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Archiv "Nachgefragt" (03.12.2004)

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lediglich genetische Untersuchungen auf der Ebene des Phänotyps.

Medizinische Gendiagnostik sowie eine genetische Beratung und die Ana- lyse genetischer Proben sollen künf- tig ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden. Prädik- tive genetische Untersuchungen blei- ben Fachärztinnen und -ärzten für Hu- mangenetik und Ärztinnen und Ärzten mit einer Zusatzbezeichnung für gene- tische Untersuchungen vorbehalten.

Festschreiben will die Regierung das in- formelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Vornehmen darf der Arzt ei- ne genetische Untersuchung nur dann, wenn die betroffene Person über Be- deutung und Tragweite des Tests aufge- klärt wurde und ihre Einwilligung gege- ben hat. Diese kann jederzeit widerru- fen werden. Bereits gewonnene Daten müssen dann vernichtet werden.

„Das Gesetz ist ein gedanklicher Ent- wicklungssprung“, ist Catenhusen über- zeugt. Details, die in der Logik des Ge- setzes liegen, soll eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gen- diagnostik-Kommission festlegen. Sie wird beim Robert Koch-Institut (RKI)

angesiedelt sein. Zu ihren Aufgaben soll es gehören, die Richtlinien für die Beur- teilung genetischer Eigenschaften zu er- stellen sowie die Anforderungen an die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die Inhalte der genetischen Beratung und die Anforderungen an genetische Reihenuntersuchungen festzulegen.

Prinzipiell begrüßt wird der Gesetz- entwurf von der Bundesärztekammer.

Es müsse endlich gesetzlich klargestellt werden, dass niemand wegen seiner ge- netischen Veranlagung benachteiligt werden dürfe, betont Bundesärztekam- merpräsident Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe (Nachgefragt). Auch die In- dustrie lobt den Entwurf des Gendia- gnostikgesetzes als richtungweisend. Er stelle sicher, dass jeder Bürger die Kon- trolle über seine genetischen Daten be- halte. Nur wenn Rechtssicherheit herr- sche, könne mit der Akzeptanz medizini- scher Gentests gerechnet werden, sagte Dr. Volker Oeding, Vorsitzender des Verbandes der Diagnostica-Industrie, dessen Mitglieder Gentests herstellen.

Auf Kritik stieß der Diskussionsent- wurf hingegen bei den privaten Versi- cherungsunternehmen. Sie wollen sich

gesetzlich nicht verbieten lassen, gene- tische Untersuchungen vor und nach Abschluss eines Versicherungsvertra- ges zur Risikoprüfung zu verwenden.

„Das ist überflüssig“, sagt Dr. med.

Achim Regenauer vom Gesamtver- band der deutschen Versicherungswirt- schaft (GDV). Dabei weist er auf eine kürzlich bis zum Jahr 2011 verlängerte Selbstverpflichtungserklärung der Ver- sicherer hin. Darin verzichten diese freiwillig auf die Nutzung prädiktiver Tests. Zusagen über den Zeitraum 2011 hinaus will der GDV nicht machen.

Künftige Gentests auf Volkserkrankun- gen wie Diabetes mellitus oder korona- re Herzkrankheit könnten relevant für den Abschluss von Versicherungspoli- cen werden, vermuten die Versicherer.

Zündstoff für Debatten wird der Dis- kussionsentwurf des Gendiagnostik- gesetzes in den kommenden Wochen reichlich liefern. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesgesund- heitsministeriums will den überarbei- teten Entwurf im Frühjahr dem Bun- destag vorlegen. Ziel ist, ihn noch in dieser Legislaturperiode zu verabschie- den. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann P O L I T I K

A

A3306 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 493. Dezember 2004

DÄ: Herr Professor Hoppe, halten Sie das geplante Gentestgesetz für zweckmäßig?

Hoppe:Ja, der Entwurf ist ganz sicher ein Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Zu- stand.Wir brauchen auf diesem Gebiet Rechts- sicherheit. Niemand darf zu einem Gentest genötigt werden. Deshalb haben wir als Ärzte immer dafür plädiert, hinreichende Rechts- grundlagen zu schaffen, die eine Diskriminie- rung von Menschen mit bestimmten geneti- schen Anlagen verhindern. Freiwillige und noch dazu befristete Selbstverpflichtungen, wie sie die Versicherungswirtschaft getroffen hat, reichen nicht aus. Notwendig sind dauer- haft wirksame Regelungen.

DÄ: Prädiktive genetische Untersuchungen sollen nur durch Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder durch Ärzte mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation vorgenom- men werden dürfen. Dies gilt auch für Ärztin- nen und Ärzte aus anderen EU-Mitgliedstaa- ten. Befürworten Sie eine solche Regelung?

Hoppe:Wir prüfen derzeit, ob damit der Forderung nach einem Arztvorbehalt bei geneti- schen Untersuchungen ausreichend Rechnung getragen wird. Denn das Ziel muss es sein, den Betroffenen auf dem sensiblen Gebiet der gene-

tischen Information größtmögliche Sicherheit dafür zu geben, dass eine sachgerechte Diagno- stik erfolgt. Tests mit dem Ziel der prädiktiven genetischen Diagnostik dürfen daher nur unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden.

Soweit es sich um klinische Untersuchungsme- thoden handelt, müssen die ärztlichen bezie- hungsweise fachärztlichen Voraussetzungen er- füllt sein. In den Richtlinien der Bundesärzte- kammer zur prädiktiven genetischen Diagno- stik wird dies ausdrücklich festgestellt.

DÄ: Dem Entwurf zufolge soll eine Gentest- Kommission am RKI eingerichtet werden, die Richtlinien erstellt sowie Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte festlegt. Befürchten Sie, dass dadurch der Kompetenzbereich der Bun- desärztekammer verkleinert wird?

Hoppe:Nein, unsere Kompetenz auf die- sem Gebiet haben wir mit den vom Wissen- schaftlichen Beirat der Bundesärztekammer erarbeiteten Richtlinien unter Beweis ge- stellt. Ich denke, damit haben wir Standards gesetzt, die es in dem anstehenden Gesetz- gebungsverfahren zu beachten gilt. Die ge- plante Gentest-Kommission wirft einige Fra- gen auf, die aber erst nach eingehender Prüfung eines autorisierten Gesetzentwurfs mit Begründung fundiert beantwortet wer- den können.

DÄ: Halten Sie Gentest-Reihenuntersu- chungen, wie sie jüngst die Kaufmännische Krankenkasse vorgenommen hat, für sinnvoll?

Hoppe:Prädiktive Reihenuntersuchungen sind grundsätzlich nur dann zu rechtfertigen, wenn auf der Basis des Testergebnisses eine verbesserte Behandlung zur Vermeidung der Krankheitsmanifestation möglich ist. Die Teil- nahme an solchen Screenings muss freiwillig sein. Diese Voraussetzungen scheinen die Rei- henuntersuchungen der KKH zu erfüllen. Wir sind jedoch gegen die uneingeschränkte Zulas- sung genetischer Screenings, da dies einen so- zialen Druck auf potenzielle Anlageträger er- zeugen würde, der von offener Diskriminierung kaum noch zu unterscheiden wäre. ) Nachgefragt

Prof. Dr. med. Jörg- Dietrich Hoppe, Präsi- dent der Bundesärz- tekammer

Foto:Till Erdmenger/ÄkNo

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