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Archiv "Nachgefragt" (16.09.2005)

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des medizinischen Personals. Der Deut- sche Senat für ärztliche Fortbildung sieht die grundsätzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren angestellten Ärzten die Fortbildung durch eine aus- reichende Freistellung oder auch durch eigene Fortbildungsangebote zu ermög- lichen. Das Recht des Arztes auf Fort- bildung im erforderlichen Umfang soll- te bereits im Arbeitsvertrag festgehal- ten werden. Beim G-BA wird sich dem- nächst ein Arbeitskreis speziell mit dem Finanzierungsproblem befassen, um noch fristgerecht zu einer Lösung zu kommen. Eine Verständigung muss auch noch darüber erzielt werden, wie die Sanktionen gegen ein Krankenhaus ausfallen, dessen Ärzte sich nicht im vorgeschriebenen Umfang fortgebildet haben. Zufrieden kann die Bundesärz- tekammer mit dem bisherigen Stand der Beratungen sein, ist ihr doch vor al- lem daran gelegen, dass das Fortbil- dungszertifikat der Ärztekammern als Fortbildungsnachweis für alle berufs- tätigen Ärzte anerkannt und so ein Auseinanderdriften der beiden Versor- gungsbereiche bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbil- dungspflicht vermieden wird.

EDV-gestützte Verwaltung

Wenn bald auch die Krankenhausärzte den Nachweis ihrer Fortbildung über das Fortbildungszertifikat erbringen, bedeutet dies einen immensen Verwal- tungsmehraufwand für die Ärztekam- mern. Bei mehr als 200 000 fortbil- dungspflichtigen Ärzten und einer pa- piergebundenen Verwaltung kommt man nach einer groben Überschlags- rechnung für den Fünfjahreszeitraum auf mehr als 15 Millionen Bescheini- gungen über die Teilnahme an Fortbil- dungsveranstaltungen, die erfasst, ab- gelegt und über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden müssten.

Angesichts der drohenden hohen Per- sonal- und Sachkosten beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer im September 2004 die Entwicklung eines zentralen EDV-Systems für die Er- fassung der von Ärzten gesammelten Fortbildungspunkte. Der in der Folge entwickelte elektronische Informati- onsverteiler (EIV) dient der Zuord-

nung von Fortbildungspunkten auf einzelne Fortbildungspunkte-Konten bei den Landesärztekammern und wird ab Oktober 2005 seinen Dienst als zentraler Server für das Bundesgebiet aufnehmen.

Für das neue Verfahren erhält jeder Arzt von seiner zuständigen Ärztekam- mer einen Ausweis mit einer bundes- weit einheitlich aufgebauten Fortbil- dungsnummer und einem einscannba- ren Barcode; für eine Übergangszeit werden auch Selbstklebe-Etiketten mit Barcodes versandt, die auch nach der Veranstaltung noch eingelesen werden können. Jede anerkannte Fortbildungs- veranstaltung erhält eine Veranstal- tungsnummer. Künftig lesen die Fort- bildungsveranstalter mit einem Scanner die Fortbildungsnummern der Ärzte ein und übermitteln diese, verknüpft mit

der Veranstaltungsnummer, an den zen- tralen Server, der die Verteilung auf die einzelnen Ärztekammern ermöglicht.

Auf diese Weise kann jede Ärztekam- mer Punktekonten für ihre Mitglieder einrichten und über gesicherte Inter- net-Verbindungen zugänglich machen.

Weitere Informationen zur elektro- nischen Erfassung von Fortbildungs- punkten findet man auf der Website www.eiv-fobi.de.

Große Zahl an Angeboten

Die Fortbildungsverpflichtung auf der Grundlage des Ärztekammer-Zertifi- kats hat zu einer ständig zunehmenden Zahl der von den Ärztekammern aner- kannten Fortbildungsveranstaltungen geführt. Nach Einschätzung des Fortbil- T H E M E N D E R Z E I T

A

A2452 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 37⏐⏐16. September 2005

DÄ: Wie haben Fortbil- dungsverpflichtung und -zer- tifikat die „Fortbildungsland- schaft“ verändert?

Eckel: Die Landesärzte- kammern haben nun noch mehr Möglichkeiten, die Qua- lität der Fortbildungsveran- staltungen zu überprüfen, weil alle Anbieter ihre Veran- staltungen zertifizieren lassen müssen. Die Fortbildungsaus- schüsse der Kammern legen großen Wert darauf, aus der Vielzahl der Angebote heraus nur die qualitativ wertvollen Fortbildungen zuzulassen. Zu- dem haben sich die Zahlen der Fortbildungsveranstaltun- gen wie auch der Kursteilneh- mer erhöht.

DÄ: Fortbildung muss nach dem Sozialgesetzbuch frei von wirtschaftlichen In- teressen sein. Wie hat sich die Pharmaindustrie damit arrangiert?

Eckel:Die Ärztekammern achten sehr genau darauf, dass die zugelassenen Fort- bildungsveranstaltungen der Pharmafirmen frei von wirt- schaftlichen Interessen sind.

Die Pharmafirmen wissen das und passen ihre Angebote in der Regel entsprechend an.

Die anerkannten Fortbildun- gen erfüllen ausnahmslos die strengen Kriterien der Kam- mern und sind unter diesen Voraussetzungen in der Regel übrigens sehr hochwertige Veranstaltungen.

DÄ: Der Gemeinsame Bundesausschuss befasst sich nun mit der Fortbil- dungspflicht der Fachärzte im Krankenhaus. Wie ent- wickelt sich dort das Mei- nungsbild?

Eckel: Die einstimmige Forderung des G-BA lautet, dass Fachärzte sich zu einem bestimmten Anteil fachspezi- fisch fortbilden; 150 von 250 Punkten für das Fortbildungs- zertifikat der Ärztekammern sollen sie jeweils in ihrer ei- genen Disziplin erwerben.

Das entspricht jedoch oh- nehin schon der Wirklichkeit der Krankenhausärzte, inso- fern sieht der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung kei- ne Notwendigkeit, dagegen zu argumentieren.

DÄ: Gibt es Bestrebun- gen, die Fortbildungskontrol- le zu verschärfen? Wo sehen Sie Änderungsbedarf?

Eckel:Seitens der Ärzte- kammern gibt es keine Be- strebungen, die Fortbildungs- kontrolle zu verschärfen, und auch bei den Ministerien oder den Krankenkassen sind kei- ne verbindlichen Pläne dieser Art für uns erkennbar. Aktuell sieht der Senat deshalb kei- nen weitergehenden Ver- änderungsbedarf. Trotzdem müssen wir sehr aufmerksam bleiben, um überbordende Ansprüche dieser Art auch künftig zu verhindern. ) Prof. Dr. med. Heyo

Eckel, Präsident der Ärztekammer Nieder- sachsen und Vorsit- zender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung

Foto:Bernhard Eifrig

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