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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2012 Ausgegeben am 16. Juli 2012 Nummer 9

Inhalt dieser Ausgabe:

39/2012 Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld / Aufwertung von Bushaltestellen im

Stadtgebiet Coesfeld 75

40/2012 Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld / Asphaltierungsarbeiten auf

Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Coesfeld 76

41/2012 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb / Partielle

Kanalsanierung 77

42/2012 Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im

Gebiet der Stadt Coesfeld 79

43/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2011 der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH 81 44/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2011 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH 82 45/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2011 der Stadtwerke Coesfeld GmbH 82

46/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 83 47/2012 Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 83

(2)

39/2012 Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld / Aufwertung von Bushaltestellen im Stadtgebiet Coesfeld

Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt nach VOB/A öffentlich aus:

Aufwertung von Bushaltestellen im Stadtgebiet Coesfeld Art und Umfang der Leistungen:

250 m Bordanlagen aufnehmen und mit Bus-, Hoch-, Tief- und Rundbord-, sowie Übergangssteinen neu setzen

560 m² Pflasterflächen aufnehmen und wieder verlegen 190 m² Betonsteinpflaster herstellen

120 m taktiles Pflaster herstellen, Rillenplatten 1-reihig 35 m² taktiles Pflaster herstellen, Noppenplatten, 3-reihig 60 m² Asphalt einbauen, 3-lagig

7 St Buswartehallen aufnehmen

8 St Buswartehallen liefern und aufstellen 22 St Fahrradparker aufnehmen

44 St Fahrradparker liefern und aufstellen

Ausführungszeitraum: September bis Dezember 2012

Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.

Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 43,00 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1158.120704.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Angebotsfrist läuft am 15.08.2012 um 10.00 Uhr ab.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 15.08.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 14.09.2012 ab.

Hinweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)

Gem. § 8 (1) des TVgG wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4 TVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue/Mindestlohn) abzugeben haben. Ein entsprechender Vordruck ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Weiterhin müssen Bieter mit Ihrem Angebot aktuelle Nachweise über die Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG erbringen.

Die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können über einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A

Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coesfeld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.:

02541-183001 zuständig.

(3)

Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Coesfeld

Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt nach VOB/A öffentlich aus:

Asphaltierungsarbeiten auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Coesfeld Art und Umfang der Leistungen:

Die Leistung umfasst die Sanierung von ca.13.420 m² Wegefläche. Die zu sanierenden Strecken liegen in den Bauernschaften Flamschen, Beikel – Letter Bruch, Coesfelder Berg, Harle, Sükerhook, Brink , Herteler und auf der Osterwicker Straße.

Es handelt sich um 8 Streckenabschnitte in 2,50 m – 5,50 m Breite und 60 m bis 2.300 m Länge.

Insgesamt sind ca. 2.100 to Asphalttragschicht zu verbauen.

Die Arbeiten sind bis zum 23.11.2012 endgültig fertig zu stellen.

Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.

Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 14,90 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1158.120709.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Angebotsfrist läuft am 22.08.2012 um 10.00 Uhr ab.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 22.08.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 21.09.2012 ab.

Hinweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)

Gem. § 8 (1) des TVgG wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4 TVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue/Mindestlohn) abzugeben haben. Ein entsprechender Vordruck ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Weiterhin müssen Bieter mit Ihrem Angebot aktuelle Nachweise über die Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG erbringen.

Die vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können über einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A

Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coesfeld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.:

02541-183001 zuständig.

(4)

41/2012 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb / Partielle Kanalsanierung

Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld schreibt die partielle Kanalsanierung im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 2 VOB aus.

