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Archiv "Hyposensibilisierung — Indikationen, Kontraindikationen, unerwünschte Wirkungen" (12.03.1993)

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Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft

Hyposensibilisierung — Indikationen,

Kontraindikationen, unerwünschte Wirkungen

BEKANNTMACHUNGEN

Das Auftreten schwerwiegender anaphylaktischer Reaktionen nach der Gabe von Allergenextrakten zur Hypo- sensibilisierung veranlassen die Arz- neimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, erneut auf Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Wirkungen dieser Therapie hinzuwei- sen (siehe auch Deutsches Ärzteblatt 74 [1977], S. 1986):

Eine Hyposensibilisierung sollte in Betracht gezogen werden, wenn durch Anamnese, Hautteste (eventuell auch serologische Untersuchungen) und ge- gebenenfalls organbezogene Expositi- onstests eine IgE-vermittelte allergi- sche Pathogenese nachgewiesen ist und das Allergen nicht gemieden werden kann. Dies trifft insbesondere auf Pa- tienten mit Insektengiftallergie, mit Allergie gegen verschiedene Blüten- stäube, Hausstaubmilben und eventuell auch gegen Pilzsporen zu.

Generell ist im Einzelfall abzuwä- gen, ob eine Therapie mit Arzneimit- teln (H 1 -Antihistaminika, Cromoglicin- säure, Kortikosteroide) ausreicht bzw.

der jeweiligen Krankheitssituation (Krankheitsstadium, Krankheitsdauer, Intensität der Beschwerden) besser an- gepaßt ist als eine Hyposensibilisie- rung, die erhebliche Anforderungen an die Mitarbeit des Patienten einerseits und die speziellen Kenntnisse und Er- fahrungen des Arztes andererseits stellt.

Die mindestens dreijährige Durch- führung einer Hyposensibilisierung er- fordert das Beachten der absoluten oder relativen Kontraindikation, wie Infektionen, konsumierende Leiden, chronische Einnahme von Beta-Rezep- torenblockern, Gravidität und Erkran- kungen, bei denen eine eventuell not- wendige Schocktherapie mit Adrenalin kontraindiziert ist (zum Beispiel koro- nare Herzkrankheit, Hypertonie oder Hyperthyreose).

Bei der Hyposensibilisierung sollten höchstens bis zu 4 verschiedene Aller- gene in einem Extrakt enthalten sein;

saisonale und ganzjährige Allergene dürfen nicht in einem Extrakt gemischt werden. Die Behandlung ist eine ärztli- che Maßnahme und darf — wegen einer eventuell notwendigen Schocktherapie

— nicht an Hilfspersonal delegiert wer- den. Die Dosis soll bei den sogenann- ten Semidepot-Extrakten wöchentlich, bei wäßrigen Extrakten in der Einlei- tungsphase zweimal pro Woche lang- sam individuell gesteigert werden bis zu einer wesentlichen symptomati- schen Besserung bzw. Toleranzgrenze (im allgemeinen das Tausend- bis Zehntausendfache der Initialdosis).

Generell soll ein Injektionsvolumen von 1 ml pro Einzelinjektion nicht überschritten werden. Der Beginn ei- ner Hyposensibilisierung sollte in einer symptomfreien oder wenigstens weitge- hend erscheinungsfreien Krankheits- periode liegen.

Da ein großer Prozentsatz der Pa- tienten mit einer Inhalations-Allergie (Typ I) im Laufe der jährlichen Exposi- tionen zu Asthmatikern werden kann und die Anwendung von Hyposensibili- sierungslösungen beim exogen-allergi-

Video-/Fihnkatalog der Bundesärztekarruner Ausgabe 1992/93

Der Katalog enthält 400 Video-/

Filmproduktionen für die ärztli- che Fortbildung und die Fortbil- dung der medizinischen Fachbe- rufe im Gesundheitswesen, die kostenfrei entliehen werden kön- nen. Er ist gegen eine Schutzge- bühr von 20 DM erhältlich bei der

Bundesärztekammer Postfach 41 02 20 W-5000 Köln 41

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sehen Asthma nur in Frage kommt, wenn der Krankheitszustand noch nicht chronisch geworden ist, sollte möglichst frühzeitig eine spezifische Hyposensibilisierung erwogen werden (unter Beachtung der Kontraindikatio- nen und der anderen Behandlungs- möglichkeiten). Eine Hyposensibilisie- rung birgt stets das Risiko einer allergi- schen Reaktion bis zum anaphylakti- schen Schock in sich. Meist sind die schweren Nebenwirkungen Folge von direkten oder indirekten Allergen- Überdosierungen, wie zum Beispiel Verwechslung der Extraktverdünnun- gen, zu schnelle Injektion beziehungs- weise zu rasche Injektionsfolge oder in- dividuelle Empfindlichkeitsschwan- kungen. Die Patienten müssen in der Praxis oder in der Klinikambulanz min- destens 30 Minuten nach jeder Injekti- on sorgfältig überwacht werden. Medi- kamente zur Therapie des anaphylakti- schen Schocks (Adrenalin, Antihista- minika, Glukokortikoide und Infusi- onslösungen) müssen ebenso wie ein Notfallbesteck immer in der Praxis ver- fügbar sein, regelmäßig gewartet und der Einsatz geübt werden.

Anmerkung: Eine ausführliche Übersicht über die Therapie mit Hypo- sensibilisierungslösungen finden Sie bei: Th. Fuchs „Was ist gesichert bei der Hyposensibilisierung von IgE-ver- mittelten Erkrankungen?", Internist 1991; 32: 721-728.

Die Arzneimittelkommission bittet die Ärzte, auch in Zukunft Verdachts- fälle von unerwünschten Wirkungen in Zusammenhang mit der Anwendung von Hyposensibilisierungslösungen zu berichten — entweder auf den im Deut- schen Ärzteblatt abgedruckten Be- richtsbogen oder auch formlos telefo- nisch oder per Telefax.

Arzneimittelkommission der Deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, W-5000 Köln 41, Tel: 02 21/

40 04-5 12, Fax: 02 21/40 04-5 39. 111

Monographie-Entwürfe des Bundesgesundheitsamtes

Der nachstehend aufgeführte Mo- nographie-Entwurf wurde von der Kommission B 6 (Infektionskrankhei- ten, Onkologie, Immunologie, Pulmo- logie) erarbeitet: Polyvinylalkohol.

Der Monographie-Entwurf kann beim Bundesgesundheitsamt (GS 13.05) angefordert und Stellungnah- men bis zum 31. März 1993

an das In- stitut

für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden. WZ

Dt. Ärztebl. 90,

Heft

10, 12. März 1993 (69)

AE-733

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