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Datum Beantwortung: 23. Oktober 2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0920 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 184-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 09.07.2013

Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 05.09.2013

Datum Beantwortung: 23. Oktober 2013

RRB-Nr: 1385/2013

Direktion: VOL

Hagelschäden und Hilfe für die Weinbauern

Am 20. Juni 2013 hat ein heftiges Hagelunwetter in der nördlichen Westschweiz und am Bielersee grosse Schäden in den Rebbauflächen angerichtet. Teilweise ist mit grossen Einbussen zu rechnen, denn das Unwetter kam zu einem Moment als die Rebstöcke in voller Blüte standen, was sich im kommenden Herbst massiv auf die Lese auswirken wird.

Die meisten Winzer sind zwar gegen Hagelschäden versichert, nicht aber gegen Einbus- sen bei der Arbeit im Keller oder beim Weinhandel. Einige Betriebe werden daher in finan- zielle Schwierigkeiten geraten. Hinzu kommt, dass – nach Aussagen einiger Winzer – die an den Rebstöcken verursachten Schäden auch die Lese des nächsten Jahres gefährden könnten.

Der ebenfalls stark betroffene Kanton Neuenburg hat beim Bund allfällige Entschädi- gungsmöglichkeiten abklären lassen. Gemäss einer Medienmitteilung des Neuenburger Landwirtschaftsamts vom 25.06.2013 ist der Kanton Neuenburg angesichts der ausseror- dentlichen Natur des Ereignisses beim Bund vorstellig geworden, um das Personal der betroffenen Betriebe über die Arbeitslosenkasse entschädigen zu können. Zeitgleich gab das Landwirtschaftsamt in seinem Informationsbulletin spezifische Empfehlungen für die Landwirte und Weinbauern ab.

Das SECO hat dem Ersuchen des Kantons Neuenburg entsprochen. In einer weiteren Mitteilung des Neuenburger Raumplanungsdepartements hiess es, das SECO habe eine Weisung erlassen, wonach dem Arbeitsausfall der betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter Rechnung getragen werde, und zwar nach denselben Bedingungen der Weisung von 2005, die nach den ausserordentlichen Naturereignissen im Lavaux erlassen worden war.

Die neue Weisung sehe nach Ablauf einer Wartefrist, die der Kündigungsfrist der Einzelar- beitsverträge entspreche, eine Übernahme des Arbeitsausfalls vor, sofern die Arbeitgeber nicht gegen einen Lohnausfall ihrer Arbeitnehmer versichert seien. Die Einzelheiten sollen von den zuständigen Behörden geregelt werden, die die Gesuche um Kurzarbeit vorzube- raten haben.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2013.0920 Seite 2/2

Infolge der Hagelschäden vom vergangenen 20. Juni in den Weinbergen am Bielersee wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie gross sind die Schäden im Berner Weinbaugebiet?

2. Was sind die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die betroffenen Rebbau- betriebe?

3. Sieht das Amt für Landwirtschaft und Natur besondere Empfehlungen für die Rebbau- ern vor?

4. Werden die Rebbauern am Bielersee in den Genuss derselben Bundesmassnahmen kommen wie jene im Kanton Neuenburg?

Antwort des Regierungsrates

Der Hagelschlag vom 20. Juni 2013 hat grosse Schäden im Weinbau angerichtet. Im Kan- ton Bern waren in der Region Ligerz und La Neuveville von den 242 ha Weinanbaufläche rund 120 Hektaren betroffen. Der Ausfall auf dieser Fläche beträgt zwischen 30 und 80 Prozent. Die Reben haben sich nach dem Hagelschlag jedoch wieder gut erholt. Der Ern- teausfall für 2013 bleibt zwar bestehen, aber für 2014 dürfte es praktisch keine Auswirkun- gen auf die Ernte geben. Andere Weinregionen, wie zum Beispiel im Kanton Neuenburg, waren viel stärker vom Hagelschaden betroffen.

Solche Schadensereignisse treten erfahrungsgemäss immer wieder auf. Sie stellen ein latentes Unternehmungsrisiko dar. Die Betriebe können sich jedoch dagegen versichern und damit die wirtschaftlichen Folgen solcher Ereignisse abwenden.

Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich wie folgt beantworten:

1. Gemäss Hagelversicherung wurden im Weinbaugebiet der Region Bielersee Schäden in der Höhe von 2,5 Mio. Franken abgeschätzt.

2. Die meisten Betriebe sind gegen Hagel versichert. Mit der Entschädigung wird das Risiko abgedeckt und der Weinbauer kann, aus den vom Hagelschlag nicht betroffe- nen Gebieten der Region Bielersee, Traubengut für die Weiterverarbeitung zukaufen.

Damit ist er auch weiterhin in der Lage, die bestehende Kundschaft zu bedienen. Vom zuständigen Kantonalen Laboratorium Bern wurde, analog zu den anderen geschädig- ten Kantonen, die Freimenge für den Zukauf von 2 auf 4 Tonnen Trauben pro Betrieb erhöht. Bisher haben aber nur zwei Betriebe einen diesbezüglichen Antrag gestellt. Die meisten Einkellerer verfügen noch über Vorräte, die sie nun auf den Markt bringen können. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Hagelschlags können somit als gering eingeschätzt werden.

3. Neben der oben erwähnten Erhöhung der Limite für Traubenzukauf waren keine be- sonderen Empfehlungen notwendig, da sich die beeinträchtigten Bestände nach dem Ereignis gut erholt haben. Generell empfiehlt die Fachstelle allen Produzenten, min- destens einen Teil der Fläche zu versichern oder mit Hagelnetzen zu schützen, damit der Schaden bei solchen Ereignissen minimiert werden kann.

4. Bei den angesprochenen Bundesmassnahmen handelt es sich um die Kurzarbeitsent- schädigungen gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Arbeitslosenversiche- rung. Deshalb können grundsätzlich im Kanton Bern die gleichen Entschädigungen bezahlt werden wie in Neuenburg. Die Entschädigung leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern. Im Kanton Bern sind die meisten Weinbaubetriebe Familienbetriebe und kom- men ohne Festangestellte aus. Deshalb gab es bis heute keine Anmeldungen für die Kurzarbeitsentschädigung.

An den Grossen Rat

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