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Archiv "Kostentreibsatz: Pflegerisiko" (07.08.1989)

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Pflegefälle: Die Kosten-Explosion " 87

71 40

,

Empfänger von Pflegehilfe

in 1000 214 237 252 261

1965 1970 1975 1980 1985 1986

Aufwendungen der Sozialämter 1975

in Millionen DM

0 8/1989 Deutscher Instituts-Verlag

Quelle: Statistisches Bundesamt Institut der deutschen Wirtschaft iwd

Arzneimittel-Gesetz:

Hilfsstoffe

müssen deklariert werden

Die Bundesregierung hat am 21.

Juni dem Entwurf einer Vierten Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG) zugestimmt, mit der ange- strebt wird, daß neue Arzneimittel künftig schneller auf den Markt kommen. Alte Arzneimittel, vor al- lem Naturheilmittel, sollen unter er- leichterten Bedingungen zugelassen werden können. Zudem soll das Zu- lassungsverfahren beschleunigt wer- den.

So soll es künftig möglich sein,

„unabhängige Sachverständige"

mehr als bisher am Zulassungsver- fahren zu beteiligen. Die Zulas- sungsbehörde soll die Möglichkeit erhalten, die Zulassungsunterlagen der Unternehmen durch externe Sachverständige prüfen zu lassen und deren Beurteilung der Zulas- sungsentscheidung zugrunde zu le- gen.

Begrüßt haben die Bundesärzte- kammer und deren Fachausschuß

„Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft", daß der Kabi- nettsentwurf nunmehr vorschreibt, daß ab 1. Januar 1991 sämtliche Hilfsstoffe eines Arzneimittels der Art nach auf dem Behältnis, der äu-

ßeren Umhüllung und in der Pak- kungsbeilage deklariert werden müs- sen. Damit können sich Arzt und Pa- tient über den Gehalt an Hilfsstof- fen, gegen die der Patient über- empfindlich ist, vor Öffnen der Pak- kung informieren. Die Ärzteschaft begrüßt auch die Bestimmung, wo- nach die zulassungsfreie Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke nur dann möglich ist, wenn die „we- sentlichen Herstellungsschritte" dort erfolgen. Positiv zu werten ist aus der Sicht der Arzteschaft auch der Ein- schluß des Mißbrauchs in die Be- richtspflicht über unerwünschte Wir- kungen nicht, verschreibungspflichti- ger Arzneimittel, auch wenn dies auf Verdachtsfälle schwerwiegender und im Krankheitsverlauf unerwarteter oder in den Angaben zu dem Arznei- mittel nicht enthaltener oder in der medizinischen Wissenschaft nicht

allgemein bekannter Nebenwirkun- gen oder Wechselwirkungen be- schränkt wird. Die Bundesärztekam- mer weist darauf hin: Gerade bei den nicht der Überwachung durch den Arzt unterworfenen Arzneimit- teln, insbesondere solchen mit um- strittenem therapeutischen Nutzen, können auch geringfügige Risiken nicht in Kauf genommen werden.

Die Ärzteschaft ist besonders betroffen, daß gewisse Arzneimittel nur von Ärzten bestimmter Fach- richtungen verschrieben und unter deren Kontrolle oder nur in Spezial- kliniken angewendet werden dürfen.

Die Ärzteschaft fordert, die Risiko- minderung durch die Auflage von Kontrolluntersuchungen sicherzu-

Kostentreibsatz: Pflegerisiko

Von den heute schätzungsweise zwei Millionen Pflegebedürftigen werden etwa 1,7 Millionen zu Hause betreut. Viele der Pflegebedürftigen sind auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

Mit Inkrafttreten des „Gesund- heits-Reformgesetzes" am 1. Januar 1989 haben die gesetzlichen Kran- kenkassen die Kosten für die häus- liche Pflege von Schwerpflegebe-

stellen, die nur in Spezialeinrichtun- gen durchgeführt werden können.

Sie wendet sich nach wie vor gegen ein Verschreibungsprivileg bestimm- ter Gebietsärzte und fordert hier ei- ne Korrektur der Gesetzesvorlage (Beschluß des jüngsten — 92. — Deut- schen Ärztetages in Berlin).

Anerkannt wird von der Ärzte- schaft auch die vorgesehene striktere Regelung für die fachliche Qualifi- kation externer Gutachter. Aller- dings vermißt die Bundesärztekam- mer eine Regelung der chargenwei- sen Überprüfung der pharmazeuti- schen Qualität, eine wesentliche Voraussetzung, um den Sicherstel- lungsauftrag und den Qualitätsan- spruch des Gesetzes zu erfüllen. HC

dürftigen für vier Wochen im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zu übernehmen. Ab 1991 haben langjährig versicherte Schwer- pflegebedürftige außerdem 25mal im Monat für eine Stunde Anspruch auf eine Pflegekraft. Das Bundesarbeits- ministerium schätzt die Kosten auf 0,8 Milliarden DM jährlich für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung und auf 4,3 Milliarden DM für die laufende Pflegehilfe (mit steigender Tendenz). EB/iwd

Dt. Ärztebl. 86, Heft 31/32, 7. August 1989 (23) A-2203

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