nem BMI bis 25 zahlen den einfachen Krankenkassenbei- trag, BMI 26–30 zahlt 10 % Zu- schlag, BMI 31–35 zahlt 20 % und bei einem BMI über 35 30 %. Zur Schonung der Lohnnebenkosten muss sich der Arbeitgeber nicht an die- sen Zuschlägen beteiligen. Bei Patienten mit Sozialhilfe wird der Zuschlag von den für Le- bensmittel vorgesehenen Zahlungen abgezogen (dann essen und trinken die Patien-

ten weniger, nehmen ab und erweisen dem Gesundheitswe- sen einen Dienst).

Wenn man allerdings das Le- bendgewicht unserer aktiven Politiker einer groben Schät- zung am Fernseher unterzieht, wird rasch klar, warum ein derartiges Krankenkassenbei- tragsentlastungsgesetz (KBG) wohl kaum eine Mehrheit fin- den dürfte.

Dr. med. Thomas Schneider, Bornholzweg 38, 06484 Quedlinburg

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A1878 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2625. Juni 2004

B R I E F E

Foto:dpa

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Qualitätssicherung

Zu dem Beitrag „Entprofessionalisie- rung ärztlicher Berufsausübung“ von Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kar- sten Vilmar, Diplom-Volkswirt Franz Stobrawa in Heft 20/2004:

Plumper Lobbyismus

. . . Den Autoren Ihres Arti- kels fällt immerhin auf, dass

„Begriffe wie Qualität, Qua- litätssicherung, Qualitätsma- nagement im deutschen Ge- sundheitswesen von der Poli- tik anders verstanden werden als von der Ärzteschaft“. Ist aber nicht die Politik die ge- wählte Vertretung unserer Pa- tienten? Und sind nicht die Krankenkassen der kollektive Geldbeutel unserer Patien- ten? Natürlich sind Patienten nicht in erster Linie Kunden.

Aber definiert sich professio- nelles Handeln nicht immer als ein Austausch von Lohn gegen Leistung? Wer ist also der Kunde? Patient, Kranken- kasse und Gesellschaft sind es gemeinsam. Ihre Anforderun- gen widersprechen sich an vie- len Stellen. Jeder Kunde steht im Konflikt zwischen seinen Wünschen und seinem Geld- beutel. Warum sollte die Pro- fessionalität des Arztes leiden, wenn er einerseits dem Wunsch seines „Kunden“ nach Definition seiner Leistung und andererseits nach erhöhter Kosteneffizienz entgegen- kommt? Warum die wahr- heitswidrige Polarisierung zwi- schen Evidenz-basierter Medi- zin (EbM) und individuellem ärztlichen Handeln? Natürlich ist die hoch komplexe Interak- tion zwischen Arzt und Patient nicht bis ins Detail definier-

bar. Aber Teile davon sind es eben doch. Die Definition der Qualität unseres ärztlichen Handelns ist auch eine Chance, aus der Kluft zwischen dem unerfüllbaren Anspruch an unser Tun und der dagegen oft kläglich scheinenden Wirklich- keit herauszukommen. EbM und Qualitätsmanagement sind ein Werkzeug dazu. EbM ist keine Heilslehre, sondern eine rationale aufgeklärte Me- thode, mit den Schwierigkei- ten der ärztlichen Tätigkeit zurechtzukommen.

Was die Autoren des Artikels betreiben, ist plumper Lobby- ismus. Es scheint um Macht und nicht um die Sache zu ge- hen. Wer die USA, Australien und Großbritannien für ande- re medizinische Kulturkreise hält, muss blind sein oder Chauvinist. Wenn wir die posi- tiven Seiten der Globalisie-

rung nicht nutzen, werden wir von ihren negativen Seiten überrollt werden. Arzt sein be- deutet nach der oben genann- ten Charta „placing the inter- ests of the patient above those of the physician, setting and maintaining standards of com- petence and integrity, and pro- viding expert advice to society in matters of health“. Das ist es, wofür man unseren Stand achtet und wofür man uns, wenn wir es erfüllen, auch gut behandeln sollte. Gesundheit ist ein Menschenrecht, das mög- lichst gerecht verteilt werden sollte. Dazu gehört es, über den einzelnen Patienten manchmal hinauszusehen. Wenn wir den Veränderungen unserer Welt nicht Rechnung tragen, machen wir uns mitschuldig an einer Zweiklassenmedizin.

Dr. med. Thomas Kühlein,Horsdorf, Haus Nr. 19, 96231 Bad Staffelstein B R I E F E

Referenzen

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