A 2062 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 42|
19. Oktober 2012 Nierentransplantationen sind in Europa lang-fristig deutlich erfolgreicher als in den USA:
Während die Funktionsraten nach einem Jahr mit ungefähr 90 Prozent übereinstimmen, funk- tionieren nach fünf Jahren in Europa noch 77 Prozent der Spendernieren, in den USA sind es bei weißen Amerikanern dagegen nur 71 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 56 Pro- zent gegenüber 46 Prozent. Die niedrigeren Langzeitüberlebensraten im Vergleich zu Europa betreffen auch spanischstämmige US- Amerikaner, bei denen nach zehn Jahren 48 Prozent der transplantierten Nieren noch funktionieren, und vor allem Afroamerikaner mit 33 Prozent.
Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg haben erstmals die große Diskre- panz durch einen systematischen Vergleich von Daten aus der weltweit größten Studie zu
Transplantationsergebnissen, der „Collabora - tive Transplant Study CTS“ in Heidelberg, mit Transplantationsdaten aus den USA aufgezeigt.
Insgesamt wurden etwa 23 500 Nierentrans- plantationen in Europa für die aktuelle Auswer- tung herangezogen, in den USA waren es circa 32 000 (Transplantation online, 10th October 2012. doi: 10.1097/TP.0b013e3182708ea8).
Die Ergebnisse zeigen besonders große Un- terschiede bei dem Funktionsverlust des Nie- rentransplantats bei Kindern und jungen Er- wachsenen auf. Ein Grund für die schlechteren Ergebnisse in den USA könnte sein, dass die in der Nachsorge erforderlichen Immunsuppres- siva in der Regel nur für drei Jahre von der staatlichen Krankenversicherung Medicare er- stattet werden, während in Europa die lebens- lange Kostenübernahme durch die Kranken- kassen gesichert ist. In den USA müssen die
Patienten dann jährlich im Mittel 20 000 Dollar für ihre Arzneimittel aufbringen.
Die CTS-Studie in der Abteilung Transplan- tationsimmunologie am Universitätsklinikum Heidelberg unter Leitung von Prof. Dr. med.
Gerhard Opelz sammelt seit 30 Jahren Daten von Transplantationen weltweit und wertet sie wissenschaftlich aus. Die Daten der zurzeit et- wa 550 000 Patienten stammen meist aus Europa. In den USA werden sämtliche Daten von Transplantationen systematisch gesam- melt und sind öffentlich verfügbar, im Gegen- satz zu Deutschland und den meisten europä - ischen Ländern, in denen in der Regel kein ver- gleichbares nationales Register vorhanden ist.
Die Teilnahme an der CTS-Studie ist freiwil- lig. „Da aber ein hoher Prozentsatz der euro- päischen Zentren teilnehmen, sind die Daten für Europa repräsentativ“, so Opelz. EB
NIERENTRANSPLANTATE FUNKTIONIEREN IN EUROPA LÄNGER
Während der nächsten Wochen wird es dem Bundestag obliegen, ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auf den Weg zu bringen.
Denn der Bundesrat fasste zu dieser Frage keinen konkreten Beschluss:
Am 12. Oktober debattierten die Länder zwar sehr intensiv über die Frage, wie Geschäftemacherei mit Sterbehilfe künftig verhindert wer- den kann, sie konnten sich jedoch nicht einigen und verzichteten da- mit auf ihr Äußerungsrecht.
Dem Bundesrat lagen zwei Ent- würfe vor: einer aus Rheinland- Pfalz, wonach Suizidbeihilfe straf- frei bleiben und nur kommerzielle STERBEHILFE
Länder beziehen keine Stellung
Werbung dafür verboten werden soll, und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Diesem zufolge soll gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung bestraft werden. Aus- genommen von der Strafandrohung sollen allerdings Angehörige oder sonst dem Betroffenen nahestehen- de Personen sein. Der Antrag des
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, hat den Krankenkas- sen vorgeworfen, unzulässig viele Daten von ihren Versicherten zu er- heben. In einem Interview mit
„NDR Info“ kritisierte er die Praxis einiger Kassen, über Selbstaus- kunftsbögen die Bezieher von Krankengeld umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation zu befragen. „Wir haben eine Reihe von Beschwerden vor- liegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten“, sagte Schaar.
Seine Behörde untersuche Fälle, in denen Patienten nach ihrem fa- DATENSCHUTZ
Krankenkassen verlangen zu viele Daten
miliären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitge- ber befragt worden seien. Einigen Versicherten wurde angedroht, die Zahlung des Krankengeldes werde eingestellt, wenn sie den Fragebo- gen nicht ausfüllten. Ebenso wird häufig nicht auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen.
Schaar zufolge dürfen die Kas- sen Fragebögen nur verschicken, wenn Zweifel an der Arbeitsunfä- higkeit bestehen. Sie dürfen allein
„harte Fakten“ abfragen, wie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. EB Der Bundesrat
konnte sich zum Thema Sterbehilfe nicht einigen. Nun muss der Bundes-
tag entscheiden.
Foto: dapd
Innenausschusses, „keine Einwen- dungen“ gegen diesen Entwurf zu erheben, fand keine Mehrheit. Ohne Mehrheit blieb jedoch ebenfalls die Empfehlung des Rechtsausschus- ses, den Entwurf abzulehnen. Aber auch der rheinland-pfälzische Ent- wurf konnte sich in der Länderkam- mer nicht durchsetzen. ER