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Datum Beantwortung: 24.04.2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

I 043-2013 I 046-2013

Vorstoss-Nr: 043-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 24.01.2013

Eingereicht von: Fuchs (Bern, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 24.04.2013

RRB-Nr: 508/2013

Direktion: VOL

Milchproduzenten in Not - was unternimmt der Kanton Bern?

Die Zahl der Bauernbetriebe in der Schweiz nimmt seit Jahren stetig ab, Tag für Tag ge- hen vier Bauernbetriebe verloren. In den letzten 11 Jahren gingen mehr als 13 000 Bau- ernhöfe ein. Laut der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten landwirtschaftli- chen Betriebsstrukturerhebung hat sich die Anzahl der Bauernbetriebe 2011 erneut um 2,5 Prozent verringert: Demnach belief sich die Zahl der Bauernhöfe in der Schweiz auf noch 57 600 Betriebe. Trotz der geringeren Anzahl an Agrarbetrieben ist die landwirtschaftliche Nutzfläche beinahe unverändert geblieben. Mit 258 Bauernhöfen weniger als im Jahr zu- vor verzeichnete der Kanton Bern den stärksten Rückgang an Landwirtschaftsbetrieben.

Eine Entschärfung ist nicht in Sicht, im Gegenteil.

Insbesondere die Konsummilchproduzenten spüren die Schwierigkeiten der Branche.

Der Durchschnittspreis für Konsummilch ist zurzeit auf tiefstem Niveau, was viele Produ- zenten zwingt, die Produktion einzustellen. Aus diesem Grund hat der Kanton Wallis be- schlossen, den betroffenen Betrieben einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von 15 Rappen pro kg im Jahr 2011 produzierter Konsummilch zu gewähren. Parallel dazu hat der Kanton Wallis eine Reihe von Massnahmen ausgearbeitet.

Die schwierige Lage der Milchproduzenten erfordert auch im Kanton Bern Massnahmen, da insbesondere in vielen Betrieben vom Tal bis ins Berggebiet nur noch ein Milchpreis von rund 50 Rappen erzielt wird. Dieser Preis deckt aber die Produktionskosten, trotz be- reits rigorosen Einsparungen, bei weitem nicht mehr. Die Bauernfamilien zehren daher oft von der Substanz, können keine Investitionen mehr tätigen und leiden an Existenzängsten.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist sich der Regierungsrat der sehr schlechten Lage der Berner Milchproduzenten be- wusst, und ist eine analoge einmalige Massnahme wie im Kanton Wallis denkbar?

2. Was unternimmt der Regierungsrat zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im

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3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Branchenorganisation Milch? Wäre es nicht von Vorteil, wenn wieder eine breiter abgestützte Verhandlungsdelegation der Produzenten die Verhandlungen übernehmen würden?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um die schlechte Situation der Milch- produzenten noch anders abfedern zu können?

5. Ist der Regierungsrat bereit, beim Bund vorstellig zu werden, um die Rahmenbedin- gungen weiter zu verbessern (z. B. die verordnungskonforme Zusammensetzung der Branchenorganisation Milch oder Schaffung der Möglichkeit, dass im Kanton Bern die Produzenten mit Verhandlungsdelegationen mit den drei grössten Verarbeitern wieder direkt Vorverträge aushandeln könnten)?

Vorstoss-Nr: 046-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 30.01.2013

Eingereicht von: Reber (Schangnau, SVP) (Sprecher/ -in)

Iseli (Zwieselberg, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein

Datum Beantwortung: 24.04.2013

RRB-Nr: 508/2013

Direktion: VOL

Sinkende landwirtschaftliche Einkommen

Seit mehreren Jahren sinken die Erträge, welche die Landwirtschaft aus der Produktion von landwirtschaftlichen Gütern erwirtschaftet. Dieser Rückgang ist in der Produktion von Lebensmittelrohstoffen wie auch in der Holzwirtschaft frappant. Diese Entwicklung zwingt immer mehr Betriebe, einen Verdienst ausserhalb der Landwirtschaft zu suchen, um die eigene Existenz zu sichern. Diese Doppelbelastung hat oft sehr negative Auswirkungen auf die soziale und gesundheitliche Situation der Betriebsleiterfamilien.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche konkreten Projekte sind vorgesehen, um die wirtschaftliche Lage der Berner Landwirtschaft zu analysieren (insbesondere Vollerwerbsbetrieb im Vergleich zu Ne- benerwerbsbetrieb)?

2. Welche Wirkung auf die Ertragsverbesserung aus der Produktion für die Landwirt- schaft erzielen die durch den Kanton finanzierten Projekte?

3. Welche Wirkung auf die Ertragsverbesserung aus der Produktion für die Landwirt- schaft erzielen die von Bund und Kanton finanzierten Projekte?

4. Die kantonale Verfassung formuliert in Artikel 51 Absatz 1 und 2 klare Aufgaben an den Kanton zur Landwirtschaft. Wie wird die Erfüllung dieser Ziele sichergestellt und überprüft?

