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DEUTSCHES
ÄRZTEBLATTVerjährung: Zum Jahresende 1991 gibt es noch viel zu erledigen
W
enn Hermann K.noch für Arbeiten eines Handwerkers oder den Kauf eines Fernseh- apparates Rechnungen aus dem Jahre 1989 zu begleichen hat, dann feiert er möglicher- weise den Jahreswechsel be- sonders fröhlich; denn dann ist der Anspruch auf solche Zahlungen „verjährt". Her- mann K. kann zwar noch im nächsten Jahr Rechnungen aus 1989 bezahlen, er muß es aber nicht mehr. Mit anderen Worten: Er kann 1992 die
„Einrede der Verjährung"
geltend machen und bleibt dann ungeschoren — unab- hängig davon, ob die Forde- rung des Handwerkers oder Händlers zu Recht besteht.
Das gilt für Privatleute auch dann, wenn sie noch Rechnungen von Freiberuf- lern — etwa einem Arzt oder einem Rechtsanwalt — offen- haben. Auch rückständige Lohn- oder Gehaltsforderun-
gen aus 1989 verjähren am 31.
Dezember 1991. Eine vierjäh- rige Verjährungsfrist gilt hin- gegen für Miet- und Pacht- zahlungen, ferner für Unter- haltszahlungen und für Ver- einsbeiträge. Der Jahres- schluß 1991 ist auch Endzeit- punkt für 1987 fällig geworde- ne Ansprüche von Kaufleuten untereinander.
Mahnung schicken
Nun gibt es ja nicht nur Leute, die Rechnungen zu begleichen haben. Wer For- derungen gegen andere hat, der wird natürlich darum be- müht sein, sein Geld zu be- kommen. Zum Jahresschluß kann er dafür sorgen, daß das der Fall ist — oder zumindest,
daß die Verjährung „unter- brochen" wird, zum Beispiel dadurch, daß der Schuldner die Forderung anerkennt.
Clevere Geschäftsleute si- chern sich eine Anerkennung der rückständigen Summe da- durch, daß sie eine Mahnung schicken, die einen zu hohen Betrag ausweist. Kommt dar- auf vom Schuldner die Ant- wort, daß der Rückstand statt der geforderten 800 DM nur 625 DM betrage, dann ist das die gewünschte Anerkennung der Schuld — genauso, wie wenn eine a-conto-Zahlung geleistet würde. Die Folge daraus: Die Verjährungsfrist beginnt dann erneut, läuft al- so nicht zum Ende des Jahres 1991 ab. Der Schuldner könn- te sich also im neuen Jahr nicht mehr damit herausre-
den, daß die Verjährung ein- getreten sei.
Im allgemeinen reicht aber eine normale Mahnung nicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen, zum Bei- spiel dann nicht, wenn der Schuldner nicht reagiert. Si- cherer ist ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gleich Klage beim Amtsgericht, die natürlich vor dem 1. Januar 1992 eingereicht sein müßte.
Übrigens: Aus Vereinfa- chungsgründen zählen die Verjährungsfristen jeweils vom folgenden Kalenderjahr an. Für eine am 3. Januar 1990 gekaufte Tiefkühltruhe kann der Händler noch bis Ende 1992 den Kaufpreis for- dern, für einen am 31. De- zember 1990 gekauften Mi- krowellenherd ebenso. In bei- den Fällen hat nämlich die ei- gentliche Verjährungsfrist am 1. Januar 1991 zu laufen be- gonnen, die Ende 1992 ab- läuft. Wolfgang Büser
S
eifenblasen benötigen zum Zerplatzen nur ei- nes kleinen Anlasses.Diese an sich nicht neue Er- kenntnis demonstrierte zur Monatsmitte die New Yorker Wallstreet recht eindrucks- voll.
