Die Information:
Bericht und Meinung Schluß mit den
staatlichen Eingriffen in
die Krankenversicherung! . 11 Vertreterversammlung der Kassen-
ärztlichen Bundesvereinigung am 11. Dezember in Köln
Aus dem „Bericht zur Lage"
von Dr. Hans Wolf Muschallik
Entrüstet über
die Haltung der SPD 13
Einstimmige Resolution der KBV-Vertreterversammlung
Nachrichten 16
Keine Kostendämpfung durch Posi- tivliste und Preiskontrollen — Versi- cherung schützt auch Placebo-Emp- fänger — Ersatzkassen verteidigen das bewährte gegliederte System — Bundesärztekammer kritisiert EG- Forschung — Geißler: § 218 wird vor- erst nicht geändert
Aus aller Welt 18
Vereinigte Staaten: Spezialität Not- fallmedizin — Japan: Kostendämp- fung ä la Nippon
Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Übersichtsaufsätze Die Diphtherie
und ihre aktuelle Bedeutung . 21 Prof. Dr. med. Peter Naumann
Schirmbilduntersuchungen — Kosten, Nutzen,
Schaden, Alternativen 29
Dr. med. Eberhard Meier
Verhütung der koronaren
Herzkrankheiten 36
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult.
Gotthard Schettler
Einstellung von Diabetikern in den öffentlichen Dienst
Richtlinien
der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
Für Sie gelesen
Welche Krankheiten machen flugun- tauglich? — Eine Liste gibt Auskunft — Captopril bei chronischer Herzinsuffi- zienz
Ergänzende Mitteilung
Zystische Echinokokkose 38
Berichtigung 40
Fortsetzung auf Seite 3 39
28
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
27. Dezember 1982
51/52
79. Jahrgang
Einigung in Sicht
B
is zum 15. Januar läuft die Erklärungsfrist: Dann werden wir wissen, ob es im RVO-Bereich eine Bundes- empfehlung an die Vertrags- partner auf Landesebene für die Honorargestaltung des er- sten Halbjahres 1983 gibt, ähnlich der Regelung, wie sie zwischen der KBV und den Ersatzkassen-Verbänden auf Bundesebene bereits getrof- fen wurde (DÄ 50). Vorweg gesagt: Die Aussichten sind nach einer vielstündigen Ver- handlung am 16. Dezember in.Köln optimistischer zu beur- teilen als an der Monatswen- de November/Dezember.
Die Bundesverbände der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Kran- kenkassen sowie die Bundes- knappschaft hatten aus unter- schiedlichen Gründen neue Verhandlungen gefordert.
Der Bundesverband der Orts- krankenkassen sah die von ihm akzeptierten Eckwerte aus der Verhandlung vom 26.
November in dem am 30. No- vember erarbeiteten Empfeh- lungstextentwurf nicht hinrei- chend umgesetzt; die Bundes- verbände der Betriebs- und Innungskassen erhoben er- neut die Forderung, daß zu- mindest ein Teil der soge- nannten Rationalisierungsge- winne aus dem Labor-Hono- rarbereich den Krankenkas- sen „zugute kommen" sollte, was aber von der KBV wohl- begründet zurückgewiesen wurde:
S
eit Jahren zahlen die RVO-Kassen die Labor- leistungen in nahezu al- len KV-Bereichen in pauscha- lierter Form. Jede Mengen- ausweitung im Labor läuft da- mit längst, wie Muschallik erst jüngst vor der KBV-Ver- treterversammlung dargelegt hat, zu Lasten der Kassenärz-teschaft und nicht der Versi- chertengemeinschaft. Ratio- nalisierungsvorteile im Labor sind also zum größten Teil be- reits an die Versicherten und deren Kassen durch Honorar- einsparung weitergegeben worden!
Nach einer längeren Grund- satzdiskussion wurde dies auch von den Krankenkassen in der Mehrheit eingesehen und anerkannt; nur die Ver- treter der Innungskranken- kassen taten sich noch schwer, den schließlich aus- gehandelten Formulierungen zuzustimmen. Der (neue) Text
— er berührt nicht die Grund- sätze der Einigung vom 26.
November — sieht als Bundes- empfehlung an die vertrag- schließenden Kassenärztli- chen Vereinigungen und Lan- desverbände der Krankenkas- sen im wesentlichen vor:
V
erlängerung der laufen- den Honorarverträge bis zum 30. Juni 1983 ohne Erhöhung der Punktwerte bzw. der Fallpauschalen La- bor; vertragliche Honorar-Ab- senkung der 22 sogenannten rationalisierungsfähigen Lei- stungen um 30 Prozent und Umschichtung des so freige- setzten Honorarvolumens auf die Zuschlagsregelung der eingehenden Untersuchung in einer acht Abrechnungs- quartale umfassenden Erpro- bungsphase; Festschreibung der derzeitigen Höhe der Fallpauschalen Labor für die- sen Zeitraum.Allen Verhandlern auf Bun- desebene sind die Folgen für ihr Partnerschaftsverhältnis klar, wenn es nicht zu einer Empfehlung kommen sollte.
Und wenn dennoch dem al- lem nicht zugestimmt wird?
Eine neue Verhandlung ist nicht terminiert . . . DÄ
Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 51/52 vom 27. Dezember 1982 1