SCHWEIZ. Z. OBST-WEINBAU Nr. 2/02 43 PFLANZENSCHUTZ
DANIELGUT,
EIDGENÖSSISCHEFORSCHUNGSANSTALTWÄDENSWIL
A
nwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) müs- sen die Sicherheit haben, dass bei vorschrifts- gemässem Einsatz ihre Gesundheit nicht gefährdet und die Umwelt nicht beeinträchtigt wird. PSM-Rück- stände auf behandelten Lebensmitteln dürfen Konsu- menten nicht belasten. Diese in der schweizerischen Gesetzgebung verankerten Schutzziele bedingen ein aufwendiges Prüf- und Zulassungsverfahren.Was wird geprüft?
Die PSM-Firmen reichen ihr Gesuch mit den notwen- digen Unterlagen bei den Bundesämtern für Gesund- heit (BAG) und Landwirtschaft (BLW) ein. Letzteres leitet sie weiter an die verantwortlichen Fachexper- ten der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten.
Die Produktechemie an der Eidgenössischen For- schungsanstalt Wädenswil (FAW) prüft, ob die Zu- sammensetzung eines Produkts den internationalen Vorschriften entspricht. Falls in der Formulierung un- erwünschte gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe enthalten sind, wird das Gesuch abgewiesen.
Die Wirksamkeits- und Anwendungsprüfung zeigt die Vor- und Nachteile eines neuen Produkts im Ver- gleich zu schon bewilligten. Die Eignung unter schweizerischen Anbaubedingungen oder das Resis- tenzrisiko werden beurteilt – meistens aufgrund von Firmenunterlagen, bei wichtigen praxisrelevanten Fragen ergänzt durch eigene Untersuchungen der Forschungsanstalten.
Die Ökotoxikologie schätzt die Risiken eines pra- xisüblichen PSM-Einsatzes auf verschiedene Gruppen von Lebewesen ab. Der Einfluss auf wichtige Reprä- sentanten der Nahrungskette in Wasser, Boden und Luft sowie auf Nützlinge und Bienen muss vertretbar sein.
Mit seinem Umweltverhalten darf ein PSM weder Luft noch Wasser beeinträchtigen. An der FAW wer- den die Risiken von Grund- und Oberflächengewäs- serbelastungen u.a. abgeschätzt durch Modellrech- nungen des Abbau- und Verlagerungsverhaltens im
Boden, basierend auf Firmenangaben und eigenen grundlegenden Untersuchungen.
Aufgrund toxikologischer Eigenschaften nimmt das BAG zum Schutz des Anwenders die Giftklassie- rung vor. Die maximal tolerierbaren Rückstände auf Lebensmitteln zum Schutz der Konsumenten und die dazugehörige Wartefrist legt das BAG auf Antrag der FAW anhand toxikologischer und agronomischer Ei- genschaften fest.
Die Anträge der Fachexperten auf Zulassung oder Ablehnung eines PSM basieren auf einer wissen- schaftlichen Risiko-Beurteilung, wobei sich das Risi- ko aus Gefahr (z.B. Toxizität) und Exposition zusam- mensetzt. Werden die Einzelrisiken bezüglich An- wender, Konsument und Umwelt von allen beteilig- ten Ämtern als vertretbar erachtet, so wird ein PSM bei positiver Gesamtbeurteilung zugelassen.
Zukunft der PSM-Prüfung: Internationale Arbeitsteilung
Viele Fachexperten pflegen im Rahmen internationa- ler Gremien regen wissenschaftlichen Austausch mit ausländischen Zulassungsbehörden und Fachkolle- gen. Formell übernimmt die Schweiz momentan ei- nen Grossteil der OECD Normen zur PSM-Prüfung und -Zulassung. Dies ist Voraussetzung für eine ver- stärkte internationale Arbeitsteilung mit dem Ziel, in der Schweiz ein schlankes und effizientes Zulas- sungsverfahren zu bewahren und weiterhin rasche Zulassungsentscheide zu ermöglichen.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz
Pflanzenschutz ist zur Produktion ausreichender Mengen gesunder Nahrungsmittel unerlässlich.
