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Archiv "Arbeitszeiten: Inaktive Bereitschaft" (01.10.2004)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004 A2645

S E I T E E I N S

D

ie Deutsche Krankenhausgesell- schaft freut sich, der Marburger Bund ist sauer. Die unterschied- lichen Reaktionen gelten dem Vor- schlag der Kommission der Europäi- schen Union (EU) für eine Änderung der europäischen Arbeitszeit-Richt- linie. Der zuständige Sozialkommis- sar, Stavros Dimas, bezeichnete die in der vergangenen Woche der Öf- fentlichkeit vorgestellten Pläne für eine Neuregelung der aus dem Jahr 1993 stammenden Richtlinie als aus- gewogen, da sie den Schutz von Ge- sundheit und Sicherheit der Arbeit- nehmer förderten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unter- nehmen erhöhten.

Letztlich handelt es sich jedoch um einen faulen Kompromiss, der die Wogen beim Streit um Arbeits- zeit und Ruhezeit glätten soll. Zwar hat sich infolge der Urteile des

Europäischen Gerichtshofs aus den Jahren 2000 und 2003 und der daraus resultierenden Gesetzgebung in Deutschland, wonach der ärztliche Bereitschaftsdienst voll als Arbeits- zeit zu werten ist, die Situation nicht zwingend zum Besseren gewendet.

Viele Kliniken weigern sich, die Personallücken aufzufüllen. Dennoch ist zweifelhaft, ob sich der von der EU-Kommission verfolgte Ansatz, flexiblere Arbeitszeitmodelle einzu- führen, als praktikabel und im Inter- esse von Arbeitgebern und Arbeit- nehmern erweisen wird.

So soll es zum Beispiel künftig möglich sein, tarifvertraglich einen inaktiven Bereitschaftsdienst zu ver- einbaren. Konkret heißt das: Nur das, was der Arzt während dieser Zeit auch tatsächlich im Sinne einer ärzt- lichen Tätigkeit leistet, wird der Ar- beitszeit zugerechnet. Alles Übrige

ist – unbezahlte – Ruhezeit. Auf der anderen Seite will die Kommission die Ausnutzung der Opt-out-Rege- lung durch eine geänderte Bemes- sungsgrundlage für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eindämmen.

Wie aber soll es einem Arzt ge- lingen, glaubhaft nachzuweisen, wie lange er während seines Bereit- schaftsdienstes aktiv tätig war und wie lange er sich ausruhen konnte.

Auch ist eher unwahrscheinlich, dass die Kliniken bei anhaltend knappen Kassen bereit sind, die Arbeit wie- der auf mehrere Schultern zu vertei- len. Die Gefahr ist also groß, dass weiterhin Ärzte und Patienten die Zeche zahlen müssen: die einen, weil sie fürs gleiche Geld wieder mehr arbeiten müssen, die anderen, weil übermüdetes Personal erfahrungs- gemäß kein Garant für eine optimale Versorgung ist. Petra Spielberg

Arbeitszeiten

Inaktive Bereitschaft

Integrierte Versorgung

„Trendsetter“ gefragt D

ie bisher abgeschlossenen Verträ-

ge zur Integrierten Versorgung lassen bestimmte Trends erkennen.

Sie erstrecken sich auf alle Bundes- länder und einige Schwerpunktregio- nen, vor allem Ballungszentren und Großstädte. Während die großen Er- satzkassen, zum Beispiel die Barmer, bereits frühzeitig in den meisten Bun- desländern mit einzelnen Kranken- häusern und Rehabilitationsträgern Verträge geschlossen haben, verstän- digten sich regionale Krankenkas- sen, so die Ortskrankenkassen und Betriebskrankenkassen, mit ihren Integrationsprojekten auf spezielle Indikationen und mengenkontin- gentierte Leistungsschwerpunkte.

Beispiel Ersatzkassen in Sachsen- Anhalt: Dort betreffen die Verträge die Fachgebiete Chirurgie, Augen- heilkunde, Urologie, HNO, Ortho-

pädie, Innere Medizin und Neuro- chirurgie. Mit dem Klinikkonzern Sana, München, hat die Barmer einen Vertrag zur Behandlung von Pati- enten mit Knie- und Hüftgelenks- erkrankungen abgeschlossen. Reha- Partner sind zwei Spezialeinrichtun- gen in Süddeutschland. Ähnlich sieht es in Hamburg, in Hessen und im Rheinland aus. Die Verträge sind standardisiert und beinhalten eine regelhafte, zeitlich limitierte und kontrollierbare Qualitätssicherung.

Die AOK Rheinland habe von den bisher mehr als 130 Vertragsange- boten der Leistungserbringer erst fünf akzeptiert, so deren Vorstands- vorsitzender Winfried Jacobs. Seine Priorität sind die „Trendsetter“ – die

„Besten der Branche“, die qualitäts- zertifizierten Mengenanbieter und Fließbandproduzenten, die bestimm-

te Kontingente unterhalb des Durch- schnittspreises akzeptieren.

Die Krankenkassen sind längst auf den Trichter gekommen, dass nur Verbundlösungen und kassen- übergreifende Modellverträge er- folgversprechend sind. So gibt es seit Anfang September den „Herzin- farktverbund Essen“, bei dem sich neben sieben Krankenkassen vier Kliniken, neun niedergelassene Kar- diologen und zahlreiche Hausärzte per Vertrag gebunden haben.

Doch auch die Niedergelassenen werden aktiv. So wird aus Berlin gemeldet, dass allein bei 18 von bis- her 20 abgeschlossenen Integrations- verträgen die Initiative von nieder- gelassenen Ärzten (Fach- und Haus- ärzten) als Vertragspartner ausging, dagegen nur zwei von Kranken- häusern. Dr. rer. pol. Harald Clade

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