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A2268 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 36½½½½8. September 2000
Ernährung
Frauen leben ungesund
DMG und „Brigitte“
wollen Lust am Essen fördern.
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enn Frauen essen, sitzt das schlechte Ge- wissen immer mit am Tisch.Das hat eine Befragung von 1 000 Frauen durch das For- sa-Institut zu ihren Ernäh- rungsgewohnheiten ergeben.
Auftraggeber waren die Zeit- schrift „Brigitte“ und das Bundesgesundheitsministeri- um (BMG). Tania Miglietti, stellvertretende Chefredak- teurin, und Ministerin An- drea Fischer stellten die Stu- die in Berlin vor.
Fast die Hälfte aller 20- bis 60-Jährigen ernährt sich dem- nach „kalorienbewusst“, das heißt, verzichtet auf Knabbe- reien und lässt Mahlzeiten ausfallen. Viele Hungerstra- tegien werden nicht als solche
angesehen. So empfanden es fast 90 Prozent der Befragten nicht als Diät, wenn sie eine Zeit lang schlank machende Drinks zu sich nehmen.
Miglietti sagte, durch die stetige Gewichtskontrolle blei- be der Essgenuss auf der Strecke. Er sei jedoch ein wichtiger Faktor für den Er- halt der Gesundheit, weil er mit Nahrungsvielfalt verbun- den sei. Als Gegenmaßnah- me starten „Brigitte“ und die Europäische Union der Spit- zenköche mit Unterstützung des BMG im November „Ge- schmacksseminare“ in deut- schen Großstädten.
Mammographie
Screening senkt Sterblichkeit
Ärzte und Kassen dementieren Bericht des TV-Magazins Monitor.
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ie in der ARD-Sendung Monitor vom 31. August erhobenen Zweifel daran, dass ein Mammographie-Screening langfristig die Sterblichkeit an Brustkrebs senkt, sind unbe- gründet. Das hat der Vorsit-zende des Arbeitsausschusses Prävention des Bundesaus- schusses der Ärzte und Kran- kenkassen, Dr. Bernd Met- zinger, mitgeteilt. „Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass die Ein- führung eines qualitätsge- sicherten Mammogra- phie-Screenings eine si- gnifikante Abnahme der Brustkrebssterblichkeit bewirkt“, sagte Metzinger.
Deshalb werde die Ein- führung einer Brustkrebs- Reihenuntersuchung an- hand dreier Modellprojek- te in Deutschland erprobt.
Die von Monitor erhobenen Zweifel beruhten hauptsäch- lich auf Aussagen einer um- strittenen Studie aus Däne- mark. Tatsache sei, dass in den Niederlanden, Schweden und Großbritannien, in de- nen das Screening vor Jahren eingeführt wurde, die Zahl der an Brustkrebs verstorbe- nen Frauen signifikant gesun- ken sei.
Häusliche Pflege
Einigung
KBV und Kassen verstän- digten sich auf ein gemeinsames Konzept.
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er Konflikt um die häusli- che Krankenpflege zwi- schen Kassenärztlicher Bun- desvereinigung und den Spit- zenverbänden der Kranken- kassen ist beigelegt. Das ge- meinsame Konzept sieht vor, rückwirkend zum 1. Juli stati- onsersetzende Leistungen für schwer kranke Patienten zu- sätzlich zu vergüten. Diese Leistungen, beispielsweise i. v.Infusionen und i. v. Injektio- nen, können von den Ver- tragsärzten an Mitarbeiter der Pflegedienste delegiert werden. Sie bleiben aber wei- terhin ärztliche Aufgabe, für die der Arzt haftet.
Die Richtlinien zur Häus- lichen Krankenpflege hatten zuvor Sonderrege- lungen außer Kraft gesetzt, nach denen ambulante Pflege- dienste diese Lei- stungen erbringen und mit der Kasse abrechnen konnten.
Da sich die Kassen aber weigerten, die bisherigen Finanz- mittel für die Pfle- gedienste der ärztlichen Ver- gütung zuzuschlagen, lehnten Vertragsärzte die Therapie ab.
Nach der Einigung wird jetzt, ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli, für die Veranlas- sung, Koordination und Über- wachung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ei- ne neue Ziffer im Einheitli- chen Bewertungsmaßstab ein- geführt.
Patientenverfügung
Geld für Hausärzte
Die Deutsche Hospiz Stiftung gibt Tipps für Vorsorgedokumente.
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inen „Zwölf-Punkte-Check“ für Vorsorgedokumen- te hat die Deutsche Hospiz Stiftung in Berlin vorge- stellt. Damit soll es Patienten erleichtert werden, ver- bindliche Regelungen in einer Vorsorgevollmacht, Vorausverfügung oder Betreuungsverfügung zu tref- fen. Gleichzeitig soll der Kriterienkatalog Bürgern hel- fen, Formulare und Unterlagen verschiedener Anbie- ter von Patientenverfügungen zu überprüfen.Die Stiftung rät, bereits im Vorfeld einen Arzt einzu- beziehen. Er könne aufklären und Informationen ge- ben, sodass konkrete und wohl überlegte Anweisungen getroffen werden. Die Beratung über eine Medizinische Patientenanwaltschaft sollten Hausärzte einmal jährlich durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet bekom- men.
Grundlage des Checks ist ein Gutachten des Kölner Verfassungsrechtlers Prof. Wolfram Höfling. Er wies darauf hin, dass sich der Deutsche Juristentag im Sep- tember mit der Frage zivilrechtlicher Regelungen für Patientenautonomie befassen wird.
Foto: Peter Wirtz
Foto: Bilderberg/D.