Es war im Grunde ein ba- naler Anlaß, der zum fünft- größten Kursverlust in der Geschichte der amerikani- schen Börse führte. Ein plötz- licher Einbruch bei Biotech- nologieaktien, die ja im gro- ßen Konzert der Blue Chips eigentlich keine besonders wichtige Rolle spielen, reich- te aus, eine fatale Kettenre- aktion einzuleiten. Der Dow Jones Industrial Index brach binnen weniger Minuten re- gelrecht weg und schloß mit 2943,20 rund 120 Punkte niedriger.
Nun könnte sich ja die Meinung breitmachen, die Sache wird schon wieder, ein kleiner Unfall halt, der nicht weiter ernst zu nehmen ist.
Aber das wäre fatal, denn die tieferen Gründe für die Pa- nikreaktion sind ja real vor- handen und werden sich über kurz oder lang auch in weiter
Börsebius:
fallenden Notierungen be- merkbar machen.
An allererster Stelle ste- hen die wackligen wirtschaft- lichen Aussichten in den USA. Zwar hat die No- tenbank geglaubt, mit massi- ven Zinssenkungen könne man der Konjunktur wieder auf die Beine helfen, doch das war und ist vorderhand nur ein Irrglaube.
Es sind ja nicht die niedri- gen Geldkosten alleine, mit denen der amerikanischen Ökonomie auf die Beine zu helfen wäre. Nein, vor allem die Qualität der US-Produkte läßt markant zu wünschen üb- rig. Gutes könnte wohl schon, müßte aber viel teurer als bis- her produziert werden. Aber da sind wiederum die Japaner da, die Hochwertiges zu Dumpingpreisen auf den Weltmärkten anbieten.
Zunehmend wird auch Unzufriedenheit über die Re- gierung Bush laut, der man eine Lösung der ökonomi-
Es crasht mal wieder
schen Probleme nicht mehr so recht zutraut; in Sonder- heit steht in Frage, wie das riesige Haushaltsdefizit in den Griff zu bekommen sei.
Völlig offen ist übrigens noch die Lösung der Ban- kenkrise. Nach dem Stand der Dinge liegen die Schät- zungen zur Sanierung der ha- varierten Sparkassen (Savings
& Loan) bei mehreren hun- dert Milliarden US-Dollar.
Da muß der Staat selbst zur Rettung einspringen. Aber das Geld hat er nicht wegen des Haushaltsdefizites. Also muß er Geld drucken (las- sen). Das aber heizt die Infla- tion an oder läßt wegen des Vertrauensverlustes den Dol- lar absaufen.
Turbulenzen auf den Weltbörsen sind jetzt und in Zukunft absolut nicht auszu- schließen. Die Entwicklung in Osteuropa scheint sich nun auch nicht gerade stabilitäts- fördernd zu gestalten. Die Sowjetunion ist praktisch
pleite, und eigentlich wären auch die deutschen Banken zu riesigen Abschreibungen auf ihre Kreditbestände ver- anlaßt. Die Alternative wäre, daß Rußland die Zahlungs- verpflichtungen der alten UdSSR übernimmt. So richtig glauben, ob die durchaus ge- äußerten Versprechungen in dieser Richtung ernstgemeint sind, mag ich's eigentlich nicht. Die Fakten sprechen nämlich eine andere Sprache.
Die Ankündigung des russi- schen Präsidenten Boris Jel- zin, die Ölexportlizenzen Rußlands zu suspendieren, wurden von der Weltpresse kaum beachtet, allenfalls in kleinen Anmerkungen ge- bracht. Heißt aber doch nichts anderes, als schon mal eine wichtige Lebensader zum Westen — und zu neuem Geld — abzuschneiden.
Da kann noch einiges auf uns zukommen, scheibchen- weise Crash oder endgültiges Platzen der Seifenblasen in- begriffen. Vorsicht ist nicht nur angebracht, sondern zwingend geboten.
Börsebius
Internationale Anlagestrategie
Dt. Ärztebl. 88, Heft 48, 28. November 1991 (97) A-4311