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Archiv "Arzneiverordnung: Torschlußpanik?" (22.03.1990)

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rung 1987 in Langzeitbehandlung 46 199 Fälle. Die Zahl der verhaltensterapeutischen Behand- lungen stieg ebenfalls: in der Kurz- zeitherapie von 7259 (1985) auf 20 190 (1987) und in der Langzeitbe- handlung von 1779 auf 5804. Dies sei aber kein Nachweis für einen An- stieg der Erkrankungen.

In diesem Zusammenhang ver- wies die Bundesregierung auf die verbesserten Behandlungsmöglich- keiten. Die Bundesregierung stellt fest, daß, „abgesehen von seltenen Ausnahmen in ländlich strukturier- ten Regionen", Verzögerungen bei der Behandlung nicht mehr aufträ- ten. Die Zahl der Ärzte und Psycho- logen, die die Voraussetzungen der

„Psychotherapie-Richtlinien" erfül- len, wachse auch künftig schnell an.

Auch im stationären Bereich sei eine „ausreichende psychotherapeu- tische Versorgung psychisch oder psychosomatisch kranker Patienten gewährleistet". Es stünden genügend.

Spezialeinrichtungen und ausgebil- detes Personal zur Verfügung: „Mit der Anzahl angebotener Betten in diesem Bereich steht die Bundesre- publik Deutschland weltweit an er- ster Stelle." Die Zahl der ärztlichen Psychotherapeuten ist von 1985/86 auf 87/88 von 2645 auf 3037, die der nichtärztlichen Psychotherapeuten von 1652 auf 1867 gestiegen. Die Zahl der Verhaltenstherapeuten hat sich im gleichen Zeitraum von 341 auf 481, die der psychologischen Verhaltenstherapeuten von 683 auf 1189 erhöht.

Nach Feststellungen der Bun- desregierung nehmen die Fälle von Suchterkrankungen nicht zu. Bei den Alkoholkranken habe es den An- schein, daß gezielte Maßnahmen den frühzeitigen Schritt in die Behand- lung erleichtern. Seit Jahren werde von etwa 50 000 Drogenabhängigen ausgegangen. Die Zahl der Medika- mentenabhängigen wird auf 300 000 bis 500 000 geschätzt. Insgesamt scheint die Versorgung Suchtkran- ker gesichert. 1987 sind 23 861 Heil- behandlungen zur Entwöhnung durchgeführt worden. Die Zahl der

bei den Rentenversicherungsträgern eingehenden Anträge schwankt „seit Jahren" zwischen 27 000 und 30 000 jährlich.

Die Bundesregierung verweist im übrigen auf ein Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom vergan- genen Jahr, nach dem Diplom-Psy- chologen kein Recht „auf differen- ziertere, anspruchsvollere Berufszu- lassungsvorschriften" hätten.

1989 hat die gesetzliche Kran- kenversicherung rund 120 Millionen DM für psychotherapeutische Be- handlungen im Delegationsverfah- ren und noch einmal den gleichen Betrag für Behandlungen durch ärzt- liche Psychotherapeuten gezahlt.

Wären Psychologen Vertragspartner der Krankenkassen, wüchsen nach Schätzungen der Ortskrankenkassen die Ausgaben auf eine Summe von jährlich rund 900 Millionen bis 1,2 Milliarden DM.

Mittlerweile hat die Bundesre- gierung ein wissenschaftliches Gut- achten an Prof. Dr. rer. soc. Dr. med.

Adolf-Ernst Meyer, Direktor der Psychosomatischen Abteilung der II.

Medizinischen Klinik des Universi- tätskrankenhauses Eppendorf zu Hamburg, vergeben, das die tatsäch- lich erforderlichen Regelungen auf- zeigen und auch über die sich daraus ergebenden Kosten Auskunft geben soll (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 7/1990). Vor Herbst 1990 wird die Expertise jedoch nicht fertig sein, meinte Meyer. rör

Arzneiverordnung:

Torschlußpanik?

Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) ver- öffentlichte den letzten „GKV-Arz- neimittelindex" vor dem Inkrafttre- ten der ersten Festbeträge. Hat sich der „Blüm-Bauch" ins erste Halbjahr 1989 fortgesetzt? Die Zahl der ver- ordneten Packungen ging zwar ge- genüber dem gleichen Zeitraum 1988 um 0,8 Prozent zurück, die Ko- sten für die Krankenkassen stiegen jedoch um rund 3 Prozent, der durchschnittliche Wert der Verord- nung um rund 3,9 Prozent. 2,8 Pro- zent sind auf größere Packungen und teurere Darreichungsformen und Stärken zurückzuführen, der Rest auf höhere Preise. Also kein „Blüm- Bauch"! — Innerhalb der Arzneimit-

tel-Gruppen verschob sich einiges.

Deutliche Mehrausgaben wurden durch Einsparungen bei anderen Gruppen ausgeglichen. So nahm zum Beispiel der Gesamtumsatz bei Antiallergika um 16,4 Prozent, aber auch bei. Antiemetika (13,3 Prozent), Antitussiva und Expectorantia (12,6 Prozent), „Broncholytika" und Anti- asthmatika (14,9 Prozent), Lipidsen- kern (26,2 Prozent), Neuralthera- peutika (20,4 Prozent), Seren und Impfstoffen (10,9 Prozent), Sexual- hormonen (12,8 Prozent) und „Um- stimmungsmitteln" (14,9 Prozent) um mehr als zehn Prozent zu.

Dem stehen Umsatzrückgänge um jeweils mehr als 10 Prozent ge- genüber bei Abmagerungsmitteln (17,5 Prozent), Balneotherapeutika (15,6 Prozent), durchblutungsför- dernden Mitteln (17,6 Prozent), Hy- pophysenhormonen (12,6 Prozent), Laxantia (11,2 Prozent), „Leberthe- rapeutika" (13,1 Prozent) und Thrombozytenaggregationshemmern (14,7 Prozent).

Die Rückgänge lassen auf zu- nehmende Zweifel der Kassenärzte (und auch Patienten) bezüglich des Nutzens von Abführ- und Abmage- rungsmitteln wie auch von durchblu- tungsfördernden und Lebermitteln schließen.

Die Zunahmen spiegeln zum Teil massive werberische Aktivitäten (zum Beispiel für nicht müde ma- chende Antihistaminika), neue kom- fortablere Darreichungsformen (zum Beispiel Inhalationshilfen), aber auch Meinungsbildnerkampa- gnen (zum Beispiel Hormonsubstitu- tion im Klimakterium oder niedrige Lipid-Sollwerte) wider. Das zeigt, daß dem niedergelassenen Arzt mehr unabhängige Auswahlhilfen für die Arzneiverordnung angeboten werden sollten.

Der Auswirkung der Festbe- tragsregelung auf das Verordnungs- verhalten der Kassenärzte sieht man allseits mit Spannung entgegen. Sie kann jedoch nur die „Preiskompo- nente", nicht die „Mengenkompo- nente" der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen betreffen. Auch bei letzterer kann nur neutrale Bera- tung zur Optimierung führen.

Dr. med.

Karl H. Kimbel, Hamburg Dt. Ärztebl. 87, Heft 12, 22. März 1990 (29) A-921

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