MEDIZIN
Mehr Einzelzimmer vonnöten
Die Arbeit von Klaschik und Nauck ist verdienstvoll, reizt aber zu Kommentar und Widerspruch.
Hat ein Patient ein unheilbares Leiden, bedarf er in Abhängigkeit von der Schwere seiner Symptome einer mehr oder weniger intensiven palliativen Therapie. Es ist Aufgabe des Spezialisten, also des Onkolo- gen, des Neurologen oder des AIDS-Therapeuten, derartige Maß- nahmen zu beherrschen und einen Patienten bis zu dessen Tode kom- petent zu behandeln. Daß dies mög- lichst ambulant, also unter Bewah- rung des sozialen Umfeldes, gesche- hen muß, haben die Autoren darge- stellt. Wenn die ärztliche Kompe- tenz hoch ist und gute Organisati- onsstrukturen bestehen, wie zum Beispiel Spezialisten in Praxen, Spe- zialambulanzen an Krankenhäu- sern, Tageskliniken und ambulante Betreuungsdienste, werden nur we- nige Betten in Palliativ-Stationen und Hospizen benötigt.
Die Autoren schreiben, daß bei 61 Prozent ihrer Patienten schon nach dem ersten Behandlungstag ei- ne deutliche Schmerzreduktion ein- tritt und daß 90 Prozent mit oralen
Schlußwort
Für die Zuschrift von Herrn Dr.
L. Hoffmann sind wir dankbar; ins- besondere deswegen, weil er auf den notwendigen Personalschlüssel im Verhältnis 1:1,4 (Patienten/
Krankenpflegepersonal) hinweist.
Der in unserer Publikation erwähn- te Personalschlüssel war auch auf unserer Palliativstation langfristig nicht ausreichend. Zunächst wurde versucht, den Nachtdienst durch die benachbarte Geriatrische Abtei- lung mit abzudecken. Leider kam es jedoch zu einem deutlichen Versor- gungsdefizit, so daß auch wir den
DISKUSSION
Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med.
Eberhard Kfaschik und Dr, med, Friedemann Nauck in Heft 48/1993
Analgetika gut einstellbar sind.
Dies weist darauf hin, daß — anders als in unserem Umfeld — die ambu- lanten Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind. Die Patien- ten unserer 5-Betten-Einheit sind schwerer krank, benötigen weit häufiger parenterales Morphin und werden im Endeffekt weniger häu- fig schmerzfrei. Wir brauchen Ein- zelzimmer, um einen intensiven An- gehörigenkontakt und eine Sterbe- begleitung zu ermöglichen. Unser Personalschlüssel liegt, wie im St.
Christopher's-Hospice, bei 1:1,4 bis 1:1,5 Pflegekräften.
Dr. med. Lutz Hoffmann Onkologische Abteilung Allgemeines Krankenhaus B armbek
Rübenkamp 148 22291 Hamburg
Personalschlüssel auf ein Verhältnis von 1:1,4 erhöht haben. Der hohe Personalbedarf ist für die ganzheit- liche Betreuung der Patienten und Umsetzung der Palliativmedizin auf einer Palliativstation erforderlich und muß auch gegenüber den Ko- stenträgern so vertreten werden.
Herr Dr. Hoffmann schließt aus der Tatsache der deutlichen Schmerzreduktion innerhalb eines Tages, daß die ambulanten Behand- lungsmöglichkeiten nicht ausge- schöpft sind. Hier weisen wir darauf hin, daß 73 Prozent der Patienten nach vorheriger Beratung durch uns vom Hausarzt und 14 Prozent
der Patienten von anderen Kran- kenhäusern zu uns überwiesen wer- den. Es kommen fast nur Schwerst- kranke, in der Regel „austherapier- te" Tumorpatienten, zur stationären Aufnahme.
Obwohl 90 Prozent unserer Pa- tienten mit einer oralen Analgetika- gabe gut einstellbar sind, kommen doch auch andere schmerzthera- peutische Verfahren kurzfristig zum Einsatz. Auch wir betonen noch- mals, daß die Schmerztherapie und Symptomkontrolle primär in die Hand des niedergelassenen Kolle- gen gehören, damit der Patient bis zuletzt in gewohnter Umgebung bleiben kann.
Die Erfahrungen der Palliativ- stationen haben gezeigt, daß wir in Ergänzung der ambulanten Be- handlung diese zur ganzheitlichen Patientenversorgung und als Kri- stallisationspunkte mit Multiplika- torenwirkung dringend benötigen.
Prof. Dr. med. Eberhard Klaschik Dr. med. Friedemann Nauck Abteilung für Anästhesie, Intensiv- medizin und Schmerztherapie Malteser-Krankenhaus Von-Hompesch-Straße 1 53123 Bonn
Diskussionsbeiträge
Zuschriften zu Beiträgen im medizinisch-wissenschaftlichen Teil
— ausgenommen Editorials, Kon- greßberichte und Zeitschriftenrefe- rate — können grundsätzlich in der Rubrik „Diskussion" zusammen mit einem dem Autor zustehenden Schlußwort veröffentlicht werden, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Erscheinen der betreffenden Publikation bei der Medizinisch- Wissenschaftlichen Redaktion ein- gehen und bei einem Umfang von höchstens zwei Schreibmaschinen- seiten (30 Zeilen mit je 60 Anschlä- gen) wissenschaftlich begründete Ergänzungen oder Entgegnungen enthalten.
Für Leserbriefe zu anderen Beiträgen gelten keine besonderen Regelungen (siehe regelmäßige Hinweise). DÄ/MWR
Erfahrungen
einer Palliativstation
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 39, 30. September 1994 (71) A-2595