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Archiv "TK-Studie: Prävention und Unfallschutz" (18.09.2009)

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A 1842 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 38

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18. September 2009 kann im Regelfall nicht als Begrün-

dung dafür herhalten, entsprechend mehr Geld zu fordern. So tickt

„Wettbewerb“ schon gar nicht!

Der Autor, ein Rehabilitationsmedi- ziner, spricht neben „positiven“

auch von „schädlichen Nebenfolgen von Privatisierung und Wettbe- werb“. Als „Kehrseite des Wettbe- werbs“ glaubt er erkannt zu haben:

„Alle Anbieter konzentrieren sich auf die einträglichen Felder, und diese ziehen weitere Investoren an, die Renditen erzielen wollen. Was sich nicht rechnet, findet nicht statt“

. . . Das ist – mit Verlaub – ökono- mischer Unfug, auch wenn man es immer wieder hört! Wo auch immer in der Welt einigermaßen offener Wettbewerb herrscht, ist das Gegen- teil der Fall: Es gibt nicht, was es nicht gibt! Erst Eingriffe in den Wettbewerb – und sei es durch feh- lende „Waffengleichheit“ bei der Information – führen zu Wettbe- werbsverzerrungen. Bei kostende- ckend festen „Fallpreisen“ wie bei den G-DRGs kann es keine mehr oder weniger auskömmlichen Fälle geben. Die reflexartige Gegenbe- hauptung eines angeblich „unter- schiedlichen Patientenguts“ im ei- genen Hause konnte schon früher nie belegt werden, als es noch ein Kostendeckungsprinzip und Tages- sätze gab, die schon damals man- chem trotzdem nicht ausreichten . . . Jeder – ob nun öffentlicher, freige- meinnütziger oder privater – Kran- kenhausträger sollte es sich zwei- mal überlegen, mit einer minderen Qualität, also suboptimalen Be- handlungsergebnissen und/oder un- zufriedenen Patienten, wissentlich seine langfristige Geschäftsgrundla- ge zu gefährden. Das wäre extrem unklug. Wenn er gar das seiner Kli- nik von den Krankenkassen in ge- wisser Weise zweckgebunden über- lassene Geld in die eigenen Taschen steckte, statt es zur Wiederherstel- lung der Gesundheit und Genesung der Patienten einzusetzen, machte er sich sogar strafbar.

Also verbleibt der potenzielle (oder oft durchaus reale) Konflikt zwi- schen Krankenhausträger und des- sen Geschäftsführung und dem lei- tenden Arzt. Dazu ist zunächst ein- mal festzuhalten: Nicht der Arzt –

wie auch immer dessen Innenver- hältnis vertraglich im Einzelnen ge- regelt sein mag –, sondern das Kran- kenhaus hat einen Versorgungsauf- trag zu erfüllen. Das Krankenhaus erfüllt einen Vertrag mit der Kran- kenkasse des Patienten. Der Autor irrt gewaltig, wenn er schreibt: „In der Klinik wird die Balance dadurch gestört, dass die Leistung zwischen Arzt und Patient erbracht und die Gegenleistung zwischen der Verwal- tung und der Krankenversicherung geregelt wird.“ Die Klinik bedient sich dabei des Sachverstands und der Leistungen ihrer Beschäftigten, also allen voran der Ärzte! Eine klu- ge Geschäftsführung wird sich aller- dings hüten, dabei auch nur den Eindruck zu erwecken, an der ärzt - lichen Autonomie zu kratzen . . .

Prof. Dr. Rolf Hildebrand, Nestorstraße 11, 10709 Berlin

Ein Beispiel

Dem Autor gebührt größte Achtung für seine offene und sachliche Dar- stellung der Bedingungen ärztlichen Handelns in deutschen Kranken- häusern und unter den aktuellen ge- sundheitspolitischen Gegebenhei- ten. Und dem DÄ gebührt höchster Dank dafür, mit dem Titelbild des DÄ 28–29/2009 unmissverständlich alle Ärzte an den täglich notwendi- gen Blick in den Spiegel zu erin- nern sowie zur gemeinsam fortge- führten Diskussion um den Tages- ordnungspunkt III des diesjährigen Deutschen Ärztetags: „Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft“ aufzurufen.