Veröffentlichung der Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Nr. 2 VOB/A

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Dülmener Straße 80

48653 Coesfeld Telefon: 02541-929-0 Telefax: 02541-929-101

info@abwasserwerk-coesfeld.de b) Gewähltes Vergabeverfahren:

Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 VOB/A

c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung

entfällt

d) Art des Auftrags:

Werkvertrag nach VOB e) Ort der Ausführung:

Stadtgebiet Coesfeld

f) Art und Umfang der Leistung:

ca. 60 St. Janßen Stutzensanierung, ca. 50 St. Janßen Riss- und Scherbensanierung, TV- Inspektion ca. 2.500 m, Fräsarbeiten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

entfällt

h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen:

Keine losweise Vergabe

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsaufrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:

Baubeginn: 03.09.2012

Abschluss der Arbeiten: 15.12.2012

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:

Keine Nebenangebote zulässig

k) Name und Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert und eingesehen werden können Unterlagen können im Abwasserwerk eingesehen werden, s. 2 m)

l) gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrages, der für die Unterlagen zu entrichten ist:

entfällt

m) bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden:

Frist für den Eingang der Anträge 03.08.2012 Abwasserwerk der Stadt Coesfeld

Zentrale Vergabestelle Markt 8

48653 Coesfeld

Tag an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: 06.08.2012 n) Frist für den Eingang der Angebote:

21.08.2012, 10.00 Uhr

(5)

elektronisch zu übermitteln sind:

Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Zentrale Vergabestelle

Zimmer 157/158 Markt 8

48653 Coesfeld

p) Sprache, in der diese Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

q) Datum, Uhrzeit und Orts des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:

21.08.2012 um 10.00 Uhr im Zimmer 253 im Rathaus der Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld

Anwesend sein dürfen Bieter und/oder deren Bevollmächtigte r) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:

entfällt

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Sicherheitsleistungen und Zahlungsbedingungen werden gemäß VOB/B geregelt bzw. es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

t). gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters, alternativ soweit möglich über Eintrag in Präqualifizierungs-Register:

a) Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, nur für Bauleistungen zu Stutzen, Riss und Scherbensanierung

b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt c) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister

d) Nachweis über technisches Personal, Berufserfahrung, Zertifikate und Nachweise über Schulungen

e) Nachweis über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Referenzen mit Angabe von Ansprechpartnern und Telefonnummern

f) Andere zum Nachweis der Fachkunde geeignete Nachweise

g) Nachweis über die technische Ausrüstung gem § 8 Ziffer 3 (1) der VOB h) Angabe der Harze mit Nachweise

i) Tariftreueerklärung gem. § 4 TVgG

j) Nachweis der Beitragsentrichtung zur gesetzl. Sozialversicherung gem. § 7 TVgG v) Zuschlagsfrist:

20.09.2012

w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Landrat Coesfeld als untere staatliche Verwaltungsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld

(6)

42/2012 Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Coesfeld

Allgemeinverfügung

zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Coesfeld

I. Anordnung

Aufgrund

- § 28 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 6, 7 und 15 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWAbfRNOG) vom 24.02.2012 (BGBl I S.

212) in der zurzeit gültigen Fassung und

- § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12.November 1999 (GV.NRW. S. 602) in der zurzeit gültigen Fassung

- genehmige ich, dass im Gebiet der Stadt Coesfeld Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen in der Zeit vom

15.10. bis zum 15.03. des darauf folgenden Jahres

unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Auflagen verbrannt werden darf.

II. Zu beachtende Auflagen

1. Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästi- gungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.

2. Der Verbrennungsort muss außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

3. Der Schlagabraum darf nur in unmittelbarer Nähe zur Anfallstelle verbrannt werden (auf/oder an dem Grundstück).

4. Der Schlagabraum muss zu Haufen zusammengebracht werden. Die Haufen dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.

5. Als Mindestabstand sind einzuhalten:

a) 200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

b) 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang be- bauten Ortsteilen errichtet sind.

c) 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, d) 15 m von Gehölzbeständen und Gewässern, e) 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.

6. Die Haufen müssen von einem 15 m breiten Ring umgeben sein, der von Schlagab- raum und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist.

7. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dür-

fen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.

(7)

mendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.

9. Das Feuer ist ständig von einer Person über 18 Jahre zu beaufsichtigen. Sie darf den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind und muss während des Verbrennens telefonisch erreichbar sein.

10. Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

11. Die Haufen dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden, wenn zu erwarten ist, dass Vögel und Kleinsäuger im Schlagabraum Unterschlupf suchen.