Pflanzenschutzmittel müssen amtlich geprüft und zugelassen werden. Damit will der Gesetzge- ber einen möglichst weit gehenden Schutz von Anwendern, Konsumenten und Umwelt gewähr- leisten. Nachfolgend wird das schweizerische Zulassungsverfahren vorgestellt.
Pflanzenschutzempfehlungen
Die bisherige FAW-Flugschrift «Pflanzenschutzempfehlung für den Rebbau» wird neu jährlich in der SZOW publiziert – weiterhin in be- währter Zusammenarbeit mit dem FiBL. Die Pflanzenschutzempfeh- lung ist wie bisher auch als Sonderdruck bei der FAW erhältlich (Tel.
01 783 61 11). Ab 2003 sollen auch die Obstbau-Empfehlungen in gleicher Form publiziert werden.
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Vorteile des heutigen Fachexperten- Systems
Die von der FAW koordinierten Fachexperten der Forschungsanstalten arbeiten neben der PSM-Prü- fung in landwirtschaftlicher Forschung und Bera-
tung. Die Synergien daraus sind z.B. aus den hier vor- liegenden Pflanzenschutzempfehlungen ersichtlich für uns ein gelungenes Werk basierend auf agronomi- schen Grundlagen, modernsten Pflanzenschutz-Er- kenntnissen und einem kundengerechten Wis- senstransfer.
Gesamtbeurteilung und Zulassung
BLW
Umweltsicherheit BLW/BUWAL
Konsumenten- sicherheit BLW/BAG
Anwendersicherheit BLW/BAG
Eignung BLW
Umweltverhalten FAW
Ökotoxikologie FAL (FAM, FAW, RAC)
Rückstände FAW (RAC)
Humantoxikologie BAG
Wirkung FAW, RAC, FAL (WSL)
Anwendung FAW, RAC, FAL (WSL) Umwelt Mitbericht
BUWAL
Giftklassierung und R ckst nde
BAG
Umweltschutzgesetz Landwirtschaftsgesetz Lebensmittelgesetz (MT) Giftgesetz (Gkl.)
Produktechemie FAW Zwischenstaatliche Vernetzung (OECD etc.)Internationale Vernetzung in div. Fachorganisationen
Organisation/Aufgabenteilung im Schweizerischen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.
(Abkürzungen: BAG Bundesamt für Gesundheit; BLW Bundesamt für Landwirtschaft; BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Land- schaft; FAL Forschungsanstalt Zürich-Reckenholz; FAM Forschungsanstalt Bern-Liebefeld; FAW Forschungsanstalt Wädenswil; RAC For- schungsanstalt Changins; WSL Forschungsanstalt Birmensdorf; MT Toleranzwert Rückstände; Gkl. Giftklasse)
L'admission de produits phytosanitaires en Suisse
Afin de protéger les utilisateurs, les consommateurs et l'environnement, les produits phytosanitaires doivent être vérifiés par l'Office fédéral de l'agriculture et les stations fédérales de recherche avant de parvenir dans le commerce. La classe de toxicité et les tolérances maximales de résidus sont définies par l'Office fédéral de la santé publique. L'impact sur le sol, l'eau et l'air et sur les animaux, les plantes et les micro-organismes accessoirement touchés, ainsi que l'efficacité et le mode d'emploi optimal sont testés dans les stations fédérales de recherche. Une synergie précieuse est ainsi garantie entre la re- cherche agronomique, la consultation et les essais pratiques de produits. Les recommandations pour l'emploi des produits phytosanitaires en fournissent la preuve exemplaire. L'article décrit la procédu- re d'admission actuellement en vigueur en Suisse.