Dazu eine konkrete Kasuis- tik: Nachdem der Chefarzt mehr- fach das Angebot eines „modernen Chefarztvertrags“ des neuen, priva- ten Klinikbetreibers abgelehnt hat- te, wurde er mit der Forderung kon- frontiert, eine „in unserer Klinik- gruppe übliche“ jährliche Zielver- einbarung zu unterschreiben, in der es unter anderem hieß: „Sollte der Chefarzt die Therapiekosten . . . so- wie die Kosten der Funktionsdia - gnostik . . . reduzieren, erhält er . . . einen zusätzlichen Bonusbetrag in Höhe von . . .“. Dass mit solchen Vereinbarungen Individualrechtsgü- ter gefährdet werden, scheint nicht

mehr allgemein akzeptiert zu sein!

Meine mehr als 13 Jahre bestehende Chefarztposition habe ich inzwi- schen kündigen können. Zur Siche- rung eines verantwortbaren ärztli- chen Handelns „heute und in Zu- kunft“ sind meines Erachtens aber gesetzliche Vorgaben für solche Verträge und Vereinbarungen un- verzichtbar . . .

Literatur bei dem Verfasser Dr. med. Jochen Faig, Lönsstraße 34, 37671 Höxter

Interessenkollisionen

Der Autor spricht das Dilemma ei- ner Gewinnbeteiligung von Kran- kenhausärzten an. Beim baden- württembergischen Hausarztvertrag mit der AOK müssen die niederge- lassenen Kolleg(inn)en das OI-La- bor komplett aus der eigenen Ta- sche bezahlen. Dabei handelt es sich um keine großen Beträge, aber im gesamten Gesundheitswesen sollten (vor allem das ärztliche Handeln unterschwellig beeinflus- sende) Interessenkollisionen sorg- fältig beobachtet werden. Es beruh- te auf Erfahrung, als man im Mittel- alter die Berufe des Apothekers und des Arztes voneinander trennte, um Letzteren vor finanziellen Versu- chungen bei Diagnostik und Thera- pie zu schützen.

Dr. med. Richard Brems, Turnhallenweg 41, 72160 Horb

TK-STUDIE

Die TK appelliert an Betriebe, auch die Gesundheit von Zeit- arbeitern zu fördern (DÄ 27/2009: „Zeit- arbeiter öfter krank als andere Arbeit- nehmer“).

Prävention und Unfallschutz

Im Sinne einer differenzierteren Darstellung möchte ich auf das Pro- jekt GEZA (Gesunde Zeitarbeit) hinweisen. GEZA wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämp- fung arbeitsbedingter Erkrankungen vom Bundesministerium für Arbeit

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18. September 2009 A 1843 und Soziales gefördert und von der

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fachlich begleitet.

GEZA startete am 1. August 2008.

Das Ziel lautet: Entwicklung, Er- probung und Umsetzung eines inte- grierten Gesundheitsmanagements für die Zeitarbeitsbranche. Das Pro- jekt leistet somit einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Be- schäftigungsfähigkeit sowie zur Optimierung des Arbeits- und Ge- sundheitsschutzes für Zeitarbeitneh- merinnen und Zeitarbeitnehmer.

GEZA besteht aus den beiden Basis- elementen Gesundheitsprävention (z. B. Rückenschule, ergonomisch richtiges Arbeiten) und Unfallschutz (z. B. Vermeidung von Verletzungen und Todesfällen). Der Personal- dienstleister Manpower ist hierbei als Projektpartner für die Überprü- fung und Verbesserung der Stan- dards des Arbeits- und Gesundheits- schutzes in der Praxis zuständig . . .

Michael Kienert, Manpower GmbH & Co. KG, Personaldienstleistungen, Langgasse 25, 65185 Wiesbaden

HONORARREFORM

Der Honorarzuwachs ist nachweisbar, aber nicht alle profi- tieren wie erhofft (DÄ 31–32/2009:

„Zwei Drittel zählen zu den Gewinnern“

von Heike Korzilius und Sabine Rieser).

Handlungsbedarf auf dem Land

In dem Artikel werden die Verände- rungen der Honorare im ersten Quartal 2009 gegenüber I/2008 be- nannt. Dabei wird geschickt ver- schleiert, dass die Allgemeinmedizi- ner wieder einmal zu den Verlierern zählen, obwohl sie bereits am unte- ren Ende der Einkommensskala zu finden sind: Ihr Honorar steigt um lediglich sechs Prozent im Durch- schnitt, während die allgemeine Steigerung 7,8 Prozent beträgt.

