• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen: Streit um Datenabgleich" (31.05.2013)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen: Streit um Datenabgleich" (31.05.2013)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VERWALTUNGSAUFWAND IN DEN ARZTPRAXEN

Streit um Datenabgleich

Die KBV will, dass die Aktualisierung der elektronischen Krankenversichertenkarte bei den Krankenkassen und nicht in den Arztpraxen erfolgen soll.

D

er Streit darüber, wer für die Aktualisierung der Versi- chertenstammdaten auf der elektro- nischen Gesundheitskarte zuständig ist, geht weiter. Dr. med. Andreas Köhler ließ bei der Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Vor- feld des 116. Deutschen Ärzte tages in Hannover keinen Zweifel daran, dass die Vertragsärzte diese Verwal- tungsaufgabe für die Krankenkas- sen nicht allein übernehmen wol- len. Dies ist im Gesetz derzeit so vorgesehen.

Die Kassen richten bereits eKioske für Versicherte ein

Der KBV-Vorsitzende sagte vor den Delegierten, die KBV habe in der Gesellschafterversammlung der Ge- matik versucht, den quartalsweisen Abgleich der Versichertenstammda- ten auf der Karte nur als freiwillige Zusatzleistung der Vertragsärzte zu definieren. Die Gematik ist zustän- dig für die Einführung der elektro- nischen Gesundheitskarte. Vertreten sind dort sowohl die Kassenärztli- che Bundesvereinigung als auch der GKV-Spitzenverband. „Damit so- wie mit zwei Briefen an Minister Bahr“, erläuterte Köhler, „haben wir die entsprechenden Beschlüsse der Vertreterversammlung vom vergan- genen Jahr aufgegriffen.“ Als Alter- native zur alleinigen Verpflichtung der Vertragsärzte hat die KBV vor- geschlagen, zusätzliche Möglich- keiten für den Abgleich der Stamm- daten zu schaffen – etwa indem die Versicherten dies selbst an soge- nannten eKiosken in den Geschäfts- stellen der Krankenkassen erledigen können. Eine solche Lösung prakti- zieren bereits die IKK Nord, die Knappschaft und auch große Ver- sorgerkassen wie die Techniker- Krankenkasse und die AOK.

Was Köhler empört, ist, „dass der GKV-Spitzenverband eben die- ser Kassen genau die gleiche Lö- sung in der Gematik abgelehnt hat“.

Für den KBV-Vorsitzenden ist das ein weiterer Beleg dafür, welche Entwicklung der Aufbau der Tele- matikinfrastruktur genommen hat:

„Ursprünglich sollte sie dazu die- nen, die Kommunikation zwischen den Ärzten und den Versorgungs- bereichen zu verbessern und nicht zuletzt auch Bürokratie abzubauen.

Wenn das Ganze nur dazu dient, Verwaltungsaufgaben der Kranken- kassen in die Praxis zu verlagern, dann ist das nicht im Sinne der Patienten, denn die haben davon gar nichts – außer frustrierten Ärz- ten und Praxismitarbeitern, die noch weniger Zeit für sie haben.“

Wenn die Gematik zu mehr nicht in der Lage sei, dann müsse die Ärzteschaft in Sachen Vernetzung eigene Wege gehen, kündigte Köh- ler an. Mit dem KV-Safenet, an das bereits 38 000 Vertragsärzte und ei- ne Reihe von Krankenhäusern an- geschlossen seien, verfüge man über entsprechende Strukturen. Der KBV gehe es vor allem darum, dass auch Anwendungen eingebunden würden, die „wirklich einen prakti- schen Nutzen haben“ und Ärzten sowie Psychologischen Psychothe- rapeuten die Arbeit erleichterten.

Keine Verpflichtung – aber Mehrwerte für die Arztpraxen

Die KBV werde, sagte Köhler ab- schließend, dem Anschluss der Arztpraxen an die Telematikinfra- struktur nur dann zustimmen, wenn die Verpflichtung zum Stammda- tenabgleich in den Praxen entfalle und es zugleich akzeptable Wege zur Einbindung der Mehrwerte im sicheren Netz der KVen gebe.

Josef Maus

A 1076 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 110

|

Heft 22

|

31. Mai 2013

P O L I T I K

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hier eine „auf Gleichberechti- gung und Gesundheitsschutz hin orientierte Gesetzgebung der DDR", dort in der BRD eine „restriktive Gesetzge- bung", die für ein vereintes

Die Approbation wäre dann nicht mehr die Zulas- sungsgarantie für die Versorgung von Kassenpatienten, denn mit dem Kassenarzt würde ja auch das Kas- senarztrecht hinfällig

Foto: Johannes Aevermann/Berlin Foto: KV/bs/gu Foto: Archiv/Bernhard Eifrig, Bonn Foto: Archiv. Klaus Penndorf Karl-Heinz Weitsch Eckhard Weisner

Insgesamt bietet eine Wei- terbildung in den USA sicher eine Erweiterung persönli- cher wie beruflicher Perspek- tiven, ob sich aber eine solche Investition in finanzieller

Gegen diese Vorstel- lungen der Bundesregierung wurde, jederzeit belegbar in einer Vielzahl von öffentlichen Äußerungen, Positi- on bezogen und klar gemacht, daß eine

Auch nach Austausch aller Ar- gumente blieb der Minister bei sei- ner Forderung, daß zumindest für zwei Jahre eine Ausgabenbegren- zung im Bereich der Arznei- und

„685 Sonographische Untersu- chung der Arterien und/oder Venen der Extremitäten oder der extrakra- niellen Hirngefäße mittels Real-Time- Verfahrens (B-Mode), einschl..

Sie greift in die Struktur der Abrechnung ein: Vie- le Leistungen im EBM-Entwurf sind nicht nur neu bewertet, sondern neu definiert, manche Leistungsgruppen neu