12. Sonstige, die Verbrennung ordnende Regelungen, z. B. im

Landesimmissionsschutzgesetz oder im gemeindlichen Ortsrecht, sind zu beachten.

13. Die geplante Verbrennung ist mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Verbrennungstermin der Gemeinde unter Angabe der Menge, des genauen Ortes, des Datums und der Uhrzeit des Verbrennens sowie Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit anzuzeigen, die hierüber die Kreisleitstelle und ggf. die örtliche Feuerwehr informiert.

14. Verbrennungen im Bereich der Forstwirtschaft sind vorab mit dem zuständigen Forstamt abzustimmen.

III. Begründung

Bei der Verwertung und Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sind die allgemein abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch für Abfälle aus Hecken, Strauch- und Kopfbaumschnittmaßnahmen sowie aus dem forstwirtschaftlichen Bereich.

Diese Abfälle sind somit grundsätzlich zu verwerten. Weiterhin sind Abfälle aus diesen Pflegemaßnahmen, soweit sie nicht verwertet, sondern beseitigt werden sollen, nach § 17 des KrWAbfRNOG grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung zu stellen und gemäß § 28 Abs. 1 KrWAbfRNOG in einer zugelassenen Anlage zu beseitigen.

Gemäß § 28 Abs. 2 KrWAbfRNOG kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Pflicht, Abfälle in zugelassenen Anlagen zu beseitigen, erteilen. Die Ausnahmen können durch Einzelfallgenehmigung oder durch eine Allgemeine Verfügung zugelassen werden.

Ausnahmen können aus kulturtechnischen Gründen oder aus Gründen des Forstschutzes erteilt werden. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld habe ich mich im Interesse der Erhaltung der münsterländischen Parklandschaft entschieden, eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Allgemeinverfügung für das Verbrennen von Schlagabraum, der im Rahmen der Forstwirtschaft oder der Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen anfällt, zu erlassen.

Die Gültigkeitsdauer dieser Verfügung wurde gewählt, da die Pflegemaßnahmen aufgrund landschaftsrechtlicher Regelungen in der Zeit vom 1. März bis zum 30.

September verboten sind.

Meine Zuständigkeit ergibt sich aus Ziffer 30.1.14 der Verordnung zur Regelung von

Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes vom 12.05.2006 in

der zurzeit gültigen Fassung.

(8)

IV. Inkrafttreten

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Coesfeld in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 08.09.2008 außer Kraft.

Coesfeld, den 25.06.2012 Stadt Coesfeld

Der Bürgermeister gez. Öhmann

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Coesfeld wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Coesfeld, den 25.06.2012 Stadt Coesfeld

Der Bürgermeister gez. Öhmann

43/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH hat am 5. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 173.300,49 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, EuReWi Euregio Revision GmbH, Coesfeld, hat am 14.06.2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in der Zeit vom 30.07.2012 bis 06.08.2012 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Juli 2012

Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH Thomas Backes

Geschäftsführer

(9)

Geschäftsjahr 2011 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH Die Gesellschafterversammlung der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH hat am 9. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in der Zeit vom 30.07. bis 06.08.2012 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Juli 2012

Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH

Markus Hilkenbach Geschäftsführer

45/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH hat am 9. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in der Zeit vom 30.07. bis 06.08.2012 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Juli 2012 Stadtwerke Coesfeld GmbH Markus Hilkenbach

Geschäftsführer

(10)

46/2012 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH hat am 9. Juli 2012 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH von 415.531,72 € zu 50 % an die Gesellschafterin Stadt Coesfeld am 10. Juli 2012 auszuschütten und zu 50 % zu thesaurieren.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, hat am 6. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in der Zeit vom 30.07. bis 06.08.2012 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Juli 2012 Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Markus Hilkenbach Geschäftsführer

47/2012 Bekanntmachung des Konzernjahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH hat am 9. Juli 2012 den Konzernjahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 gebilligt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2012 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, hat am 8. Juni 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 können in der Zeit vom 30.07. bis 06.08.2012 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Juli 2012 Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH Markus Hilkenbach Geschäftsführer

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