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Archiv "Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes in NRW: Eine kräftige Kostendiskussion" (27.03.1992)

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Erste Ansprechpartner bei Fragen zu Krebs

Fragen von Krebskranken oder ihren Angehörigen sind oft komplex.

Deswegen ist es für sie nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Erste Anlaufstelle ist häufig die Deutsche Krebshilfe e.V. in Bonn. Psychologisch und pädago- gisch geschulte Mitarbeiter unter- stützen bei sozialen Problemen.

Konkret nahm 17 Jahre lang der telefonische Informations- und Bera- tungsdienst die Aufgabe wahr, auf Fragen zu Krebserkrankungen mög- lichst präzise Antworten zu geben.

Doch obwohl dessen Mitarbeiter auf ein umfangreiches Datenbanksystem Zugriff hatten, wurde die medizini- sche Beratung durch die neuen Ent- wicklungen im Bereich der Onkolo- gie für Laien zunehmend schwerer.

Der Medizinische Beirat der Krebshilfe hat deshalb empfohlen, den Beratungsdienst auf eine andere Grundlage zu stellen. Anrufer mit konkreten medizinischen Fragen wer- den nun an kompetente Ansprech- partner in der Nähe ihres Wohnortes verwiesen. Das sind zum Beispiel die onkologischen Kliniken, Tumorzen-

Ständig überfüllte Stationen, schlechte Unterbringungsmöglich- keiten für Patienten sowie oft man- gelnde Absprachen mit Justizvoll- zugsanstalten und Staatsanwalt- schaften machen den Mitarbeitern der forensischen Psychiatrie in rhei- nischen Landeskliniken das Leben schwer. Außerdem steht eine Ko- stendiskussion mit dem Land Nord- rhein-Westfalen bevor: Im Landtag liegt ein Entwurf vor, das Maßregel- vollzugsgesetz zu ändern. Bisher übernimmt das Land die Kosten für den Maßregelvollzug. So können Straftäter, die wegen einer psychi- schen Erkrankung, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit für vermindert schuldfähig erklärt wurden, in ein Landeskrankenhaus eingewiesen werden. Dort werden sie psychia-

tren oder der Krebsinformations- dienst (MD) beim Deutschen Krebs- forschungszentrum in Heidelberg.

Dies war Ursache für Angriffe gegen die Deutsche Krebshilfe.

Das Heidelberger Informations- telefon des MD, auf das die Krebs- hilfe nun verweist, wird seit sechs Jahren vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Land Baden- Württemberg gefördert. In über hundert internationalen Literatur- und Faktendatenbanken oder Adressensammlungen können die haupt- und ehrenamtlichen Mitar- beiter nach Antworten auf die Fra- gen der Anrufer suchen. Zusätzlich greifen sie auf die Kenntnisse zahl- reicher Experten an den Universi- tätskliniken Heidelberg und Mann- heim und am Deutschen Krebsfor- schungszentrum zurück.

Von 8 bis 20 Uhr ist das Telefon mit der Nummer 06221/41 01 21 be- setzt. Von Dienstag bis Donnerstag können zwischen 18 und 20 Uhr Fra- gen von in der Bundesrepublik le- benden Türken in ihrer Mutterspra- che beantwortet werden. silk

trisch und pädagogisch behandelt.

Durch Unterricht, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie wird versucht, ihnen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Im Auftrag des Landes organi- sieren die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe den Maßregelvollzug. 1991 erhielten sie dafür 122 Millionen Mark aus dem Etat des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Nach der Gesetzesänderung sollen die Land- schaftsverbände jährlich „einen pau- schalen Aufwendungsersatz für Per- sonal- und Sachkosten aus dem Lan- deshaushalt" bekommen. Landesrat Rainer Kukla, Gesundheitsdezer- nent des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), befürchtet, mit dem Land eine kräftige Kostendis-

kussion führen zu müssen. Schon jetzt werden 476 Patienten vom LVR auf rund 425 Plätzen in Abteilungen für forensische Psychiatrie versorgt.

Da Renovierungs- und Umbaumaß- nahmen dringend notwendig sind, kommen mehr Kosten auf die Land- schaftsverbände zu. Kukla hofft, ge- meinsam mit dem Land einen Fonds für 1992 einzurichten, der die Sum- me vom Vorjahr übersteigt.

Bis zum Jahr 1985 trug das Ju- stizministerium die Kosten für den Maßregelvollzug. „Erst seit die Ko- sten als isolierte Summe im Haushalt des Gesundheitsministeriums abzu- grenzen sind, wird versucht, sie zu verkleinern", sagt Kukla. Dabei sei eine Behandlung im Maßregelvoll- zug im Schnitt nicht viel teurer als Si- cherungsverwahrung ohne Therapie, sie koste etwa 360 DM pro Tag.

Wie wirksam diese Therapie ist, wurde bislang noch nicht ausführlich untersucht. Im vergangenen Jahr be- gann Prof. Dr. Norbert Leygraf, er- ster Lehrstuhlinhaber für Forensik im Rheinland und Leiter des Insti- tuts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen, mit einer langfri- stigen Studie auf diesem Gebiet. In etwa fünf bis zehn Jahren können er- ste Ergebnisse über Behandlungser- folge und Gefährlichkeitsprognosen erwartet werden.

Prof. Leygraf entwickelte einen Kriterienkatalog, der alle Aspekte für eine prognostische Aussage über das Verhalten eines Patienten nach seiner Entlassung erfaßt. Sozialstati- stische Daten, wie Herkunftsfamilie eines Straftäters, biografische Ent- wicklung, bisherige Straftaten und klinische Beobachtung werden darin zusammengefaßt. Um die Zuverläs- sigkeit und Genauigkeit des Frage- bogens zu prüfen, schätzen jeweils mehrere Ärzte oder Psychologen denselben Patienten ein. An diesem Abschnitt der Studien wird zur Zeit gearbeitet. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird anhand ihrer tat- sächlichen Bewährung jedes Kriteri- um gewichtet. Der Beurteilungsbo- gen soll auch bei neu in die forensi- sche Psychiatrie aufgenommenen Patienten angewendet werden. Da- durch biete sich die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Behandlung kon- kret darstellen zu können. silk

Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes in NRW

Eine kräftige Kostendiskussion

A1-1096 (28) Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992

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