Wie man daraus eine Steigerung für die hausärztliche Versorgungsebene von zehn Prozent und für die fach- ärztliche von neun Prozent errechnet, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Handlungsbedarf angesichts der zu- nehmenden Verwaisung von Allge- meinarztsitzen im ländlichen Be- reich, in dem nur geringe Zusatz- einnahmen durch Privatpatienten und IGeL-Leistungen realisierbar sind, sieht die KBV hier offensicht- lich nicht. Wo bleibt da die Umset- zung des Sicherstellungsauftrags?

Einer unserer Lehrbeauftragten ver- lässt nun mit seiner Ehefrau die ge- meinsame Hausarztpraxis im hessi- schen Hinterland, um dem deut- schen System zu entfliehen und in Norwegen zu arbeiten. Praxisnach- folger sind nicht in Sicht. In Hessen werden die Hausärzte auch nur eine Honorarsteigerung von 5,7 Prozent haben gegenüber einem Anstieg der Gesamtvergütung von 8,3 Prozent.

Prof. Dr. med. Erika Baum, Dresdener Straße 34, 35444 Biebertal

Keine heile Welt

Die Überschriften suggerieren eine heile Welt: Zwei Drittel zählen zu den Gewinnern, freie Leistungen nehmen zu und Gewinner auch in Bayern. Die Welt von Fachärzten, die täglich Patienten behandeln, ist aber eine andere . . . So erhält ein niedergelassener Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 19,47 Euro für die Behandlung ei- nes Patienten im gesamten ersten Quartal 2009. Aus diesen Einnah- men muss er alle Kosten bestrei- ten. Selbst bei zehn Prozent Zu- wachs, das sind 1,95 Euro, muss die Frage erlaubt sein, ob mit 21,42 Euro die adäquate Behand- lung eines Patienten während eines ganzen Vierteljahres möglich ist.

Bemerkenswert: Die Regelleistungs- volumen für das zweite und dritte Quartal 2009 sind insgesamt deut- lich abgesenkt worden. Die Kon- vergenzregel gilt übrigens nur für das erste Quartal 2009. Der Vorsit- zende der KV Bayerns, Axel Mun- te, verkündet auf Pressekonferen- zen ein Honorarplus für Bayern.

Das hat in den Medien Überschrif- ten wie „Ärztehonorare: Alles halb so schlimm“ provoziert. Nur die betroffenen Ärzte haben bis heute keine Honorarbescheide erhalten.

Auch ein überdeutlicher Hinweis auf die Überbürokratisierung die-

ses Systems. Kein Wort zu den existenzgefährdenden, niedrigen absoluten Summen für die Be- handlung des einzelnen Patienten (beispielsweise 16 Euro bei Au- genärzten). Stattdessen eine Beleh- rung, Ärzte müssten zwischen Da- gobert Duck und Albert Schweit- zer unterscheiden . . .

Dr. med. Dolf Hufnagl, Facharztverein Rosenheim e.V., Münchener Straße 27, 83022 Rosenheim

ARZTHELFERINNEN

Über ein erfolgrei- ches Pilotprojekt am Klinikum Coburg (DÄ 27/2009: „Medizini- sche Fachangestell- te im Krankenhaus:

Ärzte und Pflege- kräfte werden entlastet“ von Harald Pless und Sylvia Schafmeister).

Kein Paradigmenwechsel

Die Wiederentdeckung längst bekann- ter Kompetenzen in einem Pilotpro- jekt neu zu interpretieren ist kein Pa- radigmenwechsel. Seit Jahrzehnten haben kluge Chefärzte Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin- nen) auf den Stationen eingesetzt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Beleg- und Hauptabteilungen gestal- tete sich stets effektiv und ohne spek- takuläre Öffentlichkeit. Die Organisa- tion der Infrastruktur auf den Statio- nen wurde immer pragmatisch gelöst und bedarf lediglich der Akzeptanz der Verwaltungen, die vielen Medizi- nischen Fachangestellten einen si- cheren Arbeitsplatz bieten . . . Wenn jedoch nur administrative Tätigkeiten ohne medizinische Ausbildung über- nommen werden, so kann das nicht im Sinne einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung sein. Aus ei- gener jahrelanger stationärer Erfah- rung weiß ich nur zu gut, wie genau sich diese Defizite in der täglichen Ar- beit auswirken. Deshalb sei es jedem Klinikmanager geraten, Medizinische Fachangestellte mit Kammerbrief ein- zustellen. Solche arztentlastenden und -unterstützenden Pilotprojekte laufen bereits an anderen Kliniken mit Erfolg.

Brigitte März, Referatsleitung Medizinische Fachangestellte, Verband medizinischer Fachberufe e.V., Wendinger Straße 1, 57258 Freudenberg

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Referenzen

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