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Archiv "ARZNEIVERORDNUNG: An den Interessen vorbei" (23.05.1991)

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an vermeintlicher Möglich- keiten. Bei einer solchen ein- seitigen Bevorzugung, sollte sie tatsächlich umgesetzt wer- den, könnte es leicht gesche- hen, daß die Solidarität und das Verständnis für die Pro- bleme unserer neuen Mitbür- ger und Kollegen nachläßt, wie das ja leider in anderen Bereichen im Ansatz schon zu beobachten ist.

Dr. med. Eberhard Hirschberg, Breite Straße 49, W-1000 Berlin 20

ARZNEIVERORDNUNG

Zu dem Beitrag "Arzneiverord- nung - Auswege aus der Misere"

von Dr. Klaus-Dieter Kossow in Heft 14/1991:

An den Interessen vorbei

Den von Ihnen veröffent- lichten Artikel des Kollegen Kossow habe ich mit großem Interesse gelesen. Ich vertre- te jedoch die Auffassung, daß die Stellungnahme des Kolle- gen an den eigentlichen In- teressen des niedergelasse- nen Arztes vorbeigeht. Leider wird hier die allgemeine Pro- blematik im Gesundheitswe- sen mit der Problematik des verordnenden Arztes wieder in einen Topf geworfen, was vielleicht naheliegend, aber vom Ansatz her nicht zwin- gend notwendig ist.

Der Arzt legt seine me- dikamentöse Therapie auf Grund der erstellten Diagno- sen fest. Das von ihm verord- nete Präparat muß für diese vom Arzt vorgesehene An- wendung zugelassen sein. Die Zulassung zu bestimmten In- dikationen eines Präparates liegt beim Bundesgesund- heitsamt. Wenn man diese beiden Feststellungen als Grundlage für seine weiteren Überlegungen anwendet, er- gibt sich somit folgendes Bild:

Der Arzt kann bezüglich der Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen im Grunde ge- nommen nur daraufhin ge- prüft werden, ob die Indikati- onsstellung für die Anwen- dung eines Präparates der ärztlichen Kunst entsprach, zum zweiten die Dauer und

Dosierung des von ihm ge- wählten Präparates eben nach diesen Kriterien durch- geführt wurde. Diese im Grunde genommen sehr leicht zu überprüfenden Kri- terien stellen heute aber bei weitem nicht die Basis der Überprüfung der Wirtschaft- lichkeit einer Verordnung mehr dar.

Vielmehr wird es dem nie- dergelassenen Arzt zugemu- tet, Preisvergleiche anzustel- len, ob er bei seiner Wahl der verordneten Substanz auch das preislich günstigste An- gebot herausgesucht hat. Es wird mir immer unklar blei- ben, weshalb es Aufgabe des Arztes ist, diesen Preisver- gleich anzustellen. Hier wäre es vielmehr wünschenswert, daß die Kassen selbst festle- gen, für welche Präparate sie die Kostendeckung überneh- men. Unter diesem Gesichts- punkt werden kaufmännische Interessen und medizinische Interessen sauber getrennt.

Die jetzt viel beschworene Therapiefreiheit existiert im eigentlichen Sinne sowieso nicht. Schließlich ist man zu- nächst einmal auf die Aus- wahl der im Lande angebote- nen Arzneimittelspezialitäten angewiesen. Eine Festlegung der Substanzen, die auf Kas- senrezepte verordnet werden können, ist ja letztlich auch nicht eine einschneidende Maßnahme im Rahmen der Therapiefreiheit, sondern le- diglich eine Maßnahme im Bereich der Erstattungsfähig- keit. Hier sind aber Patient und Kasse Vertragspartner, und die Ärzteschaft sollte sich diese Erstattungsproble- matik nicht zu eigen machen.

Schließlich profitiert der Arzt im einzelnen nicht von den Umsätzen der Pharmaindu- strie, und, der eigentliche In- teressenkonflikt liegt wohl auf der Ebene Patient/Kasse/

Pharmaindustrie.

