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Archiv "Zum Neuen Jahr: Zusammenraufen" (08.01.1996)

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er listige Gedanke, die Selbstverwaltung im Ge- sundheitswesen die knap- pen Gelder verteilen und den Staat aus dem Spiel zu lassen, stammt von Roman Herzog, unserem handfesten Bundespräsidenten.

Zu Beginn des Jahres 1996 sei an diesen Ursprung erinnert – auf daß vor lauter Details der „Dritten Re- formstufe“ der Grundgedanke nicht übersehen werde: Die

„Selbstverwaltung“ bekommt von Vater Staat nichts geschenkt.

Bei der Einweihung des neu- en, ebenso schönen wie teuren, Bundestagssaales in Bonn am 30. November 1992 sprach Herzog, damals noch Präsident des Bun- desverfassungsgerichtes, also:

„Das System als ganzes er- weist sich zunehmend als nicht mehr finanzierbar. Nun ist das Sy- stem in Deutschland aber weitge- hend ein staatliches System. Also steht zugleich der ganze Staat in der Krise, und die Politiker, die da-

mit nicht fertig werden, gar nicht fertig werden können, stehen im allgemeinen Bewußtsein plötzlich im Verdacht des Versagens . . .

Und nun geschieht etwas Ge- spenstisches. Obwohl es vor aller Augen ist, daß wir hier alle mitein- ander einfach zu sehr aus dem Vollen schöpfen, wird einzig und allein der Staat beschimpft, wenn er von Zeit zu Zeit – und meist im Einverständnis aller Parteien – daran geht, endlich notwendige Grenzen zu ziehen . . . Würde sich der Staat hier weniger einmischen, würde er beispielsweise alljährlich nur festsetzen, wieviel Geld für das Gesundheitswesen aus Beiträgen und Zuschüssen vorhanden ist, und die Verteilung den Repräsen- tanten der Beteiligten überlassen, so würden diese vorrangig nicht mehr ihn und die Politiker be- schimpfen, sondern sich gegen- seitig; dann aber würden sie sich wohl zusammensetzen und letzt- lich auch zusammenraufen.“

Horst Seehofer, unser hellhö- riger Bundesgesundheitsminister, war von Herzogs Worten derart be- wegt, daß er den „Vorrang für die Selbstverwaltung“ ersann. Die wird, so Seehofers Reform gelingt, demnächst die knappen Mittel („Budgets“) verwalten, wird sich in Herzogs Sinne „zusammenraufen“.

Gelingt die Reform nicht, kommt der Staat mit einer „Notbremsung, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt: einer Minusbudge- tierung“ (Seehofer am 9. Dezem- ber 1995 in Magdeburg). Die frei- lich würde die Politiker, folgt man Herzog, erneut zu Versagern stem- peln. Das werden auch Dreßler und seine SPD noch spitzbekommen.

Die Selbstverwaltung hat des- halb gute Chancen, mit der Ver- waltung des Mangels beauftragt zu werden. Und wer weiß: vielleicht setzt diese herausfordernde Auf- gabe ungeahnte Kräfte frei – nicht nur zum Raufen, sondern zum

Gestalten. EB

A-1

Seite eins

Besser schnell als gar nicht

D

Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 1–2, 8. Januar 1996 (1) n die Redaktion des Deut-

schen Ärzteblattes wur- den in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen wegen des kurzfristigen Inkrafttretens der GOÄ-Novelle zum 1. Januar 1996 gerichtet. Einige Ärzte äußerten ihr Unverständnis darüber, daß die GOÄ nicht im Wortlaut im Heft veröffentlicht wurde.

Zum kurzfristigen Inkraftset- zen der GOÄ-Novelle (dazu auch Heft 49/1995) ist festzustellen, daß im Verordnungsverfahren zur GOÄ ein Antrag der Bundesärzte- kammer auf Verschiebung des In- krafttretens – der von einem Bun- desland hätte aufgegriffen werden müssen – nicht nur zu einer erneu-

ten Vertagung des GOÄ-Entwurfs im Bundesrat geführt hätte. Viel- mehr wäre das Risiko entstanden, daß einige Bundesländer den Zeit- gewinn genutzt hätten, um zusätz- liche Änderungsanträge mit weite- ren verschlechternden Regelun- gen für die Ärzteschaft einzubrin- gen. Wegen dieser unkalkulierba- ren politischen Risiken (bis hin zum Scheitern der GOÄ-Novelle) mußte darauf verzichtet werden, den Termin zu verschieben. Inso- fern konnte auch nicht dem be- rechtigten Anliegen der Ver- tragsärzteschaft Rechnung getra- gen werden, das Inkrafttreten der GOÄ-Novelle von dem Inkrafttre- ten des Einheitlichen Bewertungs-

maßstabes (EBM) zum 1. Januar 1996 zu entkoppeln.

Die GOÄ muß als Rechtsver- ordnung der Bundesregierung im

„Bundesanzeiger“ veröffentlicht werden. Dies ist bereits am 23. De- zember 1995 geschehen. Bezieh- bar ist der „Bundesanzeiger“ über den Bundesanzeiger-Verlag, Süd- straße 119, 53175 Bonn, Telefon 02 28/38 20 840, Fax 38 20 844.

Der Text der GOÄ ist außer- dem zum Preis von 44 DM beim Deutschen Ärzte-Verlag GmbH zu beziehen, Abteilung Versand- buchhandlung, PF 40 02 65, 50832 Köln, Telefon 0 22 34/70 11-322 oder -323 (Frau Temp, Frau Neu- ber, Frau Hoesch). RH

A

Zum Neuen Jahr Zusammenraufen

GOÄ-Novelle

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