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Archiv "1947/1997 – Bundesärztekammer im Wandel (XX): Lang währendes Provisorium Der besondere Weg Berlins in die Bundesärztekammer" (21.11.1997)

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ach Ende des Zweiten Welt- krieges wurde Berlin – wie be- kannt – von den vier Sieger- mächten besetzt und die Stadt in vier Teile, die Sektoren (benannt nach der jeweiligen Besatzungs- macht), aufgeteilt. Als oberstes Gre- mium gab es die Alliierte Komman- dantura, in der die vier Besatzungs- mächte gleichberechtigt vertreten wa- ren. Sie gab Anordnungen und Befeh- le für die gesamte Stadt heraus. Wie bekannt, war das Einvernehmen der vier Siegermächte recht bald gestört, so daß die drei Westmächte für ihre Sektoren gesonderte Verordnungen mit Gesetzeskraft erließen.

Auf den Ärztestand bezogen, bedeutete dieses, daß sie jegliche Zusammenschlüsse zu berufsständi- schen Vereinigungen untersagten. Es entwickelten sich jedoch Ende der 40er Jahre sogenannte Sektorenver- bände, für jeden einzelnen Sektor ge- sondert. Dies waren lockere Zusam- menschlüsse von Kollegen ohne be- stimmte Rechtsform. Im wesent- lichen wurde hier ärztliche Fortbil- dung betrieben, mehr in stammtisch- ähnlicher Runde. Nur im Französi- schen Sektor organisierte Prof. Dr.

med. Wilhelm Heim im Rudolf- Virchow-Krankenhaus Fortbildungs- abende hohen Niveaus, die auch von Kollegen der übrigen Sektoren be- sucht wurden. Diese Sektorenverbän- de waren als die eigentlichen Keim- zellen der späteren ärztlichen Selbst- verwaltung anzusehen. Bis dahin war es aber noch ein langer und dornen- reicher Weg.

Vereine,

keine Körperschaften

Anfang der 50er Jahre entstanden dann mit Genehmigung der Alliierten Kommandantur die ersten Berufsver- bände in Form von eingetragenen Ver- einen. Es waren zum größten Teil Neugründungen, wie der Bund der Berliner Assistenzärzte (BBA), später Marburger Bund, der Verband der lei- tenden Krankenhausärzte, die Inter- essengemeinschaft der Berliner Ärzte und der schon vor dem „Dritten Reich“ gegründete Hartmannbund.

Die Kassenärzte schlossen sich in der Vereinigung der Sozialversicherungs-

ärzte Berlins (VSB) zusammen, da ei- ne Kassenärztliche Vereinigung mit dem Charakter als Körperschaft öf- fentlichen Rechts nicht zugelassen wurde. Diese Entwicklung fand aber nur in den drei Westsektoren statt. Im Sowjetischen Sektor von Berlin waren die meisten Ärzte, da sie überwiegend in Angestelltenverhältnissen tätig wa-

ren, im FDGB. Dieser Zustand in Ost- Berlin blieb praktisch so bis zur Wie- dervereinigung 1990.

Im Westteil Berlins ergaben sich aus dieser Konstellation für den ein- zelnen Kollegen teilweise einschnei- dende Konsequenzen. Dieses sei am Facharztanerkennungsverfahren auf- gezeigt. In den ersten Nachkriegsjah- ren wurde auf der Grundlage der Be- rufsordnung von 1937 die Facharztan- erkennung vom Staat ausgesprochen,

und zwar vom Landesgesundheits- amt, einer Behörde des damaligen Magistrats von Groß-Berlin, an des- sen Spitze ein Stadtrat stand. Dieses Verfahren wurde jedoch vom Ver- waltungsgericht für ungesetzlich er- klärt, nachdem ein abgelehnter Arzt dort geklagt hatte. Das Verwaltungs- gericht stellte fest, daß die Anerken- nung von Fachärz- ten in die Zustän- digkeit der ärztli- chen Selbstverwal- tung gehört, ein Standpunkt, dem uneingeschränkt zuzustimmen ist.

Nur – in Berlin gab es aufgrund der al- liierten Vorbehalte eine solche institu- tionalisierte Selbst- verwaltung nicht.

Also war guter Rat teuer! Ein Ausweg aus diesem Dilem- ma kam dadurch zustande, daß die Ärztekammer Hamburg unter ihrem damaligen Präsidenten Ernst Fromm sich bereit erklärte, partnerschaftlich für die Berliner Ärzte die Facharztan- erkennung auszusprechen. Der ÄK Hamburg sei auch an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt für Hil- fe aus dieser Not, die viele Berliner Krankenhausärzte betraf.

