Gesundheitskarte
Reif für erste Ausschreibungen
Telematikgesetz im Bundestag beschlossen
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er Bundestag hat den geän- derten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Organi- sationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen ange- nommen. Damit sollen die Befugnisse der von der Selbst- verwaltung bereits gegründe- ten Betriebsgesellschaft ge- matik geregelt und die Finan- zierungsvereinbarungen zur Infrastruktur rechtlich abge- sichert werden. Die Ände- rungen stellen unter ande- rem klar, dass das Bundes- gesundheitsministerium über die gematik die Rechts- und nicht die Fachaufsicht führt.Die Kosten für Forschungs- vorhaben muss die gematik nur dann erstatten, wenn sie im Rahmen einer Ersatzvor- nahme entstehen. Die Länder erhalten ein größeres Ge-
wicht im Beirat der Selbstver- waltung. Das geänderte Ge- setz sieht auch eine flexible Gestaltung der Testphase für das neue System vor, so- dass beispielsweise befristete Ausnahmen von der quali- fizierten elektronischen Si- gnatur möglich sind. Außer- dem sollen die Notfallda- ten auf der Gesundheitskarte auch ohne Netzzugang nutz- bar sein. Private Anbieter ha- ben die Möglichkeit, eine dem gesetzlichen Kranken- versicherungsbereich entspre- chende Refinanzierung der Investitions- und Betriebsko- sten der Telematikstruktur zu schaffen.
Die Prüfung der von der Fraunhofer-Gesellschaft vor- gelegten Lösungsarchitektur der elektronischen Gesund- heitskarte durch die Selbstver- waltung hat zwischenzeitlich ergeben, das die meisten Be- standteile des Konzepts aus- schreibungsreif sind. Roland Stahl zufolge, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, sollen in den näch- sten zwei bis drei Monaten die Spezifikationen der Karte ausgeschrieben werden. KBr
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as Bundeskabinett hat dem Entwurf für eine 14. Novel- le zum Arzneimittelgesetz zu- gestimmt. Er enthält unter an- derem die durch europäischesRecht notwendigen Änderun- gen des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und des Patentgesetzes.
Danach soll die Arzneimit- telüberwachung durch eng- maschigere Unbedenklich- keitsberichte intensiviert wer- den. Geregelt wird zudem die Anwendung noch nicht zu- gelassener Arzneien aus hu- manitären Erwägungen bei schwer Kranken.
Schönheitsoperationen sol- len nach dem Entwurf künf- tig unter das Heilmittelwer- begesetz fallen. Irreführende und ethisch nicht vertretbare Werbung für derartige Ein- griffe wird somit untersagt.
Für die Publikumswerbung mit nicht verschreibungspflichti- gen Arzneien wird jeglicher Hinweis auf eine Verord- nungsfähigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versor- gung verboten. Ebenso ver- boten bleibt Werbung für nicht verschreibungspflichti- ge Arzneimittel gegen gravie- rende Leiden, wie beispiels- weise Krebs. Änderungen im Patentgesetz sollen Generika schneller auf den Markt ver-
helfen. EB
A K T U E L L
Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 16⏐⏐22. April 2005 AA1089
Marburg-Virus-Infektionen
Alarmierende Lage
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as in Angola kursierende Marburg- Virus ist nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefährlicher als das ebenfalls hochin- fektiöse Ebola-Virus. Bisher wurden 210 Todesfälle bei 231 Infektionen re- gistriert. Das Marburg-Virus-Fieber, das durch ein fadenförmiges Filovirus verursacht wird, gehört wie Gelb-, Dengue-, Krim-Kongo- und Ebola- Fieber zu den hämorrhagischen Er- krankungen des Menschen. Bisher konnte keine Tierart als Erregerreser- voir identifiziert werden. Eine Ver- breitung durch Moskitos gilt als un- wahrscheinlich. Übertragen wird das Virus durch direkten, engen Kontakt mit Infizierten, deren Blut, Körperflüs- sigkeiten und Ausscheidungen. Auch Kontakt mit Kleidungsstücken oderanderen vom Kranken benutzten Ge- genständen können zur Infektion füh- ren, wobei das Virus mehrere Tage auf kontaminierten Oberflächen überle- ben kann.
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ie Inkubationszeit beträgt etwa fünf bis sieben Tage. Nach einer nur wenige Tage dauernden Prodromal- zeit beginnt die Erkrankung mit ho- hem Fieber, schwerstem Krankheits- gefühl, Myalgien und Arthralgien. Im weiteren Verlauf kommen ein makulö- ses Exanthem, Enanthem, Konjunk- tivitis, Erbrechen, Übelkeit und Diar- rhöen hinzu. Bei den Patienten be- steht oftmals eine extreme Exsikko- se. Als Komplikationen können Nie- renversagen sowie ZNS-Symptome mit Bewusstseinseintrübung auftre- ten. Hämorrhagische Symptome fin- det man bei etwa 25 Prozent der Pa- tienten, die aber oft nicht erkannt werden. Letztlich sterben die Patien- ten an den Folgen eines Multiorgan- versagens. Da es bisher weder eine präventive Impfung noch eine kausa- le Therapie gibt, beträgt die Morta- lität – abhängig von der Qualität der unterstützenden Maßnahmen – 25 bis90 Prozent. zyl
Akut
Künftig verboten: Werbung mit
„Vorher-nachher-Bildern“
Foto:laif
Arneimittelgesetz
Umfangreiche Novellierung
Schönheitsoperationen sollen unter Heilmittel- werbegesetz fallen.
Das „spazierstockförmige“ Marburg-Virus ist etwa 800 Nanometer lang und 80 Nano- meter dick.
Abbildung:ddp