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Antwort des Regierungsrates

Die beiden Interpellationen beschäftigen sich mit der wirtschaftlichen Situation der Berner Landwirtschaft. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Seit Beginn der 1990er-Jahre wird die schweizerische Agrarpolitik in verschiedenen Etap- pen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Ein Kernelement dieser Entwicklung ist die Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik unter anderem auch im Milch- markt. Die direkten Eingriffe des Staates in die Agrarmärkte zur Preis- und Absatzstützung wurden deutlich reduziert; gleichzeitig wurden die Direktzahlungen zur Förderung der ge- meinwirtschaftlichen Leistungen schrittweise ausgebaut. Im Jahr 2011 betrugen die Aus- gaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung knapp 3.7 Milliarden Franken; rund drei Viertel davon wurden für Direktzahlungen an die Landwirtschaft aufgewendet. Der Bund unterzieht sein agrarpolitisches Instrumentarium regelmässigen Wirkungskontrollen, deren Ergebnisse jeweils im jährlich erscheinenden Agrarbericht dargelegt werden. Darauf abgestützt erfolgt in der Regel alle vier Jahre eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) in Kombination mit der Festlegung der Zahlungs- rahmen.

Die landwirtschaftliche Einkommenspolitik ist primär Bundessache. Nach Art. 5 Abs. 1 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaften- de und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrere Jahre Einkommen erzielen können, die mit denjenigen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Die Beurteilung erfolgt mittels zweier Indikatorensysteme: Die sektorale Betrachtung basiert auf der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik; die einzelbetriebliche Analyse stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der zentralen Auswertung der Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART).

Die Kantone haben hinsichtlich der landwirtschaftlichen Markt- und Einkommenspolitik eine subsidiäre Rolle. Im Rahmen der Aufgabenteilung setzen sie ihre im Vergleich zum Bund bescheidenen finanziellen Mittel vorwiegend dort ein, wo entweder ein besonderes kantonales Interesse besteht oder eine Kofinanzierung zu Fördermassnahmen des Bun- des erforderlich ist. Mit einem effizienten Agrarvollzug, einer zielgerichteten Unterstützung von Bildung und Beratung, wirksamen Massnahmen zur Förderung der Tier- und Pflan- zengesundheit sowie zum Schutz der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität, etc.

leistet der Kanton Bern einen namhaften Beitrag, damit eine leistungsfähige und umwelt- gerechte Berner Landwirtschaft erfolgreich auf neue Rahmenbedingungen reagieren und an veränderten Fördermassnahmen des Bundes partizipieren kann. Nach Art. 5 des Kan- tonalen Landwirtschaftsgesetzes (KLwG; BSG 910.1) sind in erster Linie die Produzentin- nen und Produzenten sowie die bäuerlichen Organisationen für Produktion und Vermark- tung verantwortlich.

Die konkreten Fragen der Interpellation 043-2013 „Milchproduzenten in Not - Was unter- nimmt der Kanton Bern?“ lassen sich folgendermassen beantworten:

Zu Frage 1:

Dem Regierungsrat ist die Situation der bernischen Milchproduzenten, die sich jedoch nicht wesentlich von anderen Kantonen unterscheidet, sehr wohl bekannt.

Der Kanton Wallis hat Milch, die 2011 aus Siloproduktion stammte und nicht zu Käse ver- arbeitet wurde, mit 15 Rappen pro Kilogramm einmalig subventioniert. Aufgrund den ein- leitenden Feststellungen, der fehlenden Rechtsgrundlage sowie der finanzielle Lage ist der Kanton Bern ausserstande, solche Massnahmen vorzunehmen. Problematisch ist zudem,

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Massnahme trägt der Bund dem Umstand der Käsemarktliberalisierung Rechnung, was bei der Industriemilch nicht der Fall ist.

Zu Frage 2 und 4:

Das KLwG enthält Bestimmungen zu den Bereichen Produktion und Vermarktung, Vieh- haltung, Pflanzenproduktion, Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft, Beratung sowie Strukturverbesserungen und soziale Massnahmen. Der Regierungsrat hat diese Vorgaben in verschiedenen Ausführungsbestimmungen konkretisiert. Basierend auf diesen Bestimmungen hat die Volkswirtschaftsdirektion in der LANAT-Strategie 2014 eine Hauptstossrichtung für die Förderung einer produzierenden, konkurrenzfähigen, nach- haltigen Landwirtschaft definiert. Diese Politik wird mit verschiedenen Massnahmen ent- lang dieses Oberziels konkretisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Verbesserung der regionalen Wertschöpfung durch Senkung der Produktionskosten (Ausrichtung von Investi- tions- und Betriebshilfen, Förderung von Gemeinschaftsprojekten und regionaler Projekt- Trägerschaften für Wertschöpfungs- und Marketingprojekte). Zudem wird eine innovative Landwirtschaft durch vorausschauende Weiterbildung und Beratung sowie fachliche Be- gleitung der Landwirtschaftsbetriebe gefördert.