In Berlin wurde ein „Facharzt- anerkennungsvorprüfungsausschuß“

unter Leitung des leider viel zu früh A-3175 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 47, 21. November 1997 (43)

B U N D E S A R Z T E K A M M E R. .

1947/1997: Bundesärztekammer im Wandel (XX)

Lang währendes Provisorium

Der besondere Weg Berlins in die Bundesärztekammer

1963: Antrittsbesuch des neugewählten Präsidiums der Ärztekammer Berlin beim Regierenden Bürgermeister von Berlin. Von links: Dr. Hermann Meins (Präsident der Ärztekammer), Dr. Wolfgang Schmidt, Willy Brandt. Foto: Landesbildstelle Berlin

Wolfgang Schmidt

Berlin hat viele Jahre gebraucht, bis es zu einem vollwertigen Mitglied der Bun-

desrepublik Deutschland und damit Bundesland wurde. Diese politische Entwick-

lung hat natürlich auch Konsequenzen für die Bildung der ärztlichen berufs-

ständischen Selbstverwaltung gehabt. Im folgenden sollen diese Besonderheiten

und Stationen des Weges zum ordentlichen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft

der Westdeutschen Ärztekammern (Bundesärztekammer) aufgezeigt werden.

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verstorbenen Kollegen Ulrich Schaf- fartzik gegründet. Diesem Ausschuß gehörten Vertreter der genannten Berliner ärztlichen Verbände an. Ich erinnere mich noch sehr gut an die meist bis in die späte Nacht hinein ge- henden Sitzungen, wo die Anträge, von Ulrich Schaffartzik mit der die- sem eigenen Akribie und beinahe pe- dantischer Genauigkeit auf ihre zeit- lichen Voraussetzungen und inhaltli- chen Vorgaben geprüft, beraten wur- den. Dies war ein Verfahren, das nur vor Ort durch Kenntnis der spezifi- schen Situation sinnvoll durchgeführt werden konnte. Der ÄK Hamburg wurden dann die auf diese Weise vor- bereiteten Anträge zugeleitet, die dann partnerschaftlich die Facharzt- anerkennung aussprach. Ich persön- lich verdanke meine eigene Facharzt- anerkennung auch diesem Verfahren.

Der Berufspolitische Ausschuß der Berliner Ärzteschaft

In den fünfziger Jahren schlossen sich dann die vier wichtigsten ärztli- chen Verbände zu einem „Dachver- band“ zusammen, wenn auch ohne besondere rechtliche Grundlage und Kompetenz. Es entstand der Berufs- politische Ausschuß der Berliner Ärz- teschaft (BPA). Ihn bildeten der in- zwischen aus dem BBA hervorgegan- gene Landesverband Berlin des Mar- burger Bundes, der Hartmannbund, der Verband der leitenden Kranken- hausärzte und die VSB.

Der BPA vertrat die Interessen der Berliner Ärzte gegenüber der Öf- fentlichkeit und den Behörden. Er war auch Ansprechpartner der Ar- beitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern, die ihn als „Ärzte- kammerersatz“ betrachteten. So nah- men auch Berliner Ärzte am Deut- schen Ärztetag teil. Stimmberechtigt waren sie allerdings erst dann, wenn der Deutsche Ärztetag den traditio- nellen Antrag Nr. 1 angenommen hat- te, den Berliner Delegierten das Re- de- und Stimmrecht einzuräumen.

Nur im Vorstand der Bundesärzte- kammer konnte Berlin nicht vertre- ten sein. Trotzdem war ab 1955 ein Berliner im Vorstand der Bundesärz- tekammer (BÄK). Auf dem Deut-

schen Ärztetag in Baden-Baden 1955 wurde ich als Vertreter der „jüngeren Ärzte“ in den Geschäftsführenden Vorstand der BÄK gewählt. Auf diese Weise konnte ich Interessen der Ber- liner Ärzte mit einbringen und – was aber noch viel wichtiger war – die In- formationen aus der Bundesebene mit nach Berlin nehmen. Anerkannt haben die Berliner Ärzte auch, daß die BÄK, um damit ihre Mißachtung der sogenannten Dreistaatentheorie zum Ausdruck zu bringen, mich stets in die deutsche Delegation zur Gene- ralversammlung des Weltärztebundes als offiziellen Beobachter (Observer) aufgenommen hat.

Wie wurde dieser unbefriedigen- de Sonderstatus Berlins nun beendet?

Wie kam es zur Wiederbegründung der Ärztekammer Berlin? Alle Bemühungen der Berliner Ärzte- schaft, auch in Berlin als letztem Land der Bundesrepublik eine Ärztekam-

mer auf gesetzlicher Basis zu errich- ten, scheiterten nun nicht mehr an dem Widerstand der alliierten Besat- zungsmächte, sondern an den poli- tisch Verantwortlichen der Stadt. Die Westalliierten hatten dem inzwischen gewählten Abgeordnetenhaus und dem Senat weitgehende kommunale Selbstbestimmungsrechte, darunter auch für das Gesundheitswesen, ein- geräumt. Nur noch einige Vorbehalts- aufgaben, wie etwa die innere Sicher- heit, verblieben in ihrer Hoheit.

