DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
Ausführungen jedoch auch selbstkritisch zum Anlaß einzugestehen, daß es den Berufsvertretern der Sport- therapie bisher nicht zu- friedenstellend gelungen ist, darüber aufzuklären, was diese mit ihren Inhal- ten beabsichtigt und wo- durch sie sich zu ande- ren bewegungstherapeuti- schen Verfahren abgrenzt.
Diesbezüglich ist von Be- deutung:
~ Bewegungstherapie ist ärztlich indizierte und ver- ordnete Bewegung, die vom Fachtherapeuten ge- plant und dosiert, gemein- sam mit dem Arzt kontrol- liert und mit dem Patienten alleine oder in der Gruppe regelmäßig durchgeführt wird.
~ Sporttherapie ist eine bewegungstherapeutische Maßnahme, die mit geeig- neten Mitteln des Sports gestörte körperliche, psy- chische und soziale Funk- tionen kompensiert, rege- neriert, Sekundärschäden vorbeugt und gesundheit- lich orientiertes Verhalten fördert. Sie beruht auf bio- logischen Gesetzmäßig- keiten und bezieht beson- ders pädagogische, psy- chologische und sozial- therapeutische Verfahren ein und versucht eine über- dauernde Gesundheits- kompetenz zu erzielen.
Insgesamt befindet sich die Sporttherapie in der heuti- gen bewegungs-und erleb- nisverarmten Gesellschaft auf dem richtigen, wenn auch noch am Anfang ei- nes sehr beschwerlichen Weges. Eine wesentliche Erleichterung wäre hierbei ein beständiger und sachli- cher Dialog mit der Ärzte- schaft, den zu intensivieren der Beitrag keine Bereit- schaft erkennen läßt ... H. Binkowski
G. Huber
c!o Therapeutisches Bewegungszentrum der Waldburg-Zeil Kliniken 7972 lsny-Neutrauchburg
AIDS
Zu dem "seite eins"-Kommen-
tar "AIDS-Statistik", in Heft
42/1986, Seite 2821 :
Endlich
Gratuliere! Endlich ein Bei- trag gegen die Panikmache um AIDS, die so manchem journalistischem und aka- demischem Trittbrettfahrer zu eigener Publizität ver- hilft.
Professor Dr. med.
Gerhard Weber Klinikum Nürnberg Flurstraße 17 8500 Nürnberg
PRIVATLIOU IDATION
Zu dem Artikel von Dr. jur.
Heinz aus der Fünten, der sich mit der Prüfpraxis der Beihilfe- stellen beschäftigte ("Privatli- quidation: Beanstandungen von Beihilfebehörden") in Heft 40/1986, Seite 2711:
Nicht bei Chefärzten und Professoren
... Hinzuzufügen wäre, daß diese Prüfpraxis, die zu enalosen Diskussionen mit den Patienten führt, offen- bar nur bei niedergelasse- nen Ärzten und nicht bei Chefärzten und Professo- ren angewandt wird, die nach wie vor lustig außer- halb jeden Rahmens liqui- dieren. Die Antwort der Bundesärztekammer kann doch aber nicht nur ein sol- cher Artikel sein, in dem den Beihilfestellen mit For- mulierungen "es sollte"
oder "es müßte" freundlich ins Gewissen geredet wird.
Wann endlich wird die Bundesärztekammer beim Innenminister vorstellig, damit dieser per Ausfüh- rungsvorschrift dem Trei- ben der Beihilfestellen ein Ende bereitet?
Dr. med. T. Gutzeit Bayerischer Platz 9 1000 Berlin 62
83. Jahrgang Heft 46 vom 12. November 1986 (13) 3161
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