Zu Frage 3:

Aus den eingangs erwähnten Erwägungen ist es nicht Sache des Regierungsrates, die Leistungen der Branchenorganisation Milch zu beurteilen oder Verhandlungsratschläge zu erteilen.

Zu Frage 5:

Der Regierungsrat wird sich bei Vernehmlassungsverfahren, in der Landwirtschaftsdirekto- renkonferenz sowie bei den üblichen Kontakten mit den Bundesbehörden und Parlamenta- riern für bestmögliche Rahmenbedingungen für die bernische Landwirtschaft einsetzen.

Die Rahmenbedingungen der aufgeführten Beispiele liegen allerdings in der Verantwor- tung der jeweiligen Branche.

Die konkreten Fragen der Interpellation 046-2013 „Sinkende landwirtschaftliche Einkom- men“ lassen sich folgendermassen beantworten:

Zu Frage 1:

In den Jahren 1994 bis 2009 hat die Vereinigung Bernische Agro-Treuhand (VBAT) im Auftrag des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) jeweils die von ihren sieben Treuhandstellen abgeschlossenen Buchhaltungen der Berner Landwirt- schaftsbetriebe ausgewertet und jährlich im Bericht zur Einkommenslage der Berner Landwirtschaft dargestellt. Im Jahr 2009 hat das LANAT die entsprechende Leistungsver- einbarung im Zuge von Sparmassnahmen gekündigt.

In der Folge hat die schweizerische Koordinationskonferenz der Zentralen Auswertung ein Datengesuch des LANAT für eine spezifische Auswertung der Buchhaltungen von Be- trieben des Kantons Bern durch die ART abgelehnt. Im Sinne einer angenäherten Lösung wertet die ART seit 2010 die Betriebe der gesamten Schweiz aus, gewichtet nach der Struktur des Kantons Bern und errechnet die Kennzahlen Familienarbeitskräfte, Landwirt- schaftliche Nutzfläche, Fremdkosten, Landwirtschaftliches Einkommen und Gesamtein- kommen. Diese Kennzahlen werden jährlich in Relation zu den schweizerischen Werten gesetzt und sind jeweils Gegenstand des Geschäftsberichtes (Wirkungsindikatoren der Produktgruppe Landwirtschaft).

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Zu Frage 2:

Nach Art. 2 der Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV; BSG 910.111) kann der Kanton Innovations- und Wertschöpfungsprojekte sowie Absatzförderungsmassnahmen mit Beiträgen unterstützen, wenn das Projekt oder die Massnahme u.a. die Erhaltung der Marktanteile oder eine positive Wirkung auf die regio- nale Wertschöpfung bezweckt und während der gesamten Laufzeit einer wirkungsorien- tierten Erfolgskontrolle oder Projektbewertung unterliegt. Die Trägerschaft hat dem LANAT auf Verlangen einen Bericht über die Zielerreichung und die Realisierung der Massnah- men sowie eine Abrechnung vorzulegen.

Die dafür aufgewendeten kantonalen Förderbeiträge sind im Vergleich zu den Ausgaben des Bundes für Produktion und Absatz sehr bescheiden.

Zu Frage 3:

Gestützt auf die Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV;

BSG 910.113) kann der Kanton in Kofinanzierung mit dem Bund Projekte zur Verbes- serung von hoch- und tiefbaulichen Infrastrukturen unterstützen. Investitionshilfen für diese Projekte fördern die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum, insbesondere im Berg- gebiet und in den Randregionen (Beitrag zur dezentralen Besiedlung). Sie stärken und erhalten die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Landwirtschaft, ohne dass diese sich dafür untragbar verschulden muss (Senkung der Produktionskosten).

Bei den kofinanzierten Projekten und Massnahmen in der Mitverantwortung des Bundes überprüft dieser deren Wirkung periodisch im Agrarbericht und in den Botschaften zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Zwei Studien an der ETH Zürich (Privater Nutzen von Arrondierung und Wegnetz bei Gesamtmeliorationen) und der Universität Bern (Evaluation von Investitionshilfen in der Landwirtschaft, Wirkungsanalyse für landwirtschaftliche Hoch- bauten) zeigen beispielsweise die Potenziale für Kostensenkungen und damit Ertragsver- besserungen durch die Strukturverbesserungsmassnahmen in der Landwirtschaft auf.

Zu Frage 4:

In Ausführung von Art. 51 der Kantonsverfassung (BSG 101.1) hat der Grosse Rat des Kantons Bern das KLwG erlassen. Das KLwG enthält Bestimmungen zu den Bereichen Produktion und Vermarktung, Viehhaltung, Pflanzenproduktion, Erhaltung der Lebens- grundlagen und der Kulturlandschaft, Beratung sowie Strukturverbesserungen und soziale Massnahmen. Der Regierungsrat hat diese Vorgaben in verschiedenen Ausführungsbe- stimmungen konkretisiert. Eine grundlegende Überprüfung der agrarpolitischen Ziele und Instrumente erfolgt jeweils im Rahmen einer Überarbeitung der LANAT-Strategie.

An den Grossen Rat

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