Politischer Widerstand gegen ein Kammergesetz

Eine bestimmte politische Rich- tung wollte keine Verkammerung der freien Berufe. So äußerte der damali- ge Präsident des Berliner Abgeordne- tenhauses, Willy Brandt, im Gespräch mit Vertretern der Ärzteschaft auch A-3176 (44) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 47, 21. November 1997

T H E M E N D E R Z E I T 50 JAHRE BUNDESÄRZTEKAMMER

Bisher sind in dieser Serie erschienen:

Thomas Gerst: Föderal oder zentral? – Der kurze Traum von einer bundeseinheitlichen ärztlichen Selbst- verwaltung (Heft 38/1996)

Gerhard Vogt: Arzt im Krankenhaus (Heft 45/1996)

Hedda Heuser-Schreiber: Ärztinnen in Deutschland – Fakten, Beobachtungen, Perspektiven (Heft 1–2/1997) J. F. Volrad Deneke: Körperschaften und Verbände – streitbare Verwandte (Heft 4/1997)

Klaus-Ditmar Bachmann, Brigitte Heerklotz: Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer (Heft 10/1997)

Marilene Schleicher: Die ärztliche Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (Heft 14/1997) Jürgen W. Bösche: Die Reichsärztekammer im Lichte von Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundes- republik Deutschland (Heft 21/1997)

Horst Dieter Schirmer: Ärzte und Sozialversicherung (I) – Der Weg zum Kassenarztrecht (Heft 26/1997) Horst Dieter Schirmer: Ärzte und Sozialversicherung (II) – Der Weg zum Kassenarztrecht (Heft 27/1997) Franz Carl Loch, P. Erwin Odenbach: Fortbildung in Freiheit – Gestern und heute: Eine Hauptaufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung (Heft 33/1997)

Franz Carl Loch, Wolfgang Loris: Der saarländische Sonderweg (Heft 38/1997)

Jörg-Dietrich Hoppe: Die Weiterbildungsordnung – Von der Schilderordnung zum integralen Bestandteil der Bildung im Arztberuf (Heft 39/1997)

Bruno Müller-Oerlinghausen, Karl-Heinz Munter: Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – Qualitätssicherung in der Arzneitherapie (Heft 40/1997)

Rolf Bialas, Michael Jung: Alterssicherung in eigener Verantwortung – Ärztliche Versorgungswerke (Heft 41/1997)

Walter Burkart: Die Auslandsbeziehungen der Bundesärztekammer (Heft 42/1997)

Christoph Fuchs, Thomas Gerst: Medizinethik in der Berufsordnung – Entwicklungen der Muster-Berufs- ordnung (Heft 43/1997)

Karsten Vilmar: Die ärztliche Selbstverwaltung und ihr Beitrag zur Gestaltung des Gesundheitswesens (Heft 44/1997)

Walter Brandstädter: „Welten trennen uns vom real existierenden Sozialismus“ (Heft 45/1997) Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz: Ärztliche Selbstverwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert (Heft 46/1997)

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aus der Bundesrepublik, er würde ein eventuell vom Berliner Abgeordne- tenhaus beschlossenes Ärztekammer- gesetz nicht ausfertigen. Erst ein Ge- spräch unter vier Augen anläßlich der Generalversammlung des Weltärzte- bundes 1960 in Berlin zwischen Willy Brandt, dem nunmehr Regierenden Bürgermeister von Berlin, und dem Präsidenten der BÄK, Prof. Dr. med.

Ernst Fromm, brachte dann die Wen- de. Es war wohl auch der Hinweis von Ernst Fromm, daß doch Berlin so sehr danach strebe, als ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik an- erkannt zu werden. Dazu gehöre aber auch die Existenz der in allen Bundes- ländern vorhandenen Ärztekam- mern, so Ernst Fromm. Vielleicht hat diese Bemerkung mit den Ausschlag für diesen Sinneswandel bei Willy Brandt bewirkt.

Von da ab gingen die parlamenta- rischen Beratungen eines schon lange vorher vorbereiteten Entwurfs des Ärztekammergesetzes zügig voran.

Am 18. Dezember 1961 beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus das Ber- liner Kammergesetz.

Endlich 1962:

Die erste Kammerwahl

Somit war auch in dem letzten Land der damaligen Bundesrepublik eine Ärztekammer existent. Die Wahl zur ersten Delegiertenversammlung der Ärztekammer fand am 12. De- zember 1962 statt. Die Konstituieren- de Sitzung war am 7. Februar 1963.

