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Archiv "Transplantationsgesetz: Einigung in Sicht" (12.05.1995)

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THEMEN DER ZEIT

Patienten. Dennoch war das Leichen- zelt neben der Latrine nur selten frei.

„Wir bekommen nur die schwersten Fälle", erklärt Dieter Jacobi, Chirurg aus Leverkusen, die hohe Mortalitäts- rate.

Vier deutsche Ärzte, unterstützt von fünf Krankenschwestern und 100 einheimischen Helfern, haben vor wenigen Tagen mit 70 Patienten das Zelt-Hospital verlassen. Sie sind in 14 sechs Kilometer entfernte Häuser mit Wellblechdächern umgezogen. 400 Flüchtlinge haben sie aus Lehmzie- geln gebaut.

Anlaß für den Abzug aus dem Zentrum des Camps waren nicht nur die von Sonne, Wind und Regen per- forierten Zelte. Gabi Müller-Stutzer, medizinische Koordinatorin der Rot-Kreuz-Föderation: „Am 21. No- vember starb ein junger Hutu nach einer Operation. Mehrere Männer, mit Macheten bewaffnet, holten den Toten ab und drohten uns mit bluti- ger Rache. Es gab Unruhen im Camp. Wir haben in drei Stunden

Nach jahrelangen Bemühungen um eine Regelung der Organspende haben sich jetzt die Regierungskoali- tion, die SPD-Bundestagsfraktion und die Länder darauf geeinigt, einen gemeinsamen Entwurf für ein Trans- plantationsgesetz vorzulegen. Im Juni sollen „die grundlegenden Fragen der Bewertung des Hirntodes und der Einbeziehung der Angehörigen in die Entscheidung über eine Organ- entnahme nach dem Tod Gegenstand einer Anhörung von Sachverständi- gen im Gesundheitsausschuß des Bundestages sein", teilte das Bundes- gesundheitsministerium mit.

Als Modelle für ein Transplanta- tionsgesetz stehen nur noch die enge und die erweiterte Zustimmungslö- sung zur Wahl. Bei der vom Gesund- heitsministerium favorisierten erwei- terten Zustimmungslösung wären Transplantationen künftig dann er-

BLICK INS AUSLAND/BERICHTE

140 Patienten entlassen oder verlegt und das Hospital geschlossen. Nach drei Tagen garantierte der Dorfälte- ste für unsere Sicherheit und stellte 70 Wächter ab."

Am Tag vor der Verlegung der Medizin-Station mit dem Funk-Code

„Golf Hotel" war das Zelt der Toten voll wie selten zuvor. Die Angehöri- gen holen morgens ihre Toten. Sie be- sorgen sich Leichentücher, die es an 32 Stellen im Camp gibt, und vergra- ben sie in fremder Erde. Der Friedhof ist fast voll. Geschätzte 25 000 Ruan- der, etwa so viele, wie seit Beginn der Flüchtlingswelle in Benaco geboren wurden, ruhen dort.

In den verlassenen Zelten der mobilen Klinik blieb der Brutkasten zurück. Über die selbstgezimmerte Holzkiste mit durchsichtiger Folie, Löchern für zwei Wärmflaschen und Anschluß für Infusionslösungen sagt der Chirurg Jacobi: „Ich habe einmal ein Baby im letzten Moment da her- ausgeholt. Die Temperatur im Kasten lag schon bei 45 Grad." Sepp Spiegl

laubt, wenn „bei fehlender Erklärung des Verstorbenen der nächste An- gehörige der Entnahme ausdrücklich zustimmt" Der Angehörige kann mit dem entnehmenden Arzt vereinba- ren, daß sein Schweigen innerhalb ei- ner bestimmten Erklärungsfrist als Zustimmung gilt (dazu Deutsches Ärzteblatt, Heft 9/1995).

Hirntod

Voraussetzung für eine Organ- entnahme soll nach den Vorstellungen von Regierung und Opposition die Feststellung des Hirntodes durch zwei von den Transplanteuren unabhängi- ge Ärzte sein. Das Bundesgesund- heitsministerium beruft sich dabei auf die Bundesärztekammer, die betont habe, „daß mit dem Hirntod der Tod des Menschen eingetreten sei". Dage-

gen heißt es in den jetzt vorgelegten Eckpunkten eines Transplantations- gesetzes der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der Hirn- tod ist nicht gleichzusetzen mit dem Tod des Menschen oder dem Tod der Person. Als hirntot diagnostizierte Menschen sind Menschen, die im Sterben begriffen sind, jedoch mittels intensivmedizinischer Maßnahmen daran gehindert werden, ihren Sterbe- prozeß zu vollenden; sie sind noch nicht gestorben, sie leben." Die Grü- nen plädieren in ihrem Gesetzentwurf für eine enge Zustimmungslösung.

Danach soll die Organentnahme zulässig sein „bei einem oder einer Sterbenden, wenn die Zustimmung zur Explantation von der oder dem Betreffenden im voraus persönlich und freiwillig erteilt wurde".

Ein „tragfähiges Modell"

Zu weiteren Gesprächen über das Transplantationsgesetz soll die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 ein- geladen werden, kündigte das Bundesgesundheitsministerium an.

Außerdem kamen Regierungskoaliti- on und SPD überein, daß bei der Ab- stimmung über das Transplantations- gesetz kein Fraktionszwang gelten solle. „Nach Übereinstimmung aller Beteiligten ist das Transplantations- recht kein Gegenstand parteipoliti- scher Profilierung", erklärten Bun- desgesundheitsminister Horst Seeho- fer (CSU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Rudolf Dreßler. Es gehe schließlich darum, schwerkranken Menschen zu helfen und Vertrauen in die Transplantati- onsmedizin zu schaffen, stellten sie gemeinsam fest.

Aus ärztlicher und rechtlicher Sicht ist das Konzept nach Ansicht des Vorsitzenden der Kommission „Or- gantransplantation" der Bundes- ärztekammer, Prof. Dr. jur. Hans- Ludwig Schreiber, ein „tragfähiges Modell". Es sollte verläßlichen Schutz vor möglichem Mißbrauch bieten, müsse zugleich aber auch den Interes- sen der Organempfänger gerecht wer- den. Der Hirntod sei das sicherste und zuverlässigste Todeszeichen, sagte Schreiber. Kli

Transplantationsgesetz

Einigung in Sicht

A-1370 (32) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 19, 12. Mai 1995

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