Es wäre wünschenswert, wenn wir Ärzte zu den eigent- lichen Problemen der Arznei- mittelverordnung zurückfin- den würden, damit bei Über- prüfungen bei Arzneimittel- verordnungen die ärztliche Kunst im Vordergrund wie-

Baymycard®/Baymycard ® 10. Zusammen- setzung: Eine Filmtablette enthält 5 mg bzw. 10 mg Nisoldipin. Anwendungsgebiet:

Koronare Herzkrankheit. Gegenanzeigen:

Baymycard® nicht anwenden bei Nisoldipin- Uberempfindlichkeit, im Schock, während der Schwangerschaft, in der Stillzeit. Aus Tier- experimenten mit sehr hoher Dosierung lie- gen Hinweise auf Mißbildungen vor. Baymy- card® nicht einsetzen bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen, da die Wirkung verstärkt und verlängert werden kann. Bei ausgeprägt niedrigem Blutdruck (systolisch unter 90 mm Hg) ist Vorsicht geboten. Wegen fehlender Erfahrungen sol- len Kinder nicht mit Baymycard ® behandelt werden. Nebenwirkungen treten vorzugs- weise zu Behandlungsbeginn oder bei hoher Dosierung auf und sind meist leichter und vorübergehender Natur. Es kann zu Gesichts- rötung, Wärmegefühl und Kopfschmerzen kommen. In Einzelfällen wurden Schwindel, Müdigkeit, Herzklopfen, Hautreaktionen, Kribbeln in Armen und Beinen, Magen-Dann- Beschwerden, Blutdrucksenkung unter die Norm, beschleunigter Puls, Knöchelödeme, Atembeschwerden und Leberfunktionsstö- rungen beobachtet. Äußerst selten kön- nen unter Baymycard ® nach der Einnahme Schmerzen im Bereich der Brust (unter Umständen Angina-pectoris-artige Beschwer- den) auftreten. In diesem Fall sollte Baymy- card® abgesetzt werden. Nach plötzlichem Absetzen von Baymycard ® bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit kann in Einzel- fällen eine myokardiale Ischämie ausgelöst werden. Äußerst selten wurden bei struktur- ähnlichen Calciumantagonisten Fälle von Gingiva-Hyperplasie und Gynäkomastie sowie bei Hypertoniepatienten nach plötz- lichem Absetzen in Einzelfällen eine hyper- tensive Krise beschrieben, die möglicher- weise unter der Behandlung mit Baymycard ® auch auftreten können, bisher aber unter Bay- mycard® nicht beobachtet wurden. Hinweis:

Die Behandlung mit Baymycard® bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere bei Behandlungs- beginn, bei Präparatewechsel und im Zusam- menwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Der blutdrucksenkende Effekt von Baymycard ® kann durch andere blutdrucksenkende Arzneimittel sowie durch trizyklische Antidepressiva verstärkt wer- den. Dies gilt insbesondere für die gleichzei- tige Anwendung mit Betarezeptorenblockern, auch können in diesem Fall gelegentlich Zeichen einer Herzinsuffizienz auftreten. Die Wirkung von Nisoldipin kann durch eine gleichzeitige Cimetidin-Behandlung erhöht werden. Bei gleichzeitiger Digoxin-Behand- lung kann eine Erhöhung des Digoxin-Plas- maspiegels um ca. 10% auftreten, die jedoch klinisch nicht bedeutsam sein muß. Bayer/

Bayropharm GmbH, Leverkusen.

Dosierungsanleitung: Möglichst individuell nach dem Schweregrad der Erkrankung wird als Richtdosis 2x täglich 5-10 mg Nisoldi- pin, entsprechend 2 Filmtabletten Bay- mycard® bzw. Baymycard 10 ®, empfohlen.

Handelsformen und Preise: Baymycard®, Baymycard (N 1) DM 22,25; DM 39,30;

(N 2) DM 49,10; DM 89,75; (N3) DM 92,50;

DM 167,50. Stand 10/1990.

Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- bzw.

Gebrauchsinformationen, deren aufmerk- same Durchsicht wir empfehlen.

Bayer Bayrophan.n 6

A-1844 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 21, 23. Mai 1991

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bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Probleme zur Seite zu stehen!

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aus der Isolation herauszuführen.

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BITTE HELFEN AUCH SIE!

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Ich bitte um Informationen über Vorbeugung, Rehabilitation u. Wesen des Schlaganfalls!

(Name, Vorname)

(Straße, PLZ, Ort, Land)

der steht, und nicht die kauf- männischen Überlegungen.

Dr. med. Gerd Helmecke, Königstraße 4, W-5202 Hen- nef 1

AiP

Zu hohe Teilnehmergebühren bei Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte im Praktikum mahnt die Autorin an:

Kostenermäßigung vonnöten

Daß die AiP-Zeit ver- meintlich als Ausbildungsver- besserung gilt und daß es bei der praktischen Umsetzung dieses Ziels gewisse Schwie- rigkeiten gibt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Daß Ärzten i. P. jedoch darüber hinaus eine — im allgemeinen von Ärzten erwartete — Fort- und Weiterbildung erschwert wird, ist den Zuständigen vielleicht bislang noch nicht bewußt geworden.

Zwar ist man im Rahmen des AiP zur Teilnahme an speziellen Fortbildungsveran- staltungen für Ärzte i. P. ver- pflichtet, das Angebot solcher Veranstaltungen ist jedoch eher dürftig, und auch über die Qualität kann man geteil- ter Meinung sein. Auf jeden Fall bieten diese Veranstal- tungen nicht die Möglichkeit, sich gemäß seinen Interessen und Ausbildungszielen fort- und weiterzubilden. Es ist da- her sicherlich nicht zu verach- ten, wenn man als Ärzte i. P.

darüber hinaus andere Fort- bildungsveranstaltungen be- sucht.

Dabei stößt man aller- dings auf gewisse Schwierig- keiten, da die Teilnahmege- bühren für derartige Veran- staltungen von einem AiP- Gehalt meist nicht zu bestrei- ten sind. Ermäßigte Teilnah- megebühren für Ärzte i. P.

sind bei vielen Fort- und Wei- terbildungsveranstaltungen nicht vorgesehen.

So sieht sich der Arzt i. P.

nicht nur mit einer geschei- terten Ausbildungsverbesse- rung und den daran geknüpf- ten Schwierigkeiten konfron- tiert, sondern muß vielfach

warten, bis er es sich nach dem AiP wird leisten können, sich fort- und weiterzubilden.

In Anbetracht des dürfti- gen AiP-Gehalts und um we- nigstens der Verpflichtung zur Fortbildung gerecht zu werden, ist es nicht mehr als recht, den Ärzten i. P. eine kostenlose — auf jeden Fall aber stark ermäßigte Teilnah- me zu gewähren.

Dr. med. B6atrice Fervers, Merowinger Straße 20, W-4000 Düsseldorf 1 VOLLMEDIZIN

Zu dem Leserbrief „Herausfor- derung" von Dr. Weidner in Heft 16/1991:

Korrektur

Dem Autor ist in Ziffer 9 des Leserbriefes ein sinnstö- render Wortfehler unterlau- fen. Er wollte nicht von Wei- terbildung, sondern von Fort- bildung sprechen. Der ent- sprechende Satz muß somit heißen: Auf Praxisgestaltung und Fortbildung ist Einfluß absolut abzulehnen. DÄ

Erfahrung ist wichtiger

Zu Punkt 2.) „Nur die an den Hochschulen gelehrte Vollmedizin ist in der Lage, Lebensgefahr oder dauernde körperliche und geistige Be- hinderung von kranken Per- sonen abzuwenden":

Gerade die nicht an der Hochschule gelehrte alterna- tive Medizin kann uns sehr wohl die Möglichkeit geben, unseren Patienten in ihrer Si- tuation zu helfen, die Krank- heit oder überhaupt den Schaden besser zu bewälti- gen.

Wobei ich persönlich an neurophysiologisch orientier- te Bewegungsarbeit denke, die oft lange von der Hoch- schule ignoriert wurde und noch wird. Ich halte mehr von der Erfahrung des Verant- wortlichen als von der Hoch- schule.

Dr. med. Peter Sautier, Verdistraße 78, W-8000 Mün- chen 60

A-1846 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 21, 23. Mai 1991

Referenzen

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