Präsident wurde der niedergelassene Internist Dr. Hermann Meins und Vi- zepräsident der Autor dieser Zeilen, der aber auch weiterhin vom Ärztetag gewähltes Mitglied des Geschäfts- führenden Vorstands der BÄK blieb und somit die geknüpften engen Ver- bindungen zwischen der Bundesebe- ne und Berlin fortsetzen konnte.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1997; 94: A-3175–3177 [Heft 47]

Anschrift des Verfassers Dr. med. Wolfgang Schmidt Oranienburger Chaussee 30 13465 Berlin

A-3177 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 47, 21. November 1997 (45)

T H E M E N D E R Z E I T

50 JAHRE BUNDESÄRZTEKAMMER/BLICK INS AUSLAND

Ghana ist wie die meisten afrikani- schen Staaten hinsichtlich der dermato- logischen Versorgung ein unterent- wickeltes Land. Derzeit sind nur sechs Dermatologen in Ghana tätig, die in Deutschland und England ihre Ausbil- dung erhalten haben und die dermato- logische Versorgung eines Landes mit rund 15 Millionen Einwohnern ge- währleisten müssen. Alle Der-

matologen leben und arbeiten in der Hauptstadt Accra, einer Stadt mit zwei Millionen Ein- wohnern. Die Masse der Men- schen insbesondere in ländli- chen Gebieten ist nicht in der Lage, von einem Dermatolo- gen behandelt zu werden. Das öffentliche Gesundheitswesen in Ghana ist dringend auf in- ternationale Unterstützung angewiesen. Eine gute und ef- fektive Hilfe sollte am besten eine Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Das kann beispielsweise heißen, daß einheimische Ärz- te motiviert werden, durch Er-

reichen einer höheren Qualifikation im Ausland, die dermatologische Versor- gung im eigenen Land aufzubauen.

In der Universitäts-Hautklinik und Poliklinik der Freien Universität Berlin wird auf Initiative von Prof. Dr.

med. C. E. Orfanos seit vielen Jahren dermatologische Entwicklungshilfe für Afrika geleistet. Ärzte aus verschiede- nen afrikanischen Ländern, darunter Tansania, Ghana, Burkina Faso, Tschad und Äthiopien, haben in dieser Klinik eine dermatologische Grund- ausbildung erhalten (siehe DÄ, Heft 46/1995). Einige von ihnen haben den deutschen Facharzt für Dermatologie und Venerologie erworben, darunter auch Dr. Charles Evans Kofi Haligah aus Accra in Ghana. Nach seiner Rückkehr nach Ghana im Jahr 1994 hat Haligah die Skin Save Internatio- nal Foundation gegründet. Diese re- gierungsunabhängige Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, die dermatologi-

sche Basisversorgung in benachteilig- ten, ländlichen Regionen des Landes zu verbessern und in Einrichtungen wie Gefängnissen, psychiatrischen Krankenhäusern und Schulen tätig zu werden.

Durch die Skin Save International Foundation sollen die Bemühungen der Regierung unterstützt und geför- dert werden, die Ge- sundheitssituation der Bevölkerung zu ver- bessern. Eine der Lei- stungen der interna- tionalen Stiftung ist es, unentgeltlich der- matologische Sprech- stunden in den ländli- chen Regionen durch- zuführen. Medizini- sches Hilfspersonal wird in der Diagnostik und Therapie von häufigen Dermatosen ausgebildet, um die wenigen Dermatolo- gen bei ihrer Arbeit in den teilweise entlegenen Regionen zu unterstützen und gegebenenfalls sogar selbständig Aufgaben zu übernehmen.

Darüber hinaus ist geplant, ein Doku- mentationszentrum für Hautkrankhei- ten aufzubauen, um die epidemiologi- sche Forschung in Ghana zu fördern.

Um die Ziele der Organisation zu verwirklichen, bedarf es jedoch eines enormen finanziellen Aufwandes und materieller sowie personeller Unter- stützung. Interessenten, die nähere In- formationen zur Skin Save Internatio- nal Foundation wünschen oder diese Organisation unterstützen möchten, können sich direkt in Ghana an Dr. Charles Haligah (P. O. BOX 11471, Comm. 11, Ghana/TEMA, Africa) oder in Deutschland an Priv.-Doz. Dr.

Beate Tebbe (Universitäts-Hautklinik und Poliklinik, Klinikum Benjamin Franklin, Freie Universität Berlin, Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin)

wenden. Beate Tebbe

Medizinisches Hilfsprojekt in Ghana

Dermatologische

Versorgung verbessern

Dr. Charles Haligah ist Gründer und Direktor der Skin Save Inter- national Foundation